sondern eben auch Menschen, die hier in Deutschland – wie man so schön sagt – abendländisch sozialisiert worden sind.
Vielleicht müssen wir auch – und das ist ja das, was die AfD vielleicht gern ausblendet – mal über unser Männerproblem an dieser Stelle reden, denn die Täter sind an dieser Stelle tatsächlich vor allen Dingen junge Männer. Vielleicht ist auch das eines der Probleme, die wir hier mal deutlich ansprechen müssen.
Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich die Redezeit erschöpft. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Minister Maier, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die feigen und hinterhältigen Anschläge in Paris, in Nizza, in Dresden und in Wien zeigen, dass der islamistische Terrorismus weiterhin eine weltweite Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellt. Zugleich machen uns diese unmenschlichen Terrorakte zutiefst betroffen. Meine Gedanken sind bei den Opfern und deren Angehörigen, die unermessliches Leid erfahren haben. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke ausdrücklich den mutigen Polizistinnen
Das ist eine perfide und zugleich menschenverachtende Strategie des Hasses: Die Täter suchen sich zufällige Opfer, um zu zeigen, dass es jeden treffen kann. Sie wollen mit der Verbreitung von Angst und Schrecken unser friedliches Zusammenleben unterminieren. Sie greifen damit den Kern und die Grundwerte unserer freiheitlichen Demokratie an. In dieser Situation, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es jetzt entscheidend, dass wir uns nicht entzweien lassen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Demokratinnen und Demokraten zusammenstehen und gemeinsam unsere Werte verteidigen. Wenn wir jetzt einen Konflikt zwischen Christen und anderen Religionsangehörigen, insbesondere den Muslimen, oder zwischen Deutschen und Migranten heraufbeschwören, gehen wir den Terroristen auf den Leim.
Aber genau so, meine sehr geehrten Damen und Herren, liest sich die Begründung der AfD für diese Aktuelle Stunde. Sie, die AfD – Herr Möller ist ja jetzt nicht mehr da, es scheint ihn auch nicht mehr zu interessieren, was die Landesregierung zu sagen hat –,
säen Zwietracht in der Bevölkerung, Sie erwecken den Eindruck, die Migration der letzten Jahre sei ursächlich für islamistischen Terrorismus. Mehr noch: Sie beschwören geradezu die Gefahr von Anschlägen in Thüringen. Das ist Ihre Art, Ängste in der Bevölkerung zu schüren und das friedliche Zusammenleben zu stören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland nehmen die derzeit herrschende terroristische Gefahr sehr ernst und geben täglich ihr Bestes, um Anschläge zu verhindern oder Täter zu ermitteln. Die Gefahr weiterer Terrorangriffe – Herr Walk hat das eben gesagt – ist gegeben. Europa und auch die Bundesrepublik Deutschland stehen unverändert im unmittelbaren Zielspektrum unterschiedlicher terroristischer Organisationen. 100 Prozent Sicherheit kann niemand garantieren, doch wir sind auf allen Ebenen des föderalen Sicherheitssystems gut aufgestellt und vorbereitet. Dadurch – das ist mir auch ganz wichtig zu betonen – ist es in letzter Zeit mehrfach gelungen, Anschläge auch zu vereiteln.
Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und seiner ideologischen Vorläufer rückte spätestens mit den Anschlägen vom 11. September in den Fokus der deutschen Sicherheitsbehörden. Dies schlug sich in einer Vielzahl von personellen und strukturellen Veränderungen nieder, die auch bis heute nachwirken und die Arbeit der Sicherheitsbehörden prägen. Dazu wurde unter anderem das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum im Jahr 2004 eingerichtet. Insgesamt 40 Behörden sind im GTAZ vertreten. Dieses stellt im Bereich der Bekämpfung des internationalen religiös motivierten Terrorismus unbestritten die zentrale Kommunikations- und Kooperationsplattform für einen schnellen und standardisierten Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden dar. Wesentliches Ziel des GTAZ ist die Früherkennung möglicher Gefährdungen sowie die frühzeitige Unterstützung der beteiligten Dienststellen bei der Bewältigung von möglichen Gefahrenlagen im Phänomenbereich des internationalen religiös motivierten Terrorismus durch die Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen. Die behördenübergreifend eingebrachten Erkenntnisse werden gemeinsam bewertet und führen zu abgestimmten Maßnahmen der beteiligten Behörden.
Darüber hinaus tauschen die Polizeien des Bundes und der Länder ihre Erkenntnisse umfassend aus und bewerten die vorhandenen Informationen. Diese können in der Beurteilung dazu führen, dass Personen als Gefährder bzw. als relevante Personen eingestuft werden. Die Zahl der Gefährder in Thüringen befindet sich in einem sehr niedrigen Bereich. Diese Personen befinden sich alle in der Befassung Thüringer Sicherheitsbehörden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der eben dargestellten Zusammenarbeit gewährleisten die Thüringer Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Freistaat und werden es auch zukünftig tun. Die Bekämpfung von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden Thüringens in enger Abstimmung mit den Behörden des Bundes und anderer Länder. In Thüringen befasst sich darüber hinaus eine gemeinsame Arbeitsgruppe des TMIK und des TMMJV mit Personen aus dem Bereich des Ausländerextremismus. Ihr Ziel ist es zum einen, eine beschleunigte Rückführung dieser Personen zu ermöglichen. Ausländische Extremisten sollen zur Ausreise gebracht werden. Soweit eine Aufenthaltsbeendigung nicht möglich ist, soll ihr Handlungsspielraum eingeschränkt werden. Zum anderen kann es in Fällen, in denen ein Ausländer/eine Ausländerin in Krisengebiete ausreisen will, um an Kampfhandlungen
teilzunehmen, geboten sein, eine Ausreise zu verhindern. Im Ergebnis dieser Tätigkeit der Arbeitsgruppe wurden seit 2017 schon einige Gefährder abgeschoben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane wird natürlich eine wirkungsvolle Präventions- und Deradikalisierungsarbeit benötigt, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu verhindern bzw. ihnen entgegenzuwirken und Straftaten dadurch im Vorfeld zu verhindern. Hierfür kann ich unter anderem zwei Beispiele nennen: Im April 2018 wurde in Erfurt für den Phänomenbereich Islamismus die Beratungsstelle Thüringen eingerichtet, die von dem externen Träger „Violence Prevention Network“ betrieben wird. Zu den Aufgaben der Beratungsstelle gehören die Beratung von Radikalisierten in einem frühen Stadium, von Angehörigen und dem sozialen Umfeld von Radikalisierten. Weiterhin bietet die Beratungsstelle für interessierte Institutionen Coachings und Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld „Islam“ an. Ferner wurde auch im Bereich des Strafvollzugs ein „Zentrum Deradikalisierung im Thüringer Strafvollzug“ initiiert, welches Präventions- und Deradikalisierungsangebote unter anderem im Phänomenbereich Islamismus entwickelt und umsetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits angeführt, ist die Bekämpfung von Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Deutschland und erfolgt eingebettet in die Sicherheitsarchitektur der Sicherheitsbehörden der demokratischen Länder. Sie kann auch nur in dieser Form vorgenommen werden. Die Thüringer Behörden sind darin eng eingebunden und nehmen hier ihre Aufgabe wahr. Eine enge Koordination und ein abgestimmtes operatives Handeln der Sicherheitsbehörden ist dabei genauso entscheidend wie das gesamtgesellschaftliche Wirken gegen Extremisten und Terroristen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ende meiner Rede kann ich den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaats gegenüber damit nochmals betonen, dass – anders als in der Begründung der AfD-Fraktion zu der Aktuellen Stunde vorgetragen – ein gutes und kluges Konzept besteht, um den Gefahren, die von Extremismus gegenüber unserer offenen Gesellschaft ausgehen, vorzubeugen und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu garantieren, ohne dabei ihre Freiheit aufzugeben. Letzteres bedingt gleichwohl, dass die Sicherheit niemals eine absolute sein kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht. Die Redezeiten waren wohl auch erschöpft. Damit schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und damit auch den Tagesordnungspunkt.
a) Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/131 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/1920 -
b) Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/300 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/1921 -
c) Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/723 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/2079 -
dazu: Bauen mit Holz vorantreiben – Baurecht konsequent fortentwickeln Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2101 -
Die Präsidentin hatte vorhin schon darauf hingewiesen, dass der Entschließungsantrag hier an den Seiten jetzt auch in schriftlicher Ausfertigung von Ihnen in Empfang genommen werden kann. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Bergner zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu den Tagesordnungspunkten 1 a und 1 b. Bitte, Herr Kollege Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch dafür, dass Sie an dieser Stelle eingesprungen sind, um die Berichterstattung zu ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erstatte Bericht zum Tagesordnungspunkt 1 a. Ich möchte hiermit zusammenfassend über die Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Typengenehmigung einführen – serielles Bauen ermöglichen – berichten. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde am 17.01.2020 als Drucksache 7/131 eingebracht, in der 6. Plenarsitzung am 31.01.2020 vom Herrn Kollegen Malsch vorgestellt und nach erster Lesung einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Ein paar kurze Worte zum Inhalt: Wie im Titel des Antrags schon angerissen, soll durch eine Änderung der Bauordnung die Möglichkeit einer Typengenehmigung für die Errichtung von Gebäuden ermöglicht werden. Dies soll den Wohnungsbau forcieren und gleichzeitig die Baukosten optimieren.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 20. Februar 2020, in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung.
Die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten an das Hohe Haus in Drucksache 7/1920 lautet wie folgt: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 Nummer 2 (§ 73 a) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte ‚oberste Bauaufsichtsbehörde‘ durch die Worte ‚obere Bauaufsichtsbehörde‘ ersetzt. 2. Absatz 3 erhält folgende Fassung: ‚(3) Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch in Thüringen, soweit die obere Bauaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. Die Bestätigung gilt als erteilt, sofern dem An
tragsteller nicht binnen acht Wochen anderes mitgeteilt wurde. Sie kann innerhalb dieser Frist auch mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden.‘“
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und würde mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, gleich die Berichterstattung zu TOP 1 b fortsetzen.
In der zweiten Runde als Berichterstatter möchte ich zu den Beratungen zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung der FDP-Fraktion sprechen. Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 14.02.2020 von der FDP-Fraktion eingereicht und als Drucksache 7/300 im Plenum zur Beratung vorgestellt. In der 7. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 05.03.2020 in erster Lesung beraten, wurde auch dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Inhalt dieses Antrags ist die Genehmigungsfiktion bei Bauvorhaben. Hierbei soll die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob eine Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist. Nach fünf Jahren sind genehmigungsfreie Bauvorhaben genehmigten Vorhaben gleichzusetzen. Auf die fiktive Genehmigung des Vorhabens nach fünf Jahren ist § 42a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung.
Die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten an das Hohe Haus in Drucksache 7/1921 lautet wie folgt: Der Gesetzentwurf soll abgelehnt werden.
Meine Damen und Herren, das ist eine Empfehlung aus dem Ausschuss, der man – das darf ich jetzt persönlich anfügen – nicht zwangsläufig folgen muss.
Die Fraktion der Freien Demokraten steht weiter hinter diesem Gesetzentwurf und ich werde das anschließend in einem kleinen Redebeitrag auch noch begründen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.