Vielen Dank, Herr Präsident. Unsere Feuerwehrfrauen und ‑männer leisten einen unschätzbaren Beitrag für unser aller Sicherheit und das Leben in unseren Gemeinden. Der Anteil der Ehrenamtlichen an den Einsatzkräften beträgt nach dem Brand- und Katastrophenschutzbericht beeindruckende 97 Prozent. Damit dieses Engagement nicht nur in Worten und Sonntagsreden gewürdigt wird, wurde 2009 ei
ne zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Dafür zahlen Land und Kommunen derzeit nach § 14a Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz einen monatlichen Beitrag in gleicher Höhe an den kommunalen Versorgungsverband Thüringen, der derzeit je 6 Euro beträgt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir – die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – dies an die Entwicklung des Zinsniveaus der letzten Jahre anpassen. Ohne eine Anpassung würden die Verrentungssätze um ca. 36 Prozent fallen. Um das zu verhindern, müssen die Beiträge insgesamt um ca. 50 Prozent steigen. Damit der Beitrag der Kommunen dabei stabil bleiben kann, muss das Land seinen Anteil erhöhen können. Dazu sollen nach Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs in § 14a Satz 3 ThürBKG die Worte „in gleicher Höhe“ gestrichen werden. Genauer gesagt soll der Beitrag des Landes auf 12 Euro verdoppelt werden, womit eine Gesamtsteigerung des Beitrags um 50 Prozent erreicht wird. Dafür soll mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in diesem Sinne neu gefasst werden. Durch den Gesetzentwurf entstehen für das Land zusätzliche Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro, wofür wir bereits vor einem Jahr mit dem Beschluss des Haushalts 2020 Vorsorge getroffen haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Czuppon.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Thüringer, ich möchte zuerst meinen Blick in Richtung der CDU-Kollegen richten und möchte Sie an eine schöne Zeit erinnern. 2009, als Sie hier noch die Alleinregierung innehatten,
haben Sie unter anderem auch die Feuerwehrrente auf den Weg gebracht. Das war sehr gut. Aber leider ist das Finanzierungsmodell gescheitert.
Genau. – Deswegen sind wir jetzt hier und müssen uns darüber noch mal unterhalten. Jetzt muss das Land auch noch für eine angemessene Verzinsung und damit die Rettung der Verrentungssätze aufkommen. Eine voll staatlich subventionierte Feuerwehrrente ist aus Ihrem letzten großen CDU-Wahlkampfprojekt aus dem Jahr 2009 geworden.
In der Gesetzesbegründung damals heißt es, dass in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren 42.500 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aktiv sind. Mit der neu eingeführten Feuerwehrrente sollte der Gesetzesbegründung nach auch die Attraktivität des Feuerwehrehrenamts gestärkt werden. Das hat aber leider nicht geklappt. Die Zahlen dazu sehen anders aus. Bei der Vorstellung des Brand- und Katastrophenschutzberichts 2019 am 8. September 2020 in Sondershausen teilte Minister Maier jedenfalls mit, dass noch 33.418 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ihren Dienst in den freiwilligen Feuerwehren taten. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel gegenüber 2009. In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird sinngemäß unter Punkt A – Allgemeines – ausgeführt: Der Personalbestand in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren ist langfristig gesichert. Was ist nun richtig? 25 Prozent Rückgang der Angehörigen in den Einsatzabteilungen oder ein stabiler Personalbestand? Beides zusammen geht nicht.
Die SPD mit ihrem Vorsitzenden Maier formuliert relativ salopp oder umgangssprachlich, wie es der Staatssekretär Götze zu meiner Nachfrage im letzten Innenausschuss nannte. Ich wollte die unwahre Aussage des Innenministers vom 4. September 2020 – nachzulesen im Arbeitsprotokoll der 22. Sitzung des Plenums auf Seite 23 – die Förderrichtlinie Brandschutz und Allgemeine Hilfe betreffend aufgeklärt wissen. Umgangssprachlich ist meines Erachtens nach leicht verständlich, aber inhaltlich richtig. Faktisch falsch ist aber zu behaupten, eine Förderrichtlinie sei am 4. September 2020 in Kraft, wenn diese am 3. April 2020 ausgelaufen und nicht verlängert ist und eine neue Verordnung mit der Verkündung im Thüringer Staatsanzeiger am 28. September 2020 in Kraft tritt. Diese Aussage wird auch nicht dadurch richtiger, wenn die Förderrichtlinie rückwirkend gilt und man ein Datum über diese Förderrichtlinie schreibt: 02.09.2020. Dieses Datum ist völlig unbeachtlich, denn wichtig ist, wann sie im Staatsanzeiger öffentlich gemacht wurde.
Aber zurück zur Feuerwehrrente: Die Feuerwehrrente allein ist damit weder nachhaltig noch kostenneutral für das Land sowie für Städte und Gemein
den als Aufgabenträger ausfinanziert, was Sie jetzt selbstkritisch zur Kenntnis nehmen müssten. Wir als Heimatpartei wollten daher
mit unserem Gesetzentwurf in Drucksache 7/944 vom 10. Juni 2020 das Übel an der Wurzel packen, was aber von den meisten von Ihnen – ich denke, in Unkenntnis der Sachlage – abgelehnt wurde.
Ich frage den Thüringer Minister für Inneres und Kommunales an dieser Stelle: Wie hoch ist die Feuerwehrrente für einen Angehörigen der Einsatzabteilungen, für den vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2019 vom Land und von der Kommune Beitrag gezahlt wurde? Ich hätte da gern mal eine absolute Zahl gewusst.
Und die zweite Frage: Warum wurden bis heute bei der Feuerwehrrente private Versicherer mit anderen Anlagemöglichkeiten als dem Kommunalen Versorgungsverband nicht wegen einer Mitfinanzierung in Anspruch genommen?
Aber zur Unterstützung des ehrenamtlichen Mühens unserer Feuerwehrangehörigen, die nichts für die verfehlte Finanzpolitik der Landesregierungen bei der Finanzierung der Feuerwehrrente können, werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss oder die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich vor dem vorherigen Redebeitrag schon gefragt, was es eigentlich in Ergänzung zu Madeleine Henfling noch zu sagen gibt. Die Frage konnte ich mir jetzt beantworten.
Aber gestatten Sie mir zwei Bemerkungen. Zuerst: Es ist wohl ein seltener Vorgang, dass beim Thema „Feuerwehr“ der innenpolitische Sprecher der CDUFraktion nicht im Raum ist. Das hat es, glaube ich, viele Jahre in diesem Haus nicht gegeben.
Provozieren Sie mich nicht, darauf zu reagieren. Im Interesse von Ihnen, Herr Bühl, und auch im Interesse von Herrn Urbach nicht.
Lassen Sie mich als Ausschussvorsitzender aber noch mal meinen Dank dafür aussprechen, dass wir vorhin in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses schon vorbehaltlich der Überweisung der Tagesordnungspunkte 11, 12 und 14 die Anhörungen beschließen und auf den Weg bringen konnten. Ich glaube, das war eine sinnvolle Sache und deswegen kann man hier vielleicht einige Diskussionen auch noch mal kürzer fassen.
Es wurde angesprochen: 2009 wurde die Feuerwehrrente eingeführt. Und wenn ich jetzt von der AfD höre, die ist nicht kostenneutral – nein, die war von Anfang nie als kostenneutral angelegt, sondern das war ein aktiver Beitrag des Landes und der Gemeinden, um zwei Sachen zu realisieren: Erstens nämlich auch ein Stück weit ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen, um deutlich zu dokumentieren, es ist zwar ehrenamtliche Arbeit in den freiwilligen Feuerwehren, aber es ist etwas, wo wir auch eine Anerkennung zum Ausdruck bringen. Anerkennung nur in warmen Worten reicht wenig aus.
Deswegen ist es eine Ergänzung aufseiten des Landes in Zusammenarbeit mit den Kommunen neben den kostenfreien Angeboten, die Kommunen für ihre aktiven Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stellen. Natürlich war auch der zweite Grund der, dass man auch ein Stück weit dem Rückgang der Feuerwehrangehörigen in den aktiven Einsatzabteilungen begegnen wollte, um deutlich zu machen, hier gibt es Anreize, hier gibt es auch Vorteile, die auch langfristig angelegt sind. Deswegen muss ich auch in Richtung des AfD-Redebeitrags noch mal erwidern: Sie haben sich im Prinzip mit der Geschichte der Feuerwehr und der Feuerwehreinheiten und auch der Entwicklung der Zahlen der aktiven Feuerwehrangehörigen in Thüringen nie beschäftigt, sonst würden Sie nämlich hier nicht so einen Redebeitrag halten. Der Rückgang 2009 zu
2010 der aktiven Angehörigen in Feuerwehrabteilungen hat nämlich auch etwas damit zu tun, dass die Feuerwehrrente im Jahr 2009 eingeführt worden ist. Man hat nämlich dort eine Bereinigung der Statistik vorgenommen und kam dann zu anderen Zahlen.
Wenn Sie dann zweitens hier zum Ausdruck bringen wollen, dass die Feuerwehrrente natürlich auch nicht der Entwicklung entgegengesetzt werden konnte, dann will ich zumindest auf zwei Punkte auch noch mal eingehen und darauf hinweisen: Vielleicht hat der eine oder andere heute früh die „Thüringer Allgemeine“ in der Hand gehabt und hat sich die Bilder des Demografie-Baumes, des Bevölkerungsbaumes 1990 bis 2020 in Thüringen angeguckt. Dann wird man sehen, dass gerade im unteren Bereich der jüngeren Generation eine absolute Verdünnung stattgefunden hat. Das ist ein demografischer Rückgang in diesem Bereich, der natürlich Auswirkungen hat. Deswegen ist frühzeitig im politischen Raum darüber diskutiert worden, wie man zumindest auch unter diesen demografischen Bedingungen Menschen dafür gewinnen kann, in der freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten. Da war eben die Feuerwehrrente im Jahr 2009 ein Aspekt. Ein anderer Aspekt war die langjährige Unterstützung der Mitgliederkampagne beim Feuerwehrverband durch die Thüringer Landesregierung, aber natürlich auch beschlossen durch das Parlament. Es gehört eben auch dazu, dass wir dort einen Ehrenamtsbeauftragten beim Landesfeuerwehr-Verband unterstützt haben, mitfinanziert haben. Das führt eben auch dazu, dass wir 2018 durchaus einen Anstieg auch der aktiven Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren zu verzeichnen hatten, 2019 einen geringfügigen Rückgang wiederum. Aber was man auch benennen muss – und das macht den Blick in die Zukunft möglicherweise nicht ganz so pessimistisch –, dass wir einen deutlichen Zugang bei den Angehörigen in den Jugendfeuerwehren haben.
Insofern wurde zum Inhalt des Gesetzes vieles gesagt. Es ist eine Sicherung des Niveaus der Feuerwehrrente, die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt bereits verankert. Da im Gesetz steht, Kommunen und Land finanzieren in gleicher Höhe, muss eben auch das Gesetz geändert werden. Die Verordnung wäre selbst in der Verantwortung der Landesregierung veränderbar gewesen.
Ich muss aber, weil durch den Redebeitrag der AfD auch auf die Förderrichtlinie Brandschutz hingewiesen worden ist, darauf noch mal erwidern. Der Abgeordnetenkollege der AfD hat hier zum Ausdruck bringen wollen, der Minister hätte in irgendeiner Form in dem Zwischenruf gelogen. Nun rannte aber
dieses Jahr die AfD-Fraktion ein halbes Jahr lang durch das Land und sagte: Eine Förderung von Feuerwehrinvestitionen, Brandschutz und allgemeiner Hilfe sei nicht möglich, die Feuerwehr-Förderrichtlinie wäre ausgelaufen, das wäre ein unhaltbarer Zustand. Das ist tatsächlich die falsche Information. Die Richtlinie ist zwar ausgelaufen, aber das führte in der Tat zu keiner Änderung der Förderpraxis. Es waren Anträge möglich, es waren Bewilligungen möglich, auf Grundlage der alten Förderrichtlinie war die Auszahlung von Geld möglich. Die neue Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft gesetzt worden und die Differenzen für die Gemeinden werden dann nachträglich auch bearbeitet und ausgezahlt. Das ist das, was wir im Innen- und Kommunalausschuss tatsächlich lange erörtert haben und auch durch die Landesregierung erläutert worden ist. Und sich dann wiederum hierhinzustellen und den Eindruck zu vermitteln, es hätte eine förderfreie Zeit in diesem Bereich gegeben, ist auch Ausdruck des gesamten Redebeitrags gewesen, der von Unkenntnis in vielen Bereichen geprägt war.
Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Jetzt habe ich hier auf dem Zettel die Redemeldung von Kollegin Marx stehen, aber ich nehme an, Frau Merz wird es machen. Frau Merz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, schon viele meiner Vorredner haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre am Kapitalmarkt reagieren, um das Niveau der Feuerwehrrente stabil zu halten. Der monatliche Beitrag des Landes wird dabei von 6 auf 12 Euro pro Feuerwehrangehörigem verdoppelt, um den kommunalen Anteil und damit die finanzielle Belastung der Kommunen nicht weiter zu erhöhen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Die bisherige Regelung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, nach der das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen leisten, wird dabei also aufgehoben. Dieser Anteil mit entstehenden Mehrkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr würde direkt durch das Land