Protocol of the Session on October 2, 2020

Danke, Herr Bergner. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch ein paar Eckpunkte zu dem, was wir heute hier verabschieden. Im Prinzip ist es ja, das hat die Kollegin von der SPD schon gesagt, relativ simpel. Wir reichen Geld durch an die Kommunen. Die Kommunen bekommen insgesamt 182,5 Millionen Euro zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Wir haben bereits 100 Millionen Euro durch das Landespaket ausgereicht, jetzt kommen noch mal 82,5 Millionen Euro drauf und die werden verrechnet, obwohl wir nur 65 Millionen Euro hätten weitergeben müssen. Begrenzung aus unserem Gesetzentwurf ist beispielsweise, dass die maximale Anzahl von 100 Euro pro Einwohner aufgehoben wird und 185 Millionen Euro werden auf Gemeinden nach dem Anteil der Gewerbesteuermittel von 2017 bis 2019 verteilt. Wenn nach Feststellung der Kassenstatistik 2020 und 2021 festgestellt wird, dass Kommunen zu viel bekommen haben, müssen sie das Geld zurückzahlen und diese Mittel werden bis zur Höhe von 17,5 Millionen Euro in den Landesausgleichsstock gegeben. Alles was darüber geht, wird auf Kommunen verteilt, die zu wenig bekommen haben. Wir begrüßen natürlich, dass der Bund nun auch ein kommunales Hilfspaket auf den Weg gebracht hat, auch wenn er uns mit der Frist zum 31.12. ganz schön unter Zeitdruck setzt. Wir hoffen

aber deshalb auf ein schnelles Verfahren auch im Ausschuss.

Zu kritisieren ist aber, dass der Bund seine Hilfen nur auf dieses Jahr begrenzt, obwohl die Krise und damit Ausfälle bei Kommunen und Ländern länger dauern werden. Das zeigen auch die Steuerschätzungen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Bund mit dem gleichen Gesetz die Länder bei Aufwendungen zur Rentenversicherung aus dem Zusatzversorgungssystem der DDR stärker unterstützt. Ab dann werden 50 Prozent statt bisher 40 Prozent gezahlt und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft von 50 auf 75 Prozent Beteiligung festgesetzt – und dies vor allem dauerhaft, siehe auch dazu die Stellungnahme unserer Grünen auf der Bundesebene. Das ist besonders wichtig, dass das dauerhaft erfolgt.

Wenn wir diese Gesetze dann beschließen sollten, werden die Kommunen am Ende dieses Jahres umfangreiche finanzielle Hilfen bekommen haben. Wir hätten uns ein zielgerichteteres Verfahren hier gewünscht. Allerdings werden wir dann im nächsten Jahr evaluieren und weiter diskutieren müssen, wie wir den Kommunen weiter auch unter die Arme greifen können. Wir sollten dann aber auch gründlich diskutieren, was wir mit dem Hilfsprogramm erreichen wollen und wie wir es erreichen wollen.

In diesem Jahr war eine solche gründliche Diskussion durchaus schwierig, das sehen wir auch ein. Wir müssen aber irgendwann wieder etwas vorausschauender arbeiten. Ich hoffe, dass wir dann den Kommunen, die Hilfe brauchen, zielgerichtet helfen, aber nicht das begrenzte Geld mit der Gießkanne über das Land verteilen. Hoffentlich haben wir dann nach der Wahl klarere Mehrheitsverhältnisse im Landtag, damit uns das eben auch vernünftig gelingen kann. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Frau Henfling. Der nächste Redner ist Abgeordneter Urbach von der Fraktion der CDU.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klarere Mehrheiten nach einer neuen Wahl können auch Dinge bedeuten, die man nicht möchte, Frau Kollegin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will voranstellen: Auf unsere Kommunen ist Verlass. Dies gilt generell, insbesondere aber in Krisenzeiten wie diesen, das haben wir in den letzten Wo

(Abg. Bergner)

chen und Monaten erlebt. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU/CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Damit wird deutlich, dass wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wie versprochen nicht allein lassen.

(Beifall CDU)

Die Belastung von 165 Millionen Euro auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung teilen sich Bund und Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hälftig. Und damit wir es nicht aus dem Blick verlieren: Mit dem Mantelgesetz haben wir bereits im Juni dafür gesorgt, dass unsere Gemeinden 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhalten, um die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 auszugleichen. Berechtigt waren Gemeinden mit mehr als 15 Prozent Gewerbesteueranteil an der Haushaltsfinanzierung in den vergangenen drei Jahren, beschränkt auf 100 Euro pro Einwohner. Zusätzlich wurden als Schlüsselzuweisungen – das ist eine sehr gute Idee gewesen – 85 Millionen Euro für coronabedingte Mehrausgaben für Gemeinden und Landkreise bereitgestellt. Von dieser Summe kamen 35 Millionen Euro auf unsere Initiative hin den Landkreisen zugute. Da war im Ursprungsentwurf für die Landkreise weit weniger vorgesehen.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird 82,5 Millionen Euro vollständig eins zu eins an die Gemeinden ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Juni 2020 unterstützten Kommunen verteilt werden.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die tatsächlichen Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 sollen durch eine Spitzabrechnung im Frühjahr 2021 festgestellt werden, was natürlich zu individuellen Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinden führen kann. Von den Gesamtzuweisungen des Jahres 2020 in Höhe von 182,5 Millionen Euro werden dann schließlich 165 Millionen Euro zwischen den Gemeinden nach dem individuellen Ausfall verteilt. Und der Unterschiedsbetrag von 17,5 Millionen Euro ergibt sich aus dem überhälftigen Finanzierungsanteil des Landes und soll dem Landesausgleichsstock zugeführt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Eins-zu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen.

Das Jahr 2021 wird aller Voraussicht nach für viele Gemeinden ein grundsätzlich schlechteres Steuerjahr und für viele Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben schmerzlich sein. Problematisch ist aus unserer Sicht eben die bereits erwähnte Rückzahlungsverpflichtung für viele weniger stark betroffene Gemeinden nach der Spitzabrechnung im Frühjahr 2021. Auch wenn dieser finanzielle Schaden womöglich nicht gravierend ins Gewicht fällt – wir wissen es nicht –, ist die politische Verunsicherung bei unseren Kommunen bereits schon jetzt immens. Die Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, was eigentlich passieren wird. Und an dieser Stelle werden wir darauf achten, dass wir bereits jetzt im Blick behalten, dass für die möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Frühjahr 2021 eine Lösung gefunden werden muss.

Deshalb wollen wir zeitnah auf den von uns angeregten Kommunalgipfel am 8. Oktober mit den kommunalen Spitzenverbänden über mögliche Lösungen sprechen, damit unsere Kommunen auch im Jahr 2021 finanziell handlungsfähig bleiben. Uns ist bewusst, dass wir dann möglicherweise auch über einen weiteren Schutzschirm 2021 für unsere Gemeinden und Landkreise sprechen müssen. Denn eines steht doch fest: Neben den Gewerbesteuerausfällen bei den Gemeinden dürfen wir unsere Landkreise nicht aus dem Blick verlieren, denn auch die Landkreise werden sicherlich mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen haben. Wir wollen den Landkreisen auch deshalb unter die Arme greifen, damit sie ihre Kreisumlagen im nächsten Jahr nicht weiter erhöhen müssen, denn letztendlich sollen die Kommunen nicht weiter belastet werden. Wir werden daher einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und im Ausschuss eine mündliche Anhörung – das ist passiert – der beiden kommunalen Spitzenverbände beantragen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Urbach. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich muss kurz auf Herrn Bergner eingehen, der ja moniert hat, dass wir lei

(Abg. Urbach)

der nicht noch mal die 100 Millionen oder die 82,5 Millionen obendrauf packen für die Kommunen. Ich muss ganz ehrlich sagen, das hat vorher niemand so angekündigt. Sie wissen alle, dass das Geld nicht mehr so locker sitzt. Wir würden den Kommunen gern mehr geben, aber es ist momentan in der aktuellen Haushaltslage und mit Blick auf die nächsten Jahre einfach nicht drin. Deswegen lieber konstruktiv darüber reden und sehen, wie wir die Kommunen in den nächsten Jahren stützen.

Was ich auch sagen muss: Das Land hat mit den bereits zugesagten Zahlungen schon längst reagiert. Wenn wir gewartet hätten, bis der Bund diesen Beschluss getroffen hat, hätten die Kommunen bis jetzt noch nicht die anderen 200 Millionen erhalten.

Die Auswirkungen der Pandemie und des damit verbundenen Shutdowns haben unsere Unternehmen schwer getroffen. Dies spüren zunehmend auch die Kommunen, weil ihnen durch das Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen eine der wichtigsten Quellen in ihren Haushalten abhandenkommt. Die September-Steuerschätzung zeigt, dass in den kommenden Jahren nicht mit einer schnellen Erholung bei den kommunalen Steuereinnahmen zu rechnen ist. Im Gegensatz zum Jahr 2020, wo der Rückgang etwas geringer ausfällt als erwartet, zeigt die September-Steuerschätzung, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2024 sogar mit noch weniger Einnahmen auskommen müssen als noch im Mai erwartet. Verglichen mit 2019 belaufen sich die Mindereinnahmen auf jährlich rund 100 Millionen Euro. Die SPDFraktion ist fest entschlossen, die Kommunen in dieser schwierigen Situation weiter zu unterstützen.

(Beifall CDU, SPD)

Denn die finanzielle Situation der Gemeinden hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswelt der Menschen in Thüringen. Dabei geht es nicht weniger als darum, unsere Städte und Gemeinden als die Zentren gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erhalten und zu unterstützen. Es geht um gute Kinderbetreuung in den Kindergärten und um gute Bedingungen für wichtige ehrenamtliche Vereinsarbeit. Es geht um den Erhalt und Ausbau einer den Bürgerinnen und Bürgern dienenden Infrastruktur. Aus diesen Gründen hat die Koalition bereits im Frühjahr 2020 auf dem Höhepunkt der bisherigen Krise mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Thüringer Kommunalfinanzen ein erstes Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit sind wir gegenüber dem Bund in Vorleistung gegangen und haben den Gemeinden 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, 85 Millionen Euro als pauschale Zuweisungen und weitere

15 Millionen Euro für die besonders von der Krise betroffenen Kurorte bereitgestellt, insgesamt also schon 200 Millionen Euro.

Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meine Fraktion hat dabei stets betont, dass es nach diesem Gesetz einen zweiten wichtigen Schritt braucht, bei dem auch der Bund seinen Beitrag leisten muss, und den wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz gehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese 82,5 Millionen Euro eins zu eins weiterzureichen. Außerdem werden die Kappungsgrenzen aufgehoben und alle Gemeinden werden nun von diesen Mitteln profitieren. Insgesamt – und das will ich noch mal herausheben – stellen wir den Kommunen also 282,5 Millionen Euro bereit, um die finanziellen Folgen der Krise vorerst zu bewältigen.

Ich möchte hier ausdrücklich für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs werben, denn das Bundesgesetz sieht vor, dass wir die zusätzlichen Mittel bis zum Jahresende zur Auszahlung bringen müssen, und sie werden dringend gebraucht. Trotz dieses Zeitdrucks bin ich aber zuversichtlich, dass wir im Innen- und Kommunalausschuss wie auch beim anstehenden Kommunalgipfel ausgiebig Gelegenheit haben werden, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs bereits skizziert, vor welchen finanziellen Herausforderungen, neben dem demografischen und wirtschaftlichen, die Städte und Gemeinden in Thüringen in den nächsten Jahren stehen. Wir begrüßen daher, dass dies auch in der kommenden Woche zwischen Koalition, Opposition und den kommunalen Spitzenverbänden beraten werden soll. Wir erhoffen uns von diesem Termin gute Gespräche, vor allem aber gute Ergebnisse im Sinne der Thüringer Kommunen. Als einen ersten Baustein hat die Koalition mit dem heutigen Gesetzentwurf einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Opposition mit Vorschlägen, von denen wir sicher bald erfahren werden, konstruktiv und vor allem ergebnisorientiert an dieser Debatte beteiligt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Merz. Ich rufe nun Abgeordneten Kießling von der Fraktion der AfD auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zu

(Abg. Merz)

schauer an den Bildschirmen, wir beraten das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung anderer Vorschriften – so weit der Text. Allein der Name des Gesetzes zeigt schon, dass es in Summe natürlich nicht so einfach ist. Im Grundsatz ist natürlich eine Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen.

(Beifall AfD)

Doch wie sieht es im Detail aus? Wie Sie richtig in der Einführung zu Ihrem Gesetzentwurf festgestellt haben, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der sogenannten Corona-Pandemie durch Bund und Land die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden massiv eingebrochen, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen. Da das Land Thüringen gemäß Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, so ist es nur logisch und konsequent, ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen.

Sie wollen einen pauschalen Ausgleich für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen zahlen. Dazu stellt der Bund unserem Freistaat Mittel in Höhe von 165 Millionen Euro zur Verfügung. So weit, so gut, könnte man sagen. Sie wollen aber die bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 auf diese Zahlung an die Gemeinden anrechnen. Herr Bergner ist richtigerweise schon darauf eingegangen. Um dies möglich zu machen, soll nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden, um die weiteren Ausgleichszahlungen bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl berücksichtigen zu können. Ebenso sollen weitere Bestimmungen zur Prüfung angepasst werden. – So weit ist es ja noch in Ordnung. Allerdings haben die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen nur Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihre Berechnung mit einbezogen haben, da Sie ja von den Zahlen der Oktober-Steuerschätzung ausgehen. Wir haben gerade gehört, dass diese Ungerechtigkeit nun beendet werden soll.

Im Punkt D führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie ja

nun so nett sind, die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen zu wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also diese 82,5 Millionen Euro, an die Kommunen weiterleiten zu wollen statt eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von Rot-Rot-Grün aus dem Land – auch von der CDU vom Bund aus – an die Kommunen weiterdelegiert haben, so wäre es zu begrüßen, sofern denn diese 17,5 Millionen Euro tatsächlich an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne § 24 FAG zu bemühen.

Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgabe deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar bereits im Jahr 2021. Meine Vorredner sind auch schon darauf eingegangen: Das wird zu Unsicherheit führen. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, bei denen Bedarfszuweisungen erforderlich sind. Auch schreiben Sie davon, dass aufgrund Ihrer Berechnungsmethode eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben.

Problematisch ist Ihr angeführtes Berechnungssystem für den Gewerbesteuerausfall. Sie wollen den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto gemäß Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik zugrunde legen. Hier interessieren die tatsächlichen Mindereinnahmen in der Kommune überhaupt nicht, sondern eben nur die Durchschnittswerte der Statistik, was zu kritisieren ist. Ich erinnere nur an die fiktiven Hebesätze, die Sie zugrunde legen, oder auch bei den Soziallasten gehen Sie mit fiktiven Werten ran. Besser wäre es nämlich gewesen, die Kommunen hätten diese Einnahmeverluste in der Gewerbesteuer nie erleiden müssen.

Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum wirtschaftlichen Erhalt der Industrie vor Ort beizutragen. Doch dieser Verpflichtung sind Sie in CoronaZeiten oder auch schon zuvor nicht adäquat nachgekommen, im Gegenteil, müssen wir leider feststellen.

Die jetzigen Verluste hätten sicherlich auch von den Kommunen besser verkraftet werden können, sofern Sie denn Artikel 106 Abs. 7 des Grundgesetzes nicht so ausgelegt hätten, wie Sie es in der Vergangenheit gemacht haben, und zusätzlich dabei noch das Konnexitätsprinzip missachtet haben.

Denn der besagte Artikel im Grundgesetz lautet – ich zitiere –: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden […] zufließt.“ – So weit, so gut, das ist der Text des Gesetzes.

Aber was ist den Gemeinden bisher zugeflossen? Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs. Die Landesregierung ist davon ausgegangen, dass die Kosten der Kommunen genauso stark steigen würden wie die Verbraucherpreise, was laut Gutachten unzulässig ist.

Die Personalkosten sind bei den Gemeinden deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex, soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von Ende 2019 mitgeteilt hat, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren – damals war die CDU dran – und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. – So weit Frau Schweinsburg.

Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde begonnen, im neu gegründeten Unterausschuss darüber zu reden. Das freut mich sehr, doch dies hätte schon sehr viel eher erfolgen müssen. Daher können wir als AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt in dieser Form ist, nicht so einfach unsere Zustimmung erteilen, aber wir begrüßen natürlich auch hier die finanzielle und notwendige Unterstützung, die Ausgleichszahlungen an die Kommunen. Wir freuen uns auf Verbesserungsvorschläge und auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)