Zu Frage 3: Wie eingangs erwähnt, konnte der Sachverhalt im konkreten Fall nicht ermittelt werden. Daher bleibt unklar, welcher tatsächliche Aufwand der Gemeinde von der Pauschale abgedeckt werden soll. Insoweit möchte ich an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 2 verweisen, wonach die Bemessung der Höhe einer Gebühr sowohl im übertragenen als auch im eigenen Wirkungskreis dem schon erwähnten Äquivalenzprinzip unterliegt.
Zu Frage 4: Aufgrund des abstrakt dargestellten Sachverhalts wird kein Anlass gesehen, die Berechnung der Verwaltungskostenpauschale in den Thüringer Gemeinden zu überprüfen. Insbesondere lässt sich der Anfrage nicht entnehmen, welche Thüringer Verwaltungskostenordnung im vorliegenden Sachverhalt als Rechtsgrundlage zugrunde gelegt wurde.
Gestatten – zwei. Frau Staatssekretärin, es handelt sich tatsächlich um einen konkreten Fall aus der Stadt Gera. Die konkrete Rechnung, die den Pflegedienst erreicht hat, liegt uns in Kopie vor. Ich würde jetzt noch einmal zwei Nachfragen stellen.
Erstens: Gibt es aus Ihrer Sicht eine Vorschrift, die tatsächlich die Kommune bindet, Einzelstückberechnungen vorzunehmen bei der Verwaltungskostenpauschale, oder wäre aus Ihrer Sicht auch eine Gebührenberechnung auf Grundlage von Packungsgrößen möglich?
Die zweite Frage: Bewegt sich das tatsächlich in diesem geschilderten konkreten Einzelfall noch in dem von Ihnen angesprochenen angemessenen Verhältnis, wenn sich die Kosten für Einweghandschuhe durch die Verwaltungsgebühren, die in Rechnung gestellt wurden, verdreifachen?
Das Äquivalenzprinzip berücksichtigt da, wie gesagt, diverse Faktoren. Wir können uns das gern im konkreten Fall noch einmal anschauen. Das gilt auch für Frage 1.
Gut. Danke, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Gottweiss, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1734.
Nachfragen zur Kleinen Anfrage 7/912 – Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten in Thüringen – Sachstand 2020
Mit Drucksache 7/1558 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage 7/912 beantwortet. Daraus ergeben sich folgende weitere Fragen.
1. Wie hoch ist die installierte Leistung der 464 Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie bzw. der 516 Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Vorranggebieten Windenergie?
2. Wie viele und welche der Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie wurden als atypische Einzelfälle in Abweichung zum betreffenden Regionalplan genehmigt?
energie wurden zu einem Zeitpunkt genehmigt, als es noch keine Konzentrationsplanung für die Windenergie in den betreffenden Regionalplänen gab?
4. Bei wie vielen und welchen der Windenergieanlagen unter Frage 3 gab es eine Konzentrationsplanung für die Windenergie im Flächennutzungsplan der betreffenden Gemeinde?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ich gehe davon aus, dass mit der Formulierung „bestätigte Vorranggebiete“ diejenigen Gebiete gemeint sind, die Teil eines wirksamen Regionalplans sind. Die 464 Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 880 Megawatt auf. Die 516 Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 900 Megawatt auf.
Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine verlässlichen Informationen über den damaligen Genehmigungszeitpunkt der Windenergieanlagen vor. Insofern wird nachfolgend auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abgestellt. Insgesamt sind in Thüringen 145 Windenergieanlagen bis zum 4. Oktober 1999 in Betrieb gegangen. Um welche Windenergieanlagen es sich handelt, kann der in Kürze vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1026 der Abgeordneten Dr. Bergner – Bilanz der bestehenden Windenergieanlagen in Thüringen – entnommen werden. Von diesen 145 Windenergieanlagen befinden sich 76 außerhalb der bestätigten Vorranggebiete Windenergie noch immer in Betrieb. Die mir vorliegende Übersicht über diese 76 Windenergieanlagen möchte ich Ihnen gern in Papierform zur Verfügung stellen.
Zu Frage 4: Aufgrund der Entscheidung in den 1990er-Jahren, die Steuerung der Windenergieanlagen in den Regionalen Raumordnungsplänen vorzunehmen, war keine darüber hinausgehende Planung von Konzentrationszonen in den kommunalen Flächennutzungsplänen erforderlich. Rückblickend gab es nur wenige Versuche, die Windenergienutzung über Flächennutzungspläne zu steuern. Diese
eingeleiteten Planungen wurden aber nach Inkrafttreten der Regionalpläne nicht weitergeführt. Weitergehende Kenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.
Herr Staatssekretär, die Kleine Anfrage 7/912 zielte vor allen Dingen darauf ab, nicht nur herauszufinden, welche Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten stehen, sondern auch, wie die dahin kommen, weil die normalerweise Ausschlusswirkung haben. Jetzt haben Sie hier 145 aufgezählt, die vor 1999 installiert wurden, aber es sind insgesamt 446 Windenergieanlagen, die außerhalb von Vorranggebieten stehen. Da Sie weder als atypische Einzelfälle genehmigt wurden, noch Zielabweichungsverfahren gemacht wurden, wie in der Kleinen Anfrage geantwortet wurde, stellt sich natürlich die Frage: Wie kommen die dahin außerhalb von Vorranggebieten, wo es eigentlich ausgeschlossen ist?
Danke, Herr Staatssekretär. Angesichts der fortge- schrittenen Zeit beende ich die Fragestunde an dieser Stelle. Ich gehe davon aus, dass die übrigen Fragen von der Landesregierung dann schriftlich beantwortet werden.
Ich komme zum erneuten Aufruf der Tagesord- nungspunkte 48 – Wahl von Mitgliedern der Parla- mentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – und 49 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Aus führung des Artikel 10-Gesetzes –, und zwar zur Verkündung der Wahlergebnisse.
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeord- neter Henke: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Henke, entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Frak-
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thrum: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 78, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Thrum, entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Zu Tagesordnungspunkt 49 – Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission –: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 79, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Kniese, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht.
Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde festgelegt, dass die Tagesordnungspunkte 12, 14 und 18 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Um die Abarbeitung gewährleisten zu können, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 12, danach den Tagesordnungspunkt 14 und danach den Tagesordnungspunkt 18 auf. Sollte danach noch Zeit verbleiben, würde es in der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 10 weitergehen.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718 - ERSTE BERATUNG
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am 17. und 18. September haben der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen
der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder beschlossen. Es sieht vor, dass den Städten und Gemeinden die durch die Corona-Krise erlittenen Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden.
Für Thüringen regelt das Gesetz, dass das Land und der Bund bis zum Jahresende gemeinsam 165 Millionen Euro bereitstellen. Auf das Land Thüringen entfällt somit ein Eigenanteil von 82,5 Millionen. Da Thüringen bereits 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle an die Gemeinden ausgezahlt hat, muss das Land Thüringen daher keine zusätzlichen Mittel aufbringen, um diese Bundesmittel nun gegenzufinanzieren. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sieht vor, die 82,5 Millionen Bundesmittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen. Maßgeblich für die individuellen Zuweisungen der Gemeinden soll wie beim bereits beschlossenen Corona-Hilfsgesetz der Gewerbesteuerdurchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 bezogen auf die gesamten Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in diesem Zeitraum sein. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die bisherigen Einschränkungen bei den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen zu streichen, sodass alle Gemeinden gleichermaßen einen Ausgleich erhalten können. Die bereits erhaltenen Zuweisungen aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen werden dabei gegengerechnet. Vielen Dank.
Danke, Frau Merz. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Abgeordneter Bergner von der Fraktion der FDP das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist die logische Konsequenz aus der Bundesgesetzgebung. Es geht darum, dass wir die Gelder, die die Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensieren sollen, nun auch an die Kommunen weiterreichen. Schade ist, dass dabei bereits vom Land beschlossene Hilfen angerechnet werden, die wurden ja damals ohne einen Gedanken an Bundesmittel beschlossen. Aber sei es drum, denn vermutlich ist für die meisten Kommunen nicht einmal der Ausfall dieser Einnahmen das wirkliche Problem. Da könnte man jetzt wieder damit anfangen, das Thema „Investitionsstau“ zu diskutieren, wie viele Investitionen in den letzten Jahren liegen geblieben sind und
auch heute noch liegen. Aber dazu haben wir auch später noch Gelegenheit, es gibt ja noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem das besser passt.
Was ich hier noch anmerken möchte, dazu veranlasst mich ein Satz aus der Begründung des Entwurfs im Bund: Von den Geldern, die finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen schaffen sollen, nämlich Drucksache 364/20, Seite 1, haben wir anscheinend noch nichts gehört, oder? Und da hoffe ich doch, dass wir das dann demnächst in genau solchen Investitionspaketen finden, meine Damen und Herren, und ich hoffe, dass das dabei nicht mit den Corona-Investitionen vermischt wird, mit denen die deutlichen Schuldenaufnahmen begründet werden. Insofern freue ich mich auf eine interessante Debatte zu einem Thema, das hoffentlich bald Hilfe bringt. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Bergner. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.