Protocol of the Session on October 2, 2020

Zu Frage 2: Die Meinungsbildung der Landesregierung ist dazu noch nicht abgeschlossen, insbesondere weil der Einsatz der Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen noch nicht abschließend zwischen Bund und Ländern geklärt ist.

Zu Frage 3: Es erfolgten unter anderem intensive Abstimmungen mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt zur Ansiedlung eines Drohnenforschungszentrums am Flugplatz Altenburg-Nobitz.

Zu Frage 4: Die Landesregierung führt den offenen Dialog mit allen wirtschaftlichen Akteuren, die das Standortmarketing für Thüringen im Ganzen und für Ostthüringen im Speziellen befördern. Dazu zählen unter anderem Kammern, Verbände, Vereine, kommunale Verwaltungen, Sparkassen und örtliche Banken, die öffentlichen Wirtschaftsförderer, aber auch eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen aus der Region. Die Akquisitionsstrategie der Landesregierung adressiert nicht nur Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, sondern auch wirtschaftsnahe und wissensintensive Dienstleistungen. Bei relevanten Unternehmensplanungen aller geeigneten Zielgruppen werden dabei auch die bestehenden Möglichkeiten im Altenburger Land mit all seinen Standorteigenschaften aufgezeigt und mit bedarfsgerechten Serviceangeboten untersetzt. Bei der Entscheidung, ob und wo ein Unternehmen Investitionen tätigen wird, handelt es sich letzten Endes jedoch um eine originäre unternehmerische Entscheidung, die maßgeblich von Faktoren wie Fachkräftepotenzial, infrastrukturelle Rahmenbedingungen und der verkehrstechnischen Anbindung beeinflusst wird.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Prof. Kaufmann.

Frau Staatssekretärin, können Sie mir Genaueres zu dem in Altenburg-Nobitz geplanten Projekt sagen, welche Größenordnung das finanziell und personell hat?

Zu dem Drohnenforschungszentrum?

Ja.

Da können wir schauen, ob wir einige Informationen zusammenstellen.

Okay. Die Informationen werden also schriftlich nachgereicht. Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufen wir jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy von der Fraktion der AfD in Drucksache 7/1710 auf. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung in Ostthüringen

Das hat mein Kollege Herr Kaufmann schon gesagt, Ostthüringen gilt als strukturschwache Wirtschaftsregion, die nun auch vom sogenannten Braunkohleausstieg betroffen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verwendung plant die Landesregierung für die bis zu 90 Millionen Euro, die der Freistaat Thüringen für den Landkreis Altenburger Land aus den im Zusammenhang mit dem im Juli 2020 vom Bundestag beschlossenen Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Mitteln für das Mitteldeutsche Revier erhalten soll?

2. Weshalb gibt es im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft weder eine eigene Stabsstelle noch eine eigene Arbeitsgruppe, um die infrastrukturelle Förderung bzw. weitere Erschließung der Wirtschaftsregion Ostthüringen und besonders des Altenburger Landes zu unterstützen?

3. Welche EU- und Bundesbehörden möchte die Landesregierung in Ostthüringen und insbesondere im strukturschwachen Altenburger Land bis zum Jahr 2025 ansiedeln?

4. Welche Anstrengungen hat sie seit dem Jahr 2014 unternommen, um dies zu realisieren?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bzw. für Umwelt, Energie und Naturschutz

(Staatssekretärin Kerst)

oder für Infrastruktur und Landwirtschaft. Es stehen mehrere Varianten hier auf meinem Zettel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Derzeit steht noch nicht fest, für welche Maßnahmen die Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen, die der Freistaat Thüringen für das Altenburger Land erhält, eingesetzt werden sollen. Mit dem Landkreis Altenburger Land wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und vorabgestimmt, für dessen projektbezogene Realisierung auch die Mittel nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen als Teil des Strukturstärkungsgesetzes infrage kommen. Derzeit laufen, wie schon eben von Staatssekretärin Kerst erläutert, noch Abstimmungen mit dem Bund in Vorbereitung einer Bund-Länder-Vereinbarung, die die Grundlage für den Einsatz der Strukturstärkungsmittel bilden wird.

Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich auf verschiedenen Wegen über die Dauer von zwei Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass das Altenburger Land durch die Bundesregierung als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers anerkannt wird und entsprechende Bundesmittel erhält. Sie hat gemeinsam mit dem Landkreis den unter der Antwort zu Frage 1 erwähnten Maßnahmenkatalog erarbeitet und damit die finanziellen Forderungen gegenüber dem Bund untersetzt. Das Altenburger Land bildet mit ca. 5 Prozent Bevölkerungsanteil am mitteldeutschen Braunkohlerevier nur einen kleinen Teil des Reviers und ist aber dennoch in den regionalen Gremien und Arbeitsgruppen exponiert vertreten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung arbeiten in den einzelnen länderübergreifenden Arbeitsgruppen mit.

In Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Thema „Kohlereviere und Kohleausstieg“ aufgrund der größeren regionalen Betroffenheit einen anderen politischen und fachlichen Stellenwert. Insofern haben sich die beiden Länder für die Einrichtung von Stabsstellen entschieden, die jeweils in der Staatskanzlei angesiedelt sind. Unabhängig von dieser konkreten organisatorischen Abbildung gibt es auch in Thüringen eine interministerielle Koordinierung und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Im Übrigen liegt die Federführung in der Sache beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Eine separate Stabsstelle wird aus heutiger Sicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nicht als notwendig erachtet.

Zu Frage 3: Herr Ministerpräsident Ramelow hat in einem Brief an Frau Bundeskanzlerin Merkel vom 2. Juli 2020 darum gebeten, für den zukünftigen Sitz der Forschungsfertigung Batteriezelle die Bewerbung des Fraunhofer Instituts für keramische Technologien und Systeme zu berücksichtigen, das bereits Standorte in Dresden und Hermsdorf hat.

Zu Frage 4: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben in ihren Gesprächen mit der Bundeskanzlerin und dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder wiederholt eine angemessene Berücksichtigung der ostdeutschen Länder bei Standortentscheidungen gefordert. Thüringen hat darauf hingewiesen, dass insbesondere Thüringen hinsichtlich der Zahl der Haupt- und Nebenstandorte von Bundeseinrichtungen, bundesweit bedeutsamen Behörden, Instituten, Forschungseinrichtungen und Veranstaltungen etc. gegenüber anderen Ländern deutlich unterrepräsentiert ist. Das betrifft auch die Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks oder die Veranstaltungsplanung für die EU-Ratspräsidentschaft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Frage von Herrn Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1712 auf.

Hilferufe von Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Zahlreiche Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben sich in den vergangenen Wochen mit Hilferufen an den Fragesteller gewandt. Maßgebliche Gründe sind die schwierige Personalsituation durch fehlende Lehrer und Hortner durch Nichtbesetzung von Stellen, durch Krankenstand und Kündigungen. Neben Unterrichtsausfällen bereitet die Zusammenlegung von Klassen und die damit erhöhte Klassenstärke Probleme. Die Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts mit weniger Lehrern und mehr Kindern mit Förderbedarf führt zu zusätzlichen Überlastungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtsituation in den Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt und die damit zusammenhängenden Hilferufe hinsichtlich fehlender Lehrkräfte und erschwerter Unterrichtsbedingungen?

(Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Kaufmann)

2. In welchen Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt fehlen wie viele Lehrer, Hortner und Sozialpädagogen aufgrund nicht besetzter Stellen, Krankheit, Elternzeit, Kündigung und weiterer Gründe?

3. In welchen Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt mussten welche Klassen mit welchen Schülerzahlen zusammengelegt werden?

4. Welche Lösungen hinsichtlich Besetzung der freien Stellen hat die Landesregierung für die jeweiligen Schulen konkret und für wann vorgesehen?

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Ich würde gern in Vertretung von Herrn Holter die Fragen beantworten und würde gern die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten.

An den 13 Grundschulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt ist derzeit bei 88 beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern eine Stelle unbesetzt. Dies betrifft die Grundschule Lehesten, die Besetzung der Stelle soll zum 1. März 2021 erfolgen. Ein Abgang an der Grundschule Gorndorf zum 31. Dezember 2020 soll mit einer Neueinstellung ausgeglichen werden. Mit der infrage kommenden Bewerberin steht das Schulamt in Kontakt. Die fehlenden Lehrerwochenstunden von acht Personen, die in Elternzeit oder Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot sind, konnten durch Abordnungen oder Teilabordnungen weitgehend ausgeglichen werden. Insgesamt gibt es derzeit noch Kürzungen im Umfang von 100 Stunden bei ca. 4.000 Sollstunden. Diese erstrecken sich auf die Grundschulen Lehesten, Dittrichshütte, Uhlstädt, Remda, „Marco Polo“, Gorndorf, Rudolstadt-West, Leutenberg und Könitz. In den Grundschulen Schwarza und Gorndorf wurden jeweils zwei 3. Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern zusammengelegt.

An den Regelschulen im Landkreis sind 103 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, sieben Stellen sind unbesetzt. Davon können drei zeitnah besetzt werden. Eine Stelle wird durch einen Lehrer vertreten, der bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und nun über das Programm „Grau macht schlau“ beschäftigt ist. Es gibt vier langzeiterkrankte Lehrerinnen und Lehrer und vier Lehrerinnen, die im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes nicht im Dienst sind. Es wird mit schulorganisatorischen Maßnahmen entgegengewirkt. Die Schüler der drei

ehemaligen 9. Klassen an der Regelschule in Rudolstadt werden in diesem Jahr in zwei 10. Klassen mit insgesamt 56 Schülern unterrichtet. An der Thüringer Gemeinschaftsschule in Kaulsdorf wurden zwei 10. Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern zusammengelegt.

An den vier Gymnasien im Landkreis sind 186 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, es sind vier Stellen unbesetzt. Acht Lehrerinnen und Lehrer sind langzeiterkrankt. 17 Lehrerinnen sind im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes nicht im Dienst.

Im Bereich Förderschulen sind der Landesregierung derzeit keine strukturellen Probleme bekannt. Am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ist die Lehrersituation bedingt durch sieben langzeiterkrankte bzw. im Beschäftigungsverbot befindliche Kolleginnen und Kollegen in einigen Fächern besonders angespannt. An der Berufsfachschule Wirtschaft wurde aus diesem Grund der Unterricht in der Fachpraxis gekürzt und die Gruppenteilung in Absprache mit den betroffenen Lehrern teilweise aufgehoben. Es fällt Mehrarbeit an. An der Staatlichen berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales in Saalfeld ist die Situation vergleichbar. Im Übrigen gab es auf die kurzfristige Abfrage keine Rückmeldungen.

Zu Frage 4: In Bezug auf die Maßnahmen der Landesregierung und des Parlaments als Gesetzgeber seien hier einige beispielhaft genannt: die Wiedereinführung der Verbeamtung, die Lehrergewinnungskampagne, die Anhebung der Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer, der alsbald die Grundschullehrerinnen und ‑lehrer folgen sollen, die zur Verfügung stehenden Stellen für befristete Einstellungen zum Ausgleich von Elternzeiten und Langzeiterkrankungen, befristete Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern, die bereits aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, die verstärkte Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Im TMBJS wird das Thema „Unterrichtsabsicherung“ von einer eigens eingerichteten Stabsgruppe aktiv begleitet. Darüber hinaus erfolgt eine Vielzahl von insbesondere organisatorischen Maßnahmen, die die Schulämter und Schulen tagtäglich zur Anwendung bringen und in den Antworten der Fragen 1 bis 3 teilweise aufgezeigt wurden.

Daher mein ausdrücklicher Dank an die Beschäftigten für ihre Arbeit und bei Ihnen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen?

(Abg. Kowalleck)

Vielen Dank für die Beantwortung zunächst. Sie hatten ja in Ihren Ausführungen auch die Zusammenlegung von Klassen erwähnt. Wie beurteilt die Landesregierung die Größe der Klassen gerade mit 30 Schülern Klassenstärke und die damit verbundene Qualität des Unterrichts?

Wir setzen hier auf die qualitätsvolle Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die mit großen Klassen auch durchaus umgehen können. Es ist sorgfältig abgewogen worden, an welchen Stellen Zusammenlegungen tatsächlich möglich und umsetzbar sind. Insofern gehen wir davon aus, dass die Qualität dabei keinen Abbruch nehmen wird.