Protocol of the Session on October 2, 2020

tronisch nachzuweisen. Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Es handelt sich um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person, wie etwa Name und Adresse, gespeichert sind. Mit dieser Chipkarte können die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger im Kontakt mit den Behörden einfach und sicher ihre Identität übermitteln. Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die Ihnen schon bekannt ist.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die in Thüringen zuständigen Behörden, nämlich die Kommunen, zur Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des eID-Karte-Gesetzes bestimmt werden. Darüber hinaus sind von den Ländern die für die Anhörung von für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu bestimmen.

Des Weiteren enthält Artikel 2 eine redaktionelle Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes. In Artikel 2 geht es darum, einen redaktionellen Fehler in § 34 des Thüringer E-Government-Gesetzes zu bereinigen. Das Gesetz beinhaltet die Rechtsgrundlage für die technischen Überwachungsmaßnahmen des Thüringer Landesrechnungszentrums zum Schutz des Landesdatennetzes in seinem § 32.

Im Rahmen der Arbeit mit der Ermächtigungsgrundlage ist aufgefallen, dass das in § 34 des Thüringer E-Government-Gesetzes verankerte Zitiergebot, das wegen der Einschränkung des Artikels 10 des Grundgesetzes notwendig ist, auf den § 30 des Thüringer E-Government-Gesetzes verweist. Durch eine Änderung der Nummerierung der Paragrafen im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung wurde aus dem im Gesetzentwurf aufgenommenen § 30 Thüringer E-Government-Gesetz der § 32. Der entsprechende Verweis auf die vom Zitiergebot betroffene Regelung wurde also nicht angepasst. Das fehlerhaft angewendete Zitiergebot nach Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 kann die Unwirksamkeit der Regelung nach sich ziehen. Deshalb soll dieses redaktionelle Versehen nun unverzüglich behoben werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Alle Redner/innen, die reden wollten, haben ihre Redebeiträge zurückgezogen. Gibt es dennoch Redebedarf vonseiten der Abgeordneten zu diesem Tagesord

(Vizepräsidentin Henfling)

nungspunkt? Das kann ich nicht erkennen, dann müssen wir auch nicht in die Aussprache gehen und können direkt in die Abstimmung kommen.

Es ist bestimmt Ausschussüberweisung an den

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Innen- und Kommunalausschuss!)

Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es noch andere Ausschüsse? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Überweisung stattgegeben.

Damit würde ich, auch wenn es noch kurz vor 18.00 Uhr ist, die heutige Plenarsitzung beenden und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Feiertag. Kommen Sie gut nach Hause!

Ende: 17.56 Uhr