Protocol of the Session on October 2, 2020

über unterschiedliche Wege, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Auch diese Diskussionen brauchten die Zeit, weil es in der Tat so ist, dass man ganz unterschiedliche Instrumente dort einsetzen kann. Der Antrag, den wir jetzt vorliegen haben, vereint – und das macht ihn wirklich zu einem guten und großen Antrag – viele Instrumente, um diesem Ziel näherzukommen.

Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag der FDP-Fraktion, das sei gesagt. Herr Abgeordneter Montag hat ihn eingebracht und hat ihn begründet und hat auch noch mal gesagt, dieser Alternativantrag wäre gegen den Willen unseres Hauses, unseres Ministeriums erarbeitet worden. Das ist nicht der Fall. Dieser Antrag, der jetzt gemeinsam von den Fraktionen getragen wird, ist einer, der auch von unserem Haus in der Breite mitgetragen wird. Was wir damals gesagt haben, ist, dass der Antrag von Ihnen, der Ausgangspunkt der Diskussion war – so viel sei zu Ihrer Ehre gesagt –, nicht ausreichend war, um das Ziel zu erreichen. Er zielte nämlich ausschließlich auf die Erweiterung und auf die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an der Universität Jena und dieser Schritt allein ist nicht ausreichend, um das Problem zu lösen. Von daher bin ich froh, dass die Fraktionen sich in diesem Diskussionsprozess auf ein vielfältiges Maßnahmenbündel geeinigt haben, das aus meiner Sicht wirklich geeignet ist, das Problem, das ich beschrieben habe, in der gesamten Breite auch zu adressieren.

Was macht diese Breite aus? Es macht erst mal aus, dass es nicht nur um die hausärztliche Versorgung geht, sondern dass es um weitere Facharztgruppen geht. Das kommt darin zum Ausdruck, dass es eben keine reine Landarztquote gibt, die sich auf die hausärztliche Versorgung bezieht, sondern dass auch eine Facharztquote jetzt in den Blick genommen wird, die auch die Unterversorgung in anderen fachärztlichen Disziplinen anspricht. Es spricht darüber hinaus auch die pharmazeutische Versorgung an. Auch da ist es genau das Thema, wie ältere Menschen auf dem Land zu den Medikamenten kommen, die sie brauchen. Und auch das ist ein Thema, dem wir uns gern widmen wollen.

Die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten ist ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Er reicht aber allein nicht aus. Ich habe als zweiten Baustein die Facharztquote, die Hausarztquote in unterversorgten Bereichen erwähnt. Das kann ein weiterer Baustein sein. Es gibt inzwischen einige Länder in der Bundesrepublik, die diesen Weg gegangen sind, und ich bin optimistisch, dass damit ein weiterer guter Schritt gegangen ist. Aber es braucht in der Tat mehr – der Abgeordnete Müller

hat auf einiges hingewiesen, was ich noch mal unterstreichen muss. Wir brauchen schon im Studium frühzeitige Maßnahmen, um junge Medizinstudentinnen und ‑studenten dazu zu bewegen, sich der ambulanten Versorgung zu verschreiben. Das ist nicht ganz so einfach, weil man ja doch erst mal an einer Uniklinik ist, die Hochleistungsmedizin macht. Und sich dann vorzunehmen, in einem ländlichen Bereich mit eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten tätig zu sein, ist etwas, was zunächst nicht auf der Hand liegt. Wir brauchen also Werbung für ambulante Versorgung und müssen an der Stelle weiterkommen. Das hängt zusammen mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, der das explizit vorsieht, die ambulante Versorgung, auch die hausärztliche Versorgung deutlich zu stärken, auch dadurch zu stärken, dass wir schon im Studium frühzeitig auch Praxisphasen beispielsweise in der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum einbauen können. Es braucht mehr. Ich habe vorhin schon mal angesprochen: Zwei Drittel der Absolventinnen und Absolventen sind inzwischen Frauen und die haben, anders als das möglicherweise bei dem Inhaber in einer Landarztpraxis vor 20, 25 Jahren noch möglich war, nämlich dass man 60, 70 Stunden arbeitet, das Wochenende in Bereitschaft ist, den berechtigten Anspruch darauf, Familienleben, Freizeit und Beruf unter den Hut zu bringen. Von daher brauchen wir auch da neue Modelle, neue Arbeitszeitmodelle, die diese Work-LifeBalance, die Vereinbarkeit von ärztlicher Tätigkeit und Familie, abbilden.

Wir brauchen – auch davon bin ich fest überzeugt – bessere Kooperationen zwischen der Universitätsklinik in Jena, den Krankenhäusern in der Fläche, den Lehrkrankenhäusern, aber auch den Lehrpraxen in der Fläche. Ich habe vor einigen Wochen ein kommunales Krankenhaus besucht. Da wurde mir erzählt, dass man dort seit sieben Jahren keinen Studenten im praktischen Jahr mehr gesehen habe. Auch das ist ein Problem, worüber wir mit dem Uniklinikum reden müssen, weil die natürlich ein großes Interesse haben, ihren eigenen Nachwuchs auch zu binden. Trotzdem brauchen wir auch in der klinischen Versorgung in der Fläche diese jungen Leute und müssen darüber nachdenken, wie die Kooperation zwischen dem UKJ und den Lehrkrankenhäusern verbessert werden kann.

Ich hatte schon das Medizinstudium 2020 angesprochen. Hier sei mir noch mal gestattet, auch auf die Verantwortung des Bundes hinzuweisen. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ ist durch den Bund verabschiedet worden. Inhaltlich ist er richtig, das sehen wir auch so, aber der Bund lässt die Länder, lässt die Universitätskliniken, was die finanzielle Umsetzung dieses Masterplans anbelangt, im

(Staatssekretär Feller)

Regen stehen. Das adressiert dieser Antrag eben auch, noch mal auf den Bund zuzugehen und dieses dort einzufordern.

Es ist von zwei Abgeordneten – und dafür bin ich sehr dankbar – schon auf die Finanzierung hingewiesen worden. Sie sind heute nicht nur Fachpolitiker, die gesprochen haben, sondern Sie sind auch Haushaltsgesetzgeber und es ist vollständig klar, dass eine Ausweitung um 26 Studienplätze in Jena nicht kostenlos zu haben ist. Wir haben eine erste Kalkulation des Uniklinikums, die von etwa 3,9 Millionen Euro jährlich für laufende Kosten spricht. Ich darf Sie wirklich bitten, wenn Sie heute A sagen zu diesem Antrag, auch B zu sagen zu der Verankerung dieser zusätzlichen Mittel im Landeshaushalt 2021.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich möchte noch einen Punkt nennen, der von mehreren von Ihnen auch angesprochen wurde, nämlich der Zeitplan und die engen Fristen, die Sie gesetzt haben. Ich habe, sehr geehrter Herr Abgeordneter Zippel, viel Verständnis dafür, dass Sie für diese Diskussion im Parlament einige Monate, fast ein Jahr insgesamt brauchten. Die Fristen, die Sie uns jetzt für ein wirklich großes Maßnahmenbündel gesetzt haben, sind dagegen aber sehr eng. Ich kann das verstehen, dass Sie jetzt, nachdem Sie sich geeinigt haben, ungeduldig sind. Ich kann heute nur sagen: Wir werden alles dafür tun, um die Arbeitsaufträge, die wir erhalten haben, die auch das Gesundheitsministerium erhalten hat, umzusetzen. Ich muss Ihnen aber schon sagen: Allein die Einführung einer wirklich verfassungsrechtlich gesicherten Hausarzt- und Facharztquote braucht umfangreiche administrative und auch rechtliche Voraussetzungen, der Aufbau der Studienkapazität in Jena braucht umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitung. Auch die Studien, die Sie uns aufgegeben haben, werden erheblichen Aufwand verursachen. Ich sage Ihnen heute zu, wir werden alles dafür tun, um diese Fristen einzuhalten, aber es wird nicht leicht sein, weil das Arbeitspaket, das Sie uns heute mitgeben, wirklich umfangreich ist.

(Beifall SPD)

Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, der mir wichtig ist und für den wir schon die Grundlage geschaffen haben. Ich glaube, wir nutzen auch in der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich die Digitalisierung bei Weitem noch nicht so, wie wir sie nutzen könnten. Aber das meint nicht nur das Thema „Telemedizin“, wo es darum geht, Konsile in Kliniken einzuholen, sondern es geht um die vielfältige Nutzung von technischen Möglichkeiten, wirklich in

der Breite die ambulante Versorgung durch Verschränkung mit der klinischen Versorgung besser auszugestalten, als es im Moment ist.

(Beifall FDP)

Wir haben in der Zielvereinbarung mit dem Universitätsklinikum, die wir gerade abgeschlossen haben, deswegen als eines der zentralen und strategischen Ziele für das Klinikum die Digitalisierung in Forschung, in Lehre festgehalten, weil die jungen Studenten und Studentinnen dieses Thema natürlich auch beherrschen müssen und natürlich in der Krankenversorgung dieses Thema mit hoher Priorität in den nächsten Jahren verfolgen.

All das, glaube ich, wird am Ende Beiträge leisten, um das Ziel zu erreichen, das ich am Anfang beschrieben habe, nämlich den 70 Prozent Thüringerinnen und Thüringern, die im ländlichen Raum leben und für die die Frage des Zugangs zu ärztlicher Versorgung, zu pharmazeutischer Versorgung auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse ist, diesen Zugang zu gewährleisten. Ich danke Ihnen sehr herzlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Vielen Dank. Damit würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Die FDP hat ihren Antrag zurückgezogen. Deswegen würden wir zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1064 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Wer stimmt dagegen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1731.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich beantrage namentliche Abstimmung!)

Es ist namentliche Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1731 beantragt und ich würde bitten, dass die Wahlhelferinnen hier nach vorn kommen. Wir machen das so wie immer. Vielleicht schauen Sie, dass Sie nicht zu große Gruppenbildungen hervorrufen.

Ich würde wirklich darum bitten, dass wir die Masken hier aufsetzen, Herr Sesselmann. Sie haben keine Maske auf.

(Staatssekretär Feller)

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann würde ich die namentliche Abstimmung schließen und um Auszählung bitten. Und während der Auszählung würde ich die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen nach vorn bitten.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden abgegeben 73 Stimmen, davon 53 Jastimmen, keine Neinstimmen und 20 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Alternativantrag in der Drucksache 7/1731 angenommen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mit den Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen übereingekommen, dass wir noch die Tagesordnungspunkte 10 und 11 aufrufen.

Tagesordnungspunkt 10

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1647 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Feller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften wird dem Anliegen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung Rechnung getragen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Bedarfe des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert und so ein Beitrag zum nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet werden.

Besondere Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Hierzu eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes für Arbeitgeber eine neue Möglichkeit, in einem einzigen Verfahren in Vollmacht der ausländischen Fachkraft die Anerken

nung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und daran anschließend ein Visum zu beantragen.

In das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes wurden mit der Einführung des § 14a die Regelungen des § 81a Aufenthaltsgesetz für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe übernommen, darüber hinaus die Einreichung der Antragsunterlagen erleichtert und es ermöglicht, dass das Verfahren über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden kann.

Heute und mit diesem Gesetz geht es jetzt darum, die Regelungen für die landesrechtlich geregelten Berufe, für das das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes keine Anwendung hat, in Landesrecht zu überführen. Vor diesem Hintergrund und um die Schaffung eines einheitlichen Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, sollen im Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die neuen Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes mit nur geringfügigen landesspezifischen Anpassungen geregelt werden. Mit Ausweitung der statistischen Erhebungsmerkmale sollen Rückschlüsse auf die Verfahrensdauer ermöglicht werden, um Verfahrensverbesserungen zu erreichen.

Um im Interesse der Transparenz für Antragsteller und andere Anwender möglichst einheitliche Regelungen zu schaffen, wurden die Änderungen des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vorab mit den anderen Bundesländern abgestimmt. Folgeänderungen haben sich im Thüringer Markscheidergesetz und in der Thüringer Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung ergeben.

Die Änderung der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für öffentliche Leistungen nach dem Anerkennungsgesetz stellt sicher, dass auch für das beschleunigte Verfahren Verwaltungskosten erhoben werden können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne damit die Aussprache und für die FDP-Fraktion würde Herr Kemmerich – Herr Kemmerich zieht zurück. Für die AfD-Fraktion habe ich Herrn Lauerwald stehen – der zieht auch zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir das an der Stelle wieder schließen. Ausschussüberweisung? An den Ausschuss für Wirtschaft, Wissen

(Vizepräsidentin Henfling)

schaft und Digitale Gesellschaft. Weitere? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab.

Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Vielen Dank. Die Gegenprobe: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Überweisung stattgegeben.

Dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt an dieser Stelle schließen und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1649 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Die Staatssekretärin des Innenministeriums. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir wieder ein Stück in der digitalen Verwaltung voran. Der Gesetzentwurf enthält dabei Regelungen zur Umsetzung des eID-Karte-Gesetzes des Bundes sowie eine redaktionelle Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes.

Mit Artikel 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs sollen für Thüringen die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürgerinnen und ‑bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. Juni 2019, kurz eID-Gesetz, geschaffen werden. Das eID-Gesetz macht die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises auch für Unionsbürgerinnen und ‑bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums zugänglich. Unionsbürgerinnen und ‑bürger und Angehörige dieses Europäischen Wirtschaftsraums können künftig auf freiwilliger Basis eine eID-Karte beantragen. Der Karteninhaber kann diese Karte dazu nutzen, im Rechts- und Geschäftsverkehr seine Identität elek

tronisch nachzuweisen. Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Es handelt sich um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person, wie etwa Name und Adresse, gespeichert sind. Mit dieser Chipkarte können die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger im Kontakt mit den Behörden einfach und sicher ihre Identität übermitteln. Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die Ihnen schon bekannt ist.