Protocol of the Session on September 4, 2020

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bleibt noch festzuhalten, dass wir die Diskussion zum Finanzausgleichsgesetz und die Festlegung der FAG-Masse wirklich ernsthaft und seriös erst nach der September-Steuerschätzung führen können. Vorher machen die Diskussionen auch keinen Sinn.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)

Ja, ich bin ja gerade bei der Zusammenfassung, Kollege Dittes. –

Deswegen hat der Ministerpräsident zutreffend erkannt und auf eine Äußerung von Anja Siegesmund als Ministerin abgestellt: Der Haushalt hat noch nie so viele Konjunktive enthalten wie jetzt. Deswegen müssen wir genau auf diese Fakten warten.

(Beifall CDU)

Deswegen – und das ist wichtig – hat die CDU gegenüber der Minderheitsregierung einen sogenannten Kommunalgipfel durchgesetzt, um sich eben nach der September-Steuerschätzung mit den Spitzenvertretern der Gemeinden und der Städte und Kreise gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um dann zu beraten, wie wir diesen in Zukunft weiterhelfen können.

(Beifall CDU)

Fakt ist: In einer solchen Ausnahmesituation, die wir haben, müssen wir die Thüringer Kommunen umso mehr unterstützen und dürfen sie nicht alleine im Regen stehen lassen.

Jetzt mein Schlusssatz: Deswegen werden wir selbstverständlich einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Wir sind Streiter für die Kommunen, das war immer so und das wird auch so bleiben, damit unsere Kommunen auch zukünftig stabiler, verlässlicher Ansprechpartner und Kommunikator der Menschen vor Ort sein können. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, wir sind gerne bereit, dabei mitzuhelfen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Walk. Aus gegebenem Anlass möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass beim Betreten des Plenarsaals ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Das gilt für alle. Ich möchte daran erinnern, dass wir uns in der Ältestenratssitzung dazu verständigt und uns das hier als Regel gegeben haben. Ich kündige jetzt schon an, dass ich bei weiteren Verstößen mit Ordnungsrufen reagieren werde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Sesselmann hat für die AfD‑Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, kleckern statt klotzen, so kann man diesen Gesetzentwurf der rotrot-grünen Landesregierung bezeichnen, und dies sowohl aus der Sicht der Kommunen wie auch das Landes.

Richtig ist zunächst, dass nach § 3 Abs. 6 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes im Abstand von zwei Jahren die Finanzausgleichsmasse in einer kleinen Revision dahin gehend zu überprüfen ist, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen sichergestellt werden kann. Dieses gesetzlich geregelte Ziel der Sicherstellung der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf völlig verfehlt. Ich weise hier zu Recht auf die Stellungnahme des Kollegen Bergner hin, die sehr detailreich und umfangreich gewesen ist. Wir sprechen von Investitionsstau. Wenn wir in den Gemeinden stehen und in den Gemeinden sind und die Gemeinde befragen – viele sind im Kreistag und auch in den Stadträten aktiv –, dann stellen wir eben fest, dass es an allen Ecken hapert und klemmt. Herr Bergner, da haben Sie recht, das haben Sie zu Recht vorformuliert.

Herr Walk, ich gebe Ihnen auch recht. Das ist genau der Punkt, dieser Ansatz, diese neun Punkte, die Sie bereits im Großen angesprochen haben, zur Reformierung des Finanzausgleichsgesetzes, das müsste auch schon im Kleinen beginnen, und zwar auch hier. Das ist der Vorwurf an die Landesregierung, dass man hier zu kurz gegriffen hat und nicht den nötigen Mut bewiesen hat, hier vielleicht einen kleinen Wurf – ich sage „kleinen Wurf“, der große kommt hoffentlich noch – gebracht hat, damit man die Gemeinden und Landkreise letztlich doch entlasten kann. Das fehlt uns.

Wir haben auch festgestellt, dass offenbar zwanglos und ohne erkennbares System den Landkreisen aus ihrem Anteil aus der Finanzausgleichsmasse I 7 Millionen Euro gestrichen werden und dem Anteil der Gemeinden und Städte zugeschlagen werden.

Eine Begründung, warum das so ist, enthält der Gesetzentwurf nicht.

Ebenso nicht berücksichtigt wurde die ab dem 1. Juli 2020 um 25 Prozent gestiegene Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB Zweites Buch. Hier wurde der Multiplikator für den Soziallastenansatz der Bedarfsmesszahl für die Aufgaben der kreisfreien Städte und Landkreise im Finanzausgleichsgesetz unverändert gelassen, um die obige Korrektur letztlich wieder aufzuheben und damit die Gemeinden und Städte zu benachteiligen. Der tiefere Sinn einer solchen Umverteilung erschließt sich indes nicht. Die Bewegung ist alles, das Ziel ist nichts. Nach diesem Motto scheint die Landesregierung handeln zu wollen.

(Beifall AfD)

Aber es gibt auch positive Aspekte anzumerken. Zu begrüßen ist die im Gesetzentwurf geregelte Vorziehung eines Demografieansatzes bei den Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden, Städte und Landkreise vom Jahr 2022 auf 2021. Aber dies ist, meine sehr verehrten Kollegen, eine Mogelpackung, denn im Einzelplan 17 des Haushaltsplanentwurfs der Thüringer Landesregierung für 2021 sind für demografiebedingte Sonderschlüsselzuweisungen nur 7 Millionen für Gemeinden und Städte ausgewiesen. Es fehlt aber eine entsprechende Ausweisung für die Landkreise. Einen demografiebedingten Ausgleich für den Bevölkerungsrückgang bei den Landkreisen gibt es aus Sicht der Landesregierung offenbar nicht. Damit läuft auch ohne finanzielle Untersetzung § 13a des Finanzausgleichsgesetzes in Ihrem Gesetzentwurf derzeit ins Leere.

Hochbedenklich ist, dass keine Veränderung an der Höhe der Finanzausgleichsmasse, die vom Land bereitgestellt wird, vorgenommen wurde. Wir haben von den Vorrednern bereits gehört, es erfolgte lediglich eine Stabilisierung dieses Betrags. Das ist im Einzelnen hier schon vorgetragen worden, ich möchte darauf nicht näher eingehen. Aber es ist der Punkt und der entsprechende Streitpunkt. Ich glaube, daran hapert es momentan. Wir müssen dafür stehen – und ich glaube, dafür werbe ich auch zu Recht –, dass diese Finanzausgleichsmasse letztlich erheblich zu erhöhen ist, um die Gemeinden angemessen auszustatten und nicht nur das Leben der Gemeinden, sondern ein angemessenes Überleben zu sichern.

(Beifall AfD)

Die Vorredner haben schon darauf aufmerksam gemacht: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden für die Gemeinden, Städte und Landkreise erst 2021 finanziell richtig zu spüren sein. Denn erst

ab diesem Zeitpunkt können von den Finanzämtern die Gewerbesteuermessbeträge für 2021 festgesetzt werden, die dann zu erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen bei den Gemeinden und Städten führen, was den Partnerschaftsgrundsatz im Kommunalen Finanzausgleich letztlich ad absurdum führt.

Das ist eben das Problem, Herr Minister: Sie haben gesagt, es ist gewährleistet; wir haben da erhebliche Bedenken. Wenn nämlich die Gemeinden und Städte weniger Einnahmen haben, schränkt es ihre Leistungsfähigkeit letzten Endes ein. Hinzu kommt, dass dann auch noch die Kreisumlage steigen wird. Darauf hat die SPD-Kollegin Frau Merz richtig hingewiesen: Die Stabilisierung dieser Kreisumlage wird eines der Hauptprobleme sein. Es kommt uns bei diesem Gesetzesvorhaben so vor, dass man einerseits die Gemeinden unterstützt, andererseits bei den Kreisen, dann mal wieder umgekehrt das ganze Spiel betreibt, sodass letzten Endes über die Kreisumlage die Forderungen eingezogen werden und die Gemeinden und Kommunen letztlich darunter leiden.

Das mit den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen ist bereits gesagt worden, dazu möchte ich mich nicht noch großartig äußern. Einkommen- und Umsatzsteuerverluste sind auch zu erwarten. Das heißt, hier können wir nicht – das ist von den Vorrednern auch schon angesprochen worden – nur die Stabilisierung der Kosten aus 2020 zugrunde legen, sondern wir müssen erheblich die FAG-Masse erhöhen.

Ich glaube, es dürfte allen Beteiligten klar sein, auch seitens der CDU wurde das schon angesprochen, dass die Erhöhung der Auftragskostenpauschale um 1 Euro zu kurz gegriffen scheint. Das kann ich dann hier in dem Punkt auch schnell abhandeln.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass man den entsprechenden Streitpunkten offen gegenübersteht, dass wir uns als Fraktion nicht dagegen sträuben werden und die Bestrebungen im Ausschuss natürlich unterstützen, dafür zu arbeiten, dass es den Gemeinden, den Kommunen, aber auch den Landkreisen an keinen Mitteln fehlen wird, damit sie ihre Aufgaben, die sowohl in der Verfassung als auch in § 3 Abs. 6 des FAG Thüringen geregelt sind, ordnungsgemäß erfüllen können – nicht nur die Selbstverwaltungs-, also die Kernaufgaben, sondern auch die übertragenen und im eigenen Wirkungskreis liegenden in angemessener Weise. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, das ist das Ziel aller und daran werden wir arbeiten. Wir werben darum auch im Ausschuss, die Gemeinden ordnungsgemäß finanziell auszustatten. Vielen Dank.

Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Bilay das Wort für die Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem, was jetzt im Laufe des Tages schon an Kritik am KFA geäußert wurde, muss ich sagen, da bekommen meine kommunalpolitischen Herzkammern immer ein bisschen Kammerflimmern, weil ich die Kritik so nicht nachvollziehen kann. Insbesondere in Richtung der CDU will ich das noch mal so deutlich sagen. Sie ziehen ja seit geraumer Zeit durch das Land und sagen immer, Sie wollen die ländlichen Räume stärken. Die einzige Konsequenz oder die einzige Zielrichtung, die Sie dabei haben, ist, Sie wollen die kommunale Familie spalten. Sie wollen einen Keil zwischen die ländlichen Räume und die eher städtischen Verdichtungsräume treiben. Aufgabe von Landespolitik darf es aber nicht sein, die kommunale Ebene zu spalten, sondern wir wollen die unterschiedlichen Interessenlagen zusammenführen, weil wir doch klar wissen, der ländliche Raum kann nicht ohne die Städte und die Städte können auch nicht ohne den ländlichen Raum leben. Deswegen gehört das zusammengedacht und auch Kommunalpolitik für die beiden Ebenen gemeinsam gestaltet.

Herr Voigt und auch Herr Walk, Sie haben ja heute wieder ein paar Zahlen durcheinandergewirbelt. Sie haben ja recht. Die Schlüsselzuweisungen sinken um 10 Millionen Euro, sowohl für die gemeindlichen als auch für die kreislichen Aufgaben, aber Sie haben immer noch nicht das System verinnerlicht, dass es einen Zusammenhang zwischen eigener Steuerkraft und dem, was das Land über die Schlüsselzuweisungen an fehlender Steuerkraft am Ende ausgleicht, gibt. Und wenn die eigene Steuerkraft steigt, ist es natürlich auch folgerichtig eine Umkehr, dass unter sonst gleichen Bedingungen entsprechend die Schlüsselzuweisungen sinken. Das ist einfache Mathematik. Man könnte auch sagen, das ist einfach nur Rechnen. Und ich habe die Steuereinnahmekraft angesehen, denn das ist eine Zahl, die für den Finanzausgleich relevant ist. Für 2011 – und da, Frau Merz, würde ich 2008 und 2009 wegen der damaligen Finanz- und Wirtschaftskrise hier jetzt nicht als Vergleich heranziehen – können wir feststellen – und das ist auch meine Hoffnung in diesem Jahr und für das nächste Jahr –, dass bei der Finanz- und Wirtschaftskrise die Steuereinnahmen zwei Jahre später, im Jahr 2011, in etwa wieder auf dem Niveau wie vorher waren. Das ist meine Hoffnung – das müssen wir

(Abg. Sesselmann)

abwarten, wie sich das entwickelt –, dass wir diese Talsohle von 2020 und 2021 dann überschreiten und wir spätestens 2022 wieder auf dem Niveau sind wie vorher. Das ist zumindest das, wovon wir erst mal ausgehen müssen. 2011 lag die Steuereinnahmekraft der kommunalen Ebene in Thüringen bei 1,167 Milliarden Euro und 2014 – das war das letzte Jahr, in dem die CDU Regierungsverantwortung getragen hat – waren es 1,354 Milliarden Euro, also rund 190 Millionen Euro mehr. Im letzten Jahr – 2019 – lag die Steuereinnahmekraft schon bei 1,9 Milliarden Euro, also 450 Millionen Euro mehr als 2014. Das muss ich natürlich ins Verhältnis setzen. Ich kann also nicht nur einzig und allein die abstrakte Zahl der Schlüsselzuweisungen zurate nehmen, um das zu bewerten. Sie dürfen sich bei dem Ganzen nicht nur einfach die Schlüsselzuweisungen anschauen, sondern Sie müssen sehen, wie viel Geld im Landeshaushalt insgesamt für die kommunale Ebene zur Verfügung gestellt wird. Da müssen Sie also den KFA nehmen und es gibt noch eine Anlage 3, da können Sie im Landeshaushalt nachschauen. Wenn Sie alle kommunalen Mittel im Landeshaushalt zusammennehmen, dann waren das in diesem Jahr rund 3,469 Milliarden Euro. Das steigt im nächsten Jahr an, zumindest im Entwurf, auf 3,565 Milliarden, also rund 100 Millionen Euro mehr. Wie die CDU dazu kommt, dass 100 Millionen Euro mehr am Ende weniger ist als das, was es jetzt gibt, das vermag ich nicht nachzurechnen. Das müssen Sie mir noch mal irgendwie aufschlüsseln. Ich habe in Mathematik früher etwas anderes gelernt. Wir können erst einmal festhalten, rund ein Drittel des Volumens im Landeshaushalt ist kommunal gebunden. Wie die CDU zu der Auffassung kommt, dass das nicht so sei, erschließt sich mir nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf für den KFA für 2021 ist aus unserer Sicht ein weiterer Beleg für die erfolgreiche Politik von Rot-Rot-Grün.

(Beifall DIE LINKE)

Wir stärken nämlich die kommunale Ebene in diesem Land. Insofern danken wir auch dem Innenministerium, dass es trotz der hohen Arbeitsbelastung und auch mit Blick auf die Corona-Krise gelungen ist, diesen Gesetzentwurf hier vorzulegen.

Ich hoffe, dass wir eine zielführende und lösungsorientierte Debatte führen können, damit wir rechtzeitig am 01.01. Planungssicherheit für die kommunale Ebene haben können.

Ich will noch mal darauf hinweisen, dass bereits in den letzten Jahren die innere Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs zugunsten der kommuna

len Ebene deutlich verbessert wurde. Wir haben den Soziallastenansatz deutlich erhöht und wir haben auch den Kinderansatz deutlich erhöht. Die Schlüsselmasse ist allein von 1,8 Milliarden Euro auf inzwischen 2,1 Milliarden Euro gestiegen. Allein bei der Betrachtung von Soziallasten- und Kinderansatz ist es in der Umkehr etwas anderes als das, was die CDU immer will: Wir versöhnen damit die kommunale Ebene, wir schaffen einen Ausgleich zwischen den städtischen Räumen und den ländlichen Regionen in diesem Land. Das ist ein ganz anderer Ansatz als das, was Sie von der CDU hier ständig den Menschen vor Ort weismachen wollen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, nein!)

Doch, doch, doch. Herr Walk, Sie haben ja von Ihrer Sommertour berichtet.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja!)

Sie waren ja viel unterwegs. Ich habe auch mit vielen Akteuren vor Ort gesprochen, unter anderem mit sehr vielen Bürgermeistern. Es wurde in diesem Haus schon oft auf das 185-Millionen-Euro-Paket für die Kommunen hingewiesen. Ich will noch mal darauf hinweisen: Die Steuerschätzung – wir kriegen bald wieder eine neue, aber die bisherige, auf die wir uns berufen – geht davon aus, dass den Kommunen rund 241 Millionen Euro in diesem Jahr wegbrechen, also dass weniger Einnahmen da sind als das, was sie ursprünglich geplant haben; es sind ja immer Soll-Ansätze. Ich will noch mal darauf hinweisen, das gehört der Ehrlichkeit halber auch dazu: Die Steuereinnahmen, also Mindereinnahmen des Landes, liegen bei rund 991 Millionen Euro. Da sage ich auch immer den Bürgermeistern – und wenn man so ehrlich mit den Bürgermeistern redet, haben die auch ein Verständnis dafür –: Wenn die Kommunen geringere Steuereinnahmen haben, hat auch das Land geringere Steuereinnahmen, da gibt es einen kausalen Zusammenhang. Deswegen ist es auch falsch, wenn man durch das Land zieht und den Bürgermeistern verspricht, dass das Land jeden Euro ausgleicht. Aber von den 241 Millionen Euro haben wir immerhin 185 Millionen Euro ausgeglichen. Es steht ja auch noch zur Diskussion, dass von Bundesebene ein entsprechendes Hilfsprogramm zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen kommt. Das werden wir dann sicherlich auch noch hier diskutieren und in Thüringen umsetzen.

Aber wir haben auch – und das gemeinsam – im Frühjahr dieses 568-Millionen-Euro-Paket beschlossen. Wenn hier diskutiert wird, dass die Kommunen …

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das war eine gute Sache!)

Ja, das lobe ich auch.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Auch die Ver- teilung war gut!)

Große Übereinstimmung, Herr Hey, da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.

Aber wenn hier diskutiert wird, dass die Kommunen angeblich nicht investieren könnten, müssen wir natürlich auch berücksichtigen, dass es in den letzten Jahren schon umfangreiche kommunale Investitionspakete gegeben hat. Wenn wir dann betrachten, dass ein Großteil der Mittel von diesen Investitionsprogrammen nach wie vor nicht abgerufen wurde, dann müssen wir aber auch darüber diskutieren, wo die Ursachen dafür liegen. Ein Teil der Ursachen liegt sicherlich darin, dass die Kommunen offensichtlich damit etwas überfordert sind und wir auch weiterhin Strukturreformen auf kommunaler Ebene brauchen. Diese Debatte werden wir ehrlicherweise auch führen.

(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das liegt an der ausufernden Bürokratie! Was erzählen Sie denn für einen Quatsch! Ich war 13 Jahre Bürgermeister, ich weiß, was los ist da drau- ßen!)