Protocol of the Session on September 4, 2020

(Unruhe DIE LINKE, FDP)

Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow hat zumindest überwiegend das Wort. Ich bitte um etwas Ruhe im Saal.

Nichtsdestotrotz glaube ich ja, dass wir tatsächlich eine Chance haben, gemeinsam als Rot-Rot-Grün mit der konstruktiven Opposition durchaus den Haushalt im Dezember 2020 zu beschließen, weil wir auch gezeigt haben, dass wir in den vergangenen Monaten zusammen schon Wichtiges geleistet haben. Wir haben die Ausbreitung der Pandemie bremsen können. Wir haben Krisenhilfen für die Beschäftigten, die Kommunen und die Wirtschaft in Thüringen auf den Weg gebracht. Wir haben die Gesundheitsversorgung ausgebaut und wir haben Unterstützung für Familien und Kultur auf den Weg gebracht. Die Corona-Krise ist auch für uns eine Erfahrung ohne Beispiel. Und ich finde, das haben wir in Thüringen auch gemeinsam mit der CDU-Fraktion, wenn es um das Sondervermögen/Mantelgesetz geht, durchaus ziemlich gut gemeistert.

Wir haben erlebt, wie hoch der Wert bisher nicht hoch angesehener Berufe ist – Krankenschwester, Verkäuferin usw. Wir haben gesehen, welchen Stellenwert gute öffentliche Infrastruktur hat, und – da bin ich wieder bei Herrn Kemmerich – wir sind daran erinnert worden, was der Markt eben doch alles nicht kann.

Und vor allem haben wir in Thüringen erlebt und ein Thüringen erlebt, in dem die übergroße Mehrheit verantwortungsbewusste Solidarität gelebt hat und noch immer lebt. Und dafür auch von uns noch mal ein herzliches Dankeschön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber, werte Abgeordnete, wir alle – außer einer Fraktion hier im Haus – wissen, dass Corona noch nicht vorbei ist und uns weiter in Atem halten wird. Das bestimmt natürlich auch den Haushaltsentwurf mit, den die Landesregierung uns übergeben hat. Wir können an den Entwurf der Landesregierung gut anknüpfen. Wir sprechen heute über den Haushalt 2021, über ein Investitionspaket und über einen Nachtragshaushalt. Und alle diese Entscheidungen sind natürlich miteinander verbunden.

Ich kann für die Fraktion Die Linke sagen, dass es uns in diesen Krisenzeiten darum geht, soziale Sicherheit und ökonomische Stabilität zu garantieren. Und wir wollen dafür sorgen, dass eine progressive Gestaltung des Landes weiterhin möglich ist. Uns

geht es um den Dreiklang aus Helfen, Aufbauen, Umsteuern. Es geht um wirksame Maßnahmen für gute Arbeit und lebenswerte Kommunen. Es geht uns darum, gerade im Bereich Bildung jetzt den guten rot-rot-grünen Kurs mit ausreichender Finanzierung für mehr Personal und die solidarische Begleitung des Strukturwandels fortzusetzen. Ich möchte daran erinnern, was die Landesregierungen vor Rot-Rot-Grün im Bildungsbereich angerichtet haben. Der Lehrermangel, den wir heute zu beklagen haben, ist in der Zeit begonnen und geschaffen worden. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung knüpft an den Landesetat für dieses Jahr und damit an wichtige Projekte für ein soziales, ökologisches und wirtschaftlich erfolgreiches Thüringen an.

Deshalb noch einmal: Es wäre ökonomisch unvernünftig und sozial falsch, ausgerechnet in der Krise zu kürzen, denn dadurch werden die Probleme nur noch zahlreicher. Also werden wir unsere Kraft dafür einsetzen, dass das nicht passiert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eben deshalb begrüßen wir als Fraktion Die Linke auch, wenn Thüringen eine Zukunft haben soll, dass wir auch in diesem Haushalt mit der Investitionsquote bei 15 Prozent bleiben und damit im Bundesvergleich tatsächlich auf Spitzenniveau rangieren. Wir sind ganz vorn dabei, wenn es darum geht, unsere Zukunft sicherer und besser zu machen – wie, das will ich mal an einigen Punkten etwas konkreter machen: Im Bildungsbereich sehen wir die Notwendigkeit, 800 Stellen für Lehrerinnen zu entfristen und 100 zusätzliche Lehrkräfte einzustellen, denn es gibt 3.000 Schülerinnen mehr. Damit Thüringen für Fachkräfte attraktiv bleibt – dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan, unter anderem die Wiedereinführung der Verbeamtung –, wollen wir für A13 für Grundschullehrerinnen spätestens ab dem Schuljahresbeginn 2021/2022 sorgen. Wir wollen die Nachwuchsgewinnung im Erzieherinnenbereich stärken – das eint uns, glaube ich, hier, zumindest in den demokratischen Parteien, im Parlament durchaus – und PiA zur Regelausbildung für die Erzieherinnen in Thüringen machen.

An dieser Stelle gilt es natürlich auch, auf den Umgang mit den Mitteln aus den Corona-Hilfen zu schauen. Die Gelder, die bisher nicht ausgezahlt wurden, wollen wir weiterhin dazu einsetzen, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Deshalb wollen wir die Förderrichtlinien und Antragsfristen entsprechend verlängern. Wir werden in den kommenden Wochen dafür sorgen, dass diese und viele weitere Punkte – auch die Ausweitung des Azubitickets auf die Freiwilligendienste, auch die Stärkung des sozialen

Wohnungsbaus, auch die Aufstockung der Mittel für die Beseitigung der Waldschäden, die Umsetzung des Klimagesetzes und unsere energiepolitischen Ziele, die Entwicklung und Modernisierung der Thüringer Justiz, die Unterstützung der Kommunen – Wirklichkeit werden. Sie sehen alle, dass wir sehr viel vor uns haben und durchaus das Land in all seiner Vielfältigkeit im Blick haben.

Wir sollten dabei bei allen Meinungsverschiedenheiten immer eines im Blick behalten: Noch ist nicht klar absehbar, welche Folgen die Corona-Krise am Ende haben wird. Und wir sollten nicht jene vergessen, für die die Hilfe auch und gerade in Krisenzeiten eine Verpflichtung ist. Wir werden die Geflüchteten, ihre Chancen zur umfassenden Integration auch in diesen Haushaltsberatungen nicht vergessen.

Liebe Abgeordnete, die Landesregierung hat ein Investitionspaket vorgeschlagen. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Fraktionsvorsitzenden von RotRot-Grün vor der Sommerpause auf ein gemeinsames Konjunkturpaket verständigt haben. Ich hätte es gern gesehen, dass wir auch ein solches Konjunkturpaket im Thüringer Landeshaushalt 2021 diskutieren können, die Entscheidungen sind andere, und wir akzeptieren sie so. Das Vorhaben ist richtig und wir unterstützen diesen Kurs grundsätzlich, noch einmal das Sondervermögen aufzustocken, weil wir der Auffassung sind, dass Thüringen ein Investitionspaket braucht und 300 Millionen Euro sind für uns das Mindeste, was auf die Corona-Hilfen aufgestockt werden sollte.

Auch die Ziele, die das Kabinett für dieses Investitionspaket formuliert hat, finden zum großen Teil unsere Zustimmung. Es geht darum, die Wirtschaft zu stabilisieren, den Klimaschutz voranzubringen, soziale, öffentliche Sicherheit sowie die Gesundheitsversorgung zu stärken. Die Landesregierung hat dort auch einige sehr kluge Vorschläge gemacht, zum Beispiel die Vorschläge für Investitionen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie das Frühwarnsystem und ein Pandemielager; diese zeigen, wie man diesen Zielen näher kommt.

In anderen Bereichen wollen wir als Fraktion Die Linke aber andere Wege gehen, als sie von der Landesregierung vorgezeichnet sind. An manchen Stellen sehen wir Lücken, die wir schließen wollen. Wir werden uns deshalb in den Haushaltsberatungen für eine veränderte Ausgestaltung des Investitionspakets einsetzen, denn für uns bleibt es dabei: Wir wollen in Zeiten der Corona-Krise nicht nur helfen, sondern mit Blick auf notwendige Veränderungen auch umsteuern.

Ich will dazu ein Beispiel geben: Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Thüringens Wirtschaft, auch das beklagen alle Rednerinnen und Redner. Es gibt aber auch jede Menge Probleme, die bereits vorher entstanden sind, der Strukturwandel in vielen Industriebereichen läuft schon länger. Angesichts der drohenden Schließungspläne in der Automotive-Industrie, wie beispielsweise der NORMA Group in Gerbershausen, JD NORMAN in Eisenach, item in Nordhausen und Continental in Mühlhausen, ist aus unserer Sicht eine klare strukturpolitische Initiative dringend notwendig. Wir wollen deshalb – und das schlagen wir Ihnen vor – kurzfristig mit einer Investitionsoffensive „Transformation/Transfer“ den Einstieg in eine neue industriepolitische Strategie voranbringen.

(Beifall DIE LINKE)

Es geht darum, den Strukturwandel insbesondere in der Automobilzulieferindustrie zu begleiten. Außerdem wollen wir Wirtschaftsförderungsinstrumente im Landeshaushalt stärker an sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten. Der Wandel kommt sowieso, deswegen sollten wir ihn gestalten. Wir stehen dafür, dass er solidarisch und im Sinne der Beschäftigten bewältigt wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch hier denken wir schon einen Schritt weiter. Die Investitionsoffensive Transformationstransfer soll Grundlage für einen Transformationsfonds zur gezielten Unterstützung und zur Umwandlung von Industriestandorten mit Zukunftstechnologien werden.

Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, sozialökologischer Wandel, Demokratisierung der Wirtschaft, das sind für die Linke zentrale Stichworte, wenn es darum geht, das Land zu gestalten. Auch das werden wir versuchen in den Haushaltsberatungen mit Ihnen zu besprechen und durchzusetzen. Ich würde hier auch die Mittelstreckenwaffen und den Koalitionsvertrag erwähnen, weil auch wir finden, dass in ein solches Investitionspaket auch Investitionen für die Polizei gehören; wir sollten aber die Beratung vielleicht in den Koalitionsarbeitskreis und die Ausschüsse verlagern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu guter Letzt möchte ich darum werben, dass wir uns tatsächlich als die Minderheitsregierung RotRot-Grün, die die Landesregierung stellt, und die konstruktive Opposition befleißigen, trotz aller politischen Unterschiede auch hier Demokratie zu leben, wie wir es in den letzten Wochen und Monaten gelernt haben. Die harte polemische Debatte sollte

nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in der Lage sind, einen Haushalt aufzustellen. Insofern bedanke ich mich jetzt schon für die konstruktiven Gespräche in den Verhandlungen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, um Zeit zu sparen, werden wir jetzt Lüftungs- und Mittagspause miteinander verbinden. In einer halben Stunde geht es weiter. Dann redet als Erster Minister Maier seitens der Landesregierung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fangen jetzt an und alle, die noch beim Mittagessen sitzen, würde ich dann doch bitten, so langsam wieder zurück in den Plenarsaal zu kommen. Für die Landesregierung hat sich jetzt noch Innenminister Georg Maier zu Wort gemeldet und er erhält jetzt erst mal das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch wenn noch relativ wenige hier sind, freue ich mich, dass ich den Entwurf eines Haushalts bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vorstellen darf. Insbesondere bin ich froh, dass es uns gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Finanzausgleichsmasse mit rund 2,1 Milliarden Euro trotz massiver finanzieller Einbußen des Landes exakt auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Dies zeigt, dass der Thüringer Partnerschaftsgrundsatz gerade jetzt in Zeiten der Krise, in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zugunsten der Kommunen wirkt. Deshalb lässt das Ergebnis der kleinen Revision, der finanziellen Mindestausstattung nach § 3 Abs. 6 Thüringer Finanzausgleichsgesetz auch unter Beachtung der aktuellsten Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres keine Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung befürchten. Der Revisionsbericht meines Hauses enthält die entsprechenden Berechnungen und ist auch als Anlage 1 des Entwurfs beigefügt und liegt Ihnen vor.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzausgleichsmasse auch durch eine Entnahme von rund 17,3 Millionen Euro aus dem Sta

bilisierungsfonds erhöht wurde. Dies zeigt, dass sich auch der Fonds – wie sein Name bereits sagt – als Instrument zur Stabilisierung der kommunalen Finanzausstattung bewährt hat.

Ich darf auch noch mal daran erinnern, sehr geehrte Damen und Herren, dass das Land die Finanzausstattung der Kommunen nicht nur im Jahr 2021 trotz der eigenen angespannten Haushaltslage auf stabil hohem Niveau hält, sondern den Kommunen im laufenden Jahr einschließlich der Mittel für die Kur- und Erholungsorte insgesamt 200 Millionen Euro zur Abfederung von Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer sowie der besonderen Belastung durch die Corona-Situation zur Verfügung stellt. Hinzu kommen Mittel vom Bund, die dieser für den Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt hat. Und diese werden ebenfalls den Kommunen zugutekommen.

All das zeigt, dass wir die Kommunen weder im laufenden Jahr noch im Jahr 2021 mit den Folgen der Corona-Pandemie alleinlassen. Vielmehr stellt sich der Freistaat finanziell an die Seite der Kommunen und gewährleistet im besten Sinne eines Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, auch und gerade in Krisenzeiten eine gleichbleibend hohe und planbare Finanzausgleichsmasse.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun vom vertikalen Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zum horizontalen Finanzausgleich, also der Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse kommen. Der Gesetzentwurf greift hier verschiedene kommunale Forderungen zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf. Dabei handelt es sich zuerst um die Einführung spezieller Demografieansätze für Gemeinde- und Kreisaufgaben. Die Ansätze tragen der Erkenntnis Rechnung, dass die Bevölkerungsentwicklung in vielen Kommunen – in sehr vielen Kommunen, muss man sagen – rückläufig ist. Das führt wiederum dazu, dass deren Bedarf im Sinne des Kommunalen Finanzausgleichs eigentlich sinkt, ohne dass aber zum Beispiel infrastrukturelle Einrichtungen oder der Personalbestand korrespondierend angepasst werden kann, also ebenfalls mit sinken kann. Wir wissen alle, dass das nicht funktioniert.

Um diese spezifische Belastung betroffener Kommunen zu erfassen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass in diesen Fällen eine gesonderte Zuweisung basierend auf einem Drei-Jahres-Einwohnerschnitt eingeführt wird. Weiterhin wurden infolge der in der letzten Legislaturperiode durchgeführten Gemeindegebietsreform die Stimmen lauter, die darauf hinweisen, dass gerade Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Einwohnerdichte gegenüber stärker

(Abg. Hennig-Wellsow)

verdichteten Räumen benachteiligt sind, da in dünn besiedelten Räumen zum Beispiel im Bereich der Gemeindestraßen oder des Brandschutzes höhere Aufwendungen für die gleichwertige Erbringung dieser kommunalen Leistungen für alle Bürger erforderlich seien. Auch das liegt auf der Hand. Es gibt diverse Beispiele, dass Kommunen gerade durch die Gemeindegebietsreform größer geworden sind an Fläche, aber nicht im selben Verhältnis an Einwohnerinnen und Einwohnern.

Daher soll in dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, der Sonderlastenausgleich für unterdurchschnittlich dicht besiedelte Gemeinden vom Jahr 2022 auf das Jahr 2021 vorgezogen werden.

Ich freue mich zudem, dass wir eine Erhöhung des über die Finanzausgleichsmasse finanzierten Kurlastenausgleichs um 10 Prozent bzw. 1 Million Euro in den Haushalt aufnehmen konnten.

Schließlich waren die Mehrbelastungsausgleichspauschalen anzupassen, was mit dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgenommen wurde. Auch hier darf ich auf den Revisionsbericht in Anlage 1 zum Gesetzentwurf verweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von den bereits vorgeschlagenen vorläufigen Änderungen im Rahmen der kleinen Revision sollen diese und viele weitere Fragestellungen in einem finanzwissenschaftlichen Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln umfassend gutachterlich überprüft werden und damit die Basis einer grundlegenden Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs aus einem Guss im nächsten Jahr bilden. Hier sind zum Beispiel die Methodik der Bedarfsermittlung, Möglichkeiten zur Einführung eines Ansatzes für die Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben, eine Konnexitätsregelung für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises oder die Kostendeckung im Sozialbereich zu nennen. Da hier bereits ein Unterausschuss des Innen- und Kommunalausschusses die Arbeit aufgenommen hat, möchte ich insoweit aber nicht weiter ins Detail gehen, zumal der vorliegende Gesetzentwurf das Finanzausgleichsjahr 2021 zum Gegenstand hat.

Sie sehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf gerade mit Blick auf die Höhe der Finanzausgleichsmasse sowie hinsichtlich der Berücksichtigung kommunaler Forderungen zur Binnenverteilung der Finanzausgleichsmasse erhebliche Anstrengungen unternimmt, die Thüringer Kommunen generell und insbesondere mit den Folgen von Corona nicht alleinzulassen. Die Landesregierung hat die kommunalen Forderungen gehört und so weit wie möglich

bereits jetzt aufgegriffen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegen zwar hier oben noch diverse Wortmeldungen vor, die Frage ist, wer jetzt hier konkret anschließen möchte. Das ist aus den Vorlagen nicht ganz ersichtlich. Herr Bergner. Gut, dann würde ich jetzt als Ersten Herrn Bergner von der FDP-Fraktion aufrufen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren auch der Landesregierung! Wieder sind wir beim Kommunalen Finanzausgleich und aus gutem Grunde, denn immerhin sind die Kommunen die Gebietskörperschaften, in denen das ganz normale Leben der Menschen stattfindet, in denen sich abzeichnet, wie Demokratie funktioniert oder eben auch nicht funktioniert. Deswegen freue ich mich, dass wir hier dem auch einen entsprechenden Raum einräumen können.