Protocol of the Session on September 4, 2020

Dann müssen Sie es sich auch gefallen lassen, dass man das so deutlich

(Unruhe AfD)

formuliert. Was Sie da in Berlin versucht haben – und da waren Sie beteiligt, das wissen wir auch alle –, dafür sollten Sie sich schlichtweg schämen. Alle sollten wissen, wem sie da hinterherrennen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt lassen Sie mich aber noch mal auf das kommen, worüber wir hier eigentlich reden, denn ich will es nicht so handhaben wie einige, bei denen ich mich gefragt habe, was eigentlich das Thema heute ist.

Es ist das Haushaltsplenum, was wir hier heute haben. Die haushaltspolitischen Weichen, die wir stellen wollen, finden sich in fünf Gesetzen wieder.

Mit dem Nachtragshaushalt sollen zum einen die Einnahmeausfälle, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen aufgetreten sind, ausgeglichen werden. Das ist uns wichtig, das haben wir

auch schon häufiger diskutiert. Gleichzeitig muss der gestiegene Ausgabenbedarf kompensiert werden. Damit sind wir bei einer Gesamtnettokreditaufnahme von 1,82 Milliarden Euro. Das basiert auf den Ausnahmen zur Schuldenbremse, wie sie in Thüringen in § 18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Landeshaushaltsordnung festgeschrieben sind.

Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass es viele Wünsche gerade von der CDU gab, alles Mögliche auch noch mal über die Verfassung zu regeln. Ich kann sagen, wir haben eine geltende Rechtslage. Wir haben die Landeshaushaltsordnung, auch das Grundgesetz gilt bei uns. Insofern war diese Debatte für meine Begriffe ein Stück weit ein Ablenkungsmanöver oder was auch immer. Das können wir im Verfassungsausschuss diskutieren. Aber die Grundlagen sind hier ganz klar gegeben.

Thüringen reiht sich damit im Übrigen auch in die Reihe aller anderen Bundesländer in der Bundesrepublik ein, die aufgrund der Pandemie-Situation Kredite aufnehmen, um die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit zu behalten. Nicht ein einziges Bundesland – lieber Prof. Voigt, das müssen Sie mir wirklich noch mal erklären, warum Sie da so anderer Meinung sind – braucht die Rücklagen völlig auf, bevor es Kredite aufnimmt. Ich verstehe im Übrigen auch nicht, dass Sie auf der einen Seite sagen, wir brauchen mehr Geld für die Kommunen, weil die ihre Rücklagen nicht vollständig aufbrauchen sollen, aber auf der anderen Seite verteufeln, dass das Land sagt, selbstverständlich müssen wir für andere, schlechte oder kommende Zeiten noch vorsorgen und brauchen deshalb die Rücklagen nicht ganz auf. Das widerspricht sich mindestens ein klein wenig.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber auch darüber können wir sicherlich noch diskutieren.

Wir haben übrigens auch keine Bedenken oder Zweifel, dass diese Vorgehensweise nicht verfassungskonform sein könnte. Dass seitens der Opposition so eine Diskussion im Moment geführt wird, das nehmen wir zur Kenntnis, halten das aber zugegebenermaßen – höflich formuliert – für wenig konstruktiv. Natürlich kann die Opposition ihre Zweifel zu diesem Verfahren hegen, aber der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit – das wissen wir alle – müsste, wenn man es ernst meint, vom Verfassungsgericht geprüft werden. Weitere Gutachten helfen hier nicht weiter. Die werte ich als eine reine Verzögerungstaktik. Das ist ja auch das, was Sie von der CDU gerade der Regierung vorgeworfen haben, weil der Haushalt nicht wie angekündigt be

reits im Juli vorgelegt werden konnte. Die Gründe hat Herr Schubert als Staatssekretär hier ausgeführt. Ich sage ganz offen: Wenn wir jetzt weitere Gutachten brauchen, die aber keinerlei rechtliche Substanz haben – das muss ich auch so hart sagen –, zumindest nicht so weitgehend, dass sie uns als Gesetzgeber binden, dann ist das aus meiner Sicht jedenfalls Zeitverschwendung. Aber Sie werden wissen, was Sie tun.

Über die Nettokreditaufnahme hinaus wird dann noch einmal eine Entnahme aus der Rücklage mit fast 100 Millionen Euro vorgenommen und die Kredittilgung 2020 in Höhe von 65 Millionen Euro ausgesetzt. Ob diese Nettokreditaufnahme ausreichend ist, entscheidet sich aber wohl erst in der kommenden Woche mit der dann anstehenden außerordentlichen Steuerschätzung. Ich glaube, das wissen wir alle, so redlich müssen wir sein. Das macht es ein bisschen schwierig, weil wir jetzt noch nicht so ganz genaue Zahlen haben und vielleicht das eine oder andere in der Tat noch angepasst oder angeglichen werden muss. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage, um unsere politischen Schwerpunkte zur Bewältigung der momentanen Situation mit dem Haushalt 2021 und mit dem Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz auch im kommenden Jahr umsetzen zu können.

Damit kommen wir zum nächsten Gesetz, nämlich dem Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz, mit dem wir bisher bereits 695 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt haben. Und ja, das war ein Kraftakt. Nun sollen weitere 300 Millionen Euro etatisiert werden, um beispielsweise die Ziele des Thüringer Klimagesetzes zu erfüllen. Aber auch für die Modernisierung des Wirtschaftsgeschehens, unsere Gesundheitsvorsorge sollen Mittel bereitgestellt werden. Ich will als Parlamentarierin ganz offen sagen, dass auch ich mit dem gewählten Verfahren nicht ganz glücklich bin, denn wir verhandeln hier über ein Gesetz, dessen Projekte lediglich über den Wirtschaftsplan der Landesregierung eingespeist werden und auf die wir im Landtag qualitativ faktisch keinen Zugriff mehr haben. Das ist ein schwieriger Punkt. Ich will ihn hier offen benennen, weil ich glaube, dass es sich aus Sicht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gehört, derartige Probleme anzusprechen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiteres Gesetz, das wir hier heute einbringen wollen, ist zum einen das Finanzausgleichsgesetz, in dem eine – ich nenne es mal so – kleine Revision vollzogen wird. Die große Revision wird ja gerade im neu eingerichteten Unterausschuss zum KFA vorbereitet und diskutiert. Da haben wir uns alle viel vorgenommen, wenn wir das ernst meinen und das

auch gemeinsam auf den Weg bringen wollen. Das ist ja schließlich das Ziel des Ganzen.

Mit dem Thüringer Förderfondsgesetz sollen die pandemiebedingten Mehrausgaben mit einer einmaligen Entnahme von 9,6 Millionen Euro aus dem Wohnungsbauvermögen ermöglicht werden. Auch das war eine harte Diskussion. Wir alle wissen das. Das haben wir immer wieder auch hoch und runter diskutiert. Jetzt ist diese Möglichkeit vorgesehen. Für diese Entnahme wiederum ist es aber notwendig, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die wir mit dem Gesetz, das ich eben benannte, umsetzen wollen.

Schließlich soll es uns aber um die Einbringung des Landeshaushalts für das Jahr 2021 gehen. An dieser Stelle möchte auch ich es nicht versäumen, unserer Finanzministerin Heike Taubert alles nur erdenklich Gute zu wünschen für eine möglichst baldige Genesung und Gesundung und mich ganz herzlich zu bedanken, da sie in den letzten Monaten wahrscheinlich wirklich den größten Kraftakt aus ihrem Haus heraus zu leisten hatte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Volumen dieses Haushalts beträgt 11,386 Milliarden Euro. Eine Nettokreditaufnahme wird es nicht geben. Die Tilgung in Höhe von 66,4 Millionen Euro wird im nächsten Jahr wieder bedient. Der Haushalt selbst hat eine hohe Investitionsquote von 15,48 Prozent. Das sind 1,75 Milliarden Euro. Da die Rücklage, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, nicht komplett geleert wird, behalten wir uns einen finanzpolitischen Spielraum für unsichere Zeiten, denn niemand weiß, wie sich die Pandemie-Situation weiterentwickelt, mal abgesehen vom Corona-Leugner rechts außen, der ja im MDR auf der Bühne, die er dort bekommen hat, die Pandemie bereits für beendet erklärt hat.

Jetzt will ich aber doch noch auf einige Einzelpläne eingehen und auch einige Punkte benennen, die uns ganz besonders wichtig sind. Ich beginne – das wird Sie nicht verwundern – mit dem Haushalt, der mir vermutlich mit am Nächsten liegt, nämlich dem Bildungshaushalt. Ich sage hier ganz offen, dass ich mit dem vorgelegten Etat nicht glücklich bin. Ich will auch begründen, warum, wieso, weshalb es da aus meiner Sicht, aus unserer Sicht noch einiges zu ändern gilt. Ich bin ganz offen und beginne mit den freien Schulen, weil es ein Thema ist, was auch in der öffentlichen Diskussion landauf, landab eine Rolle gespielt hat. Ich will sagen, ich war froh und bin froh, dass mit dem Auftrag an das Bildungsministerium, mit der LAG Freie Schulen einen Betrag auszuhandeln, der die tatsächlichen Bedarfe

der Schulen wiedergibt und eine gute Bildung an diesen Schulen auch ermöglicht, weil ja schließlich bekanntermaßen die freien Schulen den öffentlichen Bildungsauftrag ganz genauso erfüllen wie die staatlichen Schulen, dieser dann auch bindende Wirkung haben sollte. Vereinbart wurde eine Summe von 217 Millionen Euro, die sich – wie auch wir zur Kenntnis nehmen mussten – im Haushalt so nicht wiederfindet. Ich glaube, wir stehen alle im Wort, diese Summe tatsächlich im Haushalt auch einzustellen. Das ist keine grüne Spielerei, sondern das ist etwas – das will ich ganz deutlich sagen –, was wir den freien Schulen, und zwar nahezu alle, zugesagt haben. Daran sollten wir uns selbstverständlich auch halten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will auch sagen – und ich habe Mario Voigt sehr genau zugehört, er hat ja einen Schwerpunkt auf Wirtschaft, auf Kommunen etc. gelegt –, unser grüner Schwerpunkt, und das haben wir in der CoronaPandemie auch immer wieder gesagt, liegt auch ganz klar auf Kindern und Familie. Das ist ein ganz zentraler Punkt im Bildungsbereich, deswegen will ich ihn hier ansprechen. Wenn wir nämlich über einen tatsächlichen Lockdown oder Ähnliches sprechen, dann haben viele die Wirtschaft im Blick, die immer wieder sagt, das können wir uns eigentlich nicht leisten. Ich sage/wir sagen als Grüne ganz deutlich: Einen neuerlichen Lockdown von Schule und Kindergärten können und dürfen wir uns nicht leisten, weil das Bildungsungerechtigkeit auf Jahrzehnte hin produziert, wo wir uns jetzt schon Gedanken machen müssen, wie wir dieser begegnen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist für uns kein Thema, was man mal eben beiseiteschieben kann, sondern das muss untersetzt werden. Und wenn wir auf der einen Seite über einen Lehrerinnenmangel klagen, wenn wir auf der einen Seite darüber klagen, dass die guten Absolventinnen und Absolventen alle in die anderen Bundesländer gehen, dann müssen wir auch folgerichtig dafür sorgen, dass wir genügend Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen haben, und das eben mal nicht nur befristet – sonst sind die nämlich weg, wenn die anderen Bundesländer sie dauerhaft binden –, sondern dauerhaft. Deswegen bin ich an dieser Stelle auch bei Minister Holter, der in einer Protokollerklärung sehr deutlich gemacht hat, dass wir 900 zusätzliche Lehrerinnen- und Lehrerstellen brauchen. Ich möchte aber gern darüber diskutieren, wo wir sie ganz konkret brauchen.

Da komme ich auf einen Aspekt, der hier noch keine Rolle gespielt hat und der vielleicht auch nicht so groß beachtet wird, aber aus meiner Sicht ganz

zentral ist. Wenn wir wissen, dass 18 Prozent der Kinder, die eigentlich Anspruch auf Sprachförderung auch in Thüringen haben, in den letzten Monaten null Sprachförderung erhalten haben, dann wissen wir, dass etwas falsch läuft. Die Sprache ist der Schlüssel. Deswegen braucht es beispielsweise – davon sind wir überzeugt – mindestens 50 Lehrerinnen für Deutsch als Zweitsprache mehr, um tatsächlich den Kindern die notwendige Förderung zu gewähren und sie auch teilhaben zu lassen. Ohne Sprache können sie nicht folgen – das wissen wir alle –, können sie nicht teilhaben. Das ist ein ganz zentraler Punkt und da haben wir eine ganz klare Adressierung.

Ich sage auch, wenn wir über die Grundschullehrerinnen reden: Wir standen hier alle vor dem Thüringer Landtag, als die Demonstration der GEW und der Grundschullehrerinnen stattgefunden hat. Alle haben versichert, dass wir natürlich die Angleichung auch für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wollen, und dann müssen wir uns – glaube ich – tatsächlich im Haushaltsverfahren auch dazu verständigen, ob wir uns das leisten wollen, ich sage „leisten müssen“. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, alle Lehrerinnen auch entsprechend vernünftig zu finanzieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und da will ich auch kurz noch die Horterzieherinnen benennen. Wir haben das Thema immer wieder diskutiert. Ich bin ja dankbar, dass wir schon bei 80 Prozent sind, die sie arbeiten können, dürfen, sollen. Aus unserer Sicht wäre 100 Prozent die richtige Zahl für alle, die dies möchten, und insofern werden wir auch darüber sprechen müssen.

Es gibt also tatsächlich in diesem Bereich vieles zu tun. Ich will über Bildung für nachhaltige Entwicklung und solche kleineren Felder jetzt gar nicht ausführlich sprechen, aber auch die spielen eine ganz zentrale Rolle, wenn es darum geht, sich eben nicht nur sozusagen als Mensch im kleinen eigenen Kosmos zu verstehen, sondern die Welt im Ganzen zu begreifen und zu sehen, dass auch Thüringen weiter ist und sehr viel weiter denken muss. Und das gehört dazu, das ist Teil unseres Bildungsplans und das gilt es auch zu untersetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will sagen, wenn wir durch die Einzelpläne schauen, müssen wir auch feststellen, dass es eben Aufwüchse in vielen Bereichen gibt. Die Grundlage war der Haushalt dieses Jahres. Das ist auch gut und richtig so, weil wir die Projekte, die wir angefangen haben, auch fortführen wollen. Ich gebe zu, dass ich erschrocken bin, dass Prof. Voigt von der sozialökologischen Transformation als „Ideologieprojekt“

spricht. Das sollten Sie vielleicht noch mal überlegen, ob das so die richtige Wortwahl ist, weil ich glaube, die sozialökologische Transformation ist etwas, was tatsächlich nottut, was wir brauchen und wofür wir jedenfalls streiten wollen. Das ist gesellschaftlich mittlerweile anerkannt. Wir sollten nicht den Rechten auf den Leim gehen – das sage ich so hart – und solche Begrifflichkeiten für notwendige Änderungen nutzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Einzelplan 02 – auf den will ich auch kurz eingehen – finden wir besonders wichtig, die Soziokultur zu stärken und eben auch beispielsweise über eine Fachstelle für koloniales Erbe zu sprechen. Wir denken hier an eine Kooperation der FriedrichSchiller-Universität und der Stiftung Schloss Friedenstein. Auch das ist ein Punkt, der uns wichtig ist.

(Beifall SPD)

Es finden sich viele Punkte im Einzelplan 02 wieder. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass nun auch ein eigener Antisemitismusbeauftragter vorgesehen ist. Das finden wir richtig, das will ich ganz deutlich sagen. Aber wir werden darüber diskutieren müssen, selbstverständlich, wo es auch noch Änderungen oder Verbesserungen braucht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will sagen, dass wir auch zur Kenntnis genommen haben, dass die Mittel für die europäische Zusammenarbeit und Integration mit Mittel- und Osteuropa leider ein Stück weit gekürzt wurden. Wir möchten gern, dass wir da tatsächlich auch beim Haushalt 2020 bleiben. Auch das gilt es zu diskutieren.

Keine Sorge, ich werde nicht jeden Einzelplan jetzt schon im Einzelnen und detailgetreu referieren. Wir wissen aber alle, dass der Einzelplan 03 ganz besonders viele „Baustellen“ im wahrsten Sinne des Wortes birgt und dass wir die fünf neuen Stellen, die für den Verfassungsschutz vorgesehen sind, eher kritisch sehen. Das wird Sie jetzt nicht wirklich verwundern. Wir wissen, dass wir mehr Polizistinnen und Polizisten brauchen, aber vielleicht nicht unbedingt mehr Stellen im Ministerium – das will ich auch ganz deutlich sagen –, wir brauchen sie auf der Straße, wir brauchen sie als Ansprechpartnerinnen, als Ansprechpartner für die Menschen. Und natürlich hilft es uns auch nichts, wenn wir nur die Stellen schaffen, sondern wir müssen gerade in dem Bereich auch ausbilden, denn ohne die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten sind sie dann schließlich auch nicht da. Da gibt es auch noch jede Menge Diskussionsbedarf.

Im Einzelplan 05 – auf den ich auch kurz eingehen möchte – will ich positiv hervorheben, dass die Ehrenamtskoordinierung, alle, die vor Ort auch Verantwortung übernehmen, endlich feste Stellen bekommen. Das ist – glaube ich – ein ganz wichtiges Signal auch an die Kommunen, an diejenigen, die vor Ort beispielsweise Geflüchteten helfen und bei deren Integration helfen. Das Landesprogramm Dolmetschen – um das uns übrigens fast alle anderen Bundesländer beneiden – soll fortgeführt werden. Das ist ein ganz wichtiges, ein ganz zentrales Projekt, weil tatsächlich jeder Verein, jede Kommune darauf zurückgreifen kann, wenn er sich dafür anmeldet. Das hat unheimlich viele Hürden im wahrsten Sinne des Wortes abgebaut. Wir wissen alle, dass wir hier immer wieder das Thema hatten, dass die Dolmetscherinnen fehlen. Und ich glaube, da kann sich Thüringen tatsächlich mal als Vorreiterin präsentieren. Wir sind auch froh, dass die Mittel für die Maßnahmen und Projekte zur Integrationsförderung weiterhin im Haushalt stehen. Ich will auch darauf verweisen, dass jetzt auch dem gefolgt wurde, was das Integrationskonzept des Landes vorsieht, nämlich dass sich die Mittel nicht nur in einem Haus wiederfinden, sondern tatsächlich auch in den einzelnen Ressorts, weil es für uns eben eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich sage ganz deutlich: Die Situation gerade in der Erstaufnahme gilt es noch zu verbessern, ebenso die Beratungsstrukturen auszubauen, insbesondere die spezifische Migrationsberatung.

Zum Einzelplan 07: Da sehen wir eine finanzielle Stärkung über den gesamten Einzelplan in allen Wirtschaftsbereichen, auch und gerade bei der Digitalisierung, ein ganz wichtiger Punkt, übrigens auch bei Bildung. Ich will noch mal darauf hinweisen: Schön, wenn es jetzt Geräte gibt, die Geräte allein sind es aber eben noch nicht, wir brauchen Medienkompetenzzentren, wir brauchen auch den Support, wir brauchen auch die technische Anbindung, wir brauchen aber vor allem auch das Knowhow bei den Anwenderinnen und Anwendern.

Die Tourismusförderung wird betont, auch das finden wir richtig und wichtig. Der Einzelplan 07 ist ein Einzelplan, wo wir jedenfalls weniger Änderungsbedarfe sehen.

Im Einzelplan 08 ist es natürlich wichtig, den öffentlichen Gesundheitsdienst im Blick zu behalten. Das war gerade jetzt auch eine besondere Herausforderung. Heike Werner wird darüber ganz viel reden können, gerade jetzt in der Pandemiezeit. Ich sage ganz deutlich: Wir wollen auch die institutionelle Förderung von Geburtshäusern noch einmal diskutieren, auch die Stärkung der hebammengeführten Praxen. Hier muss die Förderung auch endlich an

kommen; das ist ein Punkt, der uns extrem wehtut, dass wir das Geld eingestellt haben, aber die Mittel, die 500.000 Euro, eben immer noch nicht bei den Geburtshäusern angekommen sind. Da stehen wir im Wort, da gilt es tatsächlich, auch endlich das Geld dorthin zu bringen, wo es ankommen soll.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Stärkung der Veterinärämter ist auch so ein Punkt, der uns ganz wichtig ist, ebenso die Finanzierung der Tierheime. Wichtig sind der Verbraucherschutz und die Zuschüsse für die Verbraucherzentralen. Wir wissen, wie viel die Verbraucherzentralen gerade auch im Zuge der Pandemie zu tun haben. Die Urlaubszeit war, glaube ich, etwas, was die Verbraucherzentralen ganz besonders beschäftigt hat, weil ja nun Reisen etc. nicht angetreten werden konnten. Die Frage der Insolvenzberatung, die Frage der Schuldnerinnen- und Schuldnerberatung, das sind alles Punkte, wo wir gesagt haben, da braucht es einen Schwerpunkt, darauf braucht es auch ein Augenmerk.