Protocol of the Session on September 4, 2020

In Schweden ist sie „seit dem 23. August bei null. Wer aufbauend auf diesen Zahlen jetzt eine Impfpflicht oder mögliche weitere Lockdowns diskutiert, ist, pardon, selbst nicht [mehr] ganz bei Trost.“ Zitatende.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, fast 2 Milliarden Euro werden die Thüringer nicht für das Coronavirus, sondern für die von Ihnen allen vertretene und zu verantwortende Corona-Politik 2020 und 2021 mehr aufzubringen, mehr zu erwirtschaften haben.

(Beifall AfD)

Ob das reicht, das wissen wir nicht. Denn die Fernwirkung des Generalstreiks von oben – ich finde diesen Begriff sehr zielführend – kann man unter anderem auch wegen des ausgesetzten Insolvenzrechts noch gar nicht abschätzen. Und an der Stelle

frage ich Sie, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der ganz großen Koalition, Frau Susanne Hennig-Wellsow – wo ist sie denn? Ich sehe sie noch gar nicht? –,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die hält Abstand!)

Herr Hey, den sehe ich, Herr Prof. Voigt, die FDP nehme ich jetzt mal aus, Herr Ministerpräsident Ramelow: Was wäre eigentlich, wenn wir schon in naher Zukunft nicht mehr von Corona-Fehlalarm mit Fragezeichen sprechen müssten, sondern tatsächlich von Corona-Fehlalarm mit Ausrufezeichen, wären Sie dann bereit, die Verantwortung für desaströse Entscheidungen zu übernehmen, oder wären Sie auch weiterhin das, was die Politikverdrossenheit im Land immer weiter steigen lässt, die üblichen Pattexpolitiker, die an ihren Sitzen kleben?

(Beifall AfD)

Ich sage das in aller Deutlichkeit, weil das zur politischen Kultur im Lande dazugehört. Und der eine oder andere kann sich vielleicht noch an das Jahr 1993 erinnern. Da gab es mal einen Skandal um die Festnahme von zwei RAF-Terroristen auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Heute weiß man, dass die Erschießung des Herrn Grams wahrscheinlich so gar nicht stattgefunden hat, dass das eine frühe Story der Relotius-Presse gewesen ist – so sind jedenfalls die Indizien. Aber Rudolf Seiters, der damals Bundesinnenminister war und dem man damals ein Versagen im eigenen Ressort nachweisen wollte, hat ohne zu zögern die Konsequenzen ergriffen und ist von seinem Amt zurückgetreten. So viel politisches Verantwortungsbewusstsein, so viel Dienst am politischen Ethos, das diesen Staat trägt, das wünscht man sich dann auch, wenn Corona vielleicht doch noch mal anders bewertet würde.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, von einem potenziellen Hartz-IV-Empfänger erwartet man, dass er alles zusammenkratzt, was er hat, dass er einen Kassensturz macht, dass er alles aufbraucht bis zu einem kleinen Selbstbehalt, bevor er zum Amt geht und um Hilfe bittet. Ähnliches hat der Rechnungshof von der Landesregierung gefordert, nämlich die Aufgabenreste zu überprüfen, Einsparpotenziale zu sichten und zu realisieren und die Rücklagen aufzulösen. Fakt ist, dass die Landesregierung 2020 keine Einsparungen vornimmt und lediglich 99 Millionen Euro aus der Rücklage entnimmt. 790 Millionen Euro Rücklage fließen dann in den Haushalt 2021. Statt Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu praktizieren, macht sich Rot-Rot-Grün lieber einen schicken Wahlkampfhaushalt.

(Beifall AfD)

Fraglich ist – und das hat Staatssekretär Schubert zu Recht angesprochen –, ob die Neuverschuldung, welche die Rücklage schont, um den Haushalt 2021 aufzuhübschen und dann noch ein Konjunkturpaket zu schnüren, so rechtens ist. Es gibt ja das Gröpl-Gutachten – das ist in den letzten Wochen auch in der Presse zitiert und diskutiert worden –, das ist angefertigt worden im Auftrag des Bundes der Steuerzahler auf Bundesebene. Prof. Gröpl sollte den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes analysieren und juristisch bewerten und er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Neuverschuldung, die die Rücklage schont, dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zuwiderläuft und gegen die Schuldenbremse verstößt. Nun hat der Sprecher des Bundes der Steuerzahler hier in Thüringen schon gemutmaßt, dass dieses Gutachten auch auf Thüringen übertragbar sein könnte. Wir wollen dieser Frage weiter nachgehen und werden als AfD-Fraktion, um diese Diskussion weiter zu katalysieren und zu einer Klärung beizutragen, dann auch ein wissenschaftliches Gutachten beim Landtag hier in Thüringen in Auftrag geben.

Im Mantelgesetz steht noch dazu, dass das Sondervermögen für die Corona-Politik nicht durch die Schulden finanziert werden darf. Sie können sich erinnern, werte Kollegen, Sie haben dem ja auch zugestimmt, auch diesem Passus. Was macht die Regierung? Sie umgeht einfach die durch das Parlament verabschiedete gesetzliche Regelung, sie macht das, indem die Schulden über den Nachtragshaushalt gemacht werden und dann an das Sondervermögen unter „Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen“ überwiesen werden. Das ist ja nichts weiter als ein billiger Taschenspielertrick, der leider vermuten lässt, dass die Regierung den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt hat.

(Beifall AfD)

Interessant wird sein, ob die CDU in der Lage ist und ob sie den Willen hat, sich dazu klar zu positionieren. Ich bin gespannt auf Ihre Ausführungen zu dem Punkt, sehr geehrter Herr Kollege Prof. Voigt.

Das ist ein Taschenspielertrick. Frau Taubert, jetzt sind Sie nicht da und ich will Sie in Ihrem Krankenstand auch nicht zu hart attackieren, aber man könnte fast meinen, dass Sie bei der EZB abgeguckt haben. Die EZB finanziert ja auch nicht offiziell die Staatsschulden der Mitglieder des Euroraums. Das wird ganz geschickt über die alten Zentralbanken, beispielsweise die Bundesbank, gemacht.

Sehr geehrte Landesregierung, manchmal frage ich mich, ob Sie wirklich noch ruhig schlafen können. Sie haben es in den letzten Jahren geschafft, bei ständig sinkender Einwohnerzahl – die demografische Schieflage und der demografische Niedergang in Thüringen sind ja auch bei uns hier im Hohen Haus sehr oft thematisiert worden – das Haushaltsvolumen beständig zu steigern. So sollte es eigentlich nicht sein, wenn man redlicher Haushälter ist. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert, das hat eben nicht nur etwas mit den gewachsenen Personalkosten zu tun, die ich nicht in Abrede stelle. 2015 hatten wir ein Haushaltsvolumen von 9,25 Milliarden, das war Ihr erstes Stück; 2020 liegen wir bei 11,1 Milliarden, mit dem Nachtragshaushalt sind es sogar 12 Milliarden; 2021 werden es 11,39 Milliarden sein bei dann wahrscheinlich 16,745 Milliarden Euro Schulden. Und ob die reichen werden, das darf bezweifelt werden. Die Mindereinnahmen für 2021 werden von der Landesregierung nämlich mit lediglich 246,9 Millionen Euro beziffert. Wir fragen uns natürlich: Woher kommt die Zahl oder ist diese Einschätzung realistisch, Herr Schubert? Sie haben es ja schon indirekt angesprochen, da könnte noch was nachkommen, laut Steuerschätzung im Mai waren es nämlich noch 427 Millionen Euro. Die Konjunkturdaten für das Jahr 2021 sind alles andere als ersprießlich, die Konjunkturprognose der Bundesregierung ist gerade erst am Dienstag von 5,2 Prozent Erholung auf jetzt nur noch 4,4 Prozent Erholung gesenkt worden. Wie wir da in Thüringen dieser Dynamik ausweichen können oder wie wir vielleicht gegen den Trend hier in Thüringen unsere Wirtschaft regenerieren könnten, das ist mir schleierhaft, auch mit Blick auf das, was gerade in Thüringen in der Automobilzuliefererindustrie passiert, einem wichtigen Industriezweig mit 51.000 Mitarbeitern, den Sie durch Ihre große Transformation in existentielle Nöte gebracht haben.

(Beifall AfD)

Schauen wir in den Haushaltsentwurf 2021, dann sehen wir leider nicht nur eine realitätsferne Planung. Wir sehen mangelnden Sparwillen, wir sehen gebrochene Versprechen, wir sehen handwerkliche Fehler und wir sehen leider die für Rot‑Rot‑Grün typischen Ideologieprojekte.

Kategorie „mangelnder Sparwille“: Die Landesregierung klagt über die hohen Personalausgaben, schafft aber 202 neue Beamtenstellen, 243 nicht beamtete Kräfte gibt es noch obendrauf, und das bei einer sinkenden Bevölkerungszahl.

Allein im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit werden 25 hoch dotierte Beamte zusätzlich eingestellt. Dass Sie im Nachtragshaushalt das

Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung einfach aussetzten, das Sie selbst erst am 01.01.2018 in Kraft gesetzt haben, um die immer schwerer drückenden Pensionslasten der Beamten in Thüringen amortisieren zu können, das sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Und ich glaube auch nicht, sehr geehrter Herr Staatssekretär Schubert – weil Sie dazu gerade auch von hier vorn ausgeführt haben –, dass es Ihnen gelingen wird, die 65 Millionen Euro, die Sie jetzt gespart haben, weil Sie dieses Gesetz – in Anführungszeichen – „ausgesetzt“ haben, dann in Bälde wieder nachzuzahlen.

Kategorie „gebrochene Versprechen“: Gegen neu eingestellte Lehrer hat, glaube ich, im Hohen Haus niemand etwas, schon gar nicht die AfD-Fraktion. Eine Mehrung der Lehrerstellen wurde von Minister Holter – ich habe ihn eben schon gesehen – in einer Kabinettsitzung jedenfalls zugesichert, unterblieb aber. Ebenso versprach er, der Bildungsminister Holter, erst im Juli dieses Jahres, die freien Schulen 2021 mit 217 Millionen Euro besserstellen zu wollen. Jetzt blicken wir in den Haushaltsentwurf und stellen fest: Oh Schreck, sie werden nicht bessergestellt, sondern sie bekommen mit 183 Millionen Euro – so jedenfalls die Planung der rot-rotgrünen Landesregierung – 10 Millionen Euro weniger als im Jahr 2019. Wir als AfD-Fraktion sind jedenfalls der Überzeugung, dass an Bildung nicht gespart werden darf und dass die staatlichen Schulen und die freien Schulen endlich gleichgestellt werden müssen.

(Beifall AfD)

Kategorie „handwerkliche Fehler“: Der Haushalt enthält 9,5 Millionen Euro für Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwehrfahrzeuge, Geräte und Kleidung. So weit, so gut, das begrüßen wir als AfD-Fraktion ausdrücklich. Schlecht ist allerdings, dass die Förderrichtlinie, auf die man sich beruft, bereits am 3. April 2020 ausgelaufen ist; mein Kollege Torsten Czuppon wies darauf in seiner Rede zu unserem Änderungsgesetz zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hin. Das Änderungsgesetz wurde abgelehnt, ohne dass die Regierung allerdings nachbesserte. Die Förderrichtlinie fehlt nach wie vor, das eingestellte Geld kann also gar nicht verausgabt werden.

Letzte Kategorie „ideologische Verblendung“:

(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Falsch!)

Nein, ideologische Verblendung gibt es, Herr Innenminister.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Ich wollte nur sagen, die För- derrichtlinie ist in Kraft!)

Sie ist jetzt in Kraft? Dann können Sie das gleich sagen, dann habe ich das noch nicht mitgekriegt. Es ist aber noch nicht so lange her, oder? Sie klären es gleich auf, alles klar, Herr Minister Maier, danke schön.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)

Ich komme nicht an die Insiderinformationen, an die Sie kommen, Herr Blechschmidt.

(Beifall AfD)

Ich komme auch nicht an die Insiderinformationen, an die die Kollegen von der CDU als informeller Koalitionspartner der rot-rot-grünen Landesregierung kommen. Das sei mir leider zugestanden.

(Unruhe DIE LINKE)

Ideologische Verblendung – die letzte Kategorie und vielleicht die wichtigste Kategorie, die Kategorie, auf die wir natürlich als AfD-Fraktion, als Fraktion der Partei des gesunden Menschenverstands, immer ein besonderes Augenmerk legen. Hier muss ich auf die Verpflichtungsermächtigungen eingehen: Das Volumen der Verpflichtungsermächtigungen lag 2015 bei 2,117 Milliarden Euro und wird im Haushalt 2021 auf sage und schreibe 3,7 Milliarden Euro angewachsen sein. Wir gehen also in Richtung Verdoppelung der Verpflichtungsermächtigungen.

Wir erinnern uns: Die Verpflichtungsermächtigungen sind mal als Instrument kreiert worden, um langfristige Infrastrukturprojekte, deren Planung und Umsetzung Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte dauern, über Legislaturperioden hinweg absichern zu helfen – ein gutes Instrument, ein wichtiges Instrument, ein wirkungsvolles Instrument. Aber die Zielsetzung dieser Verpflichtungsermächtigungen hat sich spätestens unter Rot-Rot-Grün vollständig gewandelt, sodass man sagen muss, dass der ursprüngliche Zweck als Vergangenheit bezeichnet werden muss. Die Landesregierung missbraucht dieses Instrument offenkundig, um Ideologieprojekte künftigen Regierungen aufs Auge zu drücken.

Eine kleine Kostprobe, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Zuweisungen für kommunale Vorhaben zum Klimaschutz und Klimaforschung, kommunale Klimaforschung – sic! – 2020: 5,5 Millionen Euro, 2021: 11 Millionen Euro – das sind für Thüringen keine Peanuts. Zuschüsse an Vereine und Verbände (NABU, BUND usw.) – 2020: 948.000 Euro, 2021: 1,5 Millionen Euro, 2022 bis 2025: 3,7 Millio

nen Euro. Wenn Rot-Rot-Grün noch weiter an der Regierung wäre, was sie nicht sein werden, dann wird das munter so weitergehen, alle zwei Jahre eine Verdoppelung der Zuschüsse an diese Vereine.

(Beifall AfD)

Und wenn man weiß, wer in den Vorständen dieser Vereine sitzt – und keiner hat etwas gegen Naturschutz, im Gegenteil, als AfD, als überwiegend auch konservativ geprägte Parteienfraktion, ist Naturschutz für uns ein Herzensanliegen –, wenn man weiß, wer in diesen Vereinen sitzt, die eine gute Idee jedenfalls auf ihre Fahnen geschrieben haben, aber personell etwas merkwürdig untersetzt sind, wenn man das weiß, dann weiß man, dass diese Vereine vor allen Dingen wahrscheinlich deswegen gepampert werden, weil sie das Klientel der Partei oder der Fraktion der Grünen abbilden. Hier wirkt dann eine Verpflichtungsermächtigung und, wie gesagt, diese Zuschüsse sind über eine Verpflichtungsermächtigung festgeschrieben. Das darf doch nicht wahr sein! Ich erinnere noch mal daran, wofür die Verpflichtungsermächtigung als Instrument ursprünglich konzipiert war. In so einem Kontext wirkt diese Verpflichtungsermächtigung wie eine Festschreibung einer Personalstruktur, eine Verpflichtungsermächtigung als Ersatz für den Beamtenstatus, müsste man präzise formulieren. Das ist tatsächlich unredlich und das kritisieren wir scharf.

(Beifall AfD)

Maßnahmen zur Integration im Rahmen des Integrationskonzepts – ein ganz neuer Ansatz. Warum baut man diesen neuen Ansatz auf, Herr Staatssekretär Schubert? Fast 1 Million Euro muss der Thüringer Steuerzahler für diesen neuen Ansatz in die Hand nehmen. Wir empfinden das als unseriös, hier wird nichts weiter getan als Ideologieprojekte gefördert, hier wird Klientelpolitik gemacht, die Verpflichtungsermächtigung wird tatsächlich missbraucht im Freistaat Thüringen, unter der Ägide von Rot-Rot-Grün, und das muss beendet werden.

(Beifall AfD)

Apropos Ideologieprojekte, jetzt kommt mein Lieblingsprojekt – jetzt ist Minister Holter immer noch nicht im Hohen Hause, ich glaube, das Projekt wird ja von seinem Hause betreut –, das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit, begründet von der CDU. Das war ursprünglich mal institutionalisiert worden, um jede Art von politischem Extremismus zu bekämpfen, also Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus. Eigentlich für sich eine gute Sache, wobei man sagen kann, man sollte als Staat immer ein bisschen vorsichtig sein, Gesinnungen zu bekämpfen. Ich bin ein sehr freiheitlicher Mensch, ich sage,

solange sich jemand an Recht und Gesetz hält, dann hat der Staat sich zurückzuhalten. Das ist meine persönliche Meinung – aber gut. Wenn dieses Programm so mit seiner ursprünglichen Aufgabenbreite tatsächlich dann in den Jahren darauf – ich glaube, das ist 2009 auf die Beine gestellt worden, damals mit dem Ansatz von 1,5 Millionen Euro –, wenn es tatsächlich in seiner ursprünglichen Aufgabenbreite exekutiert worden wäre, angewandt worden wäre, hätte man dazu sicherlich auch sagen können, das ist in Ordnung. Im Augenblick ist es aber so, dass in diesem Programm keine Projekte gegen Linksextremismus, keine Projekte gegen religiösen Extremismus finanziert werden, sondern nur noch Projekte gegen Rechtsextremismus. Für uns ist das eine etwas einseitige Aufstellung dieses Demokratieprogramms.

(Beifall AfD)

Wir haben mit Kleinen Anfragen in den letzten Jahren aufgeklärt, dass linke und linksextreme Projekte und Strukturen über Steuergeld und über dieses Landesprogramm ordentlich gepampert werden und jetzt wird der Haushaltsansatz für dieses Landesprogramm auf 1 Million Euro zusammengestrichen – nein, Spaß gemacht, natürlich nicht. Fakt ist: Der Ansatz belief sich 2015 auf 3,9 Millionen Euro. Dieses Jahr sind es 5,275 Millionen Euro und 2021 werden – dem Kampf gegen Corona sei Dank – 6,445 Millionen Euro Thüringer Steuergeld in das Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit investiert werden. Und wenn Minister Holter jetzt im Hause wäre, dann würde ich ihn natürlich gern mal fragen – aber vielleicht hört er mich irgendwo vor einem Bildschirm stehend und kann gleich auch noch mal hier am Rednerpult meine Frage beantworten –, ob dann in Zukunft auch Projekte gegen Corona-Leugner aus diesem Landesprogramm finanziert werden.