Die Befürworter des Ideologieprojekts „Kinderrechte ins Grundgesetz“ missachten das verfassungsmäßige Gebot, die Familien in besonderer Weise zu schützen. Der Schutz der Familie und des Elternrechts sind der zuverlässigste Schutz unserer Kinder und darüber hinaus der zuverlässigste Schutz gegen weitere ideologische Versuche in unserem Land. Das wussten die Mütter und Väter des Grundgesetzes und das wissen wir.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, deswegen rufe ich abschließend im Namen von vielen Vätern und vielen Müttern, im Namen von zahlreichen Eltern den politischen und ideologischen
Irrläufern in diesem Lande zu, die mal wieder zahlreich unterwegs sind: Hände weg von unseren Kindern! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, erst einmal tief durchatmen. Wir beginnen mal mit der Tradition, mit der Herr Höcke glaubte aufgehört zu haben. Ich darf hier Martin Luther zitieren, auf den Sie sich auch schon das eine oder andere Mal berufen haben. Von Martin Luther stammt das wunderbare Zitat: „Wenn du ein Kind siehst, hast du Gott auf frischer Tat ertappt.“ Also Gott, nicht Herrn Höcke und auch nicht Frau Höcke, sondern Gott.
Was sagt uns das? Dass das Kind ein eigenständiges Wesen ist; das ist natürlich durch Eltern gezeugt und in die Welt gebracht, aber das hat Anrecht auf staatlichen Schutz. Das war jetzt erst mal Herr Luther zum Einstieg.
Jetzt kommt noch eine andere schlimme Mitteilung für Sie. Die Kinderrechte stehen ja schon im Grundgesetz. In Artikel 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bezieht sich auf
Warum erwähnt man Kinder trotzdem extra in der Verfassung? Weil Kinder als Gottes Geschenke besonders schutzwürdig sind. Jetzt soll in Artikel 6 – Sie haben es zitiert – des Grundgesetzes nach dem Willen der Bundesregierung ein Absatz 1 a eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Wo wird hier das Elternrecht geschädigt oder was sind das für
Eltern, die ihre Rechte durch diese Artikel geschmälert sehen? Sie schreiben in Ihrer Begründung zu Ihrer Aktuellen Stunde: Regelungen, die „das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ betreffen würden, greifen in das natürliche Recht der Eltern ein. Wir haben ganz viele Gesetze, die Kinder schützen. Das geht los mit dem Kindergeld; mit dem Recht auf einen Kindergartenplatz geht es weiter. Aber um jetzt mal ganz ernst zu werden: Das Recht von Kindern, also an Eltern vorbei, ist auch § 218 Strafgesetzbuch. Sie wissen, was da drinsteht. Den brauchten wir auch nicht, wenn das alles nur das natürliche Recht der Eltern wäre, was sie mit ihren Kindern machen. Und jetzt sagen Sie: Wenn jetzt dieser Passus da ins Grundgesetz reinkommt, dann ist das natürliche Recht der Eltern weggewischt und wir haben Zustände wie in der DDR. – Zu Ihnen passt, dass Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rede, Herr Höcke, natürlich nicht in die Thüringer Verfassung geguckt haben – Verfassungen interessieren Sie ja sonst auch relativ wenig –, da hätten Sie nämlich ganze drei Artikel gefunden, die sich bereits mit Kinderrechten beschäftigen und die das sogenannte Wächteramt des Staats – dieses Wächteramt ist unter Verfassungsjuristen oder auch Menschen, die es ernst meinen mit Rechten von Kindern, und anderen Menschen in unserem Land ein geläufiger Begriff – ausführen. Und das steht in Artikel 19 der Thüringer Verfassung. Den lese ich Ihnen jetzt vor und dann können Sie mal für sich ganz still und allein oder zu Hause mit Ihrer Frau überlegen, wo da in Ihr Recht, Ihr natürliches Recht eingegriffen wird.
Artikel 19 Abs. 1 Thüringer Verfassung: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Unterschreiben Sie das oder greift das in Ihr natürliches Recht ein?
Absatz 2: „Nichtehelichen und ehelichen Kindern und Jugendlichen sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und ihre Stellung in der Gemeinschaft zu schaffen und zu sichern.“ Das ist ein zentrales Anliegen des staatlichen Wächteramts, es steht in der Thüringer Verfassung, weil Ehelichkeit und Nichtehelichkeit keine Eigenschaft von Kindern sind – insofern ist der Begriff immer so ein bisschen falsch –, wofür Kinder überhaupt nichts können; ein wichtiger Grundsatz in einer Verfassung und für andere Gruppen Menschen brauchen Sie die nicht. Deswegen steht es in der Thüringer Verfassung für Kinder drin. Oder ist das auch wieder gegen Ihr natürliches Recht?
Absatz 3: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern Kindertageseinrichtungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.“ Ein wichtiger Grundsatz, gelernt auch aus Diktaturen, dass man eben auch Vielfalt in der Kinderbetreuung garantiert.
Und schließlich der letzte Absatz von Artikel 19: „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern den vorbeugenden Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche.“ Das sind verfassungsrechtliche Ausgestaltung, Schutzrechte für unsere Kleinsten und schutzwürdigsten Mitglieder unserer menschlichen Gemeinschaft. Ich bin stolz, dass in der Thüringer Verfassung so etwas steht, und im Grundgesetz wäre es auch hübsch. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Zuschauer, man muss schon feststellen, bereits bei der Formulierung der Aktuellen Stunde seitens der AfD-Fraktion wird deutlich, dass hier versucht wird, die Kinderrechte gegen die Elternrechte auszuspielen. Und – das will ich gleich am Anfang sagen – das ist mitnichten das, was auf Bundesebene versucht wird, und das ist auch mitnichten das, was wir hier bei uns wollen,
dass man Kinderrechte gegen Elternrechte ausspielt, weil für uns ganz klar ist, dass eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht zu einer Schwächung von Elternrechten führen darf. Dafür haben wir in der Thüringer Verfassung – darauf haben wir schon in Presseäußerungen hingewiesen, darauf hat meine Kollegin Beate Meißner schon hingewiesen – ein gutes Beispiel. Und dieses Beispiel sollte man sich auch auf Bundesebene nehmen. Wenn ich darf, würde ich zitieren wollen. In unserer Verfassung steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Ich glaube, die Haltung ist völlig d’accord, hinter die können wir uns alle stellen, weil keiner will, dass Kinder solchen Formen von Gewalt und von Benachteiligung ausgesetzt werden. Wenn so et
was auch in die Bundesgesetzgebung, in das Grundgesetz kommen würde, müssten wir uns davor – glaube ich – alle nicht verstecken und könnten uns auch dahinter versammeln.
Was nun auf Bundesebene passiert, wird sich jetzt zeigen. Es ist ja im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU verankert gewesen, dass man dort eine gemeinsame Lösung hinbekommen möchte. Es liegt jetzt auch seit Ende November ein Entwurf vom Bundesjustizministerium vor. Den muss man sich jetzt erst mal ganz genau anschauen. Es laufen gerade diese Diskussionen in der CDU/CSUBundestagsfraktion und diese werden wir jetzt abwarten müssen und schauen, welches Ergebnis dort zum Schluss kommt. Ich halte es für ganz wesentlich und unser Grundgesetz weist jetzt schon mit Artikel 6 Abs. 2 ganz eindeutig zuallererst auf die Rechte der Eltern zur Erziehung hin. Und wenn es eine Ergänzung gibt, dann soll die auch in diesem Kontext des Artikel 6 passieren. So verstehe ich zumindest die Initiative, die auf Bundesebene gemacht wird, sodass ich diese Panikmache gar nicht nachvollziehen kann, die sich augenscheinlich aus dieser Aktuellen Stunde ergeben soll, weil es auch gar nicht der Diskussionsstand auf Bundesebene ist. Von daher würde ich zu viel mehr Sachlichkeit, zu viel mehr Ruhe raten, jetzt erst mal die Diskussion auf Bundesebene abzuwarten.
Ich will ganz zum Schluss noch mal sagen: Uns als CDU-Fraktion – und das war in der Vergangenheit schon so – sind die Elternrechte natürlich ganz besonders wichtig. Mit dem Landeserziehungsgeld oder mit der Stiftung FamilienSinn haben wir das, glaube ich, deutlich gemacht. Da kann man auch in die linke Richtung hier schauen: Das scheint Ihnen nicht so wichtig zu sein, weil Sie das nämlich beides abgeschafft haben.
Bei allem Schlechten, was dieses Wahlergebnis aus unserer Sicht vielleicht hat, ist das Gute, dass Sie solche Dinge nicht mehr einfach durchbringen können und solche Schwächungen der Elternrechte hier nicht im Alleingang durchziehen werden. Von daher warten wir, was die Legislatur bringt. Ich würde zu mehr Besonnenheit auffordern und freue mich auf die weitere Diskussion. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss leider mit Herrn Höcke beginnen. Wenn Faschisten von Ermächtigungsgesetzen reden – Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen.
Ihre Aktuelle Stunde von der AfD ist schon sehr bezeichnend. Bislang war ja klar, dass die AfD gern gegen Geflüchtete, gegen Europa oder aber auch gegen den liberalen Sozialstaat polemisiert hat. Jetzt merken wir, dass die AfD auch gegen die Sicherung und Wahrung von Interessen von Kindern und Rechte von Kindern und Jugendlichen steht, insbesondere aber gegen die Sicherung des Kindeswohls agiert. Das halten wir jedenfalls für grundfalsch.
Machen wir uns doch noch einmal bewusst: Wir befinden uns nicht nur im Jahr 30 nach der friedlichen Revolution, sondern auch 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir meinen, es ist höchste Zeit, starke Kinderrechte auch sichtbar im Grundgesetz aufzunehmen. Kinderrechte im Grundgesetz sind auch kein Placebo, im Gegenteil: Mit starken Kinderrechten im Grundgesetz hat das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht. Hören Sie gut zu, das ist nämlich das Gegenteil von dem, was Sie vorhin unterstellt haben. Die Politik müsste unter anderem beispielweise konsequenter gegen Kinderarmut, gegen ungleiche Bildungschancen oder aber auch gegen sexuellen Missbrauch vorgehen.
Die AfD verkennt mit ihrer Aktuellen Stunde einmal mehr, dass Kinder eigene Bedürfnisse und auch eigene Rechte haben. Auch unser aktuelles Grundgesetz verkennt dies leider noch. Kinder werden nämlich dort unterm Strich nur als Regelungsgegenstand betrachtet, also als Objekte. Nach Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes sind die „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Kinder werden bewusst nicht als Rechtsobjekt behandelt.
Die AfD allerdings versucht, Kinder gegen Eltern auszuspielen und zu suggerieren, die Rechte der Eltern würden durch Kinderrechte geschwächt. Das ist völliger Quatsch, wie wir alle wissen. Die AfD hat das Anliegen ganz offenkundig nicht verstanden. Es geht nämlich überhaupt nicht darum, Eltern und Kinder gegeneinander auszuspielen. Vielmehr soll durch die Verankerung von Kinderrechten die Verantwortung der Eltern, aber auch die Verantwortung des Staats im Hinblick auf das Kindeswohl stärker und sehr viel deutlicher formuliert werden. Staat und Eltern haben nämlich unterm Strich eine sehr ähnliche Verpflichtung und auch sehr ähnliche Aufgaben: die Verwirklichung der Kinderrechte im Sinne des Kindeswohls. Das Elternrecht aus Artikel 6 ist übrigens kein Recht am Kind, sondern ein Pflichtrecht der Eltern zum Wohle des Kindes; das finde ich wichtig, noch einmal zu betonen.
Unsere grüne Bundestagsfraktion hat im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärken soll. Dieser Gesetzentwurf verankert explizit die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 6 des Grundgesetzes und stellt Kinder neben Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Dagegen ist der aktuell vorliegende Vorschlag der SPD-Bundesjustizministerin eher enttäuschend, muss ich so offen sagen. Wir sehen bei diesem Vorschlag auch keinen wirklichen Mehrwert für die Kinder. Echte Beteiligungsrechte sind nämlich nicht vorgesehen und das Kindeswohl soll nur angemessen berücksichtigt werden. Das halten wir übrigens sogar für einen deutlichen Rückschritt hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention. Dabei ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Fragen, die sie betreffen, dringend nötig. Wir haben in Thüringen ja auch mehrfach gezeigt, dass dies geht. Ich will nur das Kindergartengesetz explizit benennen, in dem wir Kinderrechte, aber übrigens auch die Rechte der Eltern deutlich gestärkt haben. Ähnlich ist es im Schulgesetz. Auch da haben wir die Kinderrechte und die Beteiligungsrechte explizit gestärkt.
Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen und mitgestalten. Das zeigen uns auch alle Studien, wenn wir beispielsweise an die Shell Studie denken. Damit sie das können, braucht es starke Kinderrechte im Grundgesetz. Damit wären wir insgesamt einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem tatsächlich kinderfreundlichen Land. Vielen herzlichen Dank.