Im Rahmen dieses Termins meines Hauses mit dem Verband wurde auch die Etablierung von Studienmöglichkeiten für Gebärdensprachpädagogik und ‑dolmetschen diskutiert. Es gibt dazu auch aus meinem Haus Kontakt mit dem Wissenschaftsministerium, um das nicht nur zu begrüßen, sondern das tatsächlich auch umzusetzen. Darüber hinaus – das will ich an diese Stelle auch an die AfD richten – haben wir in diesem Jahr erstmals auch Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um zukünftig Zuschüsse zur Ausbildung und Qualifizierung von Kommunikationshilfen zu fördern.
Diese Mittel stehen zur Verfügung und werden umgesetzt. Den Antrag der AfD dazu kenne ich allerdings nicht.
Übrigens auch, Frau Herold, weil Sie es gesagt haben: Die Ausbildungszahlen beispielsweise im Bereich der Pflege sind in den letzten fünf Jahren um 300 Auszubildende gestiegen. Auch das sollten Sie vielleicht endlich mal zur Kenntnis nehmen.
Derzeit sind wir dabei, einen Fachtag zum Thema „barrierefreie Kommunikation“ zu planen. Dieser wird am 28. November in der Multifunktionsarena stattfinden. In den Vorbereitungen sind natürlich auch die entsprechenden Verbände einbezogen und ist natürlich ihre Fachexpertise gefragt.
Zu dem Thema, das Sie eben hier heiß diskutiert haben: Ich glaube, hier stellt niemand infrage – und so habe ich auch die Koalitionsfraktion nicht verstanden –, dass gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen während der SED-Zeit systematisch diskriminiert und bestraft wurden, wenn sie sich in Gebärdensprache ausdrückten. Diese Missstände und Versäumnisse müssen aufgearbeitet werden – aber sie werden ja auch bereits aufgearbeitet. Wir haben das in der Anhörung auch zur Verfügung gestellt: Es gibt eine Veröffentlichung des Landesbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur aus dem Jahr 2020, die heißt: „Nicht gehört: Gehörlose Kinder in der DDR“. Die haben wir Ihnen, glaube ich, sogar zur Verfügung gestellt, zumindest den Link. Es gibt weitere wissenschaftliche Publikationen dazu. Ich denke, dass wir hier auch dem Landesbeauftragten danken können – es ist ja auch das Projekt geplant „Vor Ort zum DENKOrt – Thüringer Orte der Repression, Opposition und Zivilcourage in der DDR“ –, dies umzusetzen. Das wird, denke ich, auch ein wichtiger Ort sein, um zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.
Aber, Frau Meißner, das finde ich auch wichtig, dass man schaut, wie es auch in einer Demokratie zu Ungerechtigkeiten kommt, zu Diskriminierung und auch zu Ausgrenzung. Deswegen ist es so wichtig, dass wir nicht nur auf die DDR zurückblicken, sondern auch auf Ausgrenzung, die es auch in der BRD gegeben hat.
Das ist doch wichtig, dass wir hier auch auf diese beiden Strukturen schauen. Schade, Frau Meißner, dass Sie nicht zuhören. Weil das war mir jetzt sehr wichtig, dass Sie das sehen, dass wir auch schauen: Auch in einer Demokratie gibt es Ausgrenzungen und gibt es Diskriminierungen. Deswegen ist diese Aufarbeitung an beiden Stellen so wichtig und notwendig.
Da ich Ihnen sehr wohl zugehört habe, Frau Ministerin, eine Frage: Geben Sie mir recht, dass es unbeschadet des von Ihnen genannten Leids trotzdem richtig ist, die SED-Diktatur als Periode des erfahrenen Unrechts auch so zu bezeichnen?
Gut, der Änderungsantrag hat sich ja vor allem auf Ihren Antrag bezogen und auf die Auswertung der Anhörung und hat deswegen beide Bereiche erwähnt und dient nicht nur dem einen, der Ihnen jetzt an
Dass diese Diskussion auch hier läuft, kann man auch in anderen Bereichen nachvollziehen. Ich will nur die Stiftung Anerkennung und Hilfe ansprechen, die auch in Thüringen umgesetzt wurde. Es ging darum, dass Kinder und Jugendliche, die zu DDR-Zeiten, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland Leid und Unrecht erfahren haben, entsprechende Entschädigungen bekommen. Hierzu zählen auch gehörlose Menschen. Ich will an der Stelle auch Zahlen sagen, dass von den 1.531 Anträgen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe 478 von gehörlosen Menschen gestellt wurden, von denen auch 441 eine Leistung erhalten haben. Das heißt, fast ein Viertel der Bezieherinnen von Sinnesbehindertengeld für Gehörlose in Thüringen haben auch eine Leistung im Bereich der persönlichen Rehabilitation erhalten. Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe gehört genau diese Aufarbeitung mit dazu. Das heißt, das ist auch nicht abgeschlossen, sondern wird an der Stelle auch weiter vorangetrieben.
Es gibt viele Dinge, die man jetzt benennen könnte. Mir ist aber noch mal wichtig zu zeigen, dass wir natürlich insgesamt die Situation für Menschen mit Behinderungen verbessern müssen, also auch ganz grundsätzlich hier das Thema „Inklusion“ ansprechen. Ich will hier auf paar wenige Dinge aufmerksam machen, beispielsweise dass wir hier in Thüringen die Personen sind, die Komplexleistung als neue Leistungsform in Thüringen etabliert haben. Das ist etwas, was in der Form nahezu einmalig ist – deutschlandweit gesehen.
Wir haben die Landesrahmenvereinbarung zur Frühförderung nicht nur abgestimmt, sondern es gibt erstmals auch offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die eine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kind vermuten. Und wir haben beispielsweise auch die überregionale sinnesspezifische Frühförderstelle hier in Thüringen so weiterentwickelt, dass auch hier entsprechende Komplexleistungen erbracht werden können.
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung habe ich schon angesprochen. Auch die Frage des integrierten Teilhabeplans hat hier schon eine Rolle gespielt. Das heißt, dass wir Kinder jetzt auch schon viel zeitiger erreichen – nämlich vor dem Schuleintritt – und damit verbesserte Möglichkeiten der entsprechenden Frühförderung ermöglicht werden, und das Ganze auch mit digitalen Lösungen.
Ganz zum Schluss lassen Sie mich noch erwähnen, dass Rot-Rot-Grün das Sinnesbehindertengeld eingeführt hat,
das heißt, dass es davor zwar ein Landesblindengeld gab, das aber wirklich nur sehr niedrig gewesen ist. Wir haben im ersten Schritt dieses Landesblindengeld auf den Bundesdurchschnitt angehoben und haben seit Juli 2016 auch einen Nachteilsausgleich für taubblinde Menschen eingeführt. Und zum 1. Juli 2017 wurde die Leistung für gehörlose Menschen eingeführt und diese Beiträge wurden auch immer weiter angeglichen.
Man kann also sehr gut sehen, dass das Thema der sinnesbehinderten Menschen eines ist, dass Rot-RotGrün sehr wichtig gewesen ist. Wir haben da eine ganze Menge erreicht und natürlich, das zeigt der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, ist noch mehr möglich. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Durch die CDU-Fraktion wurde der Entschließungsantrag zurückgezogen. Damit entfallen die Beratungsgrundlage und somit auch eine Abstimmung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes - Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Drucksache 7/9652 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10112 -
Das Wort erhält Frau Abg. Marx aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Ich darf Bericht erstatten aus dem Innen- und Kommunalausschuss zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9652, Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 135. Sitzung
vom 26. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 61. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussparung und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Mühlmann, Fraktion der AfD, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich wiederhole an der Stelle gern noch mal, was ich schon in der ersten Beratung hier im Plenum und auch im Ausschuss gesagt habe, weil es einfach die Gründe für die ablehnende Haltung sind. Die Änderungen am Polizeiaufgabengesetz, die die CDU gern haben möchte, sind in dieser Geschwindigkeit niemals gut. Es braucht dafür mündliche und schriftliche Anhörungen, wohlgemerkt, schriftliche Anhörungen, die nicht in wenigen Tagen oder Wochen hier durch das Parlament gepeitscht werden. Schon deshalb, gar nicht so sehr inhaltlich, stehe ich dem Gesetzentwurf äußerst kritisch gegenüber.
Dennoch, ich hatte es eben schon angedeutet, gab es eine schriftliche Anhörung, die beschlossen wurde. Auch hier waren sich die Anzuhörenden einig, dass der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte. Das alles zusammengenommen müsste die CDU eigentlich auch weitgehend neutral an der Sache orientiert bewerten. Warum geschieht das nicht? Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Ich meine, Sie haben nicht das Problem wie die Grünen oder die FDP, dass Sie in der nächsten Legislatur nicht wieder hier sitzen können.
Sie können doch in der nächsten Legislatur mit einem neuen innenpolitischen Sprecher das Ganze wieder neu einbringen. Sie können dann das ganze Gesetz auch ordentlich durch den parlamentarischen Bereich bringen und dann ist es überhaupt kein Problem. Dann kann man in Ruhe dazu reden, dann kann man in Ruhe eine schriftliche Anhörung auch längerfristig durchführen, dann kann man eine mündliche Anhörung machen,
in der man auch Leute wie zum Beispiel die Polizeigewerkschaft noch einmal im Detail befragen kann. Dann hat das Ganze eine vernünftige Grundlage, dann kann man das auch inhaltlich bewerten. Alle Vernunft spricht jedenfalls dafür, es genauso zu machen und es eben nicht durchzuprügeln. Deswegen tut sich nach der aktuellen Lage die Problematik auf, dass zum Schluss meine Kollegen und auch die Betroffenen, vor allem die Betroffenen die Leidtragenden sind. Denen allen tun Sie keinen Gefallen damit, dass Sie das hier durchprügeln wollen. Deshalb bitte ich an der Stelle, ziehen Sie es zurück und bestehen Sie nicht auf einer Ablehnung oder auf einer Bestätigung, dass diese ablehnende Haltung, die alle Beteiligten bereits vorgebracht haben, tatsächlich so auch zum Schluss in die Abstimmung kommt. Ich vermute mal, es wird nicht dazu kommen. Ich habe es versucht, was soll‘s.