Protocol of the Session on June 14, 2024

Aus eigenem Antrieb habe ich ein spezielles Interesse am Fortgang dieser Angelegenheit und bin sehr gespannt, wie zukünftige Abgeordnete und eine neue Landesregierung mit dieser Angelegenheit umgehen werden. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben.

Der kurzfristig am letzten Freitagabend noch vorgelegten Drucksache 7/10213 müssen wir unsere Zustimmung verweigern. Es fehlt hier ein deutlicher und klarer Ansatz, wie dem personellen Mangel sowohl an Gebärdensprachdolmetschern als auch den dazugehörigen Ausbildern für dieses Berufsbild begegnet werden soll. Diesem Mangel wird auch durch das Wortungetüm „Gebärdensprachdolmetschenden“ nicht abgeholfen. Auch die Formulierung unter Punkt III. 2 klingt eher danach, wie man die Aufarbeitung der Diskriminierungserfahrungen noch ein bisschen vor sich herschieben kann, indem der Landtag die Landesregierung bittet, zu prüfen, wie seitens des Freistaats Thüringen angemessen wissenschaftlich aufgearbeitet werden kann. Das klingt nicht nach einer zügigen Handlungsempfehlung, sondern nach einer Verlagerung der Aufgabenstellung auf den sprichwörtlichen Sankt-Nimmerleins-Tag. Der Sache ist damit nicht gedient und wir lehnen den Änderungsantrag dieser Drucksache ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Stange auf.

Herr Präsident, werte Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meißner, vielleicht ein Satz noch zur Richtigstellung, was den Vorwurf an die Landtagsverwaltung von letzter Woche anbelangt: Wenn Sie in unsere große Tagesordnung schauen, sehen Sie, dass dieser Antrag immer gesetzt werden sollte, wenn die Tagesordnung abgearbeitet worden ist. Somit waren wir am Freitag angekommen und sie

(Abg. Herold)

selbst waren Freitag gar nicht mehr im Hause, wo er hätte aufgerufen werden können. Darum ist es richtig, dass wir ihn heute aufrufen. Sie können kämpferisch dafür streiten und die Gebärdendolmetscher sind am Start. Ich denke schon, dass die Verwaltung genau das auch immer im Blick hat, wenn solche Themen kommen.

Werte Kolleginnen, wir reden also heute über einen Entschließungsantrag, der schon viele Monate in den Ausschüssen beredet, besprochen und auch bearbeitet worden ist. Wir reden über einen Entschließungsantrag, der im Zusammenhang mit den Änderungen des Sinnesbehindertengesetzes im letzten Jahr eingebracht worden ist. Über die Rolle des Sinnesbehindertengesetzes, über die Wichtigkeit von Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindengeld ist hier bereits gesprochen worden. Ich will darauf gar nicht noch einmal eingehen, weil das uns sicher eint, dass ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen mehr als wichtig ist und dass man sich diesen auch in Perspektive genauer anschauen muss, wenn möglich sogar dynamisiert und nicht nur nach Kassenlage erhöht.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie haben darauf hingewiesen, wir haben im Ausschuss hier an dieser Stelle eine doch sehr beeindruckende Anhörung zur Thematik der Situation von Gehörlosen, Schwerhörigen, Kindern und Jugendlichen zu DDR-Zeiten durchgeführt. So hat natürlich jeder seinen Blick auf das, was in den zurückliegenden Jahren passiert ist – zu DDR-Zeiten –, aber ich habe mir auch noch mal die Anhörungsprotokolle und die Möglichkeiten der damaligen mündlichen Anhörungen angeschaut. Ich bin auch sehr zufrieden, dass sich die Betroffenen eindeutig dazu artikuliert haben, dass eine Diskriminierung von gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur zu DDR-Zeiten gegeben war, sondern das war auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht anders. Das ist, glaube ich, der Punkt, in dem wir uns gemeinsam finden, wo wir sagen, eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung – egal auf welcher Seite von Deutschland – kann und darf nicht akzeptiert und kann und darf auch nicht wirklich positiv begleitet werden.

Den Vertreter des Landesverbandes der Gehörlosen und des Gehörlosensportvereins würde ich gern zitieren. Er sagte: Das Phänomen Gebärdendiskriminierung und ‑verbot in den Schulen fand nicht nur in der SED-Diktatur statt, sondern war ein europaweites Phänomen seit 1818 bis Mitte der 2010er-Jahre. Auch die Vorgängerregierungen des Freistaats Thüringen trugen Verantwortung dafür, dass nach der deutschen

Einheit ab dem Jahr 1990 in der staatlich-überregionalen Förderschule mit Schwerpunkt Hören in Erfurt keine deutsche Gebärdensprache als Unterrichts- und Sprachfach sowie fester Bestandteil einer ganzheitlichen Förderung angeboten worden ist.

Ja, wenn das so war, dann ist das zu akzeptieren, dass das auch so formuliert worden ist. Darum haben wir in unseren Änderungsantrag, der die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss beinhaltet, genau eine Aufarbeitung dieses Bestandteils eingetragen.

Der Beauftragte für die SED-Diktatur Herr Wurschi – er sitzt ja heute hier – sagte auch: Diese Diskriminierung betraf dabei den gesamtdeutschen Raum. Diese Ergebnisse des Mailänder Kongresses von 1818, der die Überlegenheit der Lautsprache gegenüber der Gebärdensprache postulierte, fand in Gesamtdeutschland Niederschlag.

Darum, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir den Antrag auch an der Stelle etwas abgemildert, um einfach die Gewichtung anders zu legen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben also versucht, auch in der bereits erwähnten Ausschusssitzung im März darauf hinzuwirken, dass es noch zu keiner Beschlussempfehlung kommt, weil wir zu dieser Zeit noch an einem Änderungsantrag gearbeitet haben. Das war nicht möglich, Frau Meißner, Sie hatten auf ein

Abstimmen gedrungen. Das haben Sie erfolgreich mit der Beschlussempfehlung durchbekommen. An der Stelle sagen wir auch: Wir haben als Rot-Rot-Grün unsere Möglichkeiten genutzt, die Beschlussempfehlung mit den Inhalten, die uns wichtig waren, zu ergänzen und auf den Weg zu bringen.

Ich bitte daher, genau unsere Änderung der Beschlussempfehlung als Grundlage zur Aufarbeitung der Diskriminierungen zu nehmen und natürlich auch, um damit den Weg freizumachen für mehr Gebärdendolmetscherausbildungen in Perspektive und natürlich auch im Interesse der gehörlosen Bürgerinnen und Bürger, schwerhörigen Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Jetzt hat noch mal Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, anhand der Redebeiträge ist deutlich geworden, dass sich die Regierungskoalition hier an vielen Stellen widerspricht. Ich möchte an dieser Stelle noch mal darlegen, unser Antrag und auch die Beschlussempfehlung beinhalten zentrale Punkte für die Betroffenen:

1. eine unabhängige neutrale und provisionsfreie Anlaufstelle, eine Gebärdendolmetscherzentrale,

2. die Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache für hörende Schüler,

3. ein Lehramtsstudiengang „Deutsche Gebärdensprache“ und die Prüfung, was dafür notwendig ist, und

4. die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

An dieser Stelle glaube ich, dass es gerade diese Bezeichnung war, denn die findet sich nicht mehr im Antrag. Das sind die zentralen Punkte, die verloren gehen würden, wenn dem Änderungsantrag der Koalition jetzt zugestimmt werden würde. Deswegen erkläre ich jetzt für meine Fraktion, dass wir unseren

Entschließungsantrag zurückziehen, und möchte an dieser Stelle festhalten, dass wir letztendlich mit dem Handeln von Rot-Rot-Grün, hier einen komplett anderen Änderungsantrag einzubringen, den Betroffenen in Thüringen einen Bärendienst geleistet haben. Ich kann versprechen, dass wir als CDU-Fraktion in der nächsten Legislaturperiode unsere Anliegen, die die Betroffenen gefordert haben, hier wieder im Parlament einbringen werden.

Als Letztes möchte ich Herrn Wurschi, unseren Beauftragten für die SED-Diktatur, zitieren: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gehörlose, schwerhörige oder taubblinde Menschen in der DDR Diskriminierungserfahrungen mit einhergehenden Entwertungen erlebten. In einer Ideologie, die ein defizitorientiertes Menschenbild inkludierte, wurden jene, die nicht in das Muster eines sozialistischen Menschen und seiner vorausgesetzten Persönlichkeitsentwicklung passten, exkludiert.

Deswegen ist es für uns eine SED-Diktatur und dieses Unrecht muss man auch so benennen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wurden da auch die Verhältnisse in der BRD untersucht? Ich glaube, nicht!)

(Abg. Stange)

Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Werner das Wort. Nein, doch nicht, Herr Abgeordneter Möller hat sich noch mal gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedauere, dass dieser Antrag jetzt zurückgezogen ist, weil eine Sache hier diesem Landtag sehr gutgetan hat, nämlich die Anhörung zur Frage der Gebärdensprache und das, was die Betroffenen uns hier zu sagen haben. Ich glaube, Sie wollten ein was nicht, einen Streit, ob es jetzt um die SED-Diktatur ging oder nicht, sondern Sie wollten, dass über ihr Leid und ihr Unrecht gesprochen wird. Deswegen möchte ich noch mal kurz zitieren.

Herr Abgeordneter Möller, es gibt eine Zwischenfrage.

Gern.

Herr Abgeordneter Möller, geben Sie mir recht,

Nein.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)

dass, wenn man eine – es ist zu traurig, um darüber zu lachen. Wenn man eine Einigung zugunsten der Betroffenen hätte herbeiführen wollen, dann hätten Sie Ihren Änderungsantrag nicht drei Monate nach Beschlussempfehlung einbringen müssen, sondern hätten in dieser Zwischenzeit versucht, eine Einigung mit uns herzustellen.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das war doch keine Frage!)

Liebe Kollegin Meißner, mir ist bewusst, dass ich frühzeitig auf Sie zugegangen bin, gerade um die Frage zu entschärfen, sie nicht zu politisieren und zu ideologisieren, ob es jetzt um das SED-Unrecht geht oder um das Leid, was Gehörlose und Schwerhörige, insgesamt Gebärdensprechende in den 80ern und 90ern erhalten haben. Darauf sind Sie leider nicht eingegangen, deswegen stehen wir jetzt hier vor ein bisschen einem Scherbenhaufen. Das will ich noch mal ganz deutlich bedauern und will sagen, wir wissen im Ergebnis der Gehörlosenpädagogik, insbesondere an speziellen Gehörlosenschulen haben viele Hörgeschädigte Leid und Unrecht sowie zum Teil lebenslange Nachteile bei der Realisierung ihrer persönlichen Lebenschancen erfahren. Darauf haben die Betroffenen sehr deutlich hingewiesen. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass das bis heute nicht aufgearbeitet ist. Ich hoffe, ganz unabhängig von dem Antrag, dass wir uns in den

nächsten Monaten – und Herr Wurschi hatte das schon zugesichert – mit dem Thema beschäftigen und dieses Unrecht aufarbeiten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich frage jetzt trotzdem noch mal nach: Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten noch Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen, somit, Frau Ministerin, haben Sie jetzt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt: Die deutsche Gebärdensprache ist eine offiziell anerkannte und eigenständige Sprache und dennoch findet sie als solche keine gleichberechtigte Anwendung. Da sind wir uns hier im Hohen Hause einig, denke ich. Dies wurde auch im Rahmen der Anhörung am 25. Januar zum Entschließungsantrag der CDU klar und deutlich formuliert. Aber ich will auch sagen, dass der Entschließungsantrag der CDU jetzt im Grunde nicht falsch ist, aber doch die eine oder andere Fragestellung kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren war. Auch das haben wir in der Anhörung erlebt. Deswegen habe auch ich die Anhörung mit großem Interesse verfolgt. Im Rahmen dieser kritischen Auseinandersetzung mit dem Entschließungsantrag der CDU bedarf es aus fachlicher Sicht – so muss ich es an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich wiederholen und feststellen – auch einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas. Es geht eben nicht nur um die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und ‑dolmetschern, sondern es geht um alle Formen von Kommunikationshilfen für schwerhörige, gehörlose und taubblinde Menschen. Das findet sich leider im Entschließungsantrag der CDU so nicht wieder. Insofern greift nämlich dann in Ziffer II die Forderung nach einem Konzept zur Erhöhung der Anzahl an Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern in Thüringen aus fachlicher Sicht zu kurz.

Wie – das kann man sehr genau nachlesen – den mündlichen und den schriftlichen Stellungnahmen zum

Entschließungsantrag weiterhin zu entnehmen ist, müssen die Forderungen, die Sie gestellt haben, aus vielfältigen Blickwinkeln betrachtet werden und man muss ganz genau schauen, dass man wirklich passgenaue Strukturen hat und nicht zusätzliche Doppelstrukturen aufbaut. Auch das ist in der Anhörung, denke ich, deutlich geworden.

Im Hinblick auf den modifizierten Prüfauftrag aus Nummer II zur Etablierung einer Anlaufstelle für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen sind dabei zwingend die aktuell bereits bestehenden Informations-, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Ich nenne die Beratungsangebote des Landesverbandes der Gehörlosen Thüringen e. V., die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung sowie auch die Unterstützungsleistungen durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der dort angelagerten Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Übrigens ist auch mein Fachbereich für Behindertenpolitik im Haus seit 2023 zu den genannten Herausforderungen mit den angehörten Vereinen und Verbänden in sehr engen Kontakt. Es wurde sich gemeinsam auf Maßnahmen geeinigt, zum Beispiel, um in der öffentlichen Verwaltung für den Einsatz von Kommunikationshilfen insbesondere bei den Beschäftigten zu sensibilisieren, aber auch generell die Verfügbarkeit von Kommunikationshilfen in Thüringen zu erhöhen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Möller)