Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, zu einer Politik für mehr Teilhabe gehört natürlich nicht nur die finanzielle Unterstützung, sondern auch das Absenken von Hürden sowie das Schaffen der Möglichkeit der Teilhabe. Wir setzen uns daher als FDP schon lange für eine umfassende Barrierefreiheit ein, die sich auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt und den digitalen Raum einschließt.
In zwei Anhörungen haben wir das deutlich wahrgenommen, welcher Handlungsbedarf besteht. Ich will noch mal daran erinnern, dass insbesondere bei der Anhörung zum Sinnesbehindertengeldgesetz auf Antrag der FDP die Landtagsverwaltung beauftragt worden war, die benötigten Dolmetscherleistungen für die Anhörung bereitzustellen.
Ich hoffe, das ändert sich dann mit dem Beschluss eures dritten Antrags. Aber bei der Anhörung sind die Probleme allein dadurch zutage getreten, dass der Ablauf der Anhörung für uns alle hoch problematisch war, denn die Landtagsverwaltung hatte Schwierigkeiten, erstens überhaupt Dolmetscher zu bekommen. Genau das haben uns die Anhörenden danach auch bestätigt. Und dann kamen auch noch technische Probleme bei der digitalen Hinzuschaltung dazu.
Doch auch inhaltlich haben die Anzuhörenden sowohl in der Anhörung zum Sinnesbehindertengeldgesetz als auch der zu diesem Antrag deutlich gemacht, dass die Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen unzureichend ist. Dieser Umstand beeinträchtigt letzten Endes die Teilhabe gerade im ländlichen Raum Thüringens. Von daher begrüßen wir den entsprechend den Ausführungen der Anhörung geänderten Antrag sehr.
Heute beauftragen wir die Landesregierung mit vielen Prüfaufträgen. Hieran wird sich die aktuelle, aber vor allen Dingen die kommende Landesregierung messen lassen müssen. Für uns sind insbesondere die Punkte der Aufträge II.6 und II.7 interessant, denn Inklusion gelingt am besten in der Gemeinschaft. Dementsprechend setzen wir uns für geeignete Rahmenbedingungen, für gemeinsame Freizeit im Rahmen von Hort- oder Ganztagsangeboten in Kooperation mit Vereinen und Akteuren vor Ort ein.
Eine engere Vernetzung zwischen Schule und Betroffenenverbänden sehen wir als immanent an. Auch die entsprechende Würdigung des Erlernens der Gebärdensprache bei hörenden Kindern bzw. der deutschen Schriftsprache sind spannende Ansätze, die in der Anhörung mehrfach und häufig gefordert worden sind. Insofern stehen wir da auch an der Seite der Betroffenen und hier an der Seite des Antrags der CDU. Umso erstaunlicher ist aber, dass gerade diese Punkte keinerlei Berücksichtigung im Änderungsantrag von R2G gefunden haben.
Aber mit Punkt IV ist eine weitere wichtige Frage adressiert, dass wir die Diskriminierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen vor, während und nach der SED-Diktatur aufarbeiten müssen. Denn in der Anhörung wurde uns das Leid der Betroffenen deutlich geschildert. Gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen mussten in der DDR erhebliche Diskriminierungserfahrungen mit einhergehenden Entwertungen erleben. Die Nichtanerkennung ihrer eigenen Linguistik, vielmehr der Zwang, sie als lautsprechende Menschen in den sozialistischen Alltag zurückzuführen, muss als Diskriminierung gekennzeichnet werden.
Das ertragene Leid durch die SED-Diktatur, die mal wieder in einem Antrag von R2G nicht klar benannt wird, ging über die staatliche Gehörlosenpädagogik hinaus, auf die der Änderungsantrag von R2G abstellt. Insofern teile ich die Vorwürfe der Kollegin Meißner an die Kollegen von R2G.
In einer Ideologie, die ein defizitorientiertes Menschenbild inkludierte, wurden jene, die nicht in das Muster eines sozialistischen Menschen und seiner vorausgesetzten Persönlichkeitsentwicklung passten, exkludiert.
Die weitere Aufarbeitung dessen ist für uns am Ende unerlässlich. Wir werden daher dem Antrag der CDU zustimmen und den Antrag von R2G ablehnen. Vielen Dank. Bitte schön, werter Kollege Möller.
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Montag. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Anzuhörenden deutlich gemacht haben, dass es nicht um die Frage ging, dass das nur in der DDR passierte, sondern zeitgleich auch in der BRD und dass das sozusagen auch einen Zeitgeist hatte, den wir unbedingt aufarbeiten müssen. Ist Ihnen das noch gegenwärtig, ja oder nein?
Lieber Kollege, natürlich ist das gegenwärtig. Sie haben jetzt sicherlich aufmerksam zugehört und ich kann Ihnen auch noch mal sagen, dass diese Exklusion von Menschen, die nicht in das Bild der DDR gepasst haben,
über die Frage, wie ich Dinge lerne, über das pädagogische Bild, das zwischen Ost und West nicht unterschiedlich war, weit hinausgeht. Genau diese Unterscheidung treffen Sie ja nicht, sondern Sie behandeln beides gleich, weil Sie nur auf den einen Punkt abstellen. Aus unserer Sicht wäre es historisch korrekt, auf den einen abzustellen, aber den anderen noch einmal deutlich zu betonen.
Denn auch das erwarten die, die von Diskriminierung betroffen gewesen sind. Sie wissen ja: Dinge sagen, wie sie sind. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich bin erst einmal froh, dass wir diesen Antrag heute noch beraten dürfen und ich bin auch froh, dass wir noch Gebärdendolmetscherinnen gefunden haben, die heute hier anwesend sind. Dann erst noch einmal ein herzliches Dankeschön von meiner Seite an Sie.
Wir haben uns in den letzten Jahren sehr viel mit den Schwierigkeiten beschäftigen müssen, die die Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag betreffen und die viel zu oft von einer Teilhabe abhalten, wie wir sie kennen und täglich selbstverständlich hinnehmen. Ich habe die kleine Hoffnung, dass dadurch, dass wir recht häufig im Parlament und im Ausschuss darüber beraten haben, was gemacht werden muss, um mehr Möglichkeiten der Teilhabe zu schaffen, das Thema dadurch in der breiten Öffentlichkeit mehr angekommen ist. Ich erinnere mich besonders an die öffentliche Anhörung im Rahmen der Änderungen des Sinnesbehindertengesetzes, die sehr eindrücklich war. Wir hatten das Gesetz damals angefasst, um die Aufwandsentschädigungen für die Mehrbelastung von Menschen mit Behinderungen der Sinne zu erhöhen. Aber während dieser Befassung haben wir auch sehr viel über die Probleme der Menschen erfahren, die schwerhörig oder gar taub sind.
Thüringen häufig nicht gewährleistet werden kann. Dafür gibt es vielfältige Gründe und nicht allein die Politik kann das lösen. Herr Montag hatte vorhin auch darauf hingewiesen. Zuerst einmal gibt es vergleichsweise wenige Gebärdendolmetschende. Wir hatten oft genug Mühe, für unsere öffentlichen Veranstaltungen der Fraktion Gebärdendolmetscherinnen zu finden.
Sicher gibt es erst einmal einen Mangel an Ausbildungs- und Zertifizierungsmöglichkeiten, das ist ein Grund. Fest steht jedenfalls, dass es nicht genügend ausgebildete Gebärdendolmetschende im Freistaat gibt, um die Nachfrage zu decken. Es steht auch nicht genug Geld zur Verfügung, um in den wichtigsten Bereichen des Alltags immer Gebärdendolmetschende hinzufügen zu können.
Ich habe große Hochachtung vor der Arbeit der Gebärdendolmetschenden. Das ist ein Beruf, der sehr kommunikative Fähigkeiten und spezielle Kenntnisse erfordert, viel Einfühlungsvermögen und natürlich das Beherrschen der Gebärdensprache in ihren ganzen Facetten. Dazu gehören auch Dialekte und regionale Variationen. Dazu gehört auch ein Verständnis für die Welt der Gehörlosen und die Anerkennung und die Akzeptanz der Unterschiede. Nur mit dem entsprechenden Hintergrund können Information korrekt übersetzt und Missverständnisse vermieden werden. Denn nur so können hörende und gehörlose Personen gleichberechtigt an Gesprächen teilnehmen.
Ich hoffe sehr, dass wir ein Stück für die Notwendigkeit geworben haben, dass wir mehr Gebärdendolmetschende brauchen. Deshalb müssen die Ausbildungsmöglichkeiten mehr werden. Da macht es sicher Sinn, das im Schulterschluss mit anderen Bundesländern auszubauen. Auch eine finanzielle Unterstützung durch Stipendien könnte Anreize schaffen, Menschen zur Ausbildung zum Gebärdendolmetscher zu bewegen. Das könnte die nächste Landesregierung angehen.
Zur Vollständigkeit gehört aber auch, die Arbeitsbedingungen und die Vergütung besser zu machen, damit der Beruf überhaupt attraktiver wird. Und das Bewusstsein für den Bedarf und die Bedeutung des Gebärdendolmetschers muss allgemein geschärft werden. Deshalb plädiere ich an dieser Stelle noch einmal dafür, spezielle Förderprogramme aufzulegen. Vielleicht können künftig auch Onlineplattformen oder Apps oder die KI allgemein den Zugang zum Gebärdendolmetschen erleichtern. Vor allem für Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen könnte das ein Weg sein, ihre Information barrierefreier zur Verfügung zu stellen.
Aber solche Maßnahmen ersetzen niemals die wirkliche zwischenmenschliche Kommunikation. Deshalb – so ist auch meine Überzeugung – muss das Bewusstsein und die Bedeutung und die Notwendigkeit des Gebärdendolmetschens gestärkt werden. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine … Doch, ja, es gibt welche, ich habe es gesehen. Als Erstes hatte sich Frau Herold gemeldet. Bitte, Frau Abgeordnete Herold, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz! Ganz besonders grüße ich natürlich von hier aus auch die Übersetzerinnen oder Übersetzer in Gebärdensprache. Die Fraktion der CDU hat hier in der Drucksache 7/8349 einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich mit einem kleinen, aber sehr wichtigen Thema im Rahmen des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengesetzes beschäftigt. Die Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen muss auf jeden Fall verbessert werden. Darin sind sich alle Fraktionen einig. Die Situation für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen ist wie überall, wo es auf die Unterstützung durch hoch spezialisierte Fachleute ankommt, angespannt. Die Aussichten in der weiteren Personalentwicklung sind nicht ermutigend. Darum wird hier vorgeschlagen, in Thüringen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Mangel an qualifizierten Dolmetschern und Gebärdensprachlern zu beheben. Gefordert wird auch die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Fremdsprache im Rahmen des Unterrichts für hörende Schüler.
In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass dieses Vorhaben beachtlicher Kraftanstrengungen bedarf, hat es doch die Landesregierung von Rot-Rot-Grün in den letzten zehn Jahren unterlassen, für die dringend benötigten Berufe im Gesundheitswesen – im gesamten Gesundheitswesen übrigens – mehr Ausbildungsplätze zu schaffen.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stimmt doch gar nicht!)
Auch wurde versäumt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Ausbilder und Hochschullehrer nach Thüringen einzuladen und hier langfristig zu binden. Hier vermisse ich ein langfristiges Konzept, eine konzertierte Aktion unter Einbindung aller Akteure und Ideen.
Ein anderer Punkt im Antrag der CDU ist die Aufarbeitung alter Diskriminierungserfahrungen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen, denen im Unrechtsstaat DDR verwehrt war – ja auch verboten –, die Gebärdensprache als offizielles Kommunikationsmittel zu benutzen. Damit wurden sie einer vollgültigen und gut funktionierenden facettenreichen Kommunikationsmöglichkeit beraubt. Wenn man wie ich in der DDR aufgewachsen ist und weiß, dass die damals Herrschenden vor nichts so viel Angst hatten wie vor Menschen, die sich untereinander verständigen konnten, ohne als Staat mithören zu können, könnte man aus heutiger Sicht fast meinen, das sei einer der Gründe für die Unterdrückung der Gebärdensprache gewesen. Wahrscheinlich aber war es viel banaler.
Seit 1880 galt in Deutschland die Übereinkunft, gehörlosen Kindern das Lippenlesen beizubringen und sie zum Lautieren zu nötigen. Wie wir wissen, neigen ideologisch begründete Gesellschaftssysteme zum Dogmatismus und zur Regelungsstarre. An diesen Gesellschaftssystemen hatten wir im 20. Jahrhundert fast sechs Jahrzehnte lang genug zu leiden. Also gilt auch hier Aufarbeitung des erlittenen Unrechts für die Gehörlosen und schwer Hörgeschädigten. Die Verbände der Betroffenen sollten finanzielle Mittel dafür bekommen, die Unrechtserfahrungen und Diskriminierungen in eigener Regie zu dokumentieren und den Betroffenen damit Anerkennung und Genugtuung zu verschaffen. Wir werden dem Entschließungsantrag der CDU in der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksache 7/8349 auf jeden Fall zustimmen.
Aus eigenem Antrieb habe ich ein spezielles Interesse am Fortgang dieser Angelegenheit und bin sehr gespannt, wie zukünftige Abgeordnete und eine neue Landesregierung mit dieser Angelegenheit umgehen werden. Ich werde jedenfalls ein Auge darauf haben.