Protocol of the Session on June 14, 2024

„Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8349 ,Versorgung der Gebärdendolmetscher in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SEDDiktatur anerkennen‘. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung am 7. Juli 2023 wurde der Entschließungsantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023, in der 64. Sitzung am 26. Oktober 2023, in der 67. Sitzung am 25. Januar 2024 und in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und in seiner 67. Sitzung am 25. Januar 2024 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt.“

Die Beschlussempfehlung ist sehr umfangreich. Aufgrund der begrenzten Zeit bitte ich einfach, die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9700 in Gänze nachzulesen, weil sie auch so im Protokoll stehen wird. Damit würde ich den Bericht aus dem Ausschuss für beendet erklären. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

(Vizepräsidentin Lehmann)

Vielen Dank, auch fürs Einspringen. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, das Thüringer Sinnesbehindertengeld ist ein wichtiger und im bundesweiten Vergleich beachtlicher Beitrag, um diese finanziellen Nachteile auszugleichen. Diese solide Grundlage gilt es weiter auszubauen. Dass das nötig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir heute ganz deutlich.

Dass wir diesen TOP jetzt abarbeiten, liegt daran, dass es jetzt möglich ist, diesen in Gebärdensprache zu dolmetschen. Dafür vielen Dank! An den anderen Tagen war das nicht möglich. Das ist einer der Gründe, warum wir als Rot-Rot-Grün einen eigenen Alternativantrag zum Vorschlag der CDU eingebracht haben. In ihrem Antrag forderte die CDU nämlich, dass in Zukunft dafür gesorgt sein soll, dass bei öffentlichen Beratungen zu Drucksachen oder Vorlagen mit explizitem Bezug zu Gehörlosen, hochgradig Schwerhörigen und taubblinden Menschen die Übersetzung durch Gebärdensprachendolmetscher abgesichert wird. Ich sage ganz klar: Das reicht nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle parlamentarischen Debatten gedolmetscht werden.

(Beifall DIE LINKE)

Doch zunächst zurück zum von der CDU vorgelegten Entschließungsantrag zur Versorgung mit Gebärdendolmetschenden. Wir haben dazu im Sozialausschuss eine Anhörung durchgeführt; Kollegin Stange hat das gerade berichtet. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den zahlreichen Akteuren bedanken, die ihre Expertise und Erfahrungen eingebracht haben. Ihre Beiträge sind unbezahlbar und von sehr hohem Wert für uns. Sie helfen uns natürlich dementsprechend auch hier, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, die Anhörung hat auch viele sehr persönliche Eindrücke hinterlassen, gerade auch als es um die Frage ging, wie denn in der Vergangenheit – in den 80er-Jahren und davor – der Umgang mit der Gebärdensprache war.

Ich habe viel dazugelernt. Gebärdensprache ist eine dreidimensionale Sprache, die sich derzeit schwer durch künstliche Intelligenz ersetzen lässt und bei der über mobile Geräte nur begrenzt kommuniziert werden kann. Präsenzdolmetschen bleibt daher das bevorzugte Mittel, um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses haben wir den Antrag der CDU entsprechend angepasst.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Beschlussempfehlung ist die Errichtung einer unabhängigen, neutralen und professionsfreien Anlaufstelle. Dies ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass kein Profit aus den Bedarfen der Betroffenen gezogen wird. Herr Wartenberg vom Landesverband der Gehörlosen Thüringen hat uns dazu wertvolle Einblicke gegeben – dafür auch noch mal ganz herzlichen Dank. Er hat nämlich klargestellt, dass das von der CDU vorgeschlagene Konzept nicht sinnvoll ist. Stattdessen sollten wir uns das Modell der von der bayerischen Landesregierung geförderten Kommunikationsvermittlungsstelle zum Vorbild nehmen. Das haben wir getan und das steht jetzt auch in der Beschlussempfehlung.

Noch ein paar Worte zu unserem Änderungsantrag, der sich als Alternativantrag lesen lässt. Alle demokratischen Fraktionen hier im Haus sind sich – davon gehe ich wirklich aus – einig, dass etwas passieren muss. Wir sagen: Um effektiv zu handeln, braucht es eine Bedarfsermittlung der konkreten finanziellen

Mehraufwendungen. Dazu schlagen wir vor, eine Befragung durchzuführen oder diese bei einer fachlich geeigneten Stelle in Auftrag zu geben. Diese Erhebung soll die individuellen behindertenbedingten finanziellen Mehraufwendungen erfassen, die sich aus dem Erwerb technischer Mittel sowie üblichen Zuzahlungen und sonstigen Mehraufwendungen ergeben. Dabei sollen auch die finanziellen Möglichkeiten zur Teilhabe an Arbeit, Bildung, Kultur, Mobilität, Religion, Sport sowie ehrenamtlichem und politischem Engagement berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen systematisch ausgewertet und im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bis zu seiner 1. Sitzung im Januar 2025 vorgelegt werden.

Wir müssen außerdem auch – das ist in der Anhörung deutlich geworden – die Erfahrungen, die gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in der DDR gemacht haben, aufarbeiten. Wir sprechen hier über systematische Benachteiligungen, mit denen Betroffene teils noch heute zu tun haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Bedürfnisse gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen in Thüringen angemessen berücksichtigt und unterstützt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Meißner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Besuchertribüne und auch am Livestream! Zunächst einmal freue ich mich, dass es mittlerweile gelungen ist, dass ein Tagesordnungspunkt, der Menschen mit Sinnes- und Hörbehinderungen betrifft, auch gedolmetscht werden kann. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass wir eigentlich den Tagesordnungspunkt hätten letzte Woche schon aufrufen sollen und die Landtagsverwaltung da nicht vorgesehen hatte, Gebärdensprachdolmetscher einzusetzen. Erst als wir als Fraktion am Mittwoch die Landtagsverwaltung darauf aufmerksam gemacht haben, wurde diese Frage überhaupt geprüft. Und ganz ehrlich: Welchen

anderen Beweis als diesen brauchen wir hier im Landtag noch, dass dieses Thema dringend behandelt und gelöst werden muss?

Ich finde es – ehrlich gesagt – sehr schade und sehr skandalös, dass wir es im Jahr 2024 nach einem Jahr Beratung dieses Themas nicht schaffen, dass es selbstverständlich ist, wenn es um die Betroffenen geht, es ihnen auch zu ermöglichen, daran teilzuhaben. Deswegen tut es auch not, dass wir heute hier diesen Antrag beschließen, aber es tut auch not, ehrlich miteinander zu sein.

Zur Ehrlichkeit gehört, dass der Ihnen vorliegende Entschließungsantrag aus dem letzten Jahr stammt und im Rahmen des Gesetzes zur Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes von uns als Fraktion hier eingebracht wurde. Eigentlich hätte man diesem damals schon zustimmen können, doch wir haben uns darauf verständigt, ihn in den Ausschuss zu verweisen und eine Anhörung mit den Betroffenen durchzuführen. Das ist geschehen und wir haben viele Betroffene gehört, die uns recht gegeben haben in unserer Initiative mit folgenden inhaltlichen Punkten.

Wir wollen nämlich ein Konzept zur Erhöhung der Gebärdensprachdolmetscher. Wir wollen eine unabhängige, neutrale und provisionsfreie Anlaufstelle für Gehörlose oder hochgradig schwerhörige Menschen. Wir wollen die Erhöhung der Inanspruchnahme digitaler Gebärdensprachdolmetscher. Und wir wollen – und das

(Abg. Möller)

ist eine zentrale Forderung der Betroffenen – im Schulunterricht die Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache für hörende Schüler und Deutsch für gehörlose Schüler ebenfalls als Fremdsprache.

(Gruppe der FDP)

Das war ein zentraler Punkt der Anhörung, den wir dann in der Beschlussempfehlung auch aufgenommen haben. Zudem wollen wir die Umsetzung von Projekten zur Erlernung der Gebärdensprache im Sekundärbereich II. Wir wollen also insgesamt die Verbesserung der Vernetzung von Schulen und Betroffenenverbänden und deswegen auch die Prüfung, wie ein Lehramtsstudiengang „Deutsche Gebärdensprache“ eingeführt werden kann und welche Haushaltsmittel dafür notwendig sind. Dazu gehört letztendlich auch die Verbesse

rung der Ausbildung von taubblinden Assistenten. Es ist letztendlich dann auch selbstverständlich, dass wir in unserem Antrag auch aufgenommen haben, dass zukünftig alle Themen, die diese benachteiligten Gruppen betreffen, hier auch im Landtag mit Gebärdensprachdolmetschern stattfinden.

Zusätzlich – und, ich glaube, das ist der zentrale Punkt für das Verhalten von Rot-Rot-Grün – wollten wir aber auch die Aufarbeitung der Diskriminierung von Gehörlosen

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Also wirklich, Frau Meißner, dafür haben wir eine extra Anhörung gemacht, also wirklich, peinlich!)

während der DDR und darüber hinaus. Das waren alles – hören Sie mir doch erst mal zu, Herr Möller, wenn Sie das getan hätten, hätten Sie sich Ihren Änderungsantrag auch sparen können –

(Beifall CDU)

wichtige inhaltliche Punkte, über die wir uns sehr intensiv im Ausschuss – und Frau Stange hat es in der Berichterstattung vorgetragen – verständigt haben. Und im Ergebnis dessen hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die ja eigentlich letzte Woche sogar schon hier zur Beschlussfassung vorgelegen hat. So, und jetzt stellen Sie sich mal vor, 20 Minuten vor Aufruf des Tagesordnungspunkts flattert uns ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün ins Haus. Das ist erst mal nicht ungewöhnlich, wenn aber dieser Änderungsantrag die Beschlussempfehlung und alle im Ausschuss behandelten Punkte komplett ersetzen soll, dann ist das nicht nur unkollegial, sondern dann ist das schädlich zulasten der Betroffenen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist überhaupt nicht wahr!)

Was passiert denn, wenn Ihr Änderungsantrag hier heute beschlossen werden soll? Dann ist alles das, was im Ausschuss ein Jahr lang besprochen wurde, nichtig, und das 20 Minuten vor Beratung. Ich finde, das ist – mir fehlen die Worte dafür, denn, ich glaube, das Thema ist es doch wert, dass man sich hätte darüber vorher verständigen können.

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Da wurde was Gutes beschlossen!)

Und, ganz ehrlich, wenn man das gewollt hätte, dann hätte man einzelne Punkte miteinander besprochen.

(Zwischenruf Abg. Möller: SPD: Haben wir versucht, aber Sie wollten nicht, Sie haben das abgelehnt!)

Herr Möller, das Wort hat jetzt Frau Meißner. Bitte, Sie können ja nachher noch mal nach vorn kommen. Jetzt ist mal bitte Ruhe dahinten!

(Abg. Meißner)

(Beifall CDU)

Die Wahrheit ist, dass jetzt ein komplett neuer Änderungsantrag vorliegt,

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Die Wahrheit ist, dass Sie diese Gespräche dazu nicht wollten, das ist die Wahrheit!)

der die Beschlussempfehlung des Ausschusses und alles, was dort geleistet wurde und worüber es eine Übereinkunft gab, hinfällig macht, und damit auch die Formulierung – ich möchte das an dieser Stelle zitieren, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, „über die Aufarbeitung der Diskriminierung gehörloser und hochgradig schwerhöriger Menschen während der SED-Diktatur hinaus auch deren Diskriminierung vor und nach der SED-Diktatur aufzuarbeiten und dazu ein geeignetes Format zu finden“. Ich habe den Eindruck, das war das zentrale Problem, was Sie mit dieser Beschlussempfehlung hatten.

Ich will an dieser Stelle den Gehörlosenbund noch mal zitieren, der uns in der Anhörung sagte: Wir begrüßen das Vorhaben, auch die Anerkennung des Leids durch die SED-Diktatur. – Es ist schade, wenn das der Grund gewesen sein sollte, dass Sie jetzt unseren Antrag ersetzen wollen, aber ich bin gespannt darauf, was Sie dazu sagen, denn, wie gesagt, der Beschluss Ihres Änderungsantrags hätte zur Folge, dass alle Punkte, die Sie vorhin im Übrigen in Ihrer Rede auch gelobt haben, hinfällig wären.

Frau Abgeordnete, es gibt eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Möller. Möchten Sie sie zulassen?

Ja, gern.

Frau Meißner, würden Sie mir zustimmen, dass in unserem Änderungsantrag, wenn Sie ihn gelesen haben, auch genau diese Unrechtsfrage, die in der DDR entstanden ist, aber eben nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD, was auch im Besonderen Thema in der Anhörung war, das zentrale Element in dieser Anhörung war, dass das in unserem Punkt I.5 auch reflektiert wird und dementsprechend es wichtig ist, das aufzuarbeiten? Würden Sie mir zustimmen, dass wir das auch hier aufgenommen haben?

Ich stimme Ihnen zu, dass Sie es aufgenommen haben, aber nicht in der Form, wie wir es vorgeschlagen haben, und beispielhaft dafür ist, dass Sie dieses Thema sogar aus der Überschrift unseres Antrags rausgestrichen haben, denn ursprünglich hieß unser Antrag: „Versorgung mit Gebärdensprachdolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen“. Ihr Antrag beinhaltet das jetzt überhaupt nicht mehr und das spricht, glaube ich, Bände. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Montag für die Parlamentarische Gruppe der FDP auf.

(Vizepräsident Worm)

(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was hat denn der jetzt zu sagen? Der war nicht mal da!)