Protocol of the Session on June 14, 2024

dem legte das Amt für Verfassungsschutz der Kommission den abschließenden Prüfvermerk des Rechnungshofs sowie die eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungshofs vor.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Berichtszeitraum seit September 2022 hat sich die Kontrollkommission mit unterschiedlichen Beratungsgegenständen befasst, sich durch die Landesregierung umfassend unterrichten und zu Einzelfällen gezielt Bericht erstatten lassen. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass die Landesregierung im Berichtszeitraum ihrem gesetzlichen Auftrag zur Unterrichtung der Kommission vollumfänglich nachgekommen ist. Sie hat die Kommission aus unserer Sicht angemessen, zeitnah und in gebotenem Umfang über relevante Vorgänge informiert.

Ich möchte noch hervorheben, dass sich auch die Zusammenarbeit mit dem Amt für Verfassungsschutz auch in der 7. Wahlperiode zu jeder Zeit kooperativ gestaltet hat. Das Amt für Verfassungsschutz war stets auskunftswillig und hat Nachfragen der Kommissionsmitglieder beantwortet. Häufig wurden in den Sitzungen der Veranschaulichung dienende Tabellen, Übersichten und Anschauungsmaterial ausgereicht. Ebenso wurden auf Wunsch der Kommissionsmitglieder Sonderlagebilder zu den einzelnen Phänomenbereichen erstellt.

Auch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtag über ein Ziel betreffendes Verhalten des Amts werden der Kommission zur Kenntnis gegeben, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind. Im Berichtszeitraum wurden vereinzelt auch Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an die Kommission herangetragen und dann von der Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch beraten.

Jetzt komme ich aber zum zweiten Teil des Berichts und damit zu den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen, mit denen sich unsere Kommission befasst hat. Lassen Sie mich zunächst auf den Bereich des Rechtsextremismus eingehen. Die Aktivitäten im Bereich Rechtsextremismus nahmen wie bereits in den vorhergehenden Berichtszeiträumen den überwiegenden Teil der Arbeit des Amts für Verfassungsschutz in den einzelnen Phänomenbereichen und der Berichterstattung in den Sitzungen der Kontrollkommission ein. Aus dem rechtsextremen Parteienspektrum war mit nahezu gleichbleibender Häufigkeit Gegenstand der Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz in der Parlamentarischen Kontrollkommission – jetzt gibt es eine Aufzählung –: zunächst Die Heimat, so heißt die NPD seit ihrer Umbenennung auf dem

Bundesparteitag im Juni 2023, einschließlich ihrer Jugendorganisation Junge Nationalisten, die Ende 2023 aufgelöste überregionale Kleinstpartei Neue Stärke Partei, kurz NSP, die einen vergleichsweise hohen Anteil an Thüringer Mitgliedern aufwies, sowie die ebenfalls nationalsozialistisch ausgerichtete, bundesweit aktive Kleinstpartei „Der III. Weg“, die in Thüringen nur eine zweistellige Mitgliederzahl aufweist.

Gegenstand der Berichterstattung waren daneben aber auch parteiungebundene Gruppierungen und Vereinigungen im Bereich des Rechtsextremismus. Dabei ging es in der Regel um bereits bekannte Protagonisten der Szene. Beispielhaft genannt seien hier die Bruderschaft Thüringen, die sich im Jahre 2014 formiert hat und die sich in die sogenannten Turonen als ihre Führungsriege sowie die Garde 20 als Unterstützungsgruppe gliedert. Zu den Mitgliedern der Bruderschaft Thüringen zählen langjährig bekannte Rechtsextremisten mit hohem Gewaltpotenzial. Mitglieder der Turonen Verbindungen der rechtsextremistischen Szene zur organisierten Kriminalität. Dergleichen stellt eine akute Gefahr für die Gesellschaft dar.

Ein weiteres Beispiel für parteiungebundene Vereinigungen ist die rechtsextreme Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, die unter dem Deckmantel des Sports junge Männer mit rechtsextremen Gedankengut indoktriniert und zugleich für körperliche Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, der Polizei oder sonstigen als bekämpfenswert angesehenen Personen ausbildet. Vier Führungsfiguren von „Knockout 51“ haben zuletzt in U-Haft gesessen, bei drei von Ihnen hat das OLG Jena den Haftbefehl allerdings im April dieses Jahres aufgehoben.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Auch „Knockout 51“ ist über Jahre ignoriert worden!)

Zu nennen ist an dieser Stelle auch die rechtsextreme Vereinigung „Die Artgemeinschaft“. Diese wurde ebenfalls im September 2023 bundesweit verboten, nachdem 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern, darunter auch Thüringen durchsucht wurden. Zentrales Ziel der sogenannten Artgemeinschaft war die Erhaltung und Förderung der eigenen – in Anführungszeichen – Art, die mit dem nationalsozialistischen Verständnis des Begriffs „der Rasse“ gleichzusetzen ist. Das Ausleben der rechtsextremen Weltanschauung und die Weitergabe ihrer Ideologie an Kinder und Jugendliche war Zweck dieses Vereins.

Obwohl sich die Strukturen in der rechtsextremen Szene durchaus verändert haben, bestehen gewisse personelle Kontinuitäten. Die Verflechtungen innerhalb der Szene gestalten sich vielfältig. Einzelne Personen sind in mehreren Gruppierungen aktiv oder wechseln zwischen diesen, etwa aufgrund interner Streitigkeiten um Führungspositionen oder auch die Ausrichtung der Gruppen. Vernetzungen innerhalb der rechtsextremen Szene beschränken sich nicht auf Thüringen oder die Bundesrepublik, sondern bestehen auch international. So waren etwa anlässlich durch die Krawalle unrühmlich in die Medien geratenen Fußballderbys zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt und dem FC Carl Zeiss Jena am 16. März dieses Jahres neben Mitgliedern der rechtsextrem unterwanderten Hooligan-Gruppe „Jungsturm“ mutmaßlich auch befreundete neonazistische Hooligans aus Bulgarien an den gewaltsamen Ausschreitungen im Jenaer Stadion beteiligt.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nicht mutmaßlich!)

Eine größere Rolle in der Berichterstattung zum Phänomenbereich des Rechtsextremismus, nahmen die rechtsextreme Musikszene und hier insbesondere rechtsextremistische Musikveranstaltungen und sogenannte Liederabende ein. Hier gestaltet sich das Vorgehen der Organisatoren zunehmend konspirativer. Teilweise werden derartige Veranstaltungen als Geburtstagsfeier oder andere private, geschlossene Veranstaltungen deklariert, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Solche Veranstaltungen dienen nicht nur der Vernetzung und dem Informationsaustausch, sondern sind nicht selten strafrechtlich relevant. Das Spektrum der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im Berichtszeitraum schließt in erster Linie das Verwenden

von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung sowie Sachbeschädigungs- und Körperverletzungsdelikte ein. Mit dem Ende der Corona-Pandemie und der diesbezüglichen Versammlungsbeschränkungen war eine Zunahme rechtsextremer Musikveranstaltungen auch in Thüringen zu verzeichnen.

Eine nicht unwesentliche Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte erneut der bekannte rechtsextreme Treffpunkt „Flieder Volkshaus“ in Eisenach. Hier kamen weiterhin regelmäßig Anhänger verschiedener rechtsextremistischer Gruppierungen zu Veranstaltungen, insbesondere zu Konzerten zusammen. Das Flieder Volkshaus ist ein Beispiel für Immobilien, die von Rechtsextremen erworben und für ihre Zwecke, hier insbesondere Veranstaltungen genutzt werden. Derartige Veranstaltungen dienen dazu, nationale und internationale Neonazistrukturen zu vernetzen und Geld in die Kassen der Szene zu spülen. Die Teilnehmerzahlen bei den Veranstaltungen steigen kontinuierlich. Es sind Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet feststellbar.

Eine bedeutende Rolle im Rahmen der Berichterstattung spielte auch das Agieren bekannter Protagonisten der Szene im Raum Hildburghausen und dort im Zusammenhang mit einer Immobilie in der Gemeinde Kloster Veßra. Das dort gelegene Gasthaus „Goldener Löwe“ fungiert als rechtsextremer Szenetreff und wird immer wieder für Veranstaltungen der rechtsextremen Szene genutzt. Allerdings wurde ein bereits 2015 von der Gemeinde geltend gemachtes Vorkaufsrecht, das auch diese Immobilie umfasst, mittlerweile

rechtskräftig verwaltungsgerichtlich bestätigt. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass jedenfalls diese Immobilie der rechtsextremen Szene entzogen werden konnte.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Na, dann gehen sie nach Frankendorf!)

Außerdem wurde im Berichtszeitraum verschiedentlich über mehrere sogenannte Helden-Gedenken berichtet, die regelmäßig zu Ehren Deutscher Soldaten des Zweiten Weltkriegs durchgeführt werden und in denen deutsche Kriegsverbrechen heroisiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits im Februar 2021 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland auf der Grundlage eines rund 1.000-seitigen Gutachtens als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Im März 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln auf Klage der Partei hin bestätigt, dass für die Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Gleiches hat das VG Köln mit Blick auf die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative für Deutschland, JA, festgestellt. Das im Berufungsverfahren von der AfD und der JA angerufene OVG Münster hat mit drei Urteilen vom 13. Mai dieses Jahres die Entscheidung des VG Köln bestätigt.

Auch das hiesige Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar hat im Zusammenhang mit einem angefochtenen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines AfD-Mitglieds in den Entscheidungsgründen eines am 19. Februar 2024 ergangenen Beschlusses festgehalten, dass gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, dass der AfD-Landesverband Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist. In Thüringen wird der Landesverband der AfD durch die hiesige Landesverfassungsschutzbehörde bereits seit März 2021 als erwiesen rechtsextrem eingestuft. Wie ich schon bei der letzten Berichterstattung hier erklärt habe, hatte die Kommission nach eingehenden Beratungen diese Entscheidung des Amts für Verfassungsschutz über die Einstufung des Landesverbands der AfD voll mitgetragen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die AfD Thüringen nachweislich in Kontakt zu rechtsextremistischen Organisationen steht und auch durch ihre eigenen Inhalte die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Verfasstheit unseres Landes angreift. Verbindungen der AfD zur rechtsextremistischen Szene äußern sich etwa darin, dass Funktionsträger des Landesverbands an von Rechtsextremisten organisierten Treffen oder auch Veranstaltungen teilgenommen haben. Gegenläufige Strömungen im Thüringer Landesverband waren auch im Berichtszeitraum kaum vernehmbar, so dass die damals getroffene Beurteilung für den gesamten Landesverband der AfD weiter Bestand hat.

Die Junge Alternative ist durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2023 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft worden. Das hiesige Amt für Verfassungsschutz hat die bereits seit 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestufte JA Thüringen mit Wirkung vom 28. März dieses Jahres als erwiesen rechtsextrem eingestuft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie verstärkt aufgetretene und dann als eigener Phänomenbereich von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete Problematik um die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates war im Berichtszeitraum ein besonderer Schwerpunkt der Berichterstattung durch das Amt für Verfassungsschutz. Dieser Phänomenbereich ist gekennzeichnet durch die systematische und mitunter aggressive Agitation gegen die gewählten Repräsentanten und Institutionen des Staates. Es wird die Legitimationsgrundlage staatlicher Entscheidungen in Abrede gestellt und es wird gezielt versucht, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Ordnung zu erschüttern. Es wird dazu aufgerufen, staatlichen Einrichtungen und Repräsentanten zu misstrauen und sich staatlichen Maßnahmen zu widersetzen. Demokratisch legitimierte Verantwortungsträger werden verunglimpft und diskreditiert. Nicht selten sind in der Kommunikation und

Zielsetzung der Akteure in diesem Bereich auch Gewalttendenzen erkennbar. Die Anknüpfungspunkte für die Agitation variieren und passen sich an neu zutage getretene krisenhafte Situationen an. Richtete sich die Agitation ursprünglich gegen die Coronaschutzmaßnahmen, so hat man sich nach Beendigung dieser Maßnahmen insbesondere im Kontext mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf Themen wie die Gefahr eines neuerlichen Weltkriegs, die vermeintliche Völkerabhängigkeit der Bundesrepublik und ihre Repräsentanten von den USA, die Inflation, die Energiesicherheit oder auch die Unterbringung von Menschen aus Kriegsgebieten fokussiert. Das ursprüngliche Kernthema „Corona“ hat zwischenzeitlich erheblich an Bedeutung verloren.

Unter den Akteuren der Szene kursieren Verschwörungserzählungen, die nicht selten antisemitische und völkisch-nationalistische Bezüge haben. Der Kern dieser Verschwörungsfantasien bildet eine im Verborgenen agierende globale Elite, die ihren geheimen, ausschließlich den eigenen Interessen dienenden Plan eines völligen Umbaus der Gesellschaft und die Schaffung einer neuen Weltordnung verfolgt. Namentlich im Zuge des Kriegs in der Ukraine ist auch das bewusste Anstreben eines Weltkriegs durch derartige globale Mächte Gegenstand von Verschwörungsmythen geworden.

Für den Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ waren nach wie vor inhaltlich, vor allem aber auch personell zahlreiche Überschneidungen mit dem Phänomenbereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ zu verzeichnen. So versuchten Rechtsextremisten auch im Berichtszeitraum, das Protestgeschehen für sich zu vereinnahmen. Oftmals wurden die Veranstaltungen von Rechtsextremen organisiert und auch beworben. Reichsbürger und Selbstverwalter nutzten die Demonstrationsgeschehen, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Allen Akteuren ist gemein, dass sie sich gegen die bestehende staatliche Ordnung richten, also das erklärte Ziel verfolgen, den freiheitlich-demokratisch verfassten Staat und das politische System der Bundesrepublik in seiner gegenwärtigen Ausprägung abzuschaffen.

Angesichts des fließenden Übergangs zwischen den Phänomenbereichen ist das Personenpotenzial im Bereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ schwierig zu beziffern. Dafür fehlt es weiter an hinreichenden bestimmten Kriterien, die eine trennscharfe Zuordnung von Personen erlauben würden.

Das Amt für Verfassungsschutz stellt gegenwärtig darauf ab, wo bei dem jeweiligen Akteur der Schwerpunkt seines Engagements liegt. Nach gegenwärtiger Erkenntnislage drängt sich in der Tat der Eindruck auf, dass Delegitimierer ganz überwiegend zugleich Rechtsextremisten sind. So ordnet das hiesige Amt für Verfassungsschutz Personen nur im zweistelligen Bereich exklusiv den Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung zu. Im Bereich „Rechtsextremismus“ mit Überschneidung zum Bereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ ist hingegen eine dreistellige Personenzahl registriert. Dennoch dürfte das tatsächliche Personenpotenzial im Bereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung“ wesentlich höher sein.

Insgesamt stellt sich das Protestgeschehen in Bezug auf die verfassungsschutzrelevante Delegitimierung zwar als rückläufig dar. Insbesondere die Teilnehmerzahlen sind im Berichtszeitraum gesunken. Allerdings nutzt die Szene weiter neue Anlässe und besetzt neue Themen, um die Protestbewegung am Leben zu erhalten und potenzielle Teilnehmer zu mobilisieren. So wurde etwa das zeitliche Zusammenfallen der Montagsdemonstrationen mit den europaweiten Protesten der Landwirte benutzt, um einen Schulterschuss zwischen diesen Protestanliegen zu suggerieren bzw. diese zu befördern. Ihre Aktivitäten entfalten die Delegitimierer natürlich auch im digitalen Raum. Dazu dienen insbesondere soziale Medien als Verbreitungsund Mobilisierungsplattform.

Lassen Sie mich noch zum Bereich „Reichsbürger und Selbstverwalter“ kommen. Die Landesregierung und das Amt für Verfassungsschutz haben der Kontrollkommission diesbezüglich regelmäßig über die aktuelle Situation berichtet. Gegenstand der Berichterstattung waren insbesondere Veranstaltungen, Versammlungslagen, Immobilien, Ankäufe von Angehörigen der Szene, der in Thüringen mittlerweile rund 1.000 Personen zugeordnet werden. Die Zahl stieg in der Tendenz damit auch an. Die Kommission wurde insbesondere über die Entwicklung in den Fällen um den Prinzen Reuß sowie die Bestrebung „Königreich Deutschland“ auf dem Laufenden gehalten.

Gegenstand der Unterrichtung waren außerdem die sogenannten Wahlkommissionen. Die sogenannten Reichsbürger, deren Ideologie durch Umsturzfantasien gepaart mit Geschichtsrevisionismus und anderweitigem teilweise typisch rechtsextremen Gedankengut gekennzeichnet ist, stellen nach wie vor eine Herausforderung für die Justiz, für die öffentliche Verwaltung und insbesondere für die örtlichen Verantwortungsträger in den Kommunen dar. Dabei hat die Reichsbürgerszene trotz der zuletzt zurückgegangenen öffentlichen Aufmerksamkeit nicht an Gefährlichkeit verloren: Sich selbst als Reichsbürger bezeichnende Personen unterwandern Demonstrationen zu unterschiedlichen Themen und versuchen damit, legitimen Protest für ihre eigenen Ziele zu vereinnahmen. Sie treten unverhohlen mit ihren kruden Theorien auf und schrecken auch vor Gewaltdelikten nicht zurück. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission insbesondere auch im Bereich der Reichsbürger und Selbstverwalter über Verfahren zur Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnisse dieser Personen unterrichten lassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz hat die Kommission außerdem fortlaufend über islamistische Bestrebungen und Einzelpersonen sowie die Gefahren unterrichtet, die hiervon für die Sicherheit in der Bundesrepublik und im Freistaat Thüringen ausgehen. Aktuell ordnet das Amt für Verfassungsschutz rund 210 Personen der islamistischen Szene in Thüringen zu. Der Islamismus als religiös verbrämte Form des politischen Extremismus zielt auf die Abschaffung zentraler Bestandteile der freiheitlichen Ordnung ab.

Unter dem Oberbegriff „Islamismus“ werden verschiedene Strömungen zusammengefasst. Die zahlenmäßig stärkste islamistische Strömung – in Thüringen wie auch bundesweit – stellt der Salafismus dar. Salafisten

wollen ein politisches System nach den Regeln der Scharia etablieren. In Thüringen lässt sich bezüglich der islamistischen Szene eine Koexistenz und vereinzelt eine eher lose Kooperation autonom agierender Einzelpersonen feststellen, die der islamistischen Szene zuzurechnen sind. Salafistische Gruppen haben sich im Freistaat nach wie vor kaum strukturell etabliert.

Derzeit gibt es in Thüringen mehrere etablierte Moscheevereine, von denen einer als salafistisch dominiert, ein weiterer als salafistisch beeinflusst und mehrere als von Salafisten frequentiert bewertet werden. Demnach dienen mehrere Moscheen im Freistaat als Anlaufstelle für islamistisch orientierte Einzelpersonen, um das freitägliche Pflichtgebet zu verrichten, ohne dass jedoch der jeweilige Moscheevorstand um die extremistische Gesinnung der betroffenen Personen wüsste. Teilweise ist aber auch festzustellen, dass sich die Imame und Vorbeter islamistisch bzw. salafistisch betätigen. Insgesamt war im Berichtszeitraum in Thüringen ein Rückzug der salafistischen Szene ins Private und ins Konspirative zu verzeichnen. Insofern besteht Grund zur Sorge, dass in Thüringen salafistische Untergrundstrukturen wachsen, denen künftig noch schwieriger begegnet werden kann.

Berichtet wurde der Kommission über einzelne Salafisten in Thüringen mit ganz konkretem Gewaltbezug. Dass die Gefahr des islamistischen Terrorismus weiterhin hoch ist, macht insbesondere die kürzlich erfolgte Festnahme zweier im Raum Gera wohnhafter Männer deutlich, die auf entsprechende Anweisungen eines

Ablegers der Terrororganisation „Islamischer Staat“ – also IS – hin konkrete Vorbereitungen für einen Anschlag mit Schusswaffen auf Personen am schwedischen Parlament getroffen haben sollen.

Berichtet wurde weiter über eine zum Islam konvertierte Frau aus Erfurt, die bereits 2015 nach Syrien gereist war und sich dem IS angeschlossen hatte. Im Dezember 2022 ist sie gemeinsam mit ihrer inzwischen in Syrien geborenen Tochter nach Deutschland zurückgeführt worden. Für die Frau wurde zunächst U-Haft angeordnet und Mitte 2023 wurde sie schließlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Einen Brennpunkt der Berichterstattung zum Phänomenbereich des Islamismus bildet weiter das Problem der islamistischen Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten. Das Amt für Verfassungsschutz hat sich im Be

richtszeitraum für einen besseren Informationsaustausch mit Vollzugsanstalten eingesetzt und einen Bedarf an Fort- und Weiterbildung des in den Justizvollzugsanstalten tätigen Personals im Bereich „Radikalisierung“ aufgezeigt. Berichtet wurde der Kommission in diesem Kontext auch über eine vom AfV erstellte Zusammenstellung von Indikatoren für eine mögliche Radikalisierung von Strafgefangenen, die den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten eine niedrigschwellige Orientierung geben soll, um Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen frühzeitig auch zu erkennen. Die Kommission empfindet es als problematisch, dass zwar eine Reihe von Deradikalisierungsprogrammen zu existieren scheinen, diese jedoch nicht in den Vollzugsanstalten zum Tragen kommen, sondern erst dann greifen, wenn Strafgefangene aus der Haft entlassen worden sind. Der Radikalisierung in den Anstalten kann allerdings nur dann wirksam entgegengetreten werden, wenn entsprechende Programme bereits in den Anstalten eingesetzt werden. Die Kontrollkommission wird sich auch zukünftig von der Landesregierung über weitere Schritte und Maßnahmen informieren lassen, mit denen den beschriebenen Gefahren in den Vollzugsanstalten entgegengewirkt werden kann.

Ferner hat sich die Kommission regelmäßig im Zusammenhang mit dem Angriff der islamistisch-terroristischen Hamas auf Israel über die Reaktionen von Extremisten unterrichten lassen. Gegenwärtig liegen keine Hinweise auf in Thüringen befindliche Personen oder gar Strukturen vor, die explizit der Hamas zuzurechnen wären. Allerdings liegen Hinweise vor, denen zufolge Hamas-Kämpfer unentdeckt nach Europa geschleust worden sind, wenngleich auch in Thüringen Sympathisanten der Hamas zu verzeichnen sind. Vor diesem Hintergrund kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich Einzelpersonen aus dem Kreis der Hamas-Kämpfer auch in Thüringen befinden. Eine propalästinensische Grundstimmung in der islamistischen Szene ist auch in Thüringen zu verzeichnen. Das überrascht allerdings angesichts der ausgeprägten generellen Israelfeindschaft in diesem Milieu nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kontrollkommission wurde des Weiteren fortlaufend über die Entwicklungen im Bereich des sogenannten auslandsbezogenen Extremismus unterrichtet. Darunter versteht man Aktivitäten von extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen außerhalb des Islamismus, die überwiegend aus politischen, sozialen oder ethnischen Konflikten in den jeweiligen Ländern hervorgegangen sind. Ziel dieser Bestrebungen sind in der Regel gewaltsame Veränderungen der Verhältnisse in diesen Ländern, wobei Deutschland als Rückzugsort für die propagandistischen Zwecke genutzt wird.

In Thüringen stellt die Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, unter den ausländerextremistischen Gruppierungen nach wie vor den Bearbeitungsschwerpunkt dar. Es besteht hier eine etablierte Struktur der PKK. Informiert wurde beispielsweise im Berichtszeitraum über Veranstaltungen der PKK, die regelmäßig den Zweck haben, die Hauptanliegen der Organisation öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Dies geschieht über die Verteilung und den Verkauf von Propagandamaterial sowie über Spendenkampagnen. Da die PKK bestrebt ist,

als legale Organisation anerkannt zu werden, ist sie bei ihren Aktivitäten um Einhaltung staatlicher Vorgaben bemüht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Entwicklungen im Bereich Linksextremismus. Auch dieser Phänomenbereich war regelmäßig Gegenstand der Berichterstattung in der Kommission. Die in Thüringen vertretenen linksextremistischen Zusammenschlüsse sind Teil der bundesweit bestehenden Strukturen bzw. mit diesen Strukturen gut vernetzt. Schwerpunktmäßig beobachtet das Amt für Verfassungsschutz den gewaltorientierten Linksextremismus.

Allgemein lässt sich sagen, dass bundesweit – also auch in Thüringen – Radikalisierungstendenzen inner

halb der linksextremistischen Szene zu beobachten sind. So werden nicht nur die linksextremistischen Straftaten gewalttätiger, sondern es gib in mehreren Bundesländern den Hinweis darauf, dass sich klandestine Gruppen innerhalb der linksextremistischen Szene entwickelt haben, die ganze Serien von Straftaten begehen und sich durch eine besondere Gewaltbereitschaft sowie gezielte planvoll ausgeführte Angriffe von dem Rest der Szene abgrenzen. Zu nennen ist hierbei insbesondere die aus der Medienberichterstattung bekannte und nach einigen ihrer Tatorte in Eisenach benannte sogenannte Eisenacher Gruppe um Lina E.

Ein gewaltsamer Übergriff wurde von mehreren vermummten tatverdächtigen Personen aus der linksextremen Szene im Februar 2023 auf Besucher einer rechtsextremistischen Denkveranstaltung in Budapest in Ungarn verübt. Der beschriebene Angriff wurde durch mehrere Täter verübt und stellt sich als besonders brutal dar. Dabei wurden den Opfern schwerste Verletzungen zugefügt.

Auch möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass in der linksextremistischen Szene nach wie vor die sogenannten Outing-Aktionen eine bedeutende Rolle spielen, bei denen Dossiers zu von der Szene ausgemachten politischen Gegnern ins Internet gestellt werden, die etwa deren Namen oder auch deren Adressen beinhalten. Die beschriebenen Personen werden dadurch der Gefahr ausgesetzt, auch verstärkt zum Ziel verbaler Attacken sowie von Angriffen auf Leib, Leben oder ihr Eigentum zu werden. Ziel dieser Aktionen ist es regelmäßig, ein Bedrohungsszenario für die betroffenen Personen zu schaffen. Dabei dienen die Plattformen Indymedia neben anderen Internetportalen als hauptsächliches Veröffentlichungs- bzw. Informationsmedium.

Indymedia wird zudem benutzt, um zu Gewalttaten gegen politische Gegner und zu Sachbeschädigungen aufzurufen. Zudem wird auf dieser Plattform linksextremistische Propaganda verbreitet.

Daneben wurde im Berichtszeitraum auch über andere Straftaten berichtet, die nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Hierunter fallen etwa Delikte wie Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und zuletzt zählen auch diverse Graffiti- und Aufkleberaktionen dazu. Sachbeschädigungen richten sich bevorzugt gegen Büros der AfD.