Protocol of the Session on June 14, 2024

(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich meinen Bericht mit der Bemerkung abschließen, dass sich der Untersuchungsausschuss von Beginn an seiner Verantwortung bewusst war und ist, seinen ihm vom Landtag aufgegebenen Untersuchungsauftrag in der Kürze der von seiner Einsetzung bis zum Ende der Wahlperiode zur Verfügung stehenden Zeit bestmöglich zu erfüllen. Es sind gerade einmal knapp zwölf Monate. Der vorgelegte schriftliche Bericht über den Stand des Verfahrens zum 18. März 2024 und der von mir geschilderte kurze Abriss des bisherigen Verfahrens mögen dies belegen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Korschewsky. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, der Untersuchungsausschuss „Postenaffäre“ hat den Auftrag, die vom Thüringer Rechnungshof in seinem Sonderbericht getroffenen Feststellungen zu untersuchen. Das sind im Einzelnen die Verstöße gegen die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Personalmaßnahmen durch Missachtung des Grundsatzes „Eignung, Leistung und Befähigung“, falsche und nicht nachvollziehbare Eingruppierungen und Stufenzuordnungen, ungerechtfertigt hohe Vergütungen, Ämterpatronagen nach Parteizugehörigkeit und insgesamt systematische und schwerwiegende Verstöße bei der Einstellung von Staatssekretären und leitenden Mitarbeitern.

(Abg. Korschewsky)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das stand da nicht drin!)

Der Ausschuss, den wir die letzten zwölf Monate begleiten durften, hatte am Anfang schon Schwierigkeiten, die Akten geliefert zu bekommen. Die Aktenlieferung erfolgte teilweise zögerlich, zäh und je nach Ressort in sehr unterschiedlicher Qualität und Quantität. So wurden teilweise Aktenteile übergeben, die nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten. Demgegenüber waren aber auch Aktenbestandteile entnommen oder geschwärzt, die augenscheinlich vom Untersuchungsgegenstand umfasst waren und nachgefordert werden mussten.

Als besondere bemerkenswert aber möchte ich einen anderen Vorgang schildern, den jeder für sich selbst bewerten kann. Der Landtag hat der Landesregierung am 29.04.2023 ein Löschmoratorium aufgegeben, also ein Verbot von Löschungen von Akten und Gegenständen. Dem Ausschuss wurde mehrfach versichert, dass keine Akten oder Daten gelöscht worden seien. Erst in der Beweisaufnahme kam heraus, dass trotzdem Löschungen vorgenommen worden sein müssen – entgegen dem Landtagsbeschluss, entgegen der Dienstanweisung. Dies betrifft eine Telegram-Chatgruppe, für die Herr Minister Hoff Verantwortung trug – der heute leider hier nicht anwesend ist – und die Informationen mit den Staatssekretären Beer und Krückels sowie der für Personal zuständigen Fachebene ausgetauscht hat. Stand des Untersuchungsausschusses ist, dass der Inhalt dieses Chatverlaufs, was auch immer er gewesen sein mag, weder in Teilen noch insgesamt rekonstruierbar ist und damit nicht für unsere weitere Bewertung herangezogen werden kann. Eine solche Missachtung des Parlaments und der dienstlichen Anweisungen ist beispiellos.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wissen doch überhaupt nicht, wann die Gruppe gelöscht worden ist!)

Zu diesem Vorgang haben bisher weder der Ministerpräsident, noch Herr Minister Hoff Stellung genommen und haben sich dazu verantwortet.

Zu den im Sachstandsbericht vorfindbaren Inhalten: Die Masse vorzuwerfender Rechtsverstöße, parteipolitischer Selbstbedienung und nie dagewesener Versorgungsmentalität wollen Sie der Öffentlichkeit vorenthalten. Das ist heute wieder deutlich geworden, wird es bestimmt auch noch.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das haben Sie beschlossen!)

Deshalb hat Rot-Rot-Grün nur Fälle untersucht, die überhaupt keine Rolle im Rechnungshofbericht gespielt haben.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Sie haben den Untersuchungsausschussgegenstand diesbezüglich selbst noch erweitert. Deshalb haben Sie eine Vielzahl von Zeugen geladen, die schon nach dem Aktenstand überhaupt nichts zur Sache aussagen konnten. Das hat sich dann auch in den Sitzungen gezeigt, weil sie entweder nicht im Amt oder gar nicht beteiligt waren.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Unglaublich!)

Damit haben sie die Aufklärungsarbeit verzögert und den Ausschuss hingehalten.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Erweitert, nicht verzögert!)

Das geht auch noch weiter. Von 104 Änderungen zum Sachstandsbericht zur Wiedergabe, was Zeugen gesagt haben, haben Sie 72 fundierte Ergänzungen abgelehnt, weil Sie ihnen nicht genehm erschienen. Von 576 zu verlesenen Aktenteilen lehnten Sie unter Missachtung des Minderheitenrechts 430 Verlesungen ab.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Trotz Minderheitsregierung!?)

Damit setzen Sie fragwürdige Maßstäbe im Untersuchungsausschussrecht und dem Umgang mit dem Parlament insgesamt, das ist hier auch festzustellen.

(Beifall CDU)

Augenscheinlich haben Sie Angst vor den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses, Angst vor der Wahrheit. Das kann ich aus Ihrer Sicht durchaus sehr gut nachvollziehen. Nehmen wir zum Beispiel folgenden Fall, der sich im Sachstandsbericht findet: Eine persönliche Mitarbeiterin von Herrn Minister Hoff, die nie ein Verfahren auf Eignung, Leistung und Befähigung durchlaufen hat, wurde unbefristet ohne Einschränkungen garantiert und unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit und Befähigung mit einer Besoldung nach A16 beschäftigt.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht nicht, das ist eine Wertung!)

So eine Besoldung erreicht man im Thüringer Landesdienst als Beamter frühestens nach elf Jahren. Das ist keine Bewertung von mir, sondern war eine Wiedergabe des Testats des Innenministeriums in einer öffentlichen Sitzung. Elf Jahre, außer man hat ein Parteibuch der Linkspartei oder hat Minister Hoff als Dienstvorgesetzten.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU)

Dieser Arbeitsvertrag wurde entgegen den Maßgaben des Finanzministeriums – das findet man dann auch wieder in der öffentlichen Anhörung – auf Anweisung von Herrn Minister Hoff geschlossen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist eine Unterstellung!)

Der Leiter des Personalreferats hat in der Sitzung mitgeteilt: In der Tat haben wir bei anderen Mitarbeitern eine Begrenzung eingebaut. Aber das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen. Das Dienstrechtsreferat im Innenministerium, die kompetenteste Stelle für Dienstrecht, wollte und will die Rechtsauffassung von Minister Hoff und dem Ministerpräsidenten nicht mittragen, auch das wieder Teil der öffentlichen Sitzung. Die Thüringer Staatskanzlei will mit dem Dienstrechtsreferat Dienstrecht dealen. Auch das war Aussage bzw. war Aktenbestandteil dieser Sitzung, auch das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil die CDU das beschlossen hat!)

Ein ehemaliger Abgeordneter der Linken wird im Sozialministerium eingestellt und auf B3 hochgestuft, alles ohne Stellenausschreibung und unbefristet. In der Abstimmungsrunde wird gerügt, dass die Stelle nicht ausschreibungsfrei ist. Frau Ministerin Werner hat das aber nicht interessiert. Auch das darf nicht im Sachstandsbericht stehen. Die Beauftragte für den Haushalt im Sozialministerium testiert: Vor dem Hintergrund der Haushaltsgrundsätze ist eine befristete Lösung bzw. befristete oder widerrufliche Zulage zu bevorzugen. Auch das durfte nicht im Sachstandsbericht stehen.

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir eine sehr eindeutige Auswirkung in der Frage haben, wie wir hier verfahren wollen. Sie bewegen sich in Ihrem Beitrag immer sehr scharf an der Grenze dessen,

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Über!)

(Abg. Bühl)

was zulässig ist, zumindest das. Ich möchte Sie wirklich noch mal bitten, sich auf das zu besinnen, worauf wir uns verständigt haben, nämlich zur Sache zu sprechen, das heißt zum Verlauf des Untersuchungsausschusses, und keine Wertungen vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das hatte die CDU beantragt genau deswegen!)

Frau Präsidentin, ich würde mich freuen, wenn Sie mir die 45 Sekunden Ihres Beitrags dann auch mit auf meine Redezeit geben würden.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich will weitergeben, dass ich hier nicht bewerte, sondern wiedergebe.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat in einer der öffentlichen Sitzungen gesagt: Es ist offensichtlich, dass bestimmte Mechanismen außer Kraft gesetzt wurden. Wer als Personalverantwortliche bestimmte Normen nicht anwendet, der bewegt sich im Bereich des bedingten Vorsatzes. Dies ist der Bereich, in dem die Rechtsprechung Schadensansprüche durchlaufen lässt.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie stellen hier einfach Aussagen als die Ergebnisse der Arbeit hin!)

Selbst der Sachverständige der Thüringer Staatskanzlei zweifelte in den Sitzungen die rechtliche Konstruktion zur Einstellung von Staatssekretären an.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Sorry, das geht überhaupt nicht!)

Das ist die Konstruktion, die alle anderen Sachverständigen des Innenministeriums, des Finanzministeriums und auch des Umweltministeriums in den Anhörungen klar abgelehnt haben.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)

In Artikel 20 Grundgesetz und in Artikel 47 unserer Landesverfassung steht: Die vollziehende Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Frage nach Beinfreiheit für den Ministerpräsidenten, wird dann im Bewertungsteil noch zu klären sein. Herr Minister Hoff konnte sich an viele Dinge im Zeugenstand nicht erinnern und wenn es heißt „weil wir das so festgelegt haben“ – das war die Antwort „wir“ –, verweigerte Herr Hoff auch auf Nachfrage dann die Antwort, wer „wir“ gewesen ist.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind alles Zeugenaussagen, das geht nicht!)

Er schrieb ja auch in Dokumente, die Teil der öffentlichen Sitzung waren: Im Gegensatz zur SPD regieren wir nach 2024 weiter. Das schien die Einstellung zu sein. Dieses Verhalten ist wirklich beispiellos.