Protocol of the Session on June 14, 2024

Gibt es Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, es war ja erwartbar, dass Herr Möller jetzt hier vorkommt und dann sagt, wie schlimm das ist, dass die arme AfD Opfer ist, auch von Maßnahmen des Verfassungsschutzes.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Davon war nicht die Rede!)

Ach, nein? Und dann haben Sie natürlich auch verschiedene Unwahrheiten über die Art und Weise der Arbeit des Verfassungsschutzes verbreitet.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Wie immer!)

Jede Menge davon und natürlich ist es zum Beispiel nicht so, dass hier irgendwo die Privatsphäre von jedem Menschen wahllos ausgespäht werden dürfte.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Nicht von jedem!)

Es gibt ein ganz klares Verwertungsverbot von Dingen, die die Privatsphäre betreffen. Immer – das ist ja auch im Strafrecht der Fall, das ist auch beim Verfassungsschutz der Fall. Es interessiert uns überhaupt nicht, mit wem Sie in den Urlaub fahren. Abgesehen davon, dass wir uns nicht vorstellen, dass das jemand gern macht, aber jedenfalls interessiert es uns nicht und es interessiert auch den Verfassungsschutz nicht.

Und es gibt auch – und das steht auch im Bericht so drin – genaue Kriterien, bei denen man von der Unterrichtung des Betroffenen über die Durchführung einer abgeschlossenen Maßnahme absehen kann. Da gibt es genaue Regeln, und die besagen, das ist nur dann der Fall, wenn durch die Benachrichtigung eben zum Beispiel weitere Maßnahmen gefährdet werden. Also, es sind eng begrenzte Kriterien, die haben wir

(Abg. Möller)

angewandt, die haben wir uns angeschaut und es gibt auch sehr viele Fälle, in denen wir die Benachrichtigung auch vollzogen haben.

Dass Sie natürlich diesen ganzen Staat hier immer als Willkürstaat hinstellen wollen, das ist klar. Das gehört zu Ihrer Opferattitüde, aber wir haben einen Rechtsstaat und dieser Rechtsstaat ist wehrhaft, der ist auch nicht neutral gegenüber Leuten, die Grundrechte anderen Menschen in Abrede stellen und dazu gehört die AfD an allererster Stelle. Sie verachten die Menschenwürde, Sie halten andere Menschen für ungleichwertig, Sie wollen den Staat in seiner eigentlichen Form abschaffen.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Blödsinn!)

Wir haben hier sehr oft schon darüber diskutiert und deswegen sind Sie nicht nur hier in Thüringen Beobachtungsobjekt, sondern mittlerweile auch bundesweit. Wir erleben es ja sogar auf europäischer Ebene, dass also selbst die anderen netten Nationalisten anderer europäischer Länder mit Ihnen nichts zu tun haben wollen. Das weist ja wohl darauf hin, dass die Vorwürfe, die Ihnen gemacht werden – dass Sie den Rechtsstaat untergraben wollen, dass Sie Verfassungsfeinde sind –, mittlerweile europaweit geteilt werden, selbst von den Menschen, denen Sie sich mit der neuen Entscheidung und mit Ihrem neuen Europakönig, Herrn Aust, an den Hals zu werfen versuchen.

Deswegen sehen wir das alles sehr gelassen und ich bedanke mich auch noch mal bei den Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in der Kommission. Wie gesagt, der Rechtsstaat ist nicht dazu da, seine Feinde einfach reinzulassen und einfach nur zuzugucken, wie sie hier ständig weiter an den Fundamenten unseres Staates graben. Das hören Sie nicht gern, aber das ist so und die Verfassung ist nicht neutral. Die tritt für bestimmte Grundrechte ein, die Sie mit Füßen treten.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Dass Sie immer aufheulen, wenn man nicht Ihrer Meinung ist, das ist verlogen. Diese Verfassung lässt sich im Übrigen auch nicht abwählen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem, was die AfD gesagt hat: Es geht nicht darum, dass hier irgendwie eine andere Meinung sanktioniert werden soll. Es gibt ein Versammlungsrecht, es gibt auch ein Grundrecht darauf, seine Meinung frei äußern zu können. Das haben wir in den letzten Jahren mit Coronaschwurblern und Montagsspaziergängen erlebt. Das ist aber alles zulässig.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die laufen immer noch!)

Die laufen immer noch. – Ich hätte mir gewünscht, dass man da auch tatsächlich mal die Versammlung anmeldet, so wie es das Gesetz vorsieht, aber es gab nie eine Einschränkung. Man durfte immer seine Meinung frei sagen, aber das Problem ist ganz einfach, dass die AfD ganz offensichtlich mit kämpferischen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Marx)

Da hat auch das Gericht in Halle Ihren Fraktionsvorsitzenden entsprechend verurteilt. Wer SA-Parolen grölt, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und deswegen ist es auch richtig, dass die Gerichte auf gesetzlicher Grundlage entschieden haben, dass die AfD überwacht werden darf – und das findet ja auch in Thüringen statt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will aber zum Bericht konkret zurückkommen. Es ist ja gar nicht so sehr entscheidend, was Herr Walk eben vorgetragen hat, was im Bericht steht, sondern die Frage ist ja immer, was steht eigentlich nicht drin.

Da muss man schon dazusagen, dass in früheren Berichten zur Parlamentarischen Kontrollkommission auch konkretere Angaben gemacht wurden, beispielsweise bei der G10-Überwachung. Es gab 2020 einen Bericht, das ist mal erwähnt worden, dass im oberen einstelligen Bereich Maßnahmen durchgeführt wurden.

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dafür gibt es eine extra Kommission!)

Ja, aber es ist auch Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission, dass es da entsprechenden Austausch gibt. Da ist schon die Frage: Gab es diese Maßnahmen, gab es sie nicht? Dazu hätte man wenigstens was sagen können. Von daher ist es qualitativ durchaus ein Rückschritt aus unserer Sicht.

Ich will aber auch auf die Berichterstattung dieser Woche in der „Thüringer Allgemeinen“ eingehen, wo dargestellt wurde, dass ein Aussteiger aus der rechtsextremen Szene offensichtlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz angesprochen wurde. Die TA schreibt dazu: Sollte das Thüringer Beispiel Schule machen, könnte das aus Sicht von Drudel 11 – das ist der Verein, der die Betreuung übernommen hatte – Ausstiegsprogramme außerhalb staatlicher Strukturen stark gefährden, denn die betroffenen Personen müssten befürchten, beim Verlassen ihrer radikalen Szene in den Fokus der Nachrichtendienste zu geraten.

Aus unserer Sicht ist das ein Problem, wenn zivilgesellschaftliche Strukturen und aussteigewillige Neonazis hier in ihrer Arbeit behindert werden. Ich will einfach nur darauf hinweisen, wir wissen auch von anderen Anwerbeversuchen in Thüringen durch das Bundesamt, in Sondershausen und in Erfurt beispielsweise. Es gibt eine Richtlinie im Bundesamt für Verfassungsschutz, dass in solchen Fällen das Benehmen mit den Ländern herzustellen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schon zur Frage, ob es das gegeben hat, hat Herr Walk leider nichts gesagt. Haben Sie sich damit nicht beschäftigt? Hat Sie das nicht interessiert? Haben Sie das nicht gewusst? Da ist schon die Frage: Kann das Bundesamt für Verfassungsschutz in Thüringen machen, was es will? Diese Fragen haben wir. Da wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie das in die nächste Sitzung mit aufnehmen, wenn Sie das jetzt zum ersten Mal hier gehört haben.

Ich will auch noch mal zur AfD zurückkommen. Die Frage des Entzugs von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Falle der AfD – es gibt Urteile – ist unter anderem in zweiter Instanz daran gescheitert, dass nicht konkret dargestellt wurde, welche Gefahr von der AfD ausgeht.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben gewonnen!)

Das ist aus unserer Sicht schon qualitativ etwas, was man noch einmal sagen muss, dass hier das Landesamt tatsächlich gewissenhafter arbeiten muss und sowohl die kommunale Waffenbehörde, die bei den Landratsämtern angesiedelt ist, als auch am Ende das Innenministerium entsprechend mit unterstützen muss, weil ich glaube, das ist kein gutes Signal, wenn auf der einen Seite das Amt für Verfassungsschutz

in Thüringen sagt, wir dürfen die AfD überwachen, weil sie verfassungsfeindlich, verfassungswidrig ist, aber gleichzeitig dürfen AfD-Mitglieder weiterhin mit Waffen durch dieses Bundesland laufen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Denken Sie mal darüber nach, was das bedeutet!)

Das ist aus unserer Sicht ein Problem.

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden auch weiterhin thematisieren, dass die AfD das größte Sicherheitsrisiko in diesem Land ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41

Beratung zu dem Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“ in der Drucksache 7/… auf Verlangen der Fraktion der CDU Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3 - Drucksache 7/10212 -

Das Wort erhält der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Herr Abgeordneter Walk, für den Bericht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Besucher auf der Besuchertribüne, als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/3 „Politisch motivierte Gewaltkriminalität“ berichte ich Ihnen heute über den Gang und die Ergebnisse des durchgeführten Untersuchungsverfahrens. Ich bin eben schon gefragt worden, wie viele Seiten es jetzt sind – wesentlich weniger. Von daher schafft man es, auch noch zu folgen.

Ich darf an dieser Stelle auch auf den schriftlichen Bericht des Untersuchungsausschusses in der Drucksache 7/10212 verweisen, der Ihnen vorliegt. Gemäß Artikel 64 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 2 Untersuchungsausschussgesetz und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags setzte der Landtag in seiner 54. Sitzung am 22. Juli 2021, also schon vor drei Jahren, auf Initiative von Mitgliedern der Fraktion der CDU den Untersuchungsausschuss 7/3 zu folgendem Thema ein – ich zitiere –: „Politische Gewalt: Umfang, Strukturen und politisch-gesellschaftliches Umfeld politisch motivierter Gewaltkriminalität in Thüringen und Maßnahmen zu ihrer Eindämmung“. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich gemäß dem Einsetzungsbeschluss grundsätzlich über zehn Jahre, also in dem Fall von Juli 2011 bis zur Einsetzung

(Abg. Bilay)

im Juli 2021. Nachdem der Landtag mich noch in seiner 54. Sitzung zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt hat, gelang es schließlich, Herrn Abgeordneten Christian Schaft von der Fraktion Die Linke in der 76. Sitzung des Landtags am 18. März 2022 als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Damit war der Weg dann auch frei für die Konstituierung des Ausschusses, die sodann unverzüglich am 3. Mai 2022 erfolgte.