Protocol of the Session on June 14, 2024

Und zu guter Letzt, meine Damen und Herren, die Regelungen sind so umstritten und so im Einzelnen noch nicht ausgegoren, dass wir beantragen, das gegenständliche Gesetz neben dem Änderungsantrag an den

Justizausschuss zurück zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Korschewsky, Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu Beginn zwei kleine kurze Vorbemerkungen. Auch wir, Herr Schard, haben uns natürlich die Anhörung sehr wohl sehr genau angeschaut und haben auch sehr viele Änderungen an unserem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, wie Sie schon am Änderungsantrag sehen können und damit aus unserer Sicht heraus auch die Verfassungsmäßigkeit überhaupt nicht mehr infrage gestellt, sondern ich glaube schon, dass das alles verfassungsgemäß ist und wir dem auch sehr gut nachkommen können. Und nur um einen Punkt zu nennen: Sie sprachen das unabhängige Gremium an, was aus Ihrer Sicht nicht verfassungsgemäß ist oder dass es da Bedenken gebe. Ich erinnere daran, dass wir beim Ministergesetz ebenfalls ein unabhängiges Gremium haben, welches die Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister festlegt, was gerade bei einer Ministerin von den Grünen gewirkt

(Abg. Schard)

hat und sie fast zwei Jahre lang keine neue Tätigkeit aufnehmen konnte. Auch das hat niemand an der Stelle angezweifelt. Aber vor ziemlich genau drei Jahren fand hier an gleicher Stelle die erste Beratung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs zur Herstellung von mehr Transparenz in der Politik statt, ein Gesetzgebungsverfahren, was von rekordverdächtiger Dauer ist. Das muss man einfach mal sagen. Damaliger Anlass – das wissen Sie alle – waren Lobbyaffären vor allem im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken. Allerdings ist Rot-Rot-Grün nicht erst durch diesen aktuellen Anlass auf die Idee gekommen, ein Lobbyregister in Thüringen einzurichten, denn schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Beteiligtendokumentation in der 6. Wahlperiode, was auch hier angesprochen wurde, wollten die Fraktionen, dass dieser legislative Fußabdruck zeitnah um das Instrument des Lobbyregisters ergänzt wird.

Kompakt auf den Punkt gebracht, geht es bei der zweiten Lesung zu vorliegendem R2G-Gesetzentwurf

um die Ergänzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes, also des sogenannten legislativen Fußabdrucks um ein Lobbyregister. Zur Übersichtlichkeit und der besseren Nachvollziehbarkeit der Regelung wird dies in einem eigenständigen Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben, verbunden mit der Bestimmung, dass beide Datenbestände über einen Zugang, ich betone, über einen Zugang und nicht in zwei Gesetzen, sondern über einen Zugang gemeinsam in einer öffentlichen Datenbank für Interessierte praktisch nutzbar sein müssen.

Die einreichenden Fraktionen haben diese Struktur des Gesetzentwurfs gewählt, weil Fachleute für den Bereich der lobbykritischen Handlungsinstrumente betonen, dass ein legislativer Fußabdruck, also Offenlegung der Daten bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, und das Lobbyregister, das Auskunft darüber gibt, wer sich mit welchen inhaltlichen Anliegen auf welche Weise außerhalb eines Gesetzgebungsverfahrens an Parlamentarier bzw. Mitglieder der Landesregierung und ihr jeweiliges Umfeld wendet, zwei unterschiedliche lobbykritische Informations- und Kontrollinstrumente sind.

Der legislative Fußabdruck setzt seinen Schwerpunkt an die Frage an, wie ist ein Gesetzestext inhaltlich entstanden und wie hat vor allem der außerparlamentarische Bereich auf den Inhalt eingewirkt. Die Beteiligtendokumentation erfasst mit Blick auf das Gesetzinitiativrecht der Landesregierung konsequenterweise auch den sogenannten exekutiven Fußabdruck. Das heißt, die Landesregierung muss die Beteiligung Dritter an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und deren inhaltliche Beiträge dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit offenlegen. Das Lobbyregister als Transparenzinstrument setzt dagegen seinen Schwerpunkt an den Kontakten zwischen Personen an und legt offen, wer mit wem Kontakt hat. Das Register macht nicht nur die beteiligten Personen kenntlich, es macht durch Offenlegung von Inhalten, um die es bei der Kontaktaufnahme gegangen ist, auch die Gründe für die Kontaktaufnahme von außerparlamentarischen und parlamentarischen Akteuren transparent.

Auch die CDU, das haben wir hier gehört, brachte zeitnah mit Blick auf die Ausläufer der Lobbyaffären einen Gesetzentwurf unter dem Titel „Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch maximale Transparenz“ ein. Zwar kommt im Titel der CDU der Begriff „maximale Transparenz“ vor, aber eigentlich stellt dieser Gesetzentwurf, der heute nicht mehr zur Debatte steht, einen strukturellen und inhaltlichen Rückschritt dar, denn er ergänzt den legislativen Fußabdruck nicht durch ein Lobbyregister, vielmehr überschreibt der damalige Gesetzentwurf und im Übrigen auch der vorliegende Änderungsantrag der CDU zur Beschlussempfehlung die geltenden Regelungen zur Beteiligtentransparenzdokumentation. Wir würden diese mit einer Beschlussfassung über den Änderungsantrag praktisch abschaffen.

Hinzu kommt, dass das von den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen erarbeitete und beschlossene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz belegt in Sachen legislativer Fußabdruck, und das würde ich

noch einmal betonen, im bundesweiten Qualitätsranking den ersten Platz. Also warum sollen wir dieses wieder abschaffen, wenn wir dort bundesweit wirklich spitze sind und diese Spitze auch beibehalten sollten, meine lieben, sehr geehrten Damen und Herren? Es gibt also keinerlei Grund, uns von diesen Regelungen einfach zu verabschieden. Im Gegenteil, wenn Thüringen damit Vorbild für andere Bundesländer geworden ist, sollten die Thüringer Regelungen umso mehr mit Alltagsleben erfüllt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Die Daten und Informationen des oben angesprochenen Lobbyrankings, das unter Federführung von Transparency International Deutschland aktuell erstellt wird, zeigen deutlich, die optimale Lösung in Sachen lobbykritischer Transparenz ist eine Kombination aus legislativem Fußabdruck und Lobbyregister, also genau das, was R2G vorgelegt hat.

Beide Gesetzentwürfe enthalten auch einen Artikel 2, bei dem es im Schwerpunkt um Neuregelungen im Abgeordnetengesetz bei den Spendenregelungen geht, auch hier schon angesprochen – im R2G-Gesetzentwurf eine transparente Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent genau. Im Übrigen eine langjährige Forderung der linken Fraktion in Thüringen, seitdem das Thema auf der Bundesebene auftauchte und das Bundesverfassungsgericht eine Stufenregelung für zulässig erklärte, aber auch die genaue Offenlegung von Nebeneinkünften als mögliches Regelungsmodell zuließ – also durch das Bundesverfassungsgericht gedeckt.

Zu beiden Gesetzentwürfen fand im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine umfangreiche mündliche und schriftliche Anhörung statt, nicht nur mit Transparency und LobbyControl, sondern zum Beispiel auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, Sozialverbänden, Vertreterinnen von Wirtschaft, Wissenschaft und Religionsgemeinschaften. Wir haben eine umfangreiche Auswertung dessen gemacht und einen überarbeiteten R2G-Gesetzentwurf an dieser Stelle vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann passierte lange nichts, fast drei Jahre lang. Wir haben in diesen drei Jahren mehrfach versucht, mit der CDU-Fraktion wieder in die Gespräche zu kommen. Wir wurden vertröstet, wir wurden immer wieder hingehalten, auf Regelungen in Bayern, auf der Bundesebene etc. zu warten. Es passierte also lange Jahre nichts und jetzt ist uns dann der Geduldsfaden ein wenig gerissen. Wir haben dann am 29. Februar den Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, den wir der CDU-Fraktion auch lange als Diskussionsgrundlage angeboten hatten. Der Unterschied ist jetzt in der heutigen Verhandlung, dass er sich nur noch auf den R2G-Entwurf bezieht. Die CDU hat ihren Gesetzentwurf hier gar nicht mehr eingebracht. Es sei dahingestellt, warum nicht. Wir versuchen heute mit Blick auf die Wichtigkeit des Themas noch einmal deutlich zu machen, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat und über viele Jahre auch gefordert hat, dass wir deutlich machen, dass Transparenz in der Politik ein wichtiger Baustein ist und dass die Menschen diese Transparenz auch in der Politik haben wollen und brauchen.

Wie oben deutlich beschrieben, sind die R2G-Fraktionen aus gutem Grund nicht bereit, die Beteiligtentransparenzdokumentationen aufzugeben. Das strukturell inhaltliche Lösungsangebot von R2G, das wir jetzt vorgelegt haben, wäre ein guter gangbarer Kompromiss und brauchbar – wenn auch nicht optimal –, um einen Einstieg in ein Thüringer Lobbyregister zu bekommen.

Wir haben eine Evaluationsklausel eingebaut und wir haben viele Dinge vom Gesetzentwurf der CDU-Fraktion übernommen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir heute hierzu auch eine positive Entscheidung fällen. Trotz dieses sehr guten und brauchbaren inhaltlichen Kompromissangebots ist die CDU-Fraktion nicht darauf eingegangen und hat auch mit ihrem Änderungsantrag an jetziger Stelle wieder die Überschreibungs

strategie fortgesetzt. Deshalb bitten wir darum, diesem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion nicht zuzustimmen und unserem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung zuzustimmen. Lassen Sie mich zum Schluss an dieser Stelle sagen: Ein kleines Geschenkchen nach 15 Jahren bei meiner letzten Rede in diesem Landtag habe ich mir doch eigentlich verdient. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetz einfach zu!

(Heiterkeit DIE LINKE)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, es ist schon viel über den Prozess gesprochen worden. Wir reden hier auch über Lobbyismus. Wir haben 6.000 Lobbyisten in Berlin, 30.000 sind es in Brüssel. Die nehmen Einfluss auf Politik, zum Beispiel auf Parlamente, aber auch auf Regierungen. Lobbyarbeit findet zu allen relevanten Themen statt, etwa zur Erbschaftssteuer und zur Vermögenssteuer. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir immer noch nicht Tempo 130 auf deutschen Autobahnen haben, weil Automobilkonzerne genau das durch Lobbyismus verhindern.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ach, hör doch auf!)

Ich finde es immer so interessant, dass die FDP immer gleich steil geht, wenn es um Lobbyismus geht und man das kritisiert. Ich weiß nicht, warum man das als Parlamentarier gut findet, nichts dagegen zu machen. Ich erinnere da auch gern an den Dieselskandal.

Vor allen Dingen große Konzerne betreiben Lobbyarbeit. Die können das natürlich auch auf Grundlage ihrer besseren finanziellen Mittel anders machen als kleine Unternehmen. Grundsätzlich ist Lobbyismus aber nicht schlecht. Die Expertisen und Meinungen von Unternehmen, Organisationen und auch Verbänden können Politikerinnen bei Entscheidungsprozessen unterstützen, auf Probleme hinweisen und Missstände aufzeigen. Zum Problem wird Lobbyismus aus unserer Perspektive aber dann, wenn Treffen und Absprachen zu Gesetzgebungen im Verborgenen stattfinden. Um diese vollumfängliche Transparenz in Gesetzgebungsprozessen zu schaffen, wollen wir nach mehreren Anhörungen und Beratungen nun nach drei Jahren ein verbindliches Lobbyregister für Thüringen einführen. Dieses Register soll offenlegen, wer sich mit welchen Abgeordneten, Regierungsvertreterinnen oder Mitarbeiterinnen trifft, was besprochen wird und welche finan

ziellen Mittel fließen. Es ergänzt den seit 2019 bestehenden und von Rot-Rot-Grün auf den Weg gebrachten legislativen Fußabdruck, der offenlegt, wer mit welchen Formulierungen Gesetze beeinflusst hat. Konkret wollen wir die bestehende Beteiligtendokumentation mit dem Lobbyregister verknüpfen, das Gesamtregister öffentlich, benutzerfreundlich und barrierefrei gestalten, jede Tätigkeit zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Gliederungen, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen sowie deren Mitarbeiterinnen des Landtags oder der Landesregierung samt der ihr zugeordneten obersten Behörden offenlegen. Das gilt auch für Staatssekretärinnen, Abteilungsund Behördenleiterinnen. Eintragungspflichtige Tätigkeiten umfassen alle Informationen, Stellungnahmen, Gutachten oder Vorschläge mit inhaltlichen Bezügen zu Gesetz- und Rechtsverordnungsentwürfen, parlamentarischen Anträgen, Beschlüssen, Haushalts- und Finanzvorlagen, zu Entwürfen für Förderrichtlinien

(Abg. Korschewsky)

und Programmen des Landes, Bundes und der EU. Jede Kontaktaufnahme zur Interessenvertretung ist eintragungspflichtig. Es gibt Ausnahmen von Registrierungspflichten, zum Beispiel bei Bürgeranfragen, bei Mandats- und Amtsträgerinnen in Ausübung ihrer unmittelbaren parlamentarischen, exekutiven und amtlichen Aufgaben, für politische Parteien und kommunale Spitzenverbände, für Medien nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, für Kirchen und anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Petentinnen in Ausübung ihres Petitionsrechts, eine freiwillige Eintragung ist aber möglich.

Im Lobbyregister sollen Informationen vermerkt werden – auch das ist hier schon angesprochen worden, was dort tatsächlich hinterlegt werden soll – und bei Verstößen gegen die Dokumentations- bzw. Registrierungspflichten oder ordnungswidrigem Handeln sind Sanktionen möglich, von einer öffentlichen Rüge bis hin zu einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

Das unabhängige Gremium ist hier auch schon angesprochen worden und der Kollege Korschewsky hat auch schon ausgeführt, warum das auch insofern sinnvoll ist, und es soll einen Jahresbericht geben und eine Evaluation, auch das hat der Kollege Korschewsky hier schon ausgeführt. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht nicht nur die Schaffung eines Lobbyregisters vor, sondern auch Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz, und ich will darauf auch noch mal abstellen, denn das sind langjährige Forderungen auch von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen. Die Nebentätigkeiten für Abgeordnete, die eine unvoreingenommene und unabhängige Mandatsausübung beeinträchtigen könnten, sind ausgeschlossen. Ein Verbot von Geldspenden, die bei Abgeordneten verbleiben, eine erweiterte Anzeigepflicht für Tätigkeiten, die vor der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübt wurden, etwa als Mitglieder eines Vorstands, Aufsichtsrats oder einer Gesellschaft und ein...

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Absolut lebenspraktisch, wenn man kein Unternehmen hat!)

Herr Montag, es machen ja manche Menschen schon freiwillig. So lebensfern scheint es nicht zu sein, von daher ist ja tatsächlich die Frage: Gibt es Gründe, warum man das nicht machen sollte? Ich denke, es gibt genug.

Nebeneinkünfte sollen ab dem ersten Euro angezeigt werden – auch das eine lange Forderung von uns –, und eine Veröffentlichung weiterer Funktionen und Ämter von Abgeordneten mit konkreten Entschädigungshöhen, wobei die bisherigen in transparenten Stufenregelungen abgeschafft werden sollen.

Ich werbe sehr ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der CDU sieht vor, den bestehenden legislativen Fußabdruck zugunsten eines verwässerten Lobbyregisters zu ersetzen, und auch die vorgeschlagenen Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz bleiben weit hinter unserem zurück. Echte Transparenz und saubere Politik gehen aus meiner Sicht Hand in Hand, deswegen nutzen wir die Chance, dass wir heute die Transparenz erhöhen, um tatsächlich auch mehr Vertrauen in die Institutionen zu schaffen und Bürgerinnen die Möglichkeit zu geben, nachzuvollziehen, wer Einfluss nimmt und wie wir hier tatsächlich arbeiten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Braga auf.

(Abg. Henfling)

Herzlichen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Es wurde schon vieles zu den vorliegenden Änderungsanträgen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses gesagt. Ich möchte mich deshalb kurzfassen und auf formelle Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam machen, die aus meiner Sicht dazu führen, dass beide Änderungsanträge, die hier vorliegen, heute abgelehnt werden müssen.

Herr Korschewsky hat in zutreffender Weise das recht langwierige Verfahren beschrieben, und von der Langwierigkeit kann er, glaube ich, ein Lied singen. Er musste lange in Justizausschusssitzungen ausharren, bis wir zur Beratung dieses Tagesordnungspunkts gekommen sind, zu dem er, glaube ich – so habe ich es jedenfalls wahrgenommen –, extra dazugekommen war.

Es war in der Tat ein durch und durch sehr kompliziertes Verfahren, weil hier ja auch Aspekte der Gesetzgebung tangiert sind, die ja keine einfachen sind, insbesondere in der verfassungsrechtlichen Bewertung.

Das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz in der Politik herzustellen, ist richtig und wichtig und wird von meiner Fraktion mitgetragen. Man kann sich sicherlich materiell darüber streiten, ob die vorliegenden Änderungsanträge diesem Anliegen gerecht werden. Wir sind da zwar anderer Auffassung, aber es stellt jedenfalls einen Schritt nach vorne dar – sagen wir es mal so. Beide Anträge nehmen sich vor, einiges zum Besseren zu verändern, und schaffen das auch an verschiedenen Stellen, auch wenn das an anderen Stellen aus unserer Sicht nicht der Fall ist.

Ich möchte, wie gesagt, auf formelle Aspekte eingehen. Es wurde darauf hingewiesen, abschließend beraten wurde dieses Gesetz – das konnten wir der Berichterstattung entnehmen – bei einer Ausschusssitzung des Justizausschusses vor einigen Tagen. Dort gestaltete es sich so, dass der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde und als Tischvorlage verteilt lag uns ein Änderungsantrag vor. Sie können mich korrigieren, wenn ich falschliege, aber ich glaube, dem entspricht das, was Rot-Rot-Grün heute hier als Änderungsantrag zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Wir hatten im Vorfeld dazu eine recht umfangreiche Stellungnahme der Verwaltung vorliegen gehabt, noch zu einem früheren Änderungsantrag – ich möchte meinen vom Februar oder März dieses Jahres –, wo auf sehr deutliche Weise auf bestimmte Schwächen dieses Änderungsan

trags aufmerksam gemacht wurde, sehr ausführlich eingegangen wurde auf verfassungsrechtliche Probleme bei der Einführung des Lobbyregisters, verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des Abgeordnetengesetzes, Schwierigkeiten bei der finanziellen, personellen, technischen Seite der Umsetzung dieses Gesetzes. Auf diese Aspekte hat die Verwaltung hingewiesen. Die Verwaltung wurde auch gebeten, zum neu vorliegenden Änderungsantrag Stellung zu nehmen – in der Ausschusssitzung am 31. Mai war das, glaube ich – und sie konnte – es war ein sehr langer Ausschusssitzungstag, wir hatten zwei mündliche Anhörungen – nur darauf verweisen, dass sie den ganzen Tag bei der Beratung der Justizausschusssitzung verbracht und daher keine Gelegenheit gehabt hatte, sich auch nur im Ansatz ausführlich diesem neu vorliegenden Änderungsantrag zu widmen und sie deshalb auch nicht in der Lage sei, eine umfangreiche oder der Sache entsprechende Stellungnahme abzugeben, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken der Verwaltung – die ja doch sehr schwerwiegend waren zu dem früheren Änderungsantrag –, ob diese Bedenken nun beseitigt seien. Eine Lektüre dieses Änderungsantrags zwingt geradezu zu der Erkenntnis, dass das nicht der Fall sein kann. Die Probleme sind nach wie vor an verschiedenen Stellen vorhanden. Darauf hat Kollegin Baum zu Beginn der Debatte aufmerksam gemacht. Ihren Ausführungen in dieser Sache schließe ich mich inhaltlich an.

Wir hatten vorhin hier zwei Tagesordnungspunkte, wo aus verschiedener Perspektive der Vorwurf geäußert wurde, dass Änderungsanträge viel zu kurzfristig gestellt wurden und ein Stück weit auch dazu führten, dass

die Debatte nicht in der gebotenen Sachlichkeit geführt werden könne. Das trifft auf diesen Punkt ebenfalls zu. Es wundert mich, dass dieser Vorwurf noch nicht geäußert wurde, vielleicht, weil die Änderungsanträge von den zwei Seiten – sage ich jetzt mal – des Hauses kommen, die zu den vorigen Tagesordnungspunkten diesen Vorwurf geäußert haben. Jedenfalls ist es so, dass wir aller Voraussicht nach, wenn ich mir die Besetzung der Reihen anschaue, zu einer Beschlussfassung kommen werden in dieser Sache, in einem Verfahren, welches der Rechtssicherheit bei der Beschlussfassung über solche Änderungen des Abgeordnetengesetzes nicht gerecht wird.

Es war am Ende doch ein übereiltes Verfahren, auch wenn es sehr langwierig war. Auf die Gründe dafür habe ich hingewiesen und es wäre aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion richtiger gewesen, wenn dieses Projekt, was wie gesagt durchaus seine Berechtigung, seine Wichtigkeit und seine Relevanz hat, in der kommenden Legislaturperiode angegangen würde, dann auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenkommission, die zur Überarbeitung des Abgeordnetenrechts eingesetzt wurde und die ebenfalls recht weitreichende Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts gemacht hat. Hier kann man den Empfehlungen dieser Kommission ein Stück weit nur gerecht werden. Sie werden nur ein Stück weit aufgegriffen. Es wäre sicherlich besser gewesen, man hätte das umfangreicher gemacht, vor allem, wenn wir als gesetzgeberische Gewalt auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben hätten, zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu beziehen. Das ist letztlich nicht gelungen. Insofern darf ich nur dafür plädieren, dass beide Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung abgelehnt werden, dass die Beschlussempfehlung, die Ablehnung des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs lautet, entsprechend beschlossen wird und dass die Sache in der neuen Legislaturperiode neu versucht wird, neu angegangen wird, mit mehr Zeit und vor allem mit mehr Möglichkeiten der umfangreichen Prüfung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen insbesondere des Abgeordnetengesetzes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)