Daneben wurde im Berichtszeitraum auch über andere Straftaten berichtet, die nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der linksextremistischen Szene zuzurechnen sind. Hierunter fallen etwa Delikte wie Brandstiftung oder versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und zuletzt zählen auch diverse Graffiti- und Aufkleberaktionen dazu. Sachbeschädigungen richten sich bevorzugt gegen Büros der AfD.
Gewaltsame Angriffe auf Personen oder deren Eigentum werden von der gewaltorientierten linksextremen
Szene regelmäßig durch das Erfordernis des Kampfes gegen den Rechtsextremismus gerechtfertigt. Die staatliche Verfolgung und Ahndung von Straftaten gegen den politischen Gegner wird innerhalb der Szene als ungerechtfertigte Kriminalisierung eines legitimen Handelns und Ausdruck eines repressiven staatlichen Systems wahrgenommen. Hieraus folgt eine Solidarisierung gegen die sogenannte Polizei- und Staatsgewalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich auch mit Fragen der Spionageabwehr befasst und sich durch das Amt für Verfassungsschutz über Ausforschungsaktivitäten seitens ausländischer Nachrichtendienste informieren lassen. Hier verschiebt sich der Fokus weiter von der hergebrachten Spionage im Sinne von Ausspähungsversuchen hin zur gezielten Desinformation und zur Ma
nipulation der politischen Meinungsbildung und des öffentlichen Diskurses, um die Gesellschaft zu spalten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu destabilisieren. Europa und damit auch Deutschland stehen im Visier ausländischer Dienste, namentlich vor allem Russlands und Chinas. Dabei spielen Hackund Leak-Operationen eine immer größer werdende Rolle. Die Kommission wurde über Fälle von Spionage im Bundesgebiet unterrichtet, die insbesondere von Russland, China, dem Iran und auch dem Irak ausgingen. Betroffen von den Ausforschungsversuchen sind oftmals Gruppierungen von oppositionellen Exilanten aus genau diesen Ländern.
Allgemein festzustellen ist, dass diverse zwischenstaatliche und zivile Einrichtungen aufgrund der dort gegebenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme als Infrastruktur für Spionageaktivitäten genutzt werden. Über Karrierenetzwerke, über Kontakte zu Entscheidungsträgern insbesondere in der Wirtschaft und Wissenschaft wird versucht, an besonders sensible Informationen zu gelangen. Neben analogen Ausspähversuchen etwa in Unternehmen und Forschungseinrichtungen öffnet die zunehmende Digitalisierung und elektronische Vernetzung ausländischen Diensten neue Einfallstore für die Informationsbeschaffung.
Kritische Infrastrukturen sind aufgrund der mit einer Störung oder einem Ausfall verbundenen einschneidenden Auswirkungen für uns Bürger, für Unternehmen und auf das Funktionieren und die Versorgung insgesamt ein naheliegendes Ziel fremder Nachrichtendienste. Neben nachrichtendienstlich gestellten Cyberangriffen ist auch mit physischer Sabotage an Anlagen und deren Versorgungsmedien einschließlich der hierfür erforderlichen vorherigen Aufklärungsmaßnahmen durch fremde Nachrichtendienste oder von ihnen herangezogene und gesteuerte Personen zu rechnen. Dies gilt grundsätzlich auch in Bezug auf Einrichtungen unterhalb der Schwellenwerte der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, kurz BSI-Kritisverordnung.
Fremden Diensten steht mit im Internet veröffentlichten Angaben zum Beispiel zu Standorten, zu technischen Parametern, der Einrichtung zu Ansprechpartnern eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für weitere Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung. In Bezug auf Russland ist mit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine und der sich verschärfenden Rivalitäten zwischen Russland und den westlichen Staaten mit einem langfristig gesteigerten Aufklärungsinteresse russischer Nachrichtendienste an kritischen Infrastrukturen in
Grundsätzlich besteht damit eine erhöhte Gefahr durch radikalisierte, auch irrational agierende allein handelnde Täter, die durch die Ereignisse emotionalisiert und inspiriert werden und auch losgelöst von Organisationen handeln können. Weiterhin ist die Möglichkeit auch nicht auszuschließen, dass Einzelpersonen oder Kleingruppen, die mit dschihadistischen Organisationen, wie dem sogenannten Islamischen Staat, sympathisieren, den gegenwärtigen Konflikt zum Anlass auch für spontane Gewalttaten nehmen.
Vor diesem Hintergrund gelten Attentate auf sogenannte weiche bzw. schwer zu schützende Ziele wie Menschenansammlungen, Sehenswürdigkeiten, Straßen mit hohem Publikumsverkehr, Großveranstaltungen – ich erinnere an die Europameisterschaft, die jetzt beginnt –, aber auch Konzerte, Kundgebungen, Feste, Sportereignisse sowie kritische Infrastrukturen, also Energie, Verkehr, Finanzmarkt und die Lebensmittelversorgung, als Ziele mit hoher Symbolkraft, mit großem Schaden für die Allgemeinheit und der größten Aufmerksamkeit bzw. weltlichen Anteilnahme.
Ich will auch noch betonen: Zum jetzigen Zeitpunkt liegen für Thüringen keine Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplänen auf die kritische Infrastruktur vor. Ausspähungen – realweltlich, insbesondere natürlich cybergestützt – von kritischer Infrastruktur müssen abstrakt in Betracht gezogen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend nach 55 Minuten und 37 Sekunden einige zusammenfassende Bemerkungen zur Arbeit der Verfassungsschutzbehörde anbringen, wie sie sich aus Sicht unserer Kontrollkommission im Ergebnis ihrer Kontrolltätigkeit darstellt. Generell lässt sich seitens der Parlamentarischen Kontrollkommission feststellen, dass sich in nahezu sämtlichen, in nahezu sämtlichen Phänomenbereichen die Situation merklich verschärft und sich dementsprechend der Beobachtungs- und der Warnaufwand, den das Amt für Verfassungsschutz zu betreiben hat, ganz erheblich vergrößert hat. Hinzugekommen sind insbesondere Angriffe aus In- und Ausland im Bereich der Spionage und auch auf die kritischen Infrastrukturen, ich habe es ausgeführt.
Die personellen Kapazitäten des Amtes für Verfassungsschutz sind maximal ausgelastet. Das ist die Erkenntnis unserer Kommission. In einigen Bereichen ist diese Belastungsgrenze auch deutlich überschritten. Das gibt Grund zur Sorge, denn um dem Verfassungsauftrag zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerecht zu werden, bedarf es einer funktionsfähigen Verfassungsschutzbehörde. Das wiederum setzt eine auskömmliche Personal- und Sachausstattung voraus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich abschließend bei meinen Kommissionskollegen bedanken, zum einen bei Dorothea Marx und bei Dieter Hausold, der ja gar nicht mit der 7. Wahlperiode des Plenums angehört, für ihr Engagement, für die Arbeit in der Kommission, aber auch für die wirklich sehr kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit in der Kommission war stets sachorientiert, sie war konstruktiv und von großem gegenseitigen Respekt geprägt. Deswegen möchte ich auch den Vertretern der Landesregierung meinen Dank aussprechen. Vor allem Minister Maier, der heute unterwegs ist, aber auch Ihnen, Herr Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Stellvertreter, Herrn Derichs, oder auch dem Chef der Stabsstelle Controlling, Herrn Geigen. Natürlich darf ich nicht versäumen, der Landtagsverwaltung herzlich zu danken, insbesondere dem Geschäftsführer der Kontrollkommission, Dr. Thomas Poschmann, dem wir, glaube ich, alle gute Genesung wünschen,
wie auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den weiteren Bediensteten, Protokollantinnen und Sachbearbeitern. Herzlichen Dank für Ihre unverzichtbare Tätigkeit! Zum Abschluss – 58 Minuten, 24 Sekunden – bedanke ich mich, dass Sie so ruhig zugehört haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Und ich möchte nach 58 Minuten und 30 Sekunden nicht versäumen, natürlich den Präsidenten des Verfassungsschutzes, Herrn Kramer, auf der Tribüne herzlich willkommen zu heißen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen hier keine Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller für die AfD-Fraktion, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Allein die Art und Weise, wie hier dieser Bericht eine Stunde lang vorgetragen worden ist, zeigt, welche lediglich formale Rolle die Parlamentarische Kontrollkommission beim Schutz der Grundrechte gegenüber einem Geheimdienst übernimmt. Und es ist wirklich nur eine formale Rolle. Einen wirklichen Schutz bietet diese Parlamentarische Kontrollkommission natürlich nicht, aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Der Bericht hat ja nun festgestellt, dass eine wirksame Kontrolle des Verfassungsschutzes zu jeder Zeit gewährleistet wäre. Dem muss ich in aller Form widersprechen. Die Parlamentarische Kontrollkommission soll nach § 26 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange ausüben, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. Was die Regelung natürlich nicht will, und das steht ihr gerade so auf die Stirn geschrieben, ist, dass der neue Landtag einfach gar keine Parlamentarische Kontrollkommission so wählt, dass sie konstituiert werden kann, selbst bis zum Ende der Legislatur. Das ist eine ganz offensichtliche Umgehung dieses Gesetzes. Deswegen ist für diese derzeitige Rumpf-Parlamentarische-Kontrollkommission – von fünf Mitgliedern, sind ja nur noch drei drin, davon ist einer nicht mehr Abgeordneter dieses Hauses – ganz klar, dass das auch in formaler Hinsicht keine verfassungsgemäße Kontrolle und keine gesetzmäßige Kontrolle des Verfassungsschutzes mehr darstellt
und insbesondere natürlich auch nicht die sehr schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte mehr legitimiert, die vom Verfassungsschutz unternommen werden.
Ich will das vielleicht mal kurz an einem Beispiel benennen, was auch Thema dieses Berichts gewesen ist. Wenn man einen Mafioso beispielsweise hat, der so reihenweise seine Opfer mit Betonschuhen im nächstgelegenen See versenkt hat, und man will dem auf die Schliche kommen, was macht man da? Man überwacht den beispielsweise mit technischen Überwachungsmethoden. Man überwacht sein Telefon, man überwacht seine E-Mail-Korrespondenz, seine Internetaktivitäten, alles, was er so kommuniziert. Wenn man das machen möchte, was braucht man da in einem Rechtsstaat? Richtig, einen richterlichen Beschluss. Es muss ein Gericht entscheiden, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist. Dieser Geheimdienst braucht das nicht. Dieser Geheimdienst kann, und zwar, ohne dass irgendein Verbrechen begangen worden ist, einfach nur, weil eine von der Regierung abweichende Meinung vorliegt und vertreten wird,
deswegen Menschen überwachen. Und zwar nicht nur ganz normale Bürger, sondern beispielsweise auch Abgeordnete dieses Hauses. Und es geht noch weiter. Während der Mafioso, der also schwerste Verbrechen begangen hat, im Anschluss an die Überwachungsmaßnahme informiert werden muss und dann natürlich auch die Fähigkeit und die Möglichkeit hat, Rechtsschutz dagegen einzulegen, zu sagen, ich habe doch gar keinen im See versenkt, ihr hättet das gar nicht machen dürfen, besteht diese Möglichkeit für Menschen, die eine politisch abweichende Ansicht haben, nicht,
denn – das ist gerade im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission entsprechend mitgeteilt worden – diese Unterrichtung, die zwar grundsätzlich vorgesehen ist, kann zurückgestellt werden, erst mal ein Jahr, später dann bis auf fünf Jahre und nach fünf Jahren sogar dauerhaft. So kann es also vorkommen – und
anlassbezogen ist das offensichtlich auch geschehen, so hat es Herr Walk eben gerade vorgetragen –, dass Abgeordnete dieses Hauses mit technischen Überwachungsmethoden ausgespäht werden, bespitzelt werden und nicht mal informiert werden und sich dagegen nicht mal zur Wehr setzen können. Und die einzige Schutzinstitution, die das überprüfen soll, ist – ich sage es mal ganz offen – eine amputierte Parlamentarische Kontrollkommission, die vor zehn Jahren gewählt worden ist.
Meine Damen und Herren, dass das nicht rechtmäßig ist, das steht der Sache geradezu auf der Stirn geschrieben. Wer das nicht erkennt, der hat Rechtsstaat nicht verstanden.
Ich möchte in dem Zusammenhang vielleicht auch noch mal auf die Punkte eingehen, die da ausgespäht werden: technische Überwachung. Ich darf davon ausgehen, dass meine Fraktion, wahrscheinlich fast in Gänze, technisch überwacht wird, dass abends geguckt wird, welche Netflix-Filme ich gucke, welche Kochvideos ich gern gucke, wohin ich gern in den Urlaub fahre. Ich habe auch aus dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gehört, dass man Auskünfte von Luftfahrtunternehmen einholt, von Banken einholt, wohin er geflogen ist, mit wem er geflogen ist, was er auf dem Konto hat, wie hoch der Kontostand ist, welche Aktien er gekauft hat. All das kann sich dieser Verfassungsschutz an Informationen beschaffen und er muss uns nicht informieren. Das ist Rechtsstaat Thüringen 2024, also so nennt man das. Das ist aber kein Rechtsstaat.
An die Zuschauer da oben, egal, was Sie für eine Meinung vertreten: Überlegen Sie sich mal, Sie haben einen Freund oder einen Ehemann oder was auch immer, einen Partner, mit dem Sie private Nachrichten schreiben, und weil Sie eine falsche Meinung haben, darf dieser Mann da oben mitlesen. Der liest das mit, der erfasst das, der protokolliert das.
Und was dann damit geschieht, wann das gelöscht wird – Sie erfahren ja nicht mal, dass es geschieht. Das ist das Problem in dieser Bundesrepublik, das ist dieses Problem in diesem sogenannten Freistaat und derjenige, der sich am meisten über seine eigene Überwachung aufgeregt hat, der macht es mittlerweile selbst und sitzt hier, das ist Bodo Ramelow.
Lassen Sie mich noch kurz auf einen Phänomenbereich des Extremismus eingehen. Es war die Rede von der Delegitimierung des Staats, eine neue erfundene Kategorie, im Zuge der Coronaregeln auch vom Verfassungsschutz eingeführt worden, wird offensichtlich auch hier in Thüringen angewandt. Was reicht da als Anknüpfungspunkt? Die Parlamentarische Kontrollkommission hat es erwähnt: Kritik an Coronamaßnahmen, Kritik an der Abhängigkeit der Politik von den USA, Kritik an der Inflation, an der Energiesicherheit, Migrationskritik.
Meine Damen und Herren, das sind alles grundrechtlich geschützte Positionen. Was die Parlamentarische Kontrollkommission nicht gemacht hat, sie hat sich nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Erst am 11. April 2024 – da hätte ich eigentlich eine Positionierung von Ihnen erwartet, Herr Walk, aber haben Sie völlig unter den Tisch fallen lassen – hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass es keinen Ehrenschutz für Institutionen des Staats gibt, dass der Staat auch scharfe und
polemische Kritik aushalten muss, und dass öffentliche Kritik nicht verhindert werden darf, wenn sie in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit fällt.
Das haben Sie komplett ignoriert und damit wird doch auch sofort klar, dass Sie Ihrem Schutzauftrag nicht mal im Ansatz nachkommen, meine Damen und Herren.
Denn genau das ist bei Kritik an Coronamaßnahmen der Fall, das ist bei Kritik an der Abhängigkeit von den USA der Fall. Sie müssen mal überlegen, da wird eine Gasleitung in der Ostsee in die Luft gesprengt, der Bundeskanzler steht neben dem Präsidenten Biden von den USA und macht böse Miene zum guten Spiel, als der sagt: Es wird über diese Leitung kein Gas mehr fließen, wenn es zum Krieg mit der Ukraine kommt. Und dann fliegt die Leitung im Sommer in die Luft und darüber dürfen Sie nicht reden, weil Sie sonst Delegitimierer des Staates sind. Das ist das Signal, was Sie aussenden, und die Parlamentarische Kontrollkommission scheint überhaupt kein Interesse zu haben, das in irgendeiner Form verfassungsrechtlich richtigzustellen. Das ist sehr schade. Das muss offensichtlich auf einem anderen Weg geschehen. Vielen Dank.