Protocol of the Session on June 13, 2024

Ich bin aber aus einem anderen Grund vorgegangen. Auch ich sage zu Frau Prof. Polster, Sie können nicht alles wissen, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen und die Referenten in Ihrer Fraktion, die müssten es wesentlich besser wissen. Sie haben mich insofern persönlich angesprochen, weil Sie von den Parteien und Massenorganisationen gesprochen haben und von den PMO-Mitteln. Und Sie haben auch so stolz gesagt, Sie waren die Ersten, die für so einen Härtefallfonds gekämpft haben. Aber das Gegenteil ist doch der Fall. Wenn wir auf die Historie dieser PMO-Mittel schauen, dann schauen wir zuallererst auf den Einigungsvertrag und darauf, was dort gesetzlich niedergeschrieben war. Dann sind 1994 und 2008 die gemeinsam zwischen Bund und Ostländern vereinbarten Verordnungen dazu fortgeschrieben worden. Aber der Bund war zu allen Zeiten – 1994 war die CDU meines Wissens in der Regierung im Bund. 2008 war die CDU in der Regierung im Bund und 2018 waren sie es auch. Das sind entscheidende Punkte auch für die letzten Ausschüttungen

aus diesen PMO-Mitteln. Und es ist eben falsch, was Sie sagen, was Ihnen aufgeschrieben wurde, was Sie hier wiedergegeben haben. Es ist falsch. Die CDU hat sich zu keinem Zeitpunkt an der Stelle gerührt und hat diese Vereinbarung mit uns verändern wollen. Am 14. März ist die Bundesregierung unter Leitung von Frau Dr. Merkel ins Amt gekommen. Am 18. April 2018 in Bad Schmiedeberg haben sich die ostdeutschen Ministerpräsidenten genau mit ihr, mit dem Ostbeauftragten Christian Hirte und mit Herrn Altmaier getroffen. Und genau in dieser Veranstaltung ist ausdrücklich dafür geworben worden, dass diese Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder insofern geändert wird, dass so ein Härtefallfonds eingesetzt werden kann. Und wer sich wie die CDU hier im Landtag dann hinstellt und so tut, als ob andere verhindern, dass so etwas kommen kann, und dann auch noch auf SPD, Grüne und Linke schimpft und behauptet, dass wir dagegen wären, der versündigt sich, weil er lügt.

(Abg. Herold)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage das ganz ausdrücklich, er lügt wider besseres Wissen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Widerspruch ist nicht zu erkennen. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das kann ich nicht erkennen.

Dann stimmen wir ab zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Auch das kann ich nicht feststellen.

Dann stimmen wir ab über die Nummern 2 bis 4 des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7781 in der Neufassung. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen des Hauses. Dagegen? Und Enthaltungen? Sind nicht festzustellen. Damit sind die Nummern 2 bis 4 des Antrags angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir fahren fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 37

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9853 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/10134 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 134. Plenarsitzung vom 25. April 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 26. April 2024 und in seiner 84. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dazu erhielten wir zahlreiche Zuschriften, auf die sicherlich in

(Ministerin Taubert)

den folgenden Redebeiträgen auch noch mal Bezug genommen wird. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Diese lief in der Zeit vom 29.04. bis zum 24.05. und insgesamt 20 Beiträge sind in diesem Zeitraum eingegangen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf wie geschildert diskutiert. Er empfiehlt eine Änderung in Artikel 13, die Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und hier konkret den § 18c, Erstattungsregelung für die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Den genauen Wortlaut der Beschlussempfehlung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Text. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme mit diesen Änderungen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Einführung eben gerade schon gehört für diesen wichtigen Gesetzentwurf der Landesregierung. Dafür möchte ich noch einmal ausdrücklich Danke sagen. Uns als rot-rot-grünen Fraktionen ist ein weiterer Punkt wichtig, nämlich die Gleichbehandlung von Lehrerinnen und pädagogischen Fachkräften – unabhängig davon, ob sie verbeamtet oder Tarifbeschäftigte des Landes sind oder ob sie an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind. Darum haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht und wir möchten den Gesetzentwurf mit einem zusätzlichen Paragrafen versehen, mit dem wir das Thüringer Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft anpassen möchten. Worum geht es also genau?

Die gestiegenen Verbraucherpreise seit 2022 haben bundesweit die Menschen stark belastet. Deshalb hat die Bundesregierung für einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro Steuerfreiheit gewährt. Die Lehrkräfte, Erzieherinnen und sonderpädagogischen Fachkräfte an staatlichen Schulen erhalten diesen Inflationsausgleich, egal ob sie verbeamtet oder beim Land angestellt sind. Wir als rot-rot-grüne Regierungsfraktionen möchten jedoch, dass alle, die an Schulen in Thüringen tätig sind, diese Pauschale erhalten, und zwar unabhängig davon, wo sie tatsächlich angestellt sind. Die freien Träger können jedoch diesen Inflationsausgleich nicht aus eigenen Mitteln oder der regulären Finanzhilfe des Landes finanzieren, denn für Zeiten normaler Preissteigerungen gibt es einen Dynamisierungsfaktor im § 18 Abs. 4 des Gesetzes. Doch dieser Ausgleich wird erst rückwirkend gewährt. Deshalb müssen wir hier – wie auch schon bei der Energiepreispauschale – als Gesetzgeber unmittelbar nachsteuern. Mit der Einführung eines neuen § 18c können die Träger der freien Schulen sich auf Antrag 80 Prozent des 2023 und 2024 gezahlten Inflationsausgleichs vom Land erstatten lassen.

Im Unterschied zur Energieausgleichspauschale haben wir hier ein Antrags- und Nachweisverfahren gewählt. Während von gestiegenen Energiekosten alle Träger betroffen waren, ist kein Träger zur Zahlung der Inflationsausgleichspauschale verpflichtet. Daher bekommen im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Steuermitteln nur diejenigen Träger den Zuschuss, die tatsächlich einen Inflationsausgleich gewährt haben. Wir als Bündnisgrünen-Fraktion sind froh, dass wir dennoch im Sinne einer Vereinfachung des Verfahrens noch einmal nach einer Anhörung den Änderungsantrag nachgeschärft haben. Mit diesem

(Abg. Hande)

Änderungsantrag setzen wir also ein klares Signal. Wir stehen zu unseren Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, unabhängig davon, ob sie an staatlichen oder freien Schulen unterrichten.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, um den freien Schulen in Thüringen die gewünschte Unterstützung zu ermöglichen und zu gewähren. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, am 25. April habe ich bereits zur ersten Beratung zum vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen. In der Zwischenzeit haben wir den Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und eine entsprechende Anhörung durchgeführt.

Neben dem Gesetzentwurf wurde ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün, welcher auch die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen berücksichtigen soll, beraten. Mein Vorredner hat das eben auch hier angebracht. Im Rahmen der Anhörung ergab sich umfangreiche Kritik zu diesem Änderungsantrag der Regierungskoalition. Aus diesem Grund hatten wir auch mit Vertretern der freien Schulen gesprochen und einen Änderungsantrag mit dem gleichen Ziel, aber mit einer deutlich bürokratieärmeren und auch kostengünstigeren Umsetzung im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt, der leider an dieser Stelle keine Zustimmung fand.

Herr Abgeordneter Müller hatte ja jetzt auch noch einmal Ausführungen zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen gemacht. Noch wesentlicher aber als dieser Punkt ist das Thema des Gesetzentwurfs, denn wir haben heute auch die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf den Weg zu bringen, denn dies ist zumindest aus Sicht der Landesregierung ebenfalls durch besoldungsrechtliche Maßnahmen im Gesetzentwurf gewährleistet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich leider in meinen Ausführungen wiederholen und an den 21. Oktober 2021 erinnern. An diesem Tag haben wir neben der Herstellung der verfassungsgemäßen Alimentation auch zwei Entschließungsanträge beschlossen, einen von Rot-Rot-Grün und einen von der CDU und der FDP. Auf Letzteren möchte ich heute noch mal eingehen, denn es zeigt mal wieder, wie die Landesregierung mit Beschlüssen des Landtags umgeht. Der Beschluss lautete damals: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] das Besoldungsrecht in Thüringen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, das Besoldungsgefüge dahin gehend neu zu ordnen, dass eine dauerhafte und stabile angemessene Besoldung umgesetzt, der Beamtendienst im Freistaat attraktive Bedingungen bereithält und die Besoldung leistungsorientierte Elemente vorsieht. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dabei nicht zur Berechnung und Begründung der Angemessenheit, sondern lediglich zur Kontrolle heranzuziehen“.

Und wir hatten noch einen zweiten Punkt: „zur Erarbeitung von Grundsätzen, Zielen und Lösungsansätzen zur Modernisierung des Thüringer Beamtenrechts die Thüringer Interessenvertreter beziehungsweise ‑verbände wie zum Beispiel den Thüringer Beamtenbund, den Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 zu berichten.“ Ich halte fest: Eine entsprechende Berichterstattung hat im Landtag bis heute nicht stattgefunden.

(Abg. Müller)

Auch der rot-rot-grüne Entschließungsantrag bat die Landesregierung, das Besoldungsgefüge zu evaluieren und bis zum 31. Dezember 2022 darüber Bericht zu erstatten. An dieser Stelle kann man ebenso festhalten, dass die Hausaufgaben von der Landesregierung nicht gemacht wurden. So kann es nach unserer Meinung nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel im öffentlichen Dienst in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für zukünftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten.

Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, das ist offensichtlich. Doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, dem Gewerkschaftsbund, den kommunalen Spitzenverbänden und allen Interessenverbänden an einen Tisch setzen, um für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung zu erarbeiten. Der öffentliche Dienst ist nach unserer Meinung nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestattet werden, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherrn anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fach- und Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. Besondere Aufgaben im angestrebten Novellierungsprozess werden sein, die haushalterischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einzuhalten, zu berücksichtigen und in Einklang mit der notwendigen Wertschätzung des Thüringer Beamtentums zu bringen, um einen längerfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herzustellen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wir haben zahlreiche Aufgaben benannt, die wir auch in unserem Land anpacken müssen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und danken an dieser Stelle unseren Beamtinnen und Beamten für ihren Dienst im Freistaat und für die Menschen in Thüringen. Danke sehr.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Kemmerich für die Parlamentarische Gruppe der FDP ist jetzt gemeldet. Ich nehme an, das macht dann Herr Montag. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch ein paar kritische Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf, da insbesondere die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei gezeigt hat, dass eben doch noch Nachbesserungsbedarf gesehen wird, dass es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Denn mit diesem Gesetzentwurf wird die zugesicherte vollständige Übernahme der Ergebnisse der

Tarifverhandlungen nicht realisiert.

Die systemgerechte Umsetzung des tariflich vereinbarten Sockelbetrags beispielsweise führt im Ergebnis lediglich zu einer Besoldungserhöhung ab dem 1. November 2024 um 1,462 Prozent. Die Bezieher gerade kleinerer Einkommen waren durch die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 aber besonders betroffen. Die Umsetzung des Sockelbetrags in Form eines Prozentsatzes führt eben zu unterschiedlich hohen Beiträgen je nach Besoldungsstufe. Es war ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vereinbart, der aber nur bei höheren Besoldungsgruppen tatsächlich auch erreicht wird.

Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf versucht, maßvoll Änderungen zu verwirklichen, sodass natürlich auch die Haushaltswirkung im Rahmen bleibt. Aber gerade für die Polizeibeam

(Abg. Kowalleck)

ten in unserem Freistaat ist es wichtig, dass wir ihren wertvollen Dienst auch in Form eines angemessenen Gehalts und dem Einhalten von Versprechen wertschätzen. Viele Beamte sehen natürlich auf die massive Erhöhung des Bürgergelds und schauen darauf – dieses wurde am 01.01.2024 allein um 61 Euro, also um 12 Prozent erhöht. Zu begrüßen ist, dass Beamte und Bedienstete, die aktuell in der Eingangsstufe ihrer Besoldungsgruppe sind, rückwirkend zum 01.01.2024 der nächst höheren Stufe zugeordnet werden. Es sollte jedoch auch darüber nachgedacht werden, neue Erfahrungsstufen nach oben einzuführen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf noch Mängel aufweist, die auch im Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen des Landtags nicht abschließend behoben werden konnten. Deswegen werden Sie es uns sicherlich nachsehen, wenn wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten. Vielen Dank.

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kowalleck hat zum Gesetz ausgeführt oder weniger zum Gesetz, sondern eher eine kleine Wahlkampfrede zum Besoldungsgesetz gehalten, was man alles angehen möchte. Aber es scheint ja der Fraktion der CDU nicht ganz so wichtig gewesen zu sein, sonst würden sich nicht nur vier Abgeordnete hier befinden, wenn wir eines der zumindest zahlenmäßig größten Gesetze in diesen letzten drei Plenartagen beschließen.

Aber zum Gesetz: Mit dem Gesetzentwurf stellen wir nunmehr wieder eine systemgerechte und zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung sicher. Dem Grundsatz sind wir bereits in den vergangenen Jahren – also fast jährlich – gefolgt. Im vergangenen Jahr ist Thüringen bei dieser Besoldungsanpassung sogar in Vorleistung gegangen und hat eine lineare Erhöhung um 3,25 Prozent beschlossen, verbunden mit einer Gesetzesklausel, nach der alle über diese Erhöhung hinausgehenden Tarifanpassungen entsprechend nachvollzogen werden sollen. Diesen Schritt machen wir nun mit diesem vorliegenden Gesetz. Für dieses Jahr erfolgt ab 1. November eine Anhebung um 1,46 Prozent, weiterhin wird es ab Februar 2025 eine Anhebung um weitere 5,5 Prozent geben.

Dies betrifft neben den Grundgehältern auch die Familienzuschläge, Amtszulagen und allgemeine Zulagen. Diese Besoldungserhöhung ist uns im kommenden Jahr im Haushalt 147 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 mehr als 157 Millionen Euro jährlich wert. Es ist also nicht einfach maßvoll, Kollege Montag, sondern alles erfolgt im Rahmen der verfassungsgemäßen Alimentation. Als Haushälterin muss und möchte ich an dieser Stelle auch deutlich machen, dass es sich dabei nicht um eine Kleinigkeit im Landeshaushalt handelt. Thüringen wird laut der letzten Mai-Steuerschätzung bis zum Haushaltsjahr 2028 durchschnittlich rund 326 Millionen Euro pro Jahr mehr einnehmen. Das heißt also, 48 Prozent unserer durchschnittlichen Mehreinnahmen pro Jahr kommen allein unseren Beamtinnen und Beamten zugute – zukünftige Besoldungsanpassungen und die zu erwartenden Steigerungen bei den Pensionen aufgrund der anstehenden Altersabgänge noch nicht eingerechnet. Insgesamt steht hier also für die Beschäftigten ein ordentliches Plus unterm Strich – aus meiner Sicht eine gute Sache.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte eingangs bewusst von einer systemgerechten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Denn im Besoldungsrecht müssen wir uns in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Parametern und Leitplanken bewegen. Daher ist eine Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifvertrags in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Dies wurde mit Ausnahme bestimmter Einmalzahlun