Schließlich geht es jetzt ganz aktuell – auch das war in Ihren beiden Reden Thema – um die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, die bisher eben noch nicht ausreicht und wo eine Lösung auf Basis einer kriterienbasierten Vermutungsregelung erfolgen solle, also kein strenger Kausalitätsnachweis mehr erfolgen muss, der gar nicht erbracht werden kann.
Als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen sind wir sehr froh, dass die Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes vorangeht, unterstützen jedoch – wie gesagt – auch die Forderung, die Lücken und die Kritikpunkte noch zu beseitigen. Dazu zählt neben der angemessenen Ausgestaltung der Höhe der Leistungen für Zwangsausgesiedelte, der Dynamisierung der sogenannten Opferrente sowie der Schaffung einer Möglichkeit des wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung die dringend notwendige Aufnahme des Vorschlags, über den wir gerade schon geredet haben, zur Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden.
Bittere Realität ist – und das hat Minister Hoff bereits geschildert –, dass die breite Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden bisher gescheitert ist. Deswegen werden auch wir gern dem Entschließungsantrag wegen dieser Forderung zustimmen, da er die Intention aufgegriffen hat, dass der Entwurf des Bundesjustizministeriums unzureichend ist.
Zur Frage der Ausgestaltung der Leistungen für Zwangsausgesiedelte: Auch hier haben Sie ja eine offene Tür eingerannt, weil auch Minister Hoff vorhin schon erzählt hat, dass es selbstverständlich auch ein Thüringer Anliegen ist, dass Altleistungen hier nicht angerechnet werden sollten und eine Gleichbehandlung erfolgen muss bei der erneuten Inaussichtstellung einer Entschädigung, die sich ja nun wirklich klein und bescheiden genug in der Summe von 1.500 Euro pro zwangsausgesiedelter Person ausnimmt.
Am Ende noch ein paar Sätze zu Ihrer Forderung unter 3., dass sich die Landesregierung beim Bund für die weitere Förderung der wissenschaftlichen Forschungsprojekte zur DDR-Geschichte einsetzen soll. Diese Forderung war bereits Bestandteil der letzten Ost-Ministerpräsidentenkonferenz. Auch da – wie gesagt – befinden wir uns in laufenden Verhandlungen. Vielleicht können wir aber auch auf Landesebene künftig auch noch mal darüber nachdenken. Das wäre vielleicht ein Punkt gewesen, den wir dann auch noch eingearbeitet hätten – hätten wir länger gewusst, dass Sie das jetzt hier prioritär heute behandeln wollen –, in welcher Weise ein solches Projekt dauerhaft gesichert werden kann oder es hier im Land Forschungscluster oder Ähnliches geben sollte.
Gemeinsam, denke ich, werden alle die von uns, die im nächsten Landtag weiter hier sitzen dürfen, sicherlich daran weiterarbeiten, dass wir mit der SED-Unrechtsbereinigung – das ist ein komisches Wort, finde ich, aber wir wissen alle, was gemeint ist – gemeinsam hier große Schritte weiterkommen. Wie gesagt, wir stimmen jetzt aufgrund der Überarbeitung Ihres Antrags zu. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Bevor ich jetzt den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz herzlich unsere Besucher auf der Tribüne begrüßen, darunter ganz herzlich die Klasse 6b des Tilesius-Gymnasiums aus Mühlhausen mit ihrem Lehrer Stefan Witzmann. Herzlich willkommen!
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Dr. Wurschi, der vorliegende Antrag liegt wie so viele Anträge in diesem Haus schon über ein Jahr vor. Mittlerweile liegt auch „Geteilte Erfahrungen –Fortschreibung des Berichtes zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen – Teil 2“ vor, und dem hat die CDU in ihrer Neufassung auch Rechnung getragen.
Im zweiten Teil des Berichts schildern 40 rehabilitierte Betroffene des SED-Unrechts ihre Erlebnisse, ihre Erfahrungen mit der Rehabilitierung und ihre aktuelle Lebenssituation. Sie stehen repräsentativ für viele Lebensgeschichten in der ehemaligen DDR und machen deutlich, dass das Thema „Rehabilitation“ noch lange nicht abgeschlossen ist. Herr Minister, Sie haben ja nicht zu Unrecht auch das Thema „Alter“ angesprochen, wenn ich daran denke, dass der Cousin meines Großvaters, zwangsausgesiedelt, es nie erlebt hatte und sein Sohn, der für ein Vielfaches dessen, was als Entschädigung gezahlt wurde, das Haus mit der Gaststätte zurückgekauft hat, inzwischen auch schon verstorben ist. Das heißt, aus der Familie von denen, die dort zwangsausgesiedelt worden sind, lebt fast niemand mehr. Das heißt, es kann nicht darum gehen, Unrecht zu bereinigen, wie das in dem Gesetz so schön gesagt wird, es kann nur darum gehen, Unrecht zu lindern und Unrecht anzuerkennen.
Auf Bundesebene hat die SED-Opferbeauftragte dem Bundestag am 11. März einen Sonderbericht zur Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden von Opfern politischer Verfolgung in der DDR vorgelegt. Auch in diesem wird ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf angemahnt und aktuell
scheitert die Mehrheit der SED-Opfer – das ist hier auch schon zum Ausdruck gekommen – bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Den Opfern bleibt damit der Zugang zu dringend benötigter Hilfe und Unterstützung verwehrt. Sie scheitern immer wieder beim Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der politisch motivierten Verfolgung und der heutigen gesundheitlichen Schädigung. Ich möchte hier auch die Beauftragte, Frau Zupke, zitieren: „Die Schädigungen der SED-Opfer liegen mehrere Jahrzehnte zurück und erfolgten in den Strukturen eines repressiven Staats. Mit dem Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs werden hier Kriterien angelegt, die für die Mehrheit der Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar sind. Das Scheitern der Opfer liegt damit im System.“
Meine Damen und Herren, ich finde, das ist ein unerträglicher Zustand, den Betroffene nicht selten als Schlag ins Gesicht empfinden. Es ist halt nicht so einfach, mit den Mitteln eines Rechtsstaats die Folgen einer Diktatur aufarbeiten zu wollen. Deswegen, Frau Kollegin Marx, ist das Thema „Vermutungsregelung“ ein wichtiger Weg, der hier beschritten werden muss.
Es bleibt festzustellen, dass sich bei den Forderungen der CDU an vielen Stellen um Bundesrecht handelt, aber mit dem Referentenentwurf für das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist ja auch auf Bundesebene wieder Schwung in die Debatte gekommen. Die von der CDU geforderte Dynamisierung ist in dem Referentenent
wurf ja bereits enthalten und auch die Anrechnung vom Einkommen des Ehepartners soll entfallen. Wir als Thüringer FDP unterstützen diesen Antrag, denn das Unrecht der SED-Diktatur kann nicht wiedergutgemacht werden, aber man muss den Betroffenen helfen, mit den Folgen bestmöglich zu leben. Und in diesem Sinne für diesen Antrag vielen Dank, auch für die konstruktive Zusammenwirkung hier im Hause. Vielen Dank. Die Betroffenen haben es verdient, dass damit sachlich, aber mit Herzblut umgegangen wird. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt keine weitere Redemeldung vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet – Entschuldigung, das war nicht zu vernehmen hier vorne, auch nicht zu sehen. Bitte, Frau Abgeordnete Herold, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Zunächst einmal möchte ich mich von hier aus bei den Mitgliedern aller Opferverbände für ihre unermüdliche Arbeit bedanken. Sie engagieren sich hier für die dringend nötige Aufarbeitung der Jahrzehnte des roten Totalitarismus in Deutschland und in Europa. Diese, Ihre Arbeit wird dazu beitragen, unsere deutsche Gesellschaft seelisch und emotional wieder gesunden zu lassen.
Die Widerstände gegen diese Aufarbeitung sind zahlreich, oft subtil. Der hier endlich heute aufgerufene Antrag in seiner Ursprungsform steht seit mehr als 15 Monaten auf den wechselnden Tagesordnungen und wurde circa achtmal verschoben. Vieles andere war wichtiger als die Befassung mit dem damaligen Leid und den heutigen Folgen von Repression, Schikane, Rechtsbeugung, Unrechtsurteilen, körperlichen Schädigungen und Benachteiligungen. Es echauffieren sich zum Beispiel die Bündnisgrünen über unser
Corona-Unrechtsbereinigungsgesetz, tun aber nichts dazu oder recht wenig, die DDR-Unrechtsbereinigung voranzutreiben,
sondern beteiligen sich fröhlich an der Aufschieberitis der linken Minderheitsregierung, Frau Henfling.
Die heute noch lebenden Opfer der roten Diktatur haben oft nicht mehr so viel Zeit. Und nun zu ihrem Antrag selbst: Die Ergebnisse der Mikrostudie mit 40 Opfern der SED-Diktatur, vorgestellt von Herrn Dr. Wurschi, für dessen Arbeit ich an dieser Stelle auch ganz herzlich danken möchte, sind bewegend. Sie zeigen eine Gesellschaft, in der sich diese Opfer am Rande und in bescheidenen Verhältnissen wiederfinden, ihre Geschichten von Ausschluss und mangelnder Selbstsicherheit, die durch die Demütigungen in der DDR entstanden sind, rufen nach unserer Aufmerksamkeit und entschlossenem und schnellem Handeln. Diese Opfer leiden heute noch unter materieller Not und sehr oft unter gesundheitlichen Problemen. Ihre Forderun
gen nach einer vereinfachten Inanspruchnahme des Rehabilitationsverfahrens und der Anerkennung der gesundheitlichen Schäden sind dringend und gerechtfertigt. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf verweisen, dass es mittlerweile längst umfassende und allerneueste Erkenntnisse in der Traumafolgenforschung gibt, was die Langzeitfolgen angeht, auch die Somatisierungsstörungen. Wenn man die Opfer unter diesen Aspekten untersucht, wird man sehr vieles finden, was auf Haftzeit, auf Verhöre, auf Folter, auf soziale Ausgrenzung, auf Langzeitschädigungen zurückzuführen ist, was man heute sicher diagnostizieren und zuordnen kann, wenn man nur die richtige Anamnese ansetzt.
Die AfD-Fraktion unterstützt die Forderungen der Betroffenen nach einer umfassenden, auch gesellschaftlichen Anerkennung und staatlichen Anerkennung, und natürlich auch der gesellschaftlichen Akzeptanz. Es ist nicht in Ordnung, dass Betroffene durch bürokratische Hürden im Rehabilitationsprozess benachteiligt werden. Die dringend notwendige Novellierung des SED-Unrechtsgesetzes auf Bundesebene muss das Zweitantragsrecht und die Beweislastumkehr für die gesundheitlichen Schäden anfassen und entsprechend gestalten. Die hohe Anzahl an Anmeldungen für den Härtefallfonds unterstreicht die Notwendigkeit staatlicher Unterstützung. Dieser Fonds ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch weitere Maßnahmen sind erforderlich, um die soziale Teilhabe und die Anerkennung der Opfer zu sichern. Oftmals hilft es ja auch den Betroffenen schon, wenn Sie als Opfer wirklich anerkannt werden und nicht schief angeschaut als Querulanten oder Nörgler oder Dauerunzufriedene, sondern man einfach sagen kann: Ja, euch ist Leid geschehen, euch ist schweres Unrecht widerfahren, und wir werden euch helfen, das aufzuarbeiten, und wir werden es öffentlich bekannt machen. Wir werden auch dafür sorgen, dass die Wege, die in dieses Unrecht geführt haben, Totalitarismus, Ideologie, Stalinismus, Kommunismus, Sozialismus,
die ganzen Geißeln des 20. Jahrhunderts, wirklich umfassend aufgearbeitet und benannt werden müssen. Ich glaube, das würde vielen Menschen schon sehr helfen.
Abschließend möchte ich betonen, dass die AfD-Fraktion den Antrag der CDU „Geteilte Erfahrungen“ unterstützt. Dieser Antrag ist ein wesentlicher Schritt zur angemessenen Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Leiden unter dem DDR- und SED-Regime.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Die Bekannten und Freunde meiner Eltern konnten das nicht, weil sie in der Opposition waren! …)
Frau Abgeordnete, Abgeordnete Herold hat das Wort. Bitte mäßigen Sie sich und halten Sie sich zurück.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Doch, das hat was damit zu tun, systemstabilisierend waren Sie!)
Nein, das hat überhaupt nichts damit zu tun. Na gut. Es gibt Bewusstseinszustände, denen ist in diesem Leben nicht abzuhelfen.
Besonders begrüßen wir die Forderung nach einer Novellierung dieses Unrechtsbereinigungsgesetzes und einer Verbesserung der Entschädigungsleistungen. Wir sehen in dem Antrag eine wichtige Chance zu einer zumindest stellenweise parteiübergreifenden Zusammenarbeit der Aufarbeitung der DDR und wir stellen die Opfer in den Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir freuen uns darauf, in der nächsten Legislatur an solchen Vorhaben konstruktiv mitzuwirken. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Damit habe ich keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Taubert das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident! Ich denke mal, Frau Herold, gerade weil Herr Wurschi sehr eng gerade mit der Fraktion der Grünen verbunden ist und sie ihn als Opferbeauftragten vorgeschlagen haben, können Sie dieser Fraktion gerade das nicht unterstellen, was Sie ihnen unterstellt haben. Eine Fraktion, die sehr sich intensiv gerade für die Opfer eingesetzt hat, die aus der Bürgerbewegung kommt – natürlich genauso wie die SPD, aber ich muss meine Kollegen da mal verteidigen. Es ist schon dreist, solche Dinge hier zu sagen, obwohl man weiß, dass es anders gewesen ist.
Ich bin aber aus einem anderen Grund vorgegangen. Auch ich sage zu Frau Prof. Polster, Sie können nicht alles wissen, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen und die Referenten in Ihrer Fraktion, die müssten es wesentlich besser wissen. Sie haben mich insofern persönlich angesprochen, weil Sie von den Parteien und Massenorganisationen gesprochen haben und von den PMO-Mitteln. Und Sie haben auch so stolz gesagt, Sie waren die Ersten, die für so einen Härtefallfonds gekämpft haben. Aber das Gegenteil ist doch der Fall. Wenn wir auf die Historie dieser PMO-Mittel schauen, dann schauen wir zuallererst auf den Einigungsvertrag und darauf, was dort gesetzlich niedergeschrieben war. Dann sind 1994 und 2008 die gemeinsam zwischen Bund und Ostländern vereinbarten Verordnungen dazu fortgeschrieben worden. Aber der Bund war zu allen Zeiten – 1994 war die CDU meines Wissens in der Regierung im Bund. 2008 war die CDU in der Regierung im Bund und 2018 waren sie es auch. Das sind entscheidende Punkte auch für die letzten Ausschüttungen