Protocol of the Session on June 13, 2024

Es gibt aber auch handwerkliche Mängel im Gesetz. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Gesetzent

wurf mit einem jährlich kumulierten Erfüllungsaufwand in Höhe von insgesamt 442.844 Euro für alle vom Gesetzentwurf betroffenen kommunalen Gebiets- und Personenkörperschaften soll erst bei der nächsten Revision des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Eine Finanzierung hätte sofort erfolgen können. Es reicht nämlich nicht, die Konnexität groß ins Grundgesetz oder in die Verfassung zu schreiben. Man muss sie auch leben. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das war doch inhaltlich gerade totaler Quatsch!)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Henfling das Wort.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube die Kollegin Katharina König-Preuss hat es letzte Woche gesagt: Immer, wenn man nach der AfD spricht, muss man seine wertvolle Redezeit dazu aufwenden, um die Fake News, die sie dann vorher gesagt haben, noch mal aufzuklären. Sie haben jetzt Beispiele aus anderen Bundesländern genutzt. Sie haben es natürlich auch wieder so gewählt, Herr Dietrich, dass es natürlich nur um Migration und Klimaschutz geht, also das, was sie sowieso doof finden und wo es anscheinend Unregelmäßigkeiten bei Behörden gab. Dieses Meldestellengesetz soll vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Behörden die Möglichkeit geben, auf Fehlverhalten hinweisen zu können.

Deswegen nennen wir es auch das sogenannte Whistleblower-Gesetz, auch wenn es faktisch etwas sperriger mit „Meldestellengesetz“ hier um die Ecke kommt. Das Gesetz soll es den Beamtinnen und Beamten ermöglichen, solche Vorkommnisse tatsächlich zu melden, ohne dass das Auswirkungen auf ihre eigene Position hat. Das ist also erst mal grundsätzlich gut. Da Sie ja auch – ich glaube, Teile ihrer Partei finden Snowden ja auch ganz okay, das finden Sie dann in Ordnung. Das Meldestellengesetz, die europäische Regelung, ist übrigens eine Konsequenz aus dem, was mit Snowden passiert ist, und dass Sie sich jetzt hier hinstellen und das Ding ablehnen, zeigt einfach nur, dass Sie einfach schlicht und ergreifend keine Ahnung haben, von was Sie reden

(Beifall DIE LINKE)

und dass Sie zweitens nur darauf aus sind, populistisch immer wieder irgendwelchen Blödsinn rauszuhauen, der mit der Realität und mit der Umsetzung überhaupt nichts zu tun hat.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Recht hat sie!)

Jetzt vielleicht noch mal ganz kurz zu dem, was in diesem Gesetz drinsteht. Herr Walk, ich habe ja zur Kenntnis genommen, dass Sie noch mal ein paar Sachen zitiert haben. Wenn Sie das so problematisch gefunden hätten, hätten Sie auch Änderungsanträge stellen können. Warum können wir das Gesetz nicht später in Kraft treten lassen? Auch das wissen Sie, Herr Walk: Weil wir ansonsten Strafen zahlen müssen, und das in sehr erheblichen Millionenbeträgen, weil wir eben verpflichtet sind, das Ganze umzusetzen.

Warum hat Rot-Rot-Grün jetzt noch mal einen Änderungsantrag eingebracht? Ja, das mussten wir machen, lieber Herr Walk, weil Ihre Fraktion das Dienstrecht abgelehnt hat im Innenausschuss.

(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Weil es zu kurzfristig war!)

Nein, Entschuldigung, Entschuldigung, nicht, weil es zu kurzfristig war. Sie haben einfach das Gesetz zum Dienstrecht abgelehnt. Darin wäre das übrigens geregelt gewesen, will heißen, das ist sozusagen auch angehört. Sie haben ja auch gesagt, dass es in Ordnung ist. Ich will nur noch mal sagen, warum wir jetzt noch mal kurzfristig einen Änderungsantrag einbringen mussten. Nicht weil wir schlecht gearbeitet haben, sondern weil Sie sich bei einem anderen Gesetz anders verhalten haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen das auch noch mal zur Klarstellung. Das Gesetz verpflichtet Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle wie kommunale Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen. Zugleich sind weitgehende Erleichterungen und Ausnahmen für kleine Kommunen vorgesehen. Wir haben also schon wirklich darauf geachtet, dass wir die Kleinteiligkeit in Thüringen damit auch nicht überfordern. Die sich daraus ergebenden Schutz- und Beratungslücken schließt das Land durch eine eigene externe Meldestelle. Das heißt, wir haben auch als Land gesagt, wir sind verantwortlich für diese Kleinteiligkeit, deswegen eine eigene externe Meldestelle. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, für kommunale Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattungen zu klären.

Ohne mutige Menschen, die Missstände nicht einfach hinnehmen, sondern handeln, wäre die Aufdeckung

von Straftaten und anderen Delikten oft gar nicht möglich. Wer Missstände in einer Behörde oder einem Betrieb meldet, wer entsprechende Informationen über Verstöße offenlegt, handelt im öffentlichen Interesse und verdient deswegen auch die Unterstützung des Staats. Die EU-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz schützen genau diese mutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Repressalien fürchten müssen, hängt doch häufig ihr Arbeitsplatz und ihre persönliche und berufliche Existenz daran. Das Gesetz ist eine Ermutigung an alle Beschäftigten, die Missstände erleben und zu recht nicht wegschauen wollen.

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes vollständig für Thüringen um, sodass die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen, ob als Beamtinnen oder als Tarifbeschäftigte, künftig besser geschützt werden. Das gleiche gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Unternehmen. Zugleich tragen wir aber auch durch eine Ausnahmeregelung dafür Sorge, dass die vielen kleinen Kommunen nicht übermäßig belastet werden, und eröffnen ihnen zudem aktiv die Kooperationsmöglichkeit mit anderen Kommunen, beispielsweise auf der Landkreisebene. Allerdings werden wir keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein lassen, auch nicht in den kleineren Kommunalverwaltungen. Wer keinen Zugang zu einer internen Meldestelle hat, weil die Kommune zu klein ist, soll über diese eigene externe Meldestelle für Thüringen ein adäquates Schutz- und Beratungsangebot bekommen. Das Angebot gilt auch für Beschäftigte des Landes, etwa Polizistinnen und Polizisten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz unterstützt damit eine Kultur des Hinschauens und Handelns im öffentlichen Dienst und trägt gemeinsam mit anderen Instrumenten auch dazu bei, Freiheit und Demokratie im Kampf gegen Antidemokraten zu schützen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP hat sich Herr Abgeordneter Bergner zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Themenkomplexe, einmal sollen die internen Meldestellen im kommunalen Bereich zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes eingeführt werden, andererseits sollen die Grenzwerte verpflichtend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angepasst werden.

Die Anpassung der Grenzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung befürworten wir, da andernfalls ein neuer Wust an Bürokratie auf die Kommunen zuzukommen droht. Zu dem Thema hatten wir ja auch jenseits der Anhörung im Ausschuss Zuschriften. In denen wird dringlich darauf hingewiesen, dass die meisten

(Abg. Henfling)

Kommunen das gar nicht umsetzen können. Bei der Einführung der internen Meldestellen im kommunalen Bereich haben wir uns die Anhörung noch mal angeschaut und sehen das also durchaus kritisch. Es fehlt die Finanzierung für die Umsetzung und durch das sofortige Inkrafttreten werden die Kommunen vor eine Aufgabe gestellt, die weder personell noch finanziell eingeplant ist.

Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag eingereicht, der die Landesregierung auffordert, an dieser Stelle unterstützend zur Seite zu stehen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das machen wir doch!)

Na, dann freue ich mich darauf.

Jedoch sind auch uns die europarechtlichen Hintergründe und die drohenden Strafzahlungen durchaus bewusst und deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Die Landesregierung wünscht das Wort ebenfalls nicht. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung. Die Gruppe der FDP hat signalisiert, die getrennte Abstimmung beantragen zu wollen. Wollen Sie nicht machen? Alles klar. Gut, dann hat sich das hier schon mal erledigt.

Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10113. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Bei Enthaltung von zwei fraktionslosen Abgeordneten ist dieser Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10113 –

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit dem Änderungsantrag!)

mit dem Änderungsantrag. Na gut, dann machen wir es jetzt noch mal. Quasi das war eine schöne Übung.

Wir kommen zum Gesetzentwurf und stimmen über die Beschlussempfehlung– Ja, nicht, dass wir uns am Ende uneinig sind. Machen wir es lieber noch mal – in der Drucksache 7/10113 ab in der Fassung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/10189. Wer da dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Gibt es Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und bei den fraktionslosen Abgeordneten – ist die Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags damit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9657 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Gibt es Gegenstimmen? Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.

(Abg. Bergner)

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Abgeordneten der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und Frau Abgeordnete …

(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Ich möchte mein Abstimmverhalten erklären!)

Gut, dann machen wir das. Frau Abgeordnete Maurer.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Gäste, da oben. Für Sie ist es –glaube ich – besonders spannend zu sehen, was also Realpolitik am Ende des Tages bedeutet. Wir Abgeordnete können unser Abstimmverhalten erklären, und das mache ich, denn heute – ich habe für diesen Antrag heute gestimmt. Denn hätte ich mich enthalten oder hätte ich dagegen gestimmt, hätte ich riskiert, dass dieses Land 37 Millionen Euro Schadenersatz hätte zahlen müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Diese 37 Millionen möchte ich gerne in Schulen, Feuerwehren, Bildung wissen. Darüber haben wir in den letzten Wochen gesprochen und deshalb ist es keine Lappalie, dass sich heute die Oppositionsparteien enthalten und dagegen gestimmt haben. Meine Stimme ist für 37 Millionen Euro an der richtigen Stelle, nicht für Schadensersatzzahlungen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt weiteren Wunsch, das Abstimmverhalten zu begründen. Zunächst Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die Grunderwerbsteuer – das waren übrigens 40 Millionen!)

Also, liebe Frau Kollegin Maurer, Sie können ja hier vorne erklären, was Sie wollen. Wenn Sie aber die Redezeit für Ihre Fraktion oder für Rot-Rot-Grün hier unnötig verlängern, halte ich das für ein problematisches Vorgehen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir haben unsere Redezeit überhaupt nicht in Anspruch genommen!)