Protocol of the Session on June 13, 2024

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Montag für die Gruppe der FDP. Wir sind alle gespannt, wie Sie das in 23 Sekunden unterbekommen.

Herr Kollege Gottweiss, vielleicht noch ein Hinweis: Was wir doch hier sehen, ist doch ein klassischer Teil eines staatlichen Projektmanagements. Wir gucken, was sind Kosten, welche Bedarfe hat man und wie kann man es umsetzen. Bevor man also über das redet, was Sie angesprochen haben, muss man erst mal wissen, welchen Rahmen man überhaupt ansetzt. Insofern ist das eine langfristige, gute Investition, zu schauen, was hat man, welche Strukturen, welches Personal, welche Kosten kommen auf einen zu. Das ist kluges staatliches Handeln. Deswegen unterstützen wir das. Danke.

(Abg. Gottweiss)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Das war zumindest fast eine Punktlandung. Gibt es jetzt noch weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Gleichmann für Die Linke noch mal.

Ich will an der Stelle noch mal betonen: Wir haben doch den Thüringer Kommunen versprochen oder wir geben ja das Versprechen mit dem übertragenen Wirkungskreis, dass dieser ausfinanziert ist. Darum geht es ja im Endeffekt auch. Sie wissen, im eigenen Wirkungskreis gestaltet sich das immer schwieriger. Ich will noch mal das Argument stark machen, was auch meine Vorredner schon gesagt haben. Deswegen verstehen wir auch nicht, warum die CDU da nicht zustimmen kann. Es geht rein um den Planungsprozess. Es geht noch nicht mal um die Umsetzungsprozesse. Der Bund gibt jetzt Geld und das Land gibt Geld, wie der Minister auch deutlich gemacht hat, um diese Umsetzungsprozesse zu realisieren, und Sie wollen das den Kommunen verweigern. Oder was ist denn genau die Alternative, die Sie vorgeschlagen haben? Im Ausschuss kam da leider keine Alternative, außer dass Sie mit dem Vorgehen nicht einverstanden sind. Insofern ist das sehr destruktiv. Ich hoffe, dass wir hier im Thüringer Landtag trotzdem die Mehrheiten für dieses Gesetz haben.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Danke.

(Beifall DIE LINKE)

So ist es manchmal. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließen wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9650 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen weiter zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/10106. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht

(Abg. Montag)

der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 36

Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Re

gelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9657 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10113 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10189 -

dazu: Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/10236 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Henfling als Berichterstatterin für den Innen- und Kommunalausschuss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innen- und Kommunalausschuss hat sich mit dem vorliegenden Gesetz beschäftigt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 131. Sitzung vom 15. März 2024 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innenund Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024 und in seiner 61. Sitzung am 30. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung läuft auf die Annahme des Gesetzentwurfs hinaus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

(Vizepräsidentin Lehmann)

Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Walk für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, werte Besucher auf der Besuchertribüne, werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes sieht die Schaffung kommunalrechtlicher Regelungen vor, mit denen den jeweiligen europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen werden soll.

Lassen Sie mich aus den umfangreichen Stellungnahmen, die mehrheitlich auch die Neuregelung des Gesetzesentwurfs begrüßen, einige exponierte Zuschriften herausgreifen. Ich beginne mit dem Thüringischen Landkreistag. Der kritisiert unter anderem fehlende Übergangsregelungen, er kritisiert fehlende Finanzmittel und Personal. Zudem gelte es, sagt der Spitzenverband, Personal zu qualifizieren und diesbezügliche Abstimmungen vom Personalrat und Datenschutzbeauftragten herbeizuführen. Darüber hinaus wird zwingend eine zeitliche Verknüpfung von Aufgabenübertragung auf der einen Seite und Finanzierung auf der anderen Seite angemahnt. Nicht zuletzt kritisiert der Verband die tatsächliche Einrichtung der Meldestellen im Rahmen einer Rechtsverordnung.

Im Einzelnen möchte ich gern aus der Zuschrift 7/3521 des Thüringischen Landkreistags zitieren: „Der Gesetzentwurf in Artikel 1 wird, wie nachstehend näher ausgeführt wird, aufgrund fehlender Übergangsregelungen und dem vorgesehenen Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung […] sowie der unzureichenden Finanzierungsregelung abgelehnt. Die Umsetzung von Artikel 1 bedarf sowohl fachlich geschulten Personals, Finanzmittel als auch organisatorische Maßnahmen in den jeweiligen Kommunalverwaltungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes sieht mit § 12 Absatz 1 letzter Satz vor, dass es für eine pflichtige Einrichtung einer internen Meldestelle einer landesgesetzlichen Regelung bedarf. Der Entwurf einer solchen Regelung liegt erstmals mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf vor. Den Landkreisen ist es nicht möglich, in dieser kurzen Zeit eine Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen. Es wird daher,“ Herr Minister, „ein Umset

zungszeitrahmen von möglichst einem Jahr, mindestens jedoch mehr als ein halbes Jahr bzw. frühestens zum 01.01.2025 für erforderlich gehalten. Eine ausreichende Umsetzungsfrist ist insbesondere“, so der Verband, „mit Blick auf die Bußgeldvorschriften von § 40 Hinweisgeberschutzgesetz zwingend notwendig.“ Er sagt sinngemäß: Ordnungswidrig handelt, wer – ich zitiere – „,entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird.‘ Da der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs mit § 1 Absatz 2 und 4 sehr umfassend ist, ist zum Schutz der Landkreise bzw. der kommunalen Ebene ein ausreichender Umsetzungszeitraum von einem Jahr unabdingbar.“

Ich würde gern noch auf die finanziellen Mehrbelastungen eingehen. Auch das wird vom Spitzenverband kritisiert. Die Mehrbelastung, die durch Artikel 1 des Gesetzentwurfs erst im Rahmen der nächsten Revision im Finanzausgleichsgesetz bei der Bestimmung des Finanzbedarfs berücksichtigt werden soll, wird vom Spitzenverband ebenfalls abgelehnt. Zitat: „Die durch den Gesetzentwurf entstehende Mehrbelastung ist den Landkreisen bzw. Kommunen zu 100 Prozent zu erstatten.“

Ich gehe weiter in der Stellungnahme. An anderer Stelle sagt der Verband insbesondere zur Frage der Personalqualifizierung – ich zitiere wieder –: „Um die Rolle als eigenverantwortlicher, selbstagierender, verschwiegener und rechtlich fundierter Hinweisgeberschutzbeauftragter gerecht zu werden, muss dem Personal im Vorfeld neben der Vermittlung des notwendigen Wissens auch dessen unabhängige Stellung inner

halb der Verwaltung etabliert werden. Hierbei wird die Option für mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Hinweisgeberschutzbeauftrage zu installieren zwar grundsätzlich für positiv erachtet, jedoch vereinfacht ein ggf. erfolgter kurzfristiger Einsatz eines solche nicht.“ Kurzum ist es aus Sicht des Verbandes zu kompliziert und man müsse auch an die Qualifizierung des Personals denken. Ich denke, das ist auch nachvollziehbar.

Ich will noch auf die Zuschrift des Gemeinde- und Städtebundes eingehen: In Zuschrift 7/3519 stellen sie auch die Frage des Inkrafttretens des Gesetzes in den Mittelpunkt – ich zitiere wieder –: „Zur reibungslosen Umsetzung der Einrichtung einer internen Meldestelle halten wir es für notwendig, das Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes frühestens auf den 01.01.25 zu verlegen.“ Begründet wird das Ganze mit längerfristigen organisatorischen und personellen Planungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch den Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. hier anführen. Er sieht eine dringende Notwendigkeit einer weitergehenden Gleichstellung der kommunalen Wohnungsunternehmen mit nicht kommunalen Unternehmen und eine diesbezügliche weitergehende Änderung des § 45 der Thüringer Kommunalordnung. Sie verweisen in ihrer Stellungnahme darauf, dass man sich doch anlehnen möge an die Neuregelung des § 108 der Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen. Das wäre eine geeignete Regelung auch für Thüringen. Zur Bürokratieentlastung schlagen sie vor, dass der § 75 der Thüringer Kommunalordnung – die Kopplung der Jahresabschlüsse an die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften – aufgegeben wird, weil das alles zu bürokratielastig und arbeitsintensiv sei.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gesellschaft für Freiheitsrecht e. V. wurde von uns auch angehört. In deren Zuschrift 7/3511 sagen sie Folgendes – ich zitiere wieder: „Darüber hinaus muss das [Hinweisgeberschutzgesetz] nach einer angemessenen Zeit, vorzugsweise nach zwei Jahren, evaluiert werden, um insbesondere die Ausnahme des § 2 und die landeseigene externe Meldestelle [gemäß] § 4 im Hinblick auch auf Arbeitsbelastung und Meldefälle kritisch zu prüfen sowie [gegebenenfalls] einen weiteren Hinweisgeberschutz auch in kleinen Gemeinden zu ermöglichen.“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme damit zum Schluss: Rot-Rot-Grün hat hier einen Änderungsantrag in Drucksache 7/9657 vorgelegt – Frau Präsidentin hat es schon erwähnt –, in dem § 114 Thüringer Beamtengesetz insofern geändert werden soll, dass Beamte, die eine Meldung oder Offenlegung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vornehmen, von der Einhaltung des Dienstweges befreit sind. Das ist eine Ausnahme der Dienstwegeregelung, die natürlich in diesem Fall auch nur folgerichtig ist, denn eins ist ja klar: Hinweisgeber müssen ermutigt werden, ihre Kenntnisse erleichtert und in bestimmten Ausnahmefällen auch gerade unter Auslassung des Dienstweges an die Meldestellen weiterzugeben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse abschließend die Stellungnahmen der Experten wie folgt

zusammen:

Punkt 1: Die vorgetragenen Kritikpunkte sind für meine Fraktion durchaus nachvollziehbar.

Punkt 2: Allerdings sind diese als nicht so schwerwiegend zu bewerten, dass der Gesetzentwurf in der Gesamtheit von uns abzulehnen wäre. Meine Fraktion wird sich dementsprechend zu dem Gesetzentwurf enthalten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Dietrich das Wort.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer nah und fern! Herr Walk ist hier auf die Details der Stellungnahmen umfangreich eingegangen. Deshalb werde ich dazu nichts sagen, sondern eher etwas Grundsätzlicheres einordnen. Auf fast allen Ebenen werden einerseits das Fachkräfteproblem, aber auch die überbordende Regulierung und Bürokratie artikuliert. Die wohlfeilen Worte haben aber keine Auswirkung in der Praxis. Zugegeben, es geht hier um die Umsetzung übergeordneten Rechts, aber die Verursacher sind in EU, Bund, Land im Wesentlichen identisch: Brüder im Geiste der Bürokratie und der Gängelung der Bürger sind sie allemal. Positiv zu vermerken ist aber die Möglichkeit, gemeinsame oder externe Meldestellen zu nutzen, da wir nun mal die Meldestellen einrichten müssen. – So weit, so gut.

Ich habe leider keine großen Erwartungen, dass die Meldestellen wirklich helfen, Probleme und Fehlentwicklungen aufzudecken und zu beheben. Es kommt ja nicht nur darauf an, dass gemeldet wird, sondern darauf, was passiert, wenn eine Meldung erfolgt. Hier nur drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, wo ich denke, dass es sicherlich Indizien und Meldungen gegeben hat, aber die Probleme erst groß geworden sind:

Erstens: 200 fehlerhafte Einbürgerungen durch eine führende Mitarbeiterin in der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 200 Einbürgerungen fehlerhaft erfolgen, ohne dass vorher davon Kenntnisse in der Verwaltung gewesen wären. Ja, dann gab es eine große Schleuseraffäre in Nordrhein-Westfalen, bei der chinesische Staatsbürger eingeschleust wurden, denen wurden Aufenthaltstitel gegeben in größerem Umfang, ging auch durch die Presse. Ich denke, auch da wird es genug Hinweise oder Indizien gegeben haben, ohne dass was passiert ist. Und jetzt zuletzt Klimaschutzprojekte deutscher Unternehmen in China in Milliardenhöhe, die es so nicht gegeben hat. Und auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass das völlig – sage ich mal – auch ohne Aufmerksamkeit in der Verwaltung geblieben sein konnte.

(Beifall AfD)

Ich vermute, die Meldung bzw. der Meldeweg war nicht das Problem, sondern die Handhabung durch die Hausleitung und durch die politische Führung. Da müssten wir eigentlich ansetzen, dass wir wieder zu einem Dienstethos kommen, zu einer neutralen Verwaltung, zu einer neutralen Ministerialverwaltung, und auch die Behördenleitung und die politische Ebene muss dort wieder ganz klar auf dem Grundgesetz, auf dem Bundesgrundgesetz handeln.

Es gibt aber auch handwerkliche Mängel im Gesetz. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand im Gesetzent