Deswegen möchte ich auch an dieser Stelle ganz herzlich den Akteuren um die Erstellung dieses Gesetzes danken. Das waren wir nicht nur als Fraktionen, sondern wir hatten da Unterstützung in Form von Formulierungshilfen aus dem Umweltministerium. Herr Minister, Sie und Ihr Team haben hier sehr gut mit dem Landtag zusammengearbeitet, und genauso die Akteure, die vor Ort betroffen sind, nämlich die Städte und Gemeinden, die hier sehr klar formuliert haben, welche Anforderungen sie haben. Der Kompromiss ist eben, genau das politische Risiko um die Frage zu verringern, ob es vor Ort eine Antwort auf die Frage gibt, welche Energie ist möglich, und das im übertragenen Wirkungskreis darzustellen.
Herr Gottweiss, es ist eben ein Unterschied, ob ich einen Plan aufstelle, der nicht rechtsverbindlich ist – das ist deutlich –, oder dann die Frage stelle: Was werde ich konkret vor Ort als Gemeinde investieren? Diese Frage und diese riesengroße Herausforderung, die da auf unsere Gemeinden und Städte bei der Ertüchtigung der Wärmeversorgung, bei der Investition in die Wärmeversorgung zukommt – sei es Fernwärme, seien es Nahwärmenetze, seien es individuelle Lösungen –, wird unsere Gemeinden und Städte richtig viel Geld kosten. Da müssen natürlich auch die Gemeinderäte und die Stadträte ganz klar mitentscheiden. Aber das ist der nächste Schritt. Jetzt braucht es verlässliches, nachvollziehbares und vor allen Dingen fachlich fundiertes Wissen, was vor Ort möglich ist. Und dieses Wissen zu generieren, kostet Geld. Da müssen wir den Gemeinden und Städten sagen: Diese Aufgabe ist eine, bei der wir wollen, dass sie gelöst wird, weil sie notwendig ist, auch für das Land. Deswegen geben wir sie in den übertragenen Wirkungskreis, weil eine Frage da geklärt ist, nämlich die der Finanzierung. Damit bestehen Sicherheit und eine Grundlage für die Gemeinden und Städte, sich auch in der Zukunft Know-how aufzubauen bei der ganzen Frage der Energieversorgung. Das wird immer wesentlicher, für die Gemeinden ist es eine Zukunftsfrage, und wir wissen, dass wir mit dieser Form der Übertragung der Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis eine verlässliche Größe gefunden haben. Das sagen uns auch alle Anzuhörenden.
Deswegen, Herr Gottweiss: Ich finde es wirklich ein bisschen herausredend, was Sie hier konstruiert haben, denn ob auch eine Förderung in Zukunft nur nach dem Wärmeplan funktioniert oder nach den Entscheidungen vor Ort, das entscheidet der Fördermittelgeber, und das sind heute bei diesem Gesetz nicht wir. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der vorliegende rot-rot-grüne Gesetzentwurf behandelt die Landesumsetzung des Ende 2023 auf Bundesebene beschlossenen Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dies wiederum korrespondiert mit dem Gebäudeenergiegesetz, mittlerweile berühmt als Heizungsgesetz. Es schreibt vor, dass die Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026, und Gemeindegebiete mit weniger
oder gleich 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 diese Wärmepläne umsetzen müssen, was – Überraschung! – mit einem personellen und finanziellen Mehrbedarf einhergeht und vom Gemeinde- und Städtebund bereits angemahnt wurde. Die vom Bund prognostizierten Kosten dieser Planung anhand des Königsteiner Schlüssels von 11,7 Millionen Euro für die Erstellung sowie ein anschließender jährlicher Erfüllungsaufwand für die Fortschreibung in Höhe von 800.000 Euro jährlich, reichen absehbar nicht aus, und Rot-Rot-Grün versucht sich als Retter in der Not, der aber das Elend mitverursacht hat. Die Erkenntnis, dass dieser ganze Wärmepumpenirrsinn grundsätzlich abzulehnen ist, bleibt nämlich aus. Die TEAG schreibt dazu in ihrer Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung, – ich zitiere –: „Die Erstellung der Fachgutachten wird von den Kommunen mit einem Mehr an Leistungen in der Regel fremd vergeben. Die Erstellung der Fachgutachten muss mit einem größeren Kostenrahmen ausgestattet werden, mehr als 13 Millionen Euro“, Zitatende. Die ebenfalls in der Anhörung befindliche Gemeinde Langwetzendorf schreibt – ich zitiere: „Ein genauer finanzieller Aufwand zur Umsetzung ist nur geschätzt zu ermitteln. Bisherige Verfahren, die vergleichbar wären, sind nicht vorhanden. Erfahrungen, wie zum Beispiel das Förderverfahren zum schnellen Ausbau der Internetversorgung, könnten hier als eine grobe Annahme herangezogen werden. Hier kann für unsere Gemeinde ein Planansatz von 250.000 Euro angesetzt werden, das entspräche 58,14 Euro pro Einwohner“, Zitatende.
Neben den Kosten spielt der Personalaufwand eine Rolle. Die Ingenieurkammer Thüringen schrieb – ich zitiere –: „Diesseits wird vermutet, dass die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans von einem Teil der betroffenen Kommunen als zu knapp bemessen eingeordnet werden. Insbesondere die in kleinen Kommunen zur Verfügung stehende Personalausstattung und eine permanent hohe Arbeitsauslastung gestalten jegliche Befassung mit Zusatzaufgaben kompliziert“, Zitatende. Die Architektenkammer sagte – ich zitiere wiederum: „Wir schätzen den Beratungsbedarf des überwiegenden Teils der Thüringer Kommunen als sehr hoch ein und sehen daher dringend die Notwendigkeit einer externen Beratung. Zudem ist eine Weiterbildung der mit der kommunalen Wärmeplanung betrauten kommunalen Bearbeiter notwendig“, und weiter „Allerdings ist zu befürchten, dass insbesondere mittlere und kleine Kommunen, die bereits jetzt unter Personalmangel leiden, mit dieser weiteren Aufgabe überfordert sein werden. Neben der Vergabe, Bereitstellung von Basisdaten und Betreuung der Planungsaufgabe ist für das begleitende Monitoring und die Umsetzung zusätzlicher bzw. erhöhter Personalbedarf zu erwarten“, Zitatende.
Die Zuschriften deuten an, dass die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes Kosten verursachen und personelle Ressourcen geradezu verschlingen wird. Dazu kommt, dass die zeitliche Umsetzung, das heißt, die Einhaltung der oben genannten Fristen fraglich ist, vor allem wenn Geld und Fachkräfte fehlen. Nun kann man symptomatisch an der Ausführung des umstrittenen Bundesgesetzes herumdoktern oder man spricht grundsätzlich aus, dass das Wärmeplanungsgesetz in Verbindung mit dem Heizungsgesetz und dem linken
Wer hier zustimmt, begrüßt auch die mit dem Gebäudegesetz einhergehende Enteignung der Bürger, und er braucht sich dann auch nicht wundern, Herr Möller, dass er in der Wählergunst verliert, um nicht zu sagen, geradezu abschmiert.
Denn die Menschen wollen nicht abgeholt, mitgenommen oder zurechttransformiert werden. Die wollen ihr Leben leben, ohne linke und grüne Bevormundung. Vielen Dank.
Ja, meine Vorrednerin – sehr geehrte Damen und Herren – hat jetzt wunderbar die Einstellung der AfD einmal auf den Punkt gebracht. Sie hat kritisiert, dass das neue Gesetz mit zusätzlicher Arbeit und Personalaufwand und Geldaufwand verbunden ist. Na ja, wenn wir die Wirtschaft, das Land voranbringen wollen, für die Menschen was Gutes tun wollen, dann sind logischerweise Neuerungen immer mit einem gewissen Geld- und Personalaufwand verbunden. Und wenn anscheinend die CDU lieber Stillstand und gar nichts machen will, dann ist das, glaube ich, nur ein Sinnbild für Ihr Verständnis von Politik, meine Damen und Herren.
Denn man muss es deutlich sagen: Wir beschließen heute einen wichtigen Baustein der Klimaschutzpolitik. Die Hälfte unseres Energieverbrauchs resultiert aus dem Wärmesektor – auch ein Grund, warum wir von Putin übrigens derart abhängig waren, wie Sie es genau heraufbefördert haben. Deswegen ist es wichtig, dass – wie auch in allen anderen Sektoren – die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird. Damit schützen wir unsere Lebensgrundlagen und auch die künftiger Generationen. Der Anteil der Erneuerbaren liegt aber derzeit im Wärmesektor erst bei gut 15 Prozent. Es liegt also mit der Wärmewende eine Mammutaufgabe vor uns. Genau deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen hat.
Als Voraussetzung für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen zunächst Wärmepläne aufgestellt werden. Aus diesen Wärmeplänen geht dann hervor, in welchen Gebieten welche Lösungen unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll sind. Auf dieser Grundlage können dann die Bürger/-innen und Wärmeversorgungunternehmen ihre Investitionsentscheidungen zu der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeversorgung treffen.
Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder, sicherzustellen, dass die Kommunen innerhalb des gesetzten Rahmens ihre Wärmepläne erstellen. Dieser Pflicht kommen wir nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor dem Ende der Legislaturperiode ist vor allem im Interesse
der Thüringer Kommunen. So erhalten sie Planungs- und Finanzierungssicherheit für die anstehenden Aufgaben.
Erfreulicherweise wurde der Gesetzentwurf in der Anhörung des Ausschusses auch positiv bewertet. Vielfach wurde der Wunsch nach einer schnellen Verabschiedung zum Ausdruck gebracht. Im Interesse einer schnellen Verabschiedung haben wir in dem Gesetzentwurf genau deswegen nur die Dinge geregelt, die sich zwingend aus den Vorgaben des Bundes ergeben. Im Wesentlichen ist dies die Festlegung der planungsverantwortlichen Stelle.
In den Ausschussberatungen hat die CDU jedoch den Gesetzentwurf abgelehnt und dies mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis begründet. Für uns ist das nicht nachvollziehbar und auch nach den
Ausführungen von Herrn Gottweiss bleibt es das, denn die Kommunen erhalten mit der Festlegung in den übertragenen Wirkungskreis gerade die Finanzierungssicherheit, die überall gewünscht ist.
Vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie sprechen von Klimaschutzpolitik. Glauben Sie wirklich, dass man mit Steuern, Verboten oder mit Wärmeplanungen das Wetter ändern oder das Klima beeinflussen könnte?
Genau, die Zwischenrufe haben es schon deutlich gemacht: Mit dem Pariser Klimaabkommen haben wir uns für Klimaschutz vereinbart. Deswegen ist das natürlich ein Schritt dahin und ich kann Ihnen aber deutlich sagen: Klimaschutz ist die Ursache, warum wir das natürlich angehen, aber ich bin der Überzeugung, mit diesem Wärmeplanungsgesetz erhalten wir etwas ganz Wichtiges: nicht nur Klimaschutz in Thüringen, sondern die Gemeinden bekommen Sicherheit. Es gibt neue Investitionen, die in neuartige Wärmeversorgungstechnologien reinfließen und deswegen ist dieses Gesetz definitiv eines, das auch für mehr Fortschritt in Thüringen sorgen wird.
Ich war aber gerade bei der Finanzierungssicherheit, denn klar ist auch, natürlich sind es Herausforderungen, die auf unsere Gemeinden zukommen, aber genau deswegen steht das Land Thüringen in der Verantwortung, da zu unterstützen. Mit dem übertragenen Wirkungskreis sorgen wir dafür und stellen sicher, dass jede Gemeinde hier die finanzielle Unterstützung bekommt und damit auch die Investitionen und Herausforderungen angehen kann. Würde man diese Aufgabe nicht im übertragenen Wirkungskreis regeln, wie von der CDU-Fraktion gefordert, dann wäre es dem eigenen Wirkungskreis und diese Finanzierungssicherheit würde entfallen. Deswegen ist es so, wie wir es geregelt haben.
Die CDU sieht unverständlicherweise im übertragenen Wirkungskreis eine Entmachtung der Gemeinde- und
Stadträte, aber auch dieses Argument ist nicht wirklich stichhaltig, denn die Wärmepläne allein entfalten noch gar keine rechtliche Außenwirkung. Erst durch den Beschluss eines kommunalen Rats ist dies der Fall, zum Beispiel, wenn dann ein Wärmenetzausbaugebiet ausgewiesen wird. Deswegen halten wir diese Bedenken für nicht nachvollziehbar. Sie sind vor allem kein Grund, diesem Gesetz heute nicht zuzustimmen.
Im Gegensatz dazu begrüßen wir den Entschließungsantrag der Freien Demokraten, denn in diesem werden die Mitwirkungsrechte der Kommunen noch einmal deutlich benannt. Der Antrag geht zudem auf die Finanzierungsfragen und auf die Unterstützung der planungsverantwortlichen Stellen durch das Land ein. Viele Anregungen aus der Anhörung werden in dem Antrag noch einmal unterstrichen. Wir werden dem Entschließungsantrag deshalb auch zustimmen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Die Umstellung auf klimaneutrale Wärmequellen ist nicht nur eine große Herausforderung, in ihr liegen auch große Chancen. Wir Grüne sind uns sicher, dass der Umbau auf klimaneutrale Wärmeversorgung einen Beitrag zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung leisten wird und wir durch die Unabhängigkeit von teuren fossilen Importen das Energiepreisniveau langfristig stabilisieren können.
Dafür sind allerdings sowohl von staatlicher als auch von privater Seite erhebliche Investitionen notwendig. Wir brauchen deshalb unabhängig von den regulären Haushalten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene finanziell gut ausgestattete Klimatransformations- und Zukunftsfonds. Als Bündnisgrüne ist uns dabei sehr wichtig, dass die aus den Fonds finanzierten Förderprogramme streng an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Deshalb will ich auch an dieser Stelle noch mal den eindeutigen Appell an Christian Lindner richten, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen dafür zu sorgen, dass die bestehenden Förderprogramme durch haushaltspolitische Uneinigkeit in der Bundesregierung nicht ständig unter Vorbehalt stehen. Es braucht hier Sicherheit für Bürger/‑innen und für die Länder.
Mit diesem schlanken Wärmeplanungsgesetz gehen wir heute voran, stellen die Weichen für die Zukunft. Kommunen und Bürger/‑innen erhalten damit Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute behandeln wir erneut die Länderkomponente zum Wärmeplanungsgesetz, das durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr eingebracht und durch den Bundestag verabschiedet wurde. Durch dieses Gesetz werden die Kommunen verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll zudem die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Ergebnis der Wärmeplanung sind eben Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026, in den kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Es ist also Zeitknappheit. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen oder durch externe Auftragnehmer vornehmen lassen wie bei anderen Planungen auch.
bis jetzt zu diesem Thema. Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe verschaffen. Dies Ausgangssituation in den größeren Städten mit einer gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung ist hier nicht die schlechteste, da hat man ja auch ohne dieses Gesetz bereits weit vorgearbeitet. Dennoch gibt es auch hier noch große Herausforderungen bei der Dokarbonisierung der Wärmeerzeugung und natürlich auch einen hohen Finanzbedarf, auf den wir auch noch zu sprechen kommen.
Wir haben im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine umfassende Anhörung zu dem Gesetz durchgeführt. Und ja, es gab ein paar Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Wärmewende, welcher hier durch die Bundesregierung vorgegeben ist. Ich sage auch, es ist sehr ambitioniert, und das sage ich auch als Bauingenieur. Auf der anderen Seite stehen die
Bürger, die verständlicherweise natürlich von der Kommunalpolitik eine zügige Antwort erwarten, wohin die Reise in ihrem direkten Umfeld gehen wird, welche Angebote künftig gemacht werden, für welche Form der Heizung sie sich entscheiden sollen und wie lange gegebenenfalls die Sanierung noch hinausgezögert werden kann, um keine Fehler in der Planung zu machen. Die Leute stehen jetzt schon bei ehrenamtlichen Kommunalpolitikern auf der Schwelle und sagen: Wie geht es denn weiter? Die Kommunen haben vorgetragen, dass zwischen den Aufgaben, die nach diesem Gesetz übertragen werden, und der im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden liegenden Aufgabe der Energieversorgung ein enger Zusammenhang besteht und dies auch entsprechend berücksichtigt werden muss.
Ein paar Worte zu der Diskussion um den eigenen Wirkungskreis: Natürlich bin ich auch immer ein Verfechter kommunaler Selbstverwaltung. Das steht bei mir schon fast auf die Stirn gestempelt. Aber ich will an dieser Stelle auch sagen, Straßenbaulastträger erteilen immer noch die Aufgrabungsgenehmigung. Also selbst wenn man ganz zopfig wäre, wären sie nicht außen vor. Mit Blick auf die Notwendigkeit, dass die Wohnungswirtschaft, dass die Kommunen auch Gewerbe und Industrie schnell Klarheit brauchen, müssen wir auch schnell vorwärtskommen. Deswegen werbe ich für den Beschluss des anhängenden Entschließungsantrags in der Drucksache 7/10106, den wir als FDP eingebracht haben.