Protocol of the Session on May 15, 2020

se verursachen, sofern zusätzliche Fahrzeuge und zugehöriges Personal überhaupt verfügbar sind, Mehrausgaben, die durch die Landesregierung bisher nicht gedeckt worden sind.

Meine Damen und Herren, um dem verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzip Folge zu leisten, sind auch nach unserer festen Überzeugung, nach unserer festen Auffassung diese durch Verordnung der Landesregierung entstehenden Mehrausgaben entsprechend zu refinanzieren. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Infrastrukturausschuss.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Bergner. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Dr. Lukin von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir, bevor ich mich mit dem Antrag beschäftige, noch ein ganz großes Dankeschön an die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr und im Öffentlichen Personennahverkehr, die unter den schwierigsten Bedingungen dieser Zeit die Beweglichkeit und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat aufrechterhalten haben.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Das hat auch enormen Einfluss auf die Bewertung dieses Antrags, um es ganz deutlich zu sagen.

Herr Bergner, Sie haben, glaube ich, die CoronaKrise als eine der schwersten der letzten zig Jahre bezeichnet. Aber das trifft genauso auch für die ÖPNV- und für die SPNV-Unternehmen zu. Deswegen, so positiv der Ansatz ist, beispielsweise die treuesten der treuen Nutzer des ÖPNV und SPNV zu unterstützen, so haben Sie doch vollständig die Schwierigkeiten der Verkehrsunternehmen in diesem Antrag weggelassen. Mit keiner Silbe sind Sie auf die finanziellen Probleme eingegangen. Sie wissen doch, die Einnahmesituation, Brutto-/Nettoverträge, Bestellerentgelte, kommunale Mittel, staatliche Ausgleichszahlungen und die Fahrgasteinnahmen sind im Wesentlichen in vielen Punkten einfach problematisiert. Die Fahrgasteinnahmeverluste – VDV, BDO, Mofair und die anderen Unternehmen schätzen sie in der Gesamtheit der Bundesrepublik bis zum Ende des Jahres auf 5 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Aber auch im Thüringer Bereich sind die Fahrgasteinnahmen zu 70 bis 90 Prozent

(Abg. Bergner)

eingebrochen. Wir alle kennen die Situation: hintere Einstiege, keine Kassenautomaten in den Bussen, Rückgang der Fahrgastzahlen, Schließung von verschiedenen Unternehmen, von verschiedenen Schulen, Kitas bzw. auch das Nichtfahren von Risikopersonengruppen – nehmen wir gerade die Senioren. Deswegen verwundert es mich eigentlich, dass Sie in Ihrer Begründung die Landesregierung dafür verantwortlich machen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wessen Verordnung ist das?)

Also soweit ich weiß, hat die gesamte Bundesrepublik – sämtliche Ministerpräsidenten – in Abstimmung gehandelt und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Das ist keine Willkürmaßnahme der Landesregierung,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wessen Verordnung ist das?)

die par ordre du mufti festgelegt hat, dass jetzt sozusagen die Lebensumstände in Thüringen zu verändern sind. Also das wundert mich schon ein bisschen.

Gehen wir wieder auf den Antrag zurück: Eine der wichtigsten Aufgaben – und Herr Malsch hat dankenswerterweise die 41 Millionen Euro, die für die Diskussion zum Mantelgesetz zur Corona-Hilfe vorgeschlagen sind, schon erwähnt – ist, die Liquidität und die Fahrbereitschaft der Unternehmen im Freistaat aufrechtzuerhalten. Ich kann Ihnen auch den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie etwas ungenügend recherchiert haben. Wenn ich mir Punkt 1 ansehe, so haben eine Reihe von Verkehrsunternehmen durchaus bereits ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Alle, die sich bis Ende März bei einer Vielzahl von Verkehrsunternehmen als Abonnementen gemeldet haben, konnten zum 1. April – also innerhalb von 24 Stunden – sogar noch kündigen oder ihr Abo zurückfahren. Es war freilich nicht bei allen so. Aber auch dort galt, beispielsweise im VMT-Bereich: Wer bis zum 10.04. – also im nächsten Monat – sein Abonnement gekündigt hat, konnte ab 1. Mai praktisch vom Abo Abstand nehmen; genauso konnte, wer 21 Tage zusammenhängend krank war – und Quarantäne ist eine derartige Maßnahme –, ebenfalls das Abo kündigen. Also hier gab es schon auch Anstrengungen der Unternehmen. Um es mal mit einem Vergleich zu sagen: Die Landesregierung hat hier eingeschränkte Wirkungsmöglichkeiten, sie kann nicht einfach in Verträge zwischen Verkehrsunternehmen und Privatpersonen hineinregieren. Es wäre ja genauso, wenn wir sagen würden, okay, wir fordern vom Vermieter eine Mietkulanz für eingemietete Friseurläden, die

drei Monate nicht arbeiten konnten. Das ist das Gleiche – Privatrecht, Privatverträge usw.

Auch zu Punkt 2: Da fordern Sie zwar Landesgelder, aber lediglich zum Ausbügeln möglicher Kulanzregelungen. Hier ist es aber notwendig – und das wurde schon von dem Kollegen der CDU begründet und ich möchte es auch noch mal unterstreichen –, dass wir den Unternehmen die fehlenden Fahrgasteinnahmen ersetzen und dass wir hier die Möglichkeit haben, dass vor allen Dingen der weitere Bestand des ÖPNV hier geregelt wird und auch die Züge, die zu 90 Prozent leer fahren, aber das Angebot aufrechterhalten, dass wir dort also auch unseren Verpflichtungen nachkommen. Hier ist auch eine Reihe von Möglichkeiten durch die Landesregierung geschaffen worden, ob das nun vorfristige Ausgleichszahlungen sind oder der Verzicht auf pönale und ähnliche Sachen. Und, wie gesagt, den Hinweis, dass das keine Maßnahme Thüringens ist, sondern eine in der gesamten Bundesrepublik abgestimmte, möchte ich an dieser Stelle noch mal wiederholen.

Wenn wir darüber reden, welche Möglichkeiten beispielsweise in Punkt 4 offeriert werden, so kann ich Ihnen auch nicht ersparen: Sie müssen dort an der Stelle genauer hinschauen. Es gibt in Thüringen relativ wenig eigenständigen Schülerverkehr. Das ist eine Verkehrsbeziehung, in der auch öffentlicher Verkehr integriert ist.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist der Punkt!)

Nehmen wir mal die größeren Städte, da fahren die Schüler im Nahverkehr mit. Das heißt also, es können keine zusätzlichen Straßenbahnen, Busse etc. eingerichtet werden. Sollte es im Regionalverkehr zum Teil dazu kommen, dann sind auch Hygienemaßnahmen zu beachten, und die sind von den Verkehrsunternehmen in ihren Hygienekonzepten dargelegt worden. Also auch dieser Punkt ist in gewisser Weise so ein bisschen ein Schuss ins Blaue – nach der Devise: Macht mal! –,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da kennen Sie den ländlichen Raum nicht!)

aber nicht untersetzt. Das Anliegen, dass man treue Abonnenten und Nutzer des Nahverkehrs auch unterstützt, sollte man gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen nach Beendigung der Corona-Krise einfach mal ins Auge fassen, aber nicht in dieser Form. Deswegen möchten wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich fange auch mal mit einer Botschaft der Zuneigung an, so, wie das Herr Malsch gemacht hat: Ich mag Sie auch, jedenfalls viel lieber als die anderen Fraktionen.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das können Sie sich echt sparen, Ihr höhnisches Gelaber!)

Aber, meine Damen und Herren, ich muss Ihnen auch sagen: Diesen Antrag kann ich leider auch nicht loben, denn er ist leider ziemlich daneben.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wie Ihr Gerede!)

Er enthält ziemlich wirkungslose Kulanzlösungen, die er erzwingen möchte – also für die Abonnements im Nahverkehr –, die ich eher von den Grünen und von den Linken erwartet hätte, und er belastet dabei natürlich unglaublich die öffentlichen Haushalte,

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Noch nicht mal zuhören können Sie!)

zunächst mal natürlich die Haushalte der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise oder, wenn dann der Ausgleich kommt,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja eben! Bitte den ganzen Antrag lesen!)

natürlich vom Land. Und ich verstehe natürlich, meine Kollegen und Kolleginnen von der FDP, wenn Sie gemerkt haben, dass Sie auch mal einen sozialen Anstrich brauchen und da so ein bisschen die neoliberale Agenda verlassen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was neoli- beral ist, wissen Sie gar nicht!)

Das kann man machen, das ist auch wichtig in der Corona-Krise, lieber Herr Bergner. Aber wenn man die Interessen der Arbeitnehmer in den Blick nehmen möchte, zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld, dann kann man da viel erreichen, aber vor allem auf der Bundesebene – Sie sprechen ja insbesondere die Kurzarbeit an. Dort könnten Sie eine Menge unternehmen, dort könnten Sie Impulse setzen, damit die von Kurzarbeit Betroffenen nicht an wesentlichen Einkommensverlusten leiden und das entsprechend verlängert wird. Da gibt es ja auch

entsprechende Initiativen, da können Sie sich positiv einbringen.

Ein Sonderkündigungsrecht und die teilweise oder vollständige Rückerstattung des Entgelts für Abonnements im Regional- und Nahverkehr – das ist der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein in den Finanzkassen der Familien. Diesen Ansatz finde ich auch irrational – ich erkläre Ihnen warum. Oder besser gesagt: Sie müssten es eigentlich erklären. Sie müssten erklären, warum …

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich muss Ihnen nicht erklären, was Sie irrational fin- den!)

(Heiterkeit SPD)

Hören Sie mal zu! Sie müssten eigentlich erklären, warum die FDP in diesem Antrag diejenigen Arbeitnehmer für weniger schutzwürdig hält, die in den weiten Teilen des ländlichen Raums unseres Freistaats leben und für die die Mobilität des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Regionalverkehrs einfach nicht gegeben ist, weil die Taktung zu schlecht ist. Sie wissen, dass das so ist, dass man dann teilweise anderthalb Stunden zur Arbeit fährt und anderthalb Stunden zurückfährt. Und was macht so ein Arbeitnehmer, der dann vielleicht auch noch seine Kinder in den Kindergarten bringen muss und vielleicht noch abends zum Sportverein möchte? Der least sich beispielsweise einen Kleinwagen. Was machen Sie mit dem? Wie erklären Sie diesem Arbeitnehmer, der im ländlichen Raum gar nicht so selten ist, dass Sie dem Großstädter oder demjenigen, der in den verdichteten Gebieten wohnt, das Dauerabonnement erstatten oder ihn von den Kosten entlasten möchten, aber der, der brav seine Leasingrate abstottert, dass der das mal schön selbst allein weiterzahlen soll?

(Beifall AfD)

Also denen zeigt Ihr Antrag den Stinkefinger, und das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, das können wir auf gar keinen Fall mit unterstützen. Abgesehen davon finden wir es ein bisschen seltsam, dass gerade Sie als Liberale nun zu den Anhängern der Kommandowirtschaft wechseln

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ach du lie- ber Himmel!)

und die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs und des Regionalverkehrs zur Kulanz zwingen wollen – sei es auch verbunden mit einer Ausgleichszahlung, die Sie aber leider nicht beziffern. Aber wissen Sie, Herr Bergner, Sie müssen mal überlegen, was Sie da für eine Büchse der Pandora aufmachen. Ich habe sofort daran gedacht, was ist eigentlich, wenn beispielsweise im rot-rot-grünen

Lager jetzt jemand auf die Idee kommt und sagt, als Nächstes nehmen wir uns die Vermieter vor, die Zweitwohnungen von Arbeitnehmern am Arbeitsort mietentgeltlich zur Verfügung gestellt haben, und fordern, dass auch da ein Sonderkündigungsrecht besteht. Was ist mit denen? Haben Sie an die mal gedacht? Sie machen da wirklich ein ganz schönes Fass auf, das sollten Sie lieber zumachen. Ich muss sagen, ich bin Frau Lukin sehr dankbar, dass sie im Grunde genommen ein ähnliches Beispiel gebracht und gesagt hat, dass das aus ihrer Sicht eben auch nicht der richtige Weg ist. Ich muss sagen: Alle Hochachtung, Frau Lukin! Also das, was Sie da vorgeschlagen haben, das ist wirklich in keiner Weise liberal; wenn, dann vielleicht so liberal, wie es sich Fidel Castro in Cuba vorgestellt und gewünscht hätte.

(Beifall AfD)

Und, meine Damen und Herren, dann will ich noch etwas dazu sagen, und zwar: Ihr Fraktionsvorsitzender ist – auch wenn er relativ selten da ist – Stadtratsmitglied in Erfurt. Ich denke – ich bin mir sicher, er weiß das auch –, er kennt die Implikationen, die die Corona-Krise für städtische, für kommunale Haushalte hat, wie gravierend die Belastungen sind. Allein für den Fall Erfurt – er hat ja seinen ÖPNV – ist es so, dass wir einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag an notwendigen Investitionen auf Eis legen, damit diese Krise finanziell gestemmt werden kann. Und dann kommen Sie und schlagen vor, trotzdem noch mal den kommunalen Haushalt mit solchen Ausgleichszahlungen zu belasten,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Wie- derholung desselben Denkfehlers macht das nicht besser!)

obwohl Sie wissen, Herr Bergner, dass das Sondervermögen, was die Unterstützung der Kommunen anbelangt, viel zu kleine Ansätze hat, was auch entsprechend schon kritisiert worden ist. Da reicht die Decke eh schon nicht, trotzdem wollen Sie noch mehr Leistungen aus diesem schmalen Budget spendieren, und das Ganze auch noch, wenn ich mir Ihren Antrag angucke, ohne irgendeine Aussage dazu, was das Ganze kostet. Allein der billige Hinweis auf das Konnexitätsprinzip ist in Ihrem Antrag enthalten, und das, meine Damen und Herren, ist unseriös.

(Beifall AfD)