so stärkt, dass sie augenfällig wird und man auch als Mensch daran erinnert wird, welche Aufgaben man selber leisten kann, um sich möglicherweise die Krebsdiagnose ersparen zu können.
Ganz entscheidend, damit das funktioniert, ist der dritte Ankerpunkt und eigentlich der wichtigste nicht zu vernachlässigen: Was passiert mit unserem Universitätsklinikum in Jena? Ich war dort selbst Patient und ich kann nur sagen: Wie viele andere Betroffene habe ich dort beste medizinische Betreuung erfahren. Aber wenn wir wollen, dass auch in den neuen Ländern sozusagen beste Krebsforschung stattfinden kann, dann brauchen wir auch dieses gemeinsame Antragsverfahren mit Leipzig gemeinsam, aber eben auch die Anerkennung unseres Universitätsklinikums als Leiteinrichtung, als onkologisches Spitzenzentrum, weil das die Voraussetzung ist für diesen Antrag – die FDP hat es beschrieben –, aber eben auch trotzdem diese Anerkennung als Leiteinrichtung, auch wenn wir eine Konzernstruktur in unserem Universitätsklinikum in Jena vorfinden. Das ist notwendig. Sonst funktioniert der Antrag nicht. Und wenn wir da runterfallen, sind wir auch für die nächste Dekade in dieser Krebsdekade definitiv außen vor für die Spitzenforschung. Die brauchen wir aber und deshalb braucht es eben auch in dieser Krebsdekade nicht nur die Bündelung der Kräfte von Krebsgesellschaft, von Krebshilfe und vom Deutschen Krebsforschungszentrum, sondern es braucht eben auch eine konzertierte Aktion von Politik und Wissenschaft und Medizin und allen Verantwortlichen in Thüringen, damit dieses Antragsverfahren gelingt, aber eben auch, damit unser UKJ in Jena diese besondere Rolle spielen kann für die klinische und für die wissenschaftliche Leitinstitution, weil das eben die Voraussetzung dafür ist.
Dafür braucht es auch in der Beratung, die wir jetzt im Ausschuss, eine Abstimmung zwischen den Ministerien machen. Es braucht eine klare Regelung, welche Unterstützung das UKJ bei der Antragstellung bekommt und wie wir gemeinsam aus diesem Landtag heraus diese Antragstellung unterstützen können, damit wir auch für unsere Thüringer Bürgerinnen und Bürger, für die Patienten hier in diesem Land wirklich Spitzenforschung anbieten können, die Unterstützung nutzen können. Die Voraussetzung für alle Hilfe, die Patienten erfahren können, ist, dass es beste Forschung gibt, dass die Mediziner, die bei uns forschen, unsere Unterstützung bekommen, nicht abwandern, sondern in Thüringen auch weiter ihre Heimat sehen und uns dabei helfen können, diese schreckliche Krankheit – wie andere, aber eben auch die – zu besiegen und zu bekämpfen und die nationale Dekade gegen den Krebs auch hier in Thüringen zum besonderen Mit
telpunkt unserer politischen Debatten zu machen. Da sie schon ein Jahr existiert, ist es – glaube ich – auch notwendig, …
Ja, ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Es ist wichtig, dass wir in Thüringen diese nationale Dekade im Kampf gegen den Krebs auch hier zum Mittelpunkt unserer politischen Arbeit machen. Vielen Dank dafür.
In der einen mir verbliebenen Minute möchte ich noch mal die Gelegenheit nutzen, die Ausführungen von Herrn Montag und Herrn Mohring zu unterstützen, denn diese Kritik und diese Vorschläge an die Landesregierung haben wir uns als Politiker nicht ausgedacht, sondern das sind eindeutige Forderungen vom Präsidenten der Thüringischen Krebsgesellschaft Prof. Hochhaus vom Uniklinikum Jena. Seine Wünsche für die Unterstützung des Projekts sind jetzt ganz aktuell im Thüringer Ärzteblatt erschienen. Ich denke, wenn jemand von der Basis, der tagtäglich mit diesem Thema zu tun hat, diese Forderungen und diese Wünsche äußert, dann ist das authentisch und das ist dann auch ein Anreiz, diese Dinge zu befriedigen. Danke schön.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht mehr. Dann erhält als Nächste Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Mohring bedanken, dass er jetzt hier nach vorn gegangen ist und sehr offen über seine Erkrankung gesprochen hat, wie man das persönlich erlebt und was es alles braucht
und welche Hürden den Menschen oftmals plötzlich im Weg liegen. Deswegen ist es wichtig, dass wir Mut machen und dass es eben Menschen gibt, die sich sehr in der Selbsthilfe engagieren, die also etwas leisten, was nicht nur unverzichtbar, sondern unersetzlich ist, nämlich aus der eigenen Erfahrung zu zeigen, dass der Weg gegangen werden kann, dass es ganz viel Hilfe und Unterstützung gibt und dass man die auch finden kann. Insofern herzlichen Dank! Ich glaube, das macht auch noch mal Mut und es braucht dann Menschen wie Sie, die hier in einer Art Selbsthilfe gemeinsam mit anderen Akteuren diese Hoffnung und positive Energie dann auch ausstrahlen. Also herzlichen Dank!
Ich würde jetzt gern zum Antrag der FDP kommen. Der Titel wurde auch schon einige Male benannt und wenn man sich den Titel anschaut – ich muss es auch hier noch mal sagen –, ist das erst mal sehr, sehr vielversprechend. Ich muss aber auch sagen, dass im Wesentlichen die Punkte, die Sie heute benannt haben, den Maßnahmen entsprechen, die seit Jahren in Thüringen auch praktiziert werden. Ich will aber noch mal voranstellen, wenn es um die Bewältigung der Krankheit Krebs geht, wenn es um die Krebsbekämpfung geht, dann sind natürlich viele Bereiche gefragt und sind notwendig in den Blick zu nehmen. Das ist insbesondere auch der Bereich der Prävention, der Vorsorge. Es geht darum, Patientinnen und Patienten zu stärken, es sind die Bereiche der Forschung, der Behandlung und natürlich auch der Nachsorge. Um all diese Punkte kümmert sich die Thüringer Landesregierung intensiv und ich würde das punktuell zumindest hier darstellen wollen.
Zunächst erst einmal zu der Frage der psychosozialen Beratung für Krebskranke und ihre Angehörigen: Das wurde hier schon benannt, das nimmt einen besonderen Stellenwert in der Arbeit der Thüringischen Krebsgesellschaft ein. Auch ich war in solchen Beratungsstellen, habe mit den Menschen dort gesprochen und weiß, welche Probleme es gibt. Deswegen war es uns auch so wichtig, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass es für diese psychoonkologischen Beratungsstellen endlich auch eine regelhafte Finanzierung gibt. Insofern freuen wir uns, dass es nun endlich einen Vorstoß der Bundesregierung in Richtung einer regelhaften Finanzierung der Krebsberatungsstellen gab. Der Grund, warum das so lange gedauert hat, war, dass die Bundesregierung dafür zunächst eine Bestands- und Bedarfserhebung durchgeführt hat. Auch das ließ eine Weile auf sich warten, aber die Ergebnisse sind da und jetzt hat man sich für eine regelhafte Finanzierung entschlossen. Vorgesehen
ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sowie andere Träger jeweils einen 40-prozentigen, die Länder einen 15-prozentigen Finanzierungsanteil übernehmen und die restlichen 5 Prozent durch die jeweiligen Träger der Beratungsstellen zu leisten sind.
Bisher ist die Verpflichtung der Krankenkassen durch eine Ergänzung in § 65 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Das ist aber – wie gesagt – gerade noch in den Kinderschuhen. Nach dem derzeitigen Stand würden bei dem für die Länder vorgesehenen Finanzierungsanteil in Höhe von 15 Prozent 52 Millionen Euro auf die Länder insgesamt entfallen. Ein Anteil von 7,8 Prozent wäre dann für die Länder zu leisten. Die Entscheidung über die genaue Aufteilung der Kosten steht noch aus und solange das nicht entsprechend geregelt ist, können wir das leider auch nicht im Landeshaushalt regeln. Aber ich bin mir ganz sicher, sobald diese Absprachen getroffen sind, wird es eine Zustimmung durch den Thüringer Landtag geben, damit diese regelhafte Finanzierung auch sichergestellt ist. Begleitend haben wir als Landesregierung punktuell versucht, die Beratungsstellen auch mit Lottomitteln zu unterstützen. Die Unterstützung der Selbsthilfegruppen ist auch selbstverständlich.
Zum Vorstand der Thüringer Krebsgesellschaft, Herr Montag: Nach § 5 der Satzung ist das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bereits seit vielen Jahren als Mitglied im erweiterten Vorstand vertreten. Diese Aufgabe wurde bis zum 01.06.2019 von einer Kollegin wahrgenommen, die dann aber in den Ruhestand gegangen ist. Es gab auch einen weiteren Kollegen, der stellvertretend für sie, gerade wenn es um das Krebsregister ging, im Vorstand aktiv gewesen ist. Insofern kann man sagen, dass das Ministerium als erweitertes Vorstandsmitglied seine Funktionen wahrgenommen hat, nämlich die Beratung des Vorstands in medizinischen, sozialversicherungsrechtlichen und auch fürsorgerechtlichen Angelegenheiten sowie auch in Angelegenheiten, die durch Beschlüsse geregelt werden. Ich denke, dass Professor Hochhaus das auf gar keinen Fall abstreiten würde. Aktuell steht die Neuwahl des Vorstands für den 25. November an, in dieser Vorstandssitzung wird selbstverständlich auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des TMASGFF in den Vorstand berufen werden.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der Frage der Prävention, die Sie zu Recht hier auch mit benannt haben. Wir wissen aus der Präventionsforschung, dass es ein wichtiges Anliegen ist, Menschen zielgenauer zu erreichen. Wir wissen auch, dass das Gelingen von Prävention, aber auch
das gute Gelingen von Behandlung und Nachsorge davon abhängt, welches Alter Menschen haben. Es hängt vom Geschlecht ab, von der Herkunft, von der sozialen Situation. Und wir wissen, dass Lebensumstände auch Auswirkungen darauf haben, ob man daran erkranken kann und wie am Ende die Heilungschancen sind.
Deswegen war es für uns wichtig, dass in unserer Landesgesundheitskonferenz, die wir in der letzten Legislatur ins Leben gerufen haben, das Thema der Krebsprävention besonders diskutiert wird. In der Landesgesundheitskonferenz haben wir gemeinsam Wirkungsziele zur Krebsprävention formuliert. Diese beziehen sich vor allem auf die zielgruppengerechte Information der Bürgerinnen und Bürger. Sie beziehen sich auch auf die informierte Inanspruchnahme der empfohlenen Krebsvorsorgeuntersuchungen sowie auf Programme und Angebote zur Gesundheitsförderung.
Für die Umsetzung dieser Ziele wurde im Jahr 2018 im Rahmen der vierten Landesgesundheitskonferenz von den Mitgliedern der Beschluss zur Umsetzung des Europäischen Kodex Krebsbekämpfung gefasst. Mit diesem Beschluss nehmen sich die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz des Auftrags an, diesen Kodex in ihren Institutionen und darüber hinaus öffentlich zu machen und somit auch alle Thüringerinnen und Thüringer für dieses Thema zu sensibilisieren. In den Arbeitsgruppen der Landesgesundheitskonferenz wurden konkrete Umsetzungsschritte entwickelt und eine zielgruppenspezifische Ansprache sowie eine gezielte Aufbereitung der Informationen diskutiert. Die Entwicklung einer einheitlichen Kommunikation des Kodex unter der Dachmarke der Landesgesundheitskonferenz scheint dabei sinnvoll. Derzeit wird daran gearbeitet, welche Rolle die jeweiligen Mitgliedsinstitutionen bei der Umsetzung einnehmen können. Das ist ja das Besondere an der Landesgesundheitskonferenz: Viele Akteure, die auf den verschiedensten Ebenen von der Schule über Bildung bis zur gesundheitlichen Behandlung aktiv sind und hier gemeinsam an den Themen arbeiten sollen.
Krebsprävention – das habe ich schon gesagt – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist also wichtig, dass hier gemeinsam sensibilisiert wird, um nicht nur Krebsvorsorge, Krebsbekämpfung gemeinsam umzusetzen, sondern auch das Thema der Gesundheitskompetenz noch einmal in den Vordergrund zu stellen. Das war letztes Jahr das Thema der Landesgesundheitskonferenz, nämlich Gesundheitskompetenz. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Baustein im Sinne der Prävention.
Zu Frage 3 – der Sicherstellung der medizinischen Infrastruktur im ländlichen Raum – sei zunächst zu
mindest darauf hingewiesen, dass der Sicherstellungsauftrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt. Die Aufgabe ist also im Rahmen der Selbstverwaltung an die Kassenärztliche Vereinigung ergangen, aber nichtsdestotrotz unterstützt das Land bei dieser Aufgabe, zum Beispiel durch die Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum.
Aber ein weiteres, wichtiges Instrument ist natürlich auch die Arzneimittelversorgung, insbesondere auch für die Basisversorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Hier will ich noch einmal daran erinnern, dass wir uns als Land Thüringen starkgemacht haben, dass die ambulante Chemotherapie erhalten werden kann. Wir haben uns in der letzten Legislatur dafür starkgemacht, dass bei individuell hergestellten Zytostatika und sterilen Arzneimitteln hier eben nicht auf Exklusivverträge zurückgegriffen werden kann, sondern dass hier die ambulante Versorgung notwendig vor Ort sichergestellt werden muss, entsprechend der Bedarfe. Die Exklusivvertragsregelung wurde daraufhin abgeschafft und durch eine Rabattregelung für die Krankenkassen auf die Wirkstoffe ersetzt.
Zum Aufbau telemedizinischer Behandlungsnetzwerke zur Verbesserung der Versorgung möchte ich nur auf die Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft hinweisen. Hier werden Lösungsansätze für patientenbezogene, sektorenübergreifende Zusammenarbeit nicht nur diskutiert, sondern es wurden entsprechend auch Lösungsansätze erarbeitet, die jetzt durch die Digitalagentur Thüringen in die Fläche gebracht werden sollen. Genauso ist es mit der Präsentation der Forschungsergebnisse. Diese ist Aufgabe der Hochschulen laut Thüringer Hochschulgesetz und demgemäß im Universitätsklinikum bezüglich der Kliniken gängige Praxis.
Zu den Gremien, der Besetzung der Thüringer Krebsgesellschaft habe ich schon etwas gesagt. Lassen Sie mich an der Stelle etwas zur Bestellung des Beirats für das Klinische Krebsregister Thüringen sagen. Das ist im Gesetz genannt. Es sind zwölf Institutionen, die jeweils um Vorschläge für die Benennung der Vertreter gebeten wurden. Es fehlen derzeit noch drei Rückmeldungen von Vorschlägen für diesen Beirat. Es ist aber auch so, dass der Beirat bis jetzt nicht berufen werden musste, da das Krebsregister ja in den letzten zwei Jahren erst aufgebaut wurde, also noch im Aufbau war, und Anträge auf Bereitstellung von Daten erst jetzt realisiert werden können. Insofern, denke ich, werden wir der Aufgabe nicht nur sehr gerecht, sondern es ist auch angemessen, jetzt den Beirat entsprechend zu bestellen. Und natürlich kann dann sofort, wenn die fehlenden Rückmeldungen
Zur Unterstützung des UKJ will ich auf die Bereiche „Wissenschaft“ und „Forschung“ und auf das Wirtschaftsministerium verweisen, das das UKJ wirklich sehr unterstützt. Unter anderem beginnt das bei der Zurverfügungstellung eines jährlichen Millionenbeitrags als Landeszuschuss für laufende Aufwendungen in Forschung und Lehre. Zusammen mit dem Universitätsklinikum Leipzig plant das UKJ die gemeinsame Entwicklung eines von der Deutschen Krebshilfe geförderten onkologischen Spitzenzentrums. Das wurde schon benannt. Zielstellung des Kooperationsprojekts ist es, in beiden Einrichtungen die Kompetenzen zu bündeln. Durch dieses Zentrum kann dann auch die bessere Versorgung der Patienten in der Fläche gestaltet werden.
Gerade erst in dieser Woche haben wir die Nachricht erhalten, dass es das vom Universitätsklinikum und der Uni Jena entwickelte Projekt „WeCaRe“ als eines von sechs Thüringer Projekten in die Konzeptionsphase des Förderprogramms „WIR!“ des Bundesforschungsministeriums geschafft hat. Ich habe das auch persönlich mit unterstützt. Bei „WeCaRe“ geht es um eine Steigerung des Patientennutzens durch den ganzheitlichen Ansatz eines regionalen Gesundheitswesens von der Diagnose über die Therapie bis zur Nachsorge in der Behandlung von Krebserkrankungen. In den kommenden sechs Monaten wird das Projekt nun mit bis zu 250.000 Euro gefördert. Sollte das Projekt einen Platz für die darauffolgende Umsetzungsphase gewinnen, könnte das Projekt weiter über die Laufzeit mit jährlich bis zu 8 Millionen Euro gefördert werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Aufgrund der Überschreitung der Redezeit der Landesregierung gäbe es jetzt, falls gewünscht, noch mal 2 Minuten und 38 Sekunden für jede Fraktion obendrauf. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Vielleicht noch mal zum Prozedere: Herr Zippel, weil Sie vorhin angemerkt haben, dass Sie auch den Änderungsantrag mit überweisen wollen – der geht automatisch mit. Ein Änderungsantrag ist immer mitbepackt, nur bei einem Alternativantrag müsste extra über die Überweisung abgestimmt werden. Wir stimmen also jetzt nur ab über die Überweisung des Ursprungsantrags. Der Änderungsantrag ist dann im Ausschuss automatisch mit dabei.
Ich komme zur Abstimmung über die beantragte Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/682 einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/786 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist diese Ausschussüberweisung einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zum Schluss dieses Tagesordnungspunkts und treten in die Mittagspause ein. Obwohl wir noch nicht so weit gekommen sind, gebe ich trotzdem einem vielfachen Wunsch nach, die Mittagspause auf 45 Minuten zu verlängern, weil die Wege hier doch etwas weiter sind als im gewohnten Gebäude.
Es ist jetzt 13.22 Uhr. Wir würden dann also um 14.07 Uhr fortsetzen, das ist dann eine Dreiviertelstunde, also sagen wir gleich 14.10 Uhr, aber bitte seien Sie pünktlich. Es gibt keine Fragestunde mehr, die hatten wir gestern komplett abgearbeitet. Wir setzen dann fort mit der wichtigen Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Also um 14.10 Uhr bitte ganz pünktlich wieder hier sein und eine schöne Mittagspause.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der CDU - Drucksache 7/788 -
Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Dauer von sieben Jahren. Scheidet ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vor Ablauf der Amtszeit aus, so wählt der Landtag ein neues Mitglied für eine volle Amtszeit. Daher hat der Landtag ein neues stellvertretendes Mitglied mit Befähigung zum Richteramt für die Dauer von sieben Jahren zu wählen.
Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/788 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Jörg Geibert.
Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Reinhardt, Frau Abgeordnete Hoffmann und Herrn Abgeordneten Urbach, nach vorn.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.-Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.