Einen recht schönen guten Morgen auch meinerseits! Frau Präsidentin, entschuldigen Sie meine Forschheit heute Morgen, aber das ist wahrscheinlich das hohe Interesse, das ich an dem Thema habe.
Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für den detailreichen Bericht. Und wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Damit wäre ja im Großen und Ganzen der Punkt I des Antrags schon erledigt.
Bevor ich zu den Schwerpunkten des Berichts seitens der Fraktion Die Linke komme, würde ich gern auch noch mal anknüpfen und einige Gedanken und Sätze zur Historie der zurückliegenden Jahre
und der damit verbundenen Ereignisse, Begegnungen, Gespräche und parlamentarischen Beratungen formulieren. Nicht erst das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag hat die Novellierungsdebatte zum MDR-Staatsvertrag eröffnet, sondern die seit Jahren bestehende spürund sichtbare Ungleichheit der MDR-Länder bei der Verteilung der strukturellen, finanziellen, aber auch personellen Ressourcen des MDR.
Man kann – nein, man muss vielleicht sogar – sagen, das ist der Geburtsfehler des MDR-Staatsvertrags. Mit dem – meine Damen und Herren der CDU-Fraktion – gemeinsamen Antrag – ich betone: gemeinsamen Antrag –, der schon angesprochen worden ist, in der zurückliegenden Legislaturperiode in Drucksache 6/991, haben wir – um es noch einmal zu sagen – gemeinsam den parlamentarischen Aufschlag vorgenommen. Besonders stolz bin ich auf die Tatsache, dass aufgrund des Thüringer Ausschusses eine Initiative zur Beratung der Medienausschüsse Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einschließlich der Vertreter der Staatskanzleien gestartet worden war. Großen Anteil hatte damals der Ausschussvorsitzende, Kollege Kubitzki, aber ich befürchte, dass er gerade nicht am Livestream sitzen wird und dieses Lob sozusagen empfangen kann.
Leipzig, Erfurt, Magdeburg waren die Beratungsorte. Wir haben nicht alles klären können, was wir an den heute noch vorhandenen Problemen wahrnehmen müssen, einiges aber fraktions- und landesübergreifend schon. Es war und ist umso bemerkenswerter, weil wir uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei Staatsverträgen über unsere Nichtmitwirkung immer beklagen – und ich finde, berechtigt beklagen –, hier ist es anders praktiziert worden.
Zurück zum Bericht und zum Stand der Novellierung: Meine Damen und Herren, zwei Gedanken möchte ich aus dem Bericht und dem Stand der Novellierung hervorheben. Da sind die Notwendigkeit und die seit Langem auch zwingende Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – um es vorsichtig zu beschreiben – für den in die Jahre gekommenen MDR-Staatsvertrag. Dies schließt über die medienpolitischen ausdrücklich auch die technischen Entwicklungen mit ein. Es beschreibt die Präzisierung des Auftrags und des Angebots, die Qualitätsanforderungen an die Berichterstattung, eine stärkere Transparenz bei der finanziellen und wirtschaftlichen Führung der Anstalt und der Arbeit der Aufsichtsgremien, insbesondere des Rundfunkrats. Man erkennt notwendige Neuverweisungen auf den Medienstaatsvertrag, Barrierefrei
heit wird fixiert, aber auch ökologische Aspekte bis hin zu besseren Bedingungen für regionale Produzenten einschließlich ausgewogener Vertragsbedingungen und fairer Verteilung von Verwertungsrechten finden Berücksichtigung im Entwurf des neuen Staatsvertrags. Dies alles sind keine unwesentlichen Bestandteile bei der Novellierung. Es sind notwendige Veränderungen zur – wie gesagt, meine Damen und Herren – Modernisierung des Staatsvertrags.
Die offenen Probleme sind durch den Staatssekretär angesprochen worden: Verwendung der Beitragseinnahmen und der damit verbundenen gerechten Ressourcenverteilung der Länder, Besetzung und Verteilung der Vertreterinnen im Rundfunkrat, Begrenzung von Gehältern der Intendanten und der Direktoren und die entsprechenden Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten.
Lassen Sie mich kurz auf die Probleme eingehen: Mit dem in § 2 Abs. 3 durch Thüringen vorgeschlagenen Einstieg in eine schrittweise gerechte Verteilung wird man einerseits den gewachsenen Strukturen der anderen Länder dahin gehend gerecht, dass keine abrupte sofortige Veränderung der Strukturen eingeleitet wird, sondern parallel ein Kontrollmechanismus – Stichwort: Abweichungsfaktor – eingeführt wird, der in seiner Konsequenz dann einen entsprechenden Maßnahmenplan hervorruft. Da dieser Vorschlag seit Monaten in der Debatte ist, kann ich nur die Partner in Sachsen und Sachsen-Anhalt zum konstruktiven Umgang oder zumindest zur Formulierung eigener Gedanken auffordern und ermutigen. Damit – lassen Sie mich das so formulieren – sehe ich den Punkt II des Antrags vorläufig, entwurfstechnisch gesehen, zumindest in Bearbeitung.
Der Rundfunkrat. Für mich sind zwei Momente ausschlaggebend: Einerseits wird der Rundfunkrat nur geringfügig vergrößert, zumal bei den gesellschaftlichen Vertretern, womit sich andererseits der Anteil der Staats- und Parteivertreter prozentual verkleinert. Ja, man könnte sich noch weitere Veränderungen bei der Besetzung und Strukturierung des Rundfunkrats vorstellen, aber dies ist dann wohl doch nicht durchsetzbar und würde zu weiteren Konflikten in den Beratungen führen.
Eine Veränderung steht aber doch als Vorschlag: Das ist die Angleichung der Anzahl der Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Verhältnis war in den letzten Jahren 6 zu 3, jetzt wird 4 zu 4 – zumindest als Vorschlag – angestrebt.
Intendanten- und Direktorengehälter – nur eine Bemerkung dazu: Wer heute noch immer – gerade beim Umgang mit öffentlichen Mitteln – exorbitante
und braucht mit Blick auf die anstehende Beitragsdebatte überhaupt nicht in die Bütt oder in den gesellschaftlichen Diskurs einzutreten. Da hilft auch das Argument nicht, man bekommt dann keine vernünftigen Führungskräfte für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk mehr. Dieser Überbietungswettbewerb ist durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, jetzt wäre eigentlich die Passage zu Punkt III des Antrags laut meinem Manuskript dran, die da gelautet hätte: Ich finde es ja schon demokratietheoretisch mutig, eine Landesregierung per Beschluss aufzufordern, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Datum einen Staatsvertrag vorzulegen im Wissen, dass mehrere eigene souveräne und unabhängige Partner mit am Tisch sitzen.
Daher bin ich dem Antragsteller und dem Einreicher ausdrücklich dankbar, eine Neufassung ohne den Punkt III vorgelegt zu haben.
Die finanziellen, inhaltlichen und medienpolitischen Voraussetzungen sowie die politischen Einsichten in den drei MDR-Ländern scheinen gut zu sein. Daher kann und muss der MDR-Staatsvertrag endlich novelliert werden. Wenn wir uns darin einig sind und dieser Antrag der CDU-Fraktion diese Einigkeit im Thüringer Landtag demonstrieren könnte, dann soll es so sein. Dieser Antrag, der seine Substanz aus dem schon erwähnten gemeinsamen Antrag aus der vergangenen Legislaturperiode im wahrsten Sinne des Wortes saugt, wird natürlich in seiner Zielrichtung nicht schlechter, weil er durch die CDU allein gestellt wird,
sondern er verliert damit nur Autorität, Ausstrahlung und Wirkung. Dies werden wir ihm, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, mit unserer Unterstützung und Zustimmung wieder geben.
Und ich gehe noch einen Schritt weiter, es ist schon angesprochen worden: Wir werden auch weiterhin den medienpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion – in diesem Falle den Kollegen Kellner, in der Vergangenheit war es der Kollege Wucherpfennig – in die Reihen der regierungstragenden Fraktionen bei
den Gesprächen mit den Vertretern der anderen regierungstragenden Fraktionen von Sachsen und Sachsen-Anhalt integrieren,
um den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Fraktionen – gerade auch in Sachsen – unsere Geund Entschlossenheit zu zeigen sowie letztmalig gemeinsam für die Interessen Thüringens und eine baldige Novellierung des Staatsvertrags zu streiten. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Blechschmidt, nach dieser salomonischen Umarmung dieses breiten Konsenses weiß man gar nicht so richtig, was man jetzt als Oppositionsfraktion dazu eigentlich noch kritisch anmerken könnte, um die Harmonie nicht zu stören.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehende MDR-Staatsvertrag steht auf dem Prüfstand, das haben meine Vorredner schon gesagt. Seit 30 Jahren gibt es ihn und er gehört natürlich auch novelliert. Wir unterstützen hier die Intention des CDU-Antrags, da wir angesichts der drängenden Herausforderungen im Jahr 2020 eben auch möglichst einen Konsens finden und die Novellierung zum Abschluss bringen sollten. Neben den strukturellen Fragen gibt es auch noch weitere drängende Fragen, die wir klären sollten. Die Herstellung von Transparenz, die Einführung einer gemeinsamen digitalen Plattform, die flexiblere Ausgestaltung von Verbreitungskanälen und die Ausweitung der Online-Verweildauerfristen erfordern eben auch hier eine Einigung. Gleichwohl – und da sind wir uns auch nach der Wortmeldung von Staatssekretär Krückels mit der Landesregierung einig – müssen wir allesamt die Interessen des Freistaats im Blick behalten. Denn wenn drei Partner, mögen sie auch unterschiedlich groß sein, gemeinsam zusammenarbeiten, gilt es auch hier, ein Gebot der Fairness, des Miteinanders und des
Ausgleichs zu wahren. Und wenn man mal die Metapher eines Kuchens verwenden möge, dann ist es schon so, dass nicht nur die großen Stücke, sondern auch die mit viel Sahne obendrauf derzeit tatsächlich in Sachsen sind. Es muss also unser aller Ziel sein, in den Verhandlungen diesen Status quo letzten Endes aufzubrechen. Da haben Sie, Herr Krückels, auch ausdrücklich unsere Unterstützung. Wir stehen also in dieser Frage bei den Kollegen der CDU, es bedarf einer gleichgewichtigen Entwicklung der MDR-Standorte, einer ausgeglichenen und gerechten Aufteilung im Hinblick auf die gemeinsamen, überregionalen Aufgaben und die damit verbundenen Ressourcen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, beim vorliegenden Antrag der CDU handelt es sich um eine etwas abgeänderte Neuauflage eines Antrags, den die CDU vor über viereinhalb Jahren gemeinsam mit Rot-Rot-Grün eingebracht hatte. Der Antrag geht davon aus, dass der Medienstandort Thüringen im Arrangement der MDR-Standorte zu kurz kommt und Thüringen insoweit benachteiligt werde. Das haben wir heute ja schon gehört. Seit im September 2015 jener Antrag eingebracht wurde, fanden allerhand Gespräche zwischen den betroffenen Landesregierungen statt, es gab Briefwechsel zwischen den Medienausschüssen der Landtage, es gab eine gemeinsame Veranstaltung der Medienausschüsse und es gab so manches Hin und Her zwischen medienpolitischen Akteuren der beteiligten Länder.
Herr Staatssekretär Krückels hat ja gerade über den Stand der Beratungen und Veränderungen berichtet und wir haben vernommen, wie sich die Dinge verhalten. Wenn man das knapp zusammenfassen will, kann man wohl sagen, dass letztendlich nichts wirklich Substanzielles geschehen ist. Herr Krückels sprach ja gerade von überschaubaren Änderungen. Die Benachteiligung des MDR-Standorts Thüringen, die im Antrag moniert wird, ist geblieben. Und in der Tat kann man es beispielsweise als eine Benachteiligung betrachten, wenn von den heute knapp 2.100 MDR-Mitarbeitern nur ein kleiner Bruchteil, etwa 5 Prozent, am MDR-Standort Thüringen beschäftigt ist.
Aus der Perspektive der AfD sind dazu zwei Bemerkungen zu machen. Erstens, es ist schon kurios, dass die Jetzt-CDU große Klagen über die Benachteiligung Thüringens führt. Die MDR-Struktur ist ja nicht erst seit ein paar Monaten oder Jahren so, wie sie ist. Als der MDR-Staatsvertrag verhandelt und 1991 abgeschlossen wurde, hatte man sich seitens Thüringens damit begnügt, dass ein Landesfunkhaus, die Werbetochter des MDR für den Freistaat, abfiel, während die Hauptproduktion, die Produktionen usw. in Sachsen-Anhalt und Sachsen angesiedelt wurden. Ich erinnere daran, dass dieser MDR-Staatsvertrag von einer CDU-geführten Regierung ausgehandelt und unterzeichnet wurde. Er trägt die Unterschrift von Josef Duchač, der damals eine CDU-FDP-Regierung führte, und jetzt klagt die CDU, dass Thüringen etwas zu kurz kam bei diesem Vertrag. Wer hat es denn versemmelt, liebe Kollegen von der Union?
Wenn Sie sich jetzt als Anwalt der Enterbten aufspielen, dann ist es ein reichlich merkwürdiges Schauspiel, denn niemand anders als die Union hat die heutige Lage in der MDR-Standortstruktur zu verantworten.
Wenn heute Sachsen und Sachsen-Anhalt jenseits von Bekenntnissen praktisch doch sehr wenig Interesse an den Änderungen des Status quo erkennen lassen, dann rate ich Ihnen, liebe Kollegen von der Union, einmal mit Ihren Kollegen in Dresden und Magdeburg zu reden, denn bekanntlich sitzen dort CDU-geführte Regierungen. Vielleicht können Sie ja die dortigen Unionsherzen erweichen und Abhilfe schaffen.
Die Frage bleibt dann allerdings, wie eine angemessene Abhilfe aussehen müsste, um die konstatierte Benachteiligung Thüringens auszugleichen.