Protocol of the Session on May 15, 2020

Ferner sollte man so ehrlich sein und den Bürgern sagen, wofür die vielen neuen Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst eingesetzt werden sollen.

Es geht nämlich nicht um die längst überfällige Entlastung des ÖGD. Nein, der Aufhänger ist die Corona-Pandemie. Wäre die nicht über Deutschland hinweggerollt, hätte sich auch der Herr Spahn wohl nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes interessiert.

(Beifall AfD)

Mitarbeiter aus anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sollen die Gesundheitsämter auch bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterstützen, aber auch geschultes Personal der Bundeswehr soll eingesetzt werden. Überwachung und Nachverfolgung, das sind die zentralen Begriffe, meine Damen und Herren. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird damit zwar kurzfristig unterstützt, aber nicht nachhaltig gestärkt. Beim Robert KochInstitut soll nach dem Willen des Corona-Kabinetts der Bundesregierung dauerhaft eine Kontaktstelle für die Mitarbeiter der kommunalen Gesundheitsämter eingerichtet werden. Dass es sich hierbei nicht um vorübergehende Maßnahmen handelt, lässt tief blicken. Unter dem Vorwand, Infektionsketten schnellstmöglich zu unterbrechen und damit Ansteckungsrisiken reduzieren zu wollen, sollen künftig Tracking-Apps zum Einsatz kommen. Ich sehe hier eine deutliche Gefahr, dass mit einer Corona-App nun eine Überwachungsinfrastruktur durch die Hintertür installiert werden soll.

(Beifall AfD)

Datenschutz muss auch in Zeiten der Corona-Krise ein hohes Gut bleiben. Dieses gilt es zu verteidigen. Letztendlich muss auch der öffentliche Gesundheitsdienst von Bürokratie und unsinnigen Mehrbelastungen befreit werden. Nur so können sich die Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren.

Die AfD begrüßt daher jede noch so kleine Erleichterung. Jeder Schritt in Richtung Entbürokratisierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die AfD steht für die Beseitigung von Überregulierung, Bürokratisierung, ideologischen Zwängen und Verwaltungsexzessen, und dafür werden wir kämpfen, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene.

(Beifall AfD)

Der Antrag der FDP ist ein kleiner begrüßenswerter Schritt, dem wir zustimmen können, aber weitere Schritte müssen folgen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das hätte eigentlich als Rede gelangt!)

In Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der FDP, fordern Sie die Landesregierung auf, einen Gesetzent

wurf einzubringen, um die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu novellieren. Diese zugegebenermaßen etwas unglückliche Formulierung verstehe ich so, dass Sie – wie wir auch – ein ÖGD-Gesetz fordern, in dem unter anderem auch das hier im Antrag formulierte Anliegen vereinfachter Bürokratie Berücksichtigung finden soll. Ein modernes ÖGD-Gesetz ist längst überfällig. Das sollte ja bereits in der letzten Legislatur vorliegen. Das hat Rot-Rot-Grün den Mitarbeitern des ÖGD versprochen.

(Beifall AfD)

Wo konkret es klemmt – das würden wir gern von Ihnen wissen, liebe Frau Ministerin. Gern möchten wir das Vorhaben mit Ihnen gemeinsam voranbringen. Um das zu tun, haben wir einen entsprechenden Antrag eingereicht. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke.

Vielen Dank Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Montag, gestatten Sie mir zu Beginn vielleicht noch die Bemerkung: Sie hatten darauf hingewiesen, in der letzten Legislaturperiode nur außerparlamentarisch unterwegs gewesen zu sein. Leider trifft das auch auf diese Legislaturperiode zu, in fragwürdiger Mission, wie das Ihr Fraktionsvorsitzender in Gera leider bewiesen hat.

(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, FDP: Zum Thema!)

Aber zum vorliegenden Antrag „Meldesysteme der Gesundheitsämter vereinfachen, Bürokratie abbauen“ – sehr geehrter Herr Bergner –: In diesem Antrag geht es um einen vermeintlichen Abbau von Bürokratie bei der Anzeigepflicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Gesundheitsberufen an die Gesundheitsämter und die Weitermeldung der Niederlassung an die zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie hatten das als antragstellende Fraktion ausgeführt. Ein Abbau von Bürokratie ist durchaus ein gutes Ziel, es wurde auch vielfach, auch aus der Praxis, berechtigterweise, angemahnt. Aber bei diesem Beispiel hier erschließt sich das unserer Fraktion nicht und wir haben massive Bedenken, ob diese Änderung auch zielführend ist. Eine schlichte Lust am Abbau von Meldepflichten kann auch auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen. Besonders in

einer Pandemie versteht man, wie wichtig es ist, wenn die Ausstattung des Gesundheitswesens vor Ort den Gesundheitsämtern vollumfänglich ohne Zeitverzug bekannt ist. Wenn die Anmeldungen von Ärztinnen und Ärzten unmittelbar an die Kammern gehen würden, dann müssten die Gesundheitsämter diese Informationen erst einholen. Also würde es im Praxistest eher ein Aufbau von Bürokratie, da gewohnte und erprobte Meldewege nicht mehr eingehalten und aufgegeben werden. So müssen die Gesundheitsämter unverzüglich den Überblick haben, wer wo vor Ort medizinisch praktiziert. Die Corona-Pandemie hat uns alle herausgefordert und wird uns weiter fordern, nicht nur individuell, sondern auch das gesamte Gesundheitswesen. Bei den Gesundheitsämtern sind zusätzliche, komplexe Aufgaben mit neuen Verfahren und Prozeduren hinzugekommen. Als Hauptaufgabe kommt die Verfolgung von neuen COVID-19-Fällen und die weitere Recherche nach Menschen, die mit den Betroffenen Kontakt hatten. Wenn wir uns die Reproduktionsrate in den letzten Wochen anschauen, die zwischen 0,7 und 1,1 schwankte, und wenn wir uns die Hotspots in Greiz und Sonneberg anschauen, wissen wir, dass die Gesundheitsämter vor Ort mit einer besonderen Herausforderung konfrontiert sind und weiter konfrontiert sein werden. Auch von mir an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank für das bisher Geleistete und viel Kraft für die kommenden Aufgaben. Wir wissen auch, dass es thüringenweit Probleme gibt, Stellen in den Gesundheitsämtern zu besetzen. Sie sind aber sehr wichtig, um das Vertrauen in das Gesundheitswesen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Denn letztendlich müssen die Gesundheitsämter die Einhaltung von Standards, insbesondere im Bereich der Hygiene, kontrollieren. Deswegen heißt das Gebot der Stunde eben nicht Bürokratieabbau, sondern Personalaufbau.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es bei dem Thema viel Beratungsbedarf gibt. Aus diesen Gründen können wir den Antrag als eine Gelegenheit nutzen, um die Prozesse der Gesundheitsämter und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu analysieren und gegebenenfalls durch parlamentarische Initiativen zu verbessern. Daher würden wir auch eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung begrüßen und mittragen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Dr. Lauerwald)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, noch mal Herr Montag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die im Prinzip sehr sachliche Debatte. Zwei, drei Anmerkungen, lieber Herr Plötner, liebe Frau Dr. Klisch, haben mich noch mal vorgetrieben, weil ich das klarstellen möchte. Hier geht es nicht darum, irgendjemanden gegen irgendjemanden auszuspielen. Hier geht es nicht darum, den öffentlichen Gesundheitsdienst in irgendeiner Art und Weise geringzuschätzen, sondern das genaue Gegenteil ist die Absicht, gerade weil wir wissen, dass die Personalressourcen knapp sind und dass es die Landesregierung eben nicht so einfach hat – wenn ich das freundlich formulieren möchte –, genügend Personal zu finden, auch auf Kommunalebene. Genau für diese Aufgabe brauchen wir auf der anderen Seite Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Das ist der einzige Grund und ich finde den sachlich richtig, ich finde ihn sogar logisch und notwendig.

Es heißt so schön, eben fiel ein Wort, warum man nicht eigentlich mit dem Berg anfängt und nicht mit so einem kleinen Teil, der Kollege von der AfD hat das gesagt. Manchmal ist es eben so, dass sich eine alte Weisheit bewahrheitet: Der Tropfen auf dem heißen Stein kann der Anfang eines Regens sein –

(Beifall FDP)

und insofern auch einer guten Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält Frau Ministerin Werner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern sehr herzlich bedanken. Es ist ein unfassbares Arbeitspensum, das dort in den letzten Wochen und Monaten geleistet werden musste. Ich hoffe sehr, dass die Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, auch auf die spannenden Aufgaben, die

hier zu erledigen sind, wächst und dass sich vielleicht mehr Menschen vorstellen könnten, in dem Bereich tatsächlich auch tätig zu werden. Dass dies bis jetzt nicht der Fall ist und so viele Stellen bei uns unbesetzt sind – übrigens nicht nur in Thüringen, sondern in allen anderen Bundesländern auch –, liegt zum Teil daran, dass der öffentliche Gesundheitsdienst und die Aufgaben gar nicht so bekannt sind. Das ist eine Aufgabe, die dann in den Studiengängen sicherlich mit geleistet werden muss, hierauf aufmerksam zu machen und die Arbeit auch vorzustellen. Aber zum Zweiten liegt es natürlich auch an der unzureichenden tariflichen Bezahlung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Sie wissen, das Land Thüringen setzt sich seit vielen Jahren auf Bundesebene dafür ein, dass sich die kommunalen Arbeitgeberverbände endlich mit den Tarifparteien dafür einsetzen, dass hier die Tarife angeglichen werden an die tarifliche Finanzierung in den Krankenhäusern. Leider sträubt sich momentan noch der Kommunale Arbeitgeberverband, aber wir werden als Land weiter dranbleiben und hatten auch in der Gesundheitsministerkonferenz entsprechende Anträge eingebracht. Ich weiß, dass viele Ministerinnen und Minister versucht haben, hier noch mal zu sensibilisieren. Das wird eine Aufgabe der nächsten Jahre sein.

Wir haben als Land in der letzten Legislatur eine ganze Menge erreicht. Wir haben zum einen im Haushalt einen entsprechenden Haushaltstitel eingestellt, um Landkreisen und kreisfreien Städten Zuschläge zu zahlen, sowohl um den Lohn aufzustocken als auch beispielsweise Weiterbildungen finanzieren zu können. Es gibt jetzt die Möglichkeit über die öffentliche Akademie des Gesundheitsdienstes, dass auch die Thüringer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gesundheitsämtern an den entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen nicht nur teilnehmen können, sondern dass auch in Thüringen Weiterbildungsveranstaltungen umgesetzt werden. Ich glaube, dass hier zumindest einige Effekte entstanden sind, die den Fokus nicht nur auf den öffentlichen Gesundheitsdienst lenken, sondern auch die Arbeit verbessert haben. Aber es ist natürlich auch noch eine ganze Menge zu tun. Da sind wir uns einig.

Der öffentliche Gesundheitsdienst hat in den letzten Wochen wirklich durchgearbeitet – das muss man hier sagen –, es gab viele Unterstützerinnen und Unterstützer, die sich freiwillig bereit erklärt haben, beispielsweise bei Kontaktnachverfolgung und Ähnlichem die Gesundheitsämter zu unterstützen. Deswegen herzlichen Dank nicht nur an die Kolleginnen aus den Ämtern selber, sondern auch an all diejenigen, die hier mit unterstützt haben und die hier mit begleitet haben.

Es ist auch klar: Die Wichtigkeit und Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird nicht abnehmen, sondern ganz im Gegenteil. Wir wissen aus den Forschungen, dass gerade das Thema „Hygiene“ nicht nur bisher schon ein wichtiges Thema gewesen ist, sondern dass es bei der Begleitung der Pandemie noch ein viel wichtigeres und bedeutsameres Thema sein wird. Da geht es nicht nur darum, dass kontrolliert wird, sondern dass eben auch die entsprechenden Institutionen unterstützt werden, Hygiene- und Schutzkonzepte aufzustellen, die tatsächlich auch belastbar sind, die tragbar sind und die vermeiden helfen sollen, dass sich die Pandemie wieder ausweitet, dass die Infektionen wieder größer werden. Das ist eine Arbeit, die eher im Hintergrund stattfindet, aber – das wurde auch schon gesagt – sie wird an Bedeutung zunehmen. Dafür braucht es natürlich auch die entsprechenden Ressourcen und dafür braucht es auch entsprechende Strukturveränderungen.

Insofern ist der Vorschlag, der heute von der FDP unterbreitet wurde, im ersten Moment natürlich einer, der ganz plausibel klingt, weil er verspricht, es gibt hier Bürokratieabbau. Aber ich muss sagen, aus Sicht des Landes – und deswegen ist auch der Vorschlag aus der vorhergehenden Legislatur eben nicht aufgenommen worden – ist das keiner, den wir wirklich als geeignet sehen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten.

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass diese Aufgabenübertragung, wonach hier nach der Vorstellung der FDP-Fraktion die Kassenärztliche Vereinigung zunächst die Anzeigepflicht erfüllen soll, die dann die Meldung an die Gesundheitsämter gibt, hier nur eine Veränderung der Reihenfolge ist. Es gibt auch fachliche Gründe, warum das nicht umgedreht werden sollte, denn nach § 7 Abs. 1 der ÖGD-Verordnung müssen Angehörige der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich den Beginn, die Änderung und Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung anzeigen und darüber hinaus – das wurde auch schon angesprochen – müssen sie die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.

Das Gesundheitsamt hat nach der derzeitigen Rechtslage damit die früheste Möglichkeit, von seiner nach § 36 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz bestehenden Möglichkeit der infektionshygienischen Überwachung Gebrauch zu machen. Dazu zählt auch, die Einhaltung der in der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung genannten Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls deren Umsetzung auch anzuordnen. Wichtig sind diese Hand

lungskompetenzen besonders dann, wenn beispielsweise dem Gesundheitsamt bereits bekannte „schwarze Schafe“ frühestmöglich an der Berufsausübung gehindert werden können, bis die vorgegebenen Anforderungen erfüllt sind.

Es geht also um die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter, im Rahmen der Gefahrenabwehr Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen zu können. Das Gesundheitsamt ist dann in der Lage, auf eine gegebenenfalls bestehende Nichterfüllung von Anforderungen, sei es im hygienischen Bereich, der personellen Anforderungen oder auch bei der Ausstattung der Praxen, zu reagieren und Verstöße zu ahnden. Diese Eingriffsmöglichkeiten würden durch eine Veränderung der Meldereihenfolge erheblich verzögert bzw. erschwert.

Es geht also darum, dass wir in der Lage sein wollen, hier präventiv tätig werden zu können bei der Abwendung drohender Gefahren, wie zum Beispiel bei der Verhinderung der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten.

Im Übrigen sind die Heilberufekammern Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die ihre nach § 5 Abs. 1 Thüringer Heilberufegesetz übertragenen Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dazu gehört nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr auf die Heilberufekammern ist daher nicht möglich.

Aus den genannten Gründen ist die von der FDPFraktion vorgeschlagene Gesetzesnovellierung zwar wünschenswert, ein Bürokratieabbau mit Entlastung der Gesundheitsämter wäre aber aus unserer Sicht nicht zielführend und fachlich auch nicht vertretbar. Ich bin aber trotzdem gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Über die fachliche Seite reden wir noch mal!)

Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache schließen. Es war beantragt, diesen Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 7/681 an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das

(Ministerin Werner)

sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist die Überweisung wie beantragt beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Dem Krebs den Kampf ansagen – Wirksame Therapien fördern, Neuerkrankungen reduzieren, Patientinnen und Patienten bestmöglich unterstützen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/682 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/786 -