Darin haben wir 18 Maßnahmen formuliert, um die Thüringer Wirtschaft bestmöglich bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Damals haben wir – und wir waren die Ersten – genau diese Soforthilfen für Unternehmen gefordert. Ich glaube, es besteht auch Konsens darüber, die beste Hilfe für unsere Wirtschaft wäre, wenn die einschränkenden Maßnahmen zurückgenommen würden, wenn der Lockdown schrittweise zurückgenommen wird. Wir wissen aber nicht, wann das passiert. Denn hier hat eine Abwägung zu erfolgen zwischen gesundheitli
chen Risiken und den Schäden, die der Gesellschaft und der Wirtschaft entstehen. Diese Abwägung ist schwierig. Wenn wir weltweit schauen, wie in den Ländern mit verschiedensten Regierungen damit umgegangen wird, sieht man doch, dass es ein gleichermaßen vorsichtiges Vorgehen gibt. Ich glaube auch, es war richtig, was wir in Deutschland gemacht haben. Deshalb tue ich mich auch schwer und bin besorgt über Reaktionen, die sagen, der Lockdown sei nicht gerechtfertigt gewesen. Ich glaube, es war sehr richtig, wie wir mit der Krise bisher umgegangen sind. Wir müssen schauen, wie wir weiter damit umgehen, und wir brauchen natürlich Maßnahmen, um der Wirtschaft zu helfen. Dazu sind genau solche Direkthilfen ein Instrument und darum geht es heute.
Die CDU setzt sich deshalb für die sofortige zinsfreie Stundung von Steuerzahlungen und die Absenkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe ein. Das war auch ein Beitrag, den wir mit geleistet haben. Denn weder der Mittelstand, das Handwerk noch die zahlreichen Kleinunternehmen in Thüringen haben die Situation zu verantworten.
Die Corona-Pandemie ist ein exogener Schock, der seinen Ursprung in China nahm, von dort aus verteilte sich das Virus in kürzester Zeit auf die ganze Welt. Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, wurde ein notwendiger temporärer Lockdown vorgenommen, aber die Nebenwirkungen sind gravierend.
Die Wirtschaft ist dramatisch eingebrochen und viele wirtschaftliche Kennziffern haben einen Absturz erlebt, wie wir ihn in unserer Geschichte bisher noch nie erlebt haben. Der Situation, wie wir sie gerade erleben, kann man mit althergebrachten Methoden nicht begegnen. Wir brauchen neue Rezepte, neue Ansätze und neue Wege, um mit der Pandemie umzugehen und die Folgen abzumildern. Wir wollen zum Beispiel das Gastgewerbe, die Hotellerie und die Reisebranche, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, mit einer 50-prozentigen Umsatzausfallzahlung für drei Monate unterstützen, weil diese Betriebe die ersten waren, die schließen mussten, und wahrscheinlich auch die letzten sind, die wieder öffnen dürfen.
Mit diesem Ansatz einer Umsatzausfallzahlung betreten wir Neuland, aber der Vorteil liegt auf der Hand, denn eine solche Vorgehensweise sichert die notwendige dringende Liquidität. Außerdem gibt es den Unternehmen Sicherheit in Form von Zuschüssen. Des Weiteren wollen wir eine Vereinfachung im Vergabegesetz erreichen. Auch dazu gibt es von unserer Seite einen Gesetzesantrag, den wir eingebracht haben, um so die Unternehmen zu stützen. Genauso planen wir Verbesserungen für den Ein
zelhandel, indem wir im Ladenöffnungsgesetz eine temporäre Aussetzung des Satzes 1 in § 12 Abs. 3 vornehmen wollen.
Zu guter Letzt haben wir bereits letzte Woche einen Entschließungsantrag zum Mantelgesetz unter der Überschrift „Thüringer Mittelstands-Sicherungs-Programm – 50.000 Euro Soforthilfen für Thüringer Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte“ eingebracht, mit der Drucksache 7/735 und mit diesem Antrag haben wir bereits letzte Woche die heutigen Forderungen der AfD-Fraktion erfüllt und gehen noch darüber hinaus.
Ich muss auch Frau Lehmann korrigieren, die vorhin gesagt hat, dass das Mantelgesetz bereits alle Dinge schon inbegriffen hatte – genau der Bereich der Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern war nämlich nicht inbegriffen. Deshalb haben wir den zusätzlichen Entschließungsantrag gestellt. Auch wenn vorhin gesagt wurde, das betrifft nur 2,5 Prozent der thüringischen Unternehmen, so sagen wir, es sind doch unter dem Strich 1.655 Unternehmen, die betroffen sind und es sind ungefähr 200.000 Menschen, die in diesen Betrieben arbeiten. Wir halten es für wichtig, dass unserer Forderung hier auch nachgegangen wird.
Die CDU zeigt aber im Gegensatz zur AfD, dass wir konstruktive Opposition sind und unsere konkreten Vorschläge vorlegen. Wir haben eben nicht nur einen Plenarantrag mit der Aufforderung an die Landesregierung gestellt, sondern wir haben sehr zielgenau unseren Antrag mit dem Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise verknüpft und unser Antrag ist im Übrigen auch verknüpft mit darüber hinausgehenden Forderungen. Da geht es um Nachrangdarlehen, die im Rahmen von Thüringen-Kapital gestärkt werden sollen, und es geht um die erhöhte Übernahme von Risiken bei Bürgschaften, die momentan bei 80 Prozent stehen und auf 90 Prozent erhöht werden sollen. All das sind Punkte, die für unsere Unternehmen wichtig sind, die wir mit unserem Antrag verknüpft haben.
Der Antrag, der heute von der AfD hier vorliegt, ist deshalb überflüssig. Wir werben natürlich um die Unterstützung unseres Antrags zum Mantelgesetz. Unser Antrag wird Gegenstand in den Anhörungen sein und wird in der nächsten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses auch noch ausgewertet werden. Wir werden den Antrag der AfD heute ablehnen und werben dennoch für den inhaltlich gleich gelagerten, aber weiter gehenden Antrag der CDU-Fraktion. Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben das jetzt schon mehrfach heute Vormittag gehört: Seit Wochen laufen die Gespräche zu Soforthilfen unter anderem auch für die Thüringer Wirtschaft. Kollegin Lehmann hat in ihrem Redebeitrag sehr ausführlich dargestellt, was in den zurückliegenden Monaten in die Wege geleitet worden ist, wo Hilfe schon angekommen ist und in welchem Umfang wir weitere Hilfe als rot-rot-grüne Landesregierung und Vertreter dieser Koalition sehen. Ich denke, davon dürfte auch die AfD Kenntnis genommen haben. Umso mehr bin ich darüber verwundert, dass sie wieder mal spät – und eigentlich viel zu spät – mit einem Antrag um die Ecke kommt und das Ganze dann als „Corona-Soforthilfe“ für Unternehmen tituliert. Das hätte sie tatsächlich in der letzten Woche machen sollen, heute ist es nichts weiter als ein Schaufensterantrag.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, Sie sind einfach zu spät dran. Das, was Sie heute abliefern, kann tatsächlich nicht Wirtschaftskompetenzen in Ihren Reihen beweisen. Das Corona-Soforthilfepaket mit dem Mantelgesetz hatten wir letzte Woche hier im Sonderplenum in der ersten Lesung, und da hätten Sie diesen Antrag stellen können. Und ja, auch von der CDU-Fraktion gab es damals einen Antrag und der ist auch mit in die Beratungen aufgenommen worden und ist auch Bestandteil der Beteiligungswege.
Hilfsweise hätten Sie durchaus noch im Anschluss im Haushalts- und Finanzausschuss, der direkt und unmittelbar nach dem Sonderplenum tagte, Ihren Antrag einreichen können. Auch das haben Sie nicht gemacht. Zu den Hilfsmaßnahmen, die für Unternehmen mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern bereits zur Verfügung gestellt werden, möchte ich hier nichts weiter sagen, Frau Lehmann hat es weit ausgeführt, es wäre nur eine Dopplung.
Fest steht: Wir werden auch diesen Unternehmerinnen und Unternehmern die nötige Hilfe zukommen lassen und sie nicht im Regen stehen lassen. Und dafür hätte es Ihres Antrags heute tatsächlich nicht mehr bedurft. Vielen Dank, wir werden ihn ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Oft wird davon geredet, der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Nicht umsonst beneiden uns andere Länder um diesen Motor Mittelstand. Er ist Innovations-, Technologieund Wirtschaftsmotor Deutschlands, er erfindet sich ständig neu, steht für das internationale Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ und ist Garant für den Wohlstand in Deutschland – regional, national und auch rund um den Globus. Auch ist er ein wesentlicher Innovationsmotor im Bereich der Patentanmeldung mit 40 Prozent aller Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Man darf aber nicht nur lobende Reden auf den Mittelstand halten, sondern man muss auch Taten folgen lassen.
Sie, Herr Minister Tiefensee, fordern ein zielgenaues Konjunkturprogramm vom Bund. Auch sagen Sie, man müsse jetzt schnelle Anreize für die Wiederbelebung der Wirtschaft setzen. Doch was ist, wenn der Patient vor dem Einsetzen der Wiederbelebungsmaßnahmen schon tot ist? – So viel zum Thema „Schnelligkeit“ und zum Thema „Mantelgesetz“, meine lieben Vorredner.
Wer trägt denn die Verantwortung dafür, dass unsere Firmen mit einer Mitarbeiterzahl von 51 bis 250 Mitarbeitern keinerlei Soforthilfe aus Thüringen bekommen?
Frau Lehmann, bei den Rechenkünsten, die Sie gerade gebracht haben, wenn Sie die Soforthilfe von 50.000 durch 250 Mitarbeiter schon mal teilen und Sie auf 5 Euro kommen, dann zeigt mir das Ihre Wirtschaftskompetenz, Frau Lehmann, und zeigt mir auch, dass Sie dort nicht geeignet sind.
Normalerweise wäre die richtige Antwort 200 statt 5, also rechnen Sie noch mal nach, bitte. Und wenn Sie von den Grünen, Herr Müller, das noch bestätigen, dann zeigt mir das genauso, wie blind Sie da sind.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn hier einer nicht weiß, was zu tun ist, dann sind Sie das. Schauen Sie mal auf das Datum, an dem Sie Ihren Antrag eingebracht haben! Sie fahren die Unterneh- men vor die Wand! Sie sind ein Vollpfosten!)
Gestern war auch schon einer Pressemitteilung zu entnehmen, dass unser Wirtschaftsminister Herr Tiefensee von unserem Antrag gelernt hat.
Auch er will auf einmal Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern Corona-Soforthilfen zukommen lassen. Es scheint aber noch nicht ganz sicher zu sein. Schauen wir mal in die Pressemitteilung. Vielleicht wollen Sie auch stille Beteiligungen haben, Herr Tiefensee. Ich frage Sie: Ist das der Beginn der von Kevin Kühnert geforderten Verstaatlichung? Man weiß es noch nicht, schauen wir mal.
Andere Bundesländer unterstützen bereits ihren Mittelstand mit bis zu 250 Angestellten mit einer Soforthilfe, zum Beispiel Bayern oder Hamburg.
Zum Thema „Schnelligkeit“: Sie, die CDU, behaupten hier, wir hätten den Antrag zu spät eingebracht, er wäre überflüssig. Unser Antrag ist vom 27.04. und Ihr Einbringungsantrag ist vom 6. Mai. Ein Sonderplenum ist ein anderes Thema, aber das nur so am Rande.
Der Wirtschaftsminister des Freistaats Thüringen muss sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht in die unverschuldete Insolvenz geschickt werden. Von den Soforthilfen profitieren bislang Soloselbstständige und Kleinstunternehmer. Wenn Sie dann behaupten, diese Soforthilfen, die wir fordern, wären nicht in Ordnung und wären Schaufensterpolitik etc., dann Prost Mahlzeit.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Zeitpunkt, es geht ausschließ- lich um den Zeitpunkt!)
Kleine und mittelständische Unternehmen, sogenannte KMUs, definieren sich bezogen auf die Anzahl der Angestellten auf bis zu 250 Mitarbeiter. Unsere Landesregierung fördert aber nur Unternehmen mit Mitarbeiteranzahlen bis 50. Damit werden über 1.600 Unternehmen des Mittelstands in unse
rem Freistaat im Regen stehen gelassen. Über 90 Prozent der Unternehmen in Thüringen sind kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten, das hat auch Frau Lehmann bestätigt. Bedeutet das aber nicht, dass gerade diese 1.600 Unternehmen, denen Sie als Freistaat zum Großteil nicht helfen, mit die größten und wichtigsten Unternehmen in Thüringen sind? An diesen hängen die vielen anderen Kleinbetriebe, die Zulieferer, die Subunternehmer. Bereits Ende April forderte die IHK Südthüringen finanzielle Hilfen für Unternehmen mit über 50 Arbeitnehmern, denn die Umsätze zahlreicher Unternehmen sind über Nacht teilweise auf Null gesunken. Natürlich lobt der IHKHauptgeschäftsführer Herr Pieterwas das Land für die gestarteten Soforthilfemaßnahmen, denn es ist mehr als ein Signal und wirkt unbürokratisch und schnell für Unternehmen im Rahmen der ersten Hilfe. Allerdings war gestern der Presse zu entnehmen, dass in unserem Freistaat immer noch 5.000 Soloselbstständige und Kleinunternehmer auf einen Bescheid warten. Ebenfalls ist es höchst fragwürdig, warum die Regierung die anderen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern im Stich lässt. Stattdessen werden zum Beispiel über 13 Millionen Euro für die Verbesserung der Unterbringungssituation von neuen Zugereisten ausgegeben. Stattdessen dürfen Unternehmen eventuell beim Staat eine Bürgschaft beantragen oder aber auch Kredite, die mit Zins und Tilgung zurückgezahlt werden müssen, jedoch ist es zurzeit fraglich, mit welchen Einnahmen diese dann bedient werden sollen, meine Damen und Herren, wenn die unberechtigten Zwangsmaßnahmen nicht sofort beendet werden.
Die FDP ist dankenswerterweise kurz darauf eingegangen. Zwischenzeitlich mahnt die IHK Südthüringen weitere Hilfen für Unternehmen an, denn inzwischen ist ein Drittel der Thüringer Industrieunternehmen akut existenzgefährdet. Der IHK-Geschäftsführer Herr Pieterwas sagt – ich zitiere –: Wenn der Freistaat jetzt nicht mehr für Unternehmen tut, wird die Landespolitik am Ende einen großen Haufen Scherben zusammenkehren. – Unbekannte Auswirkungen auf die Beschäftigten und enorme Steuerverluste in den kommenden Jahren sind so vorprogrammiert. Wir haben auch heute von Frau Taubert gehört, 950 Millionen Euro Steuerausfall für Thüringen, 10 Prozent unseres Haushalts. Und, wie gesagt, meine Damen und Herren, der Dominoeffekt setzt bereits ein. Da die Insolvenzanzeigepflicht bis September ausgesetzt ist, so rechnet auch die IHK mit einer Insolvenzwelle im Herbst – Zitat –: Dann droht Arbeitslosigkeit von bislang nicht gekanntem Umfang auch in unserer Region, befürchtet der IHK-Geschäftsführer.
Der Präsident des Mittelstandsverbands Mario Ohoven warnt deshalb: Wir wissen aus einer Umfrage unseres Verbands, dass die meisten Unternehmen bei einem harten Lockdown im Höchstfall noch vier Wochen durchhalten können. – Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das Kapitalpolster sehr dünn, sagt auch Carsten Meier von der IHK Saarland. Die von der Landesregierung angekündigten Hilfen in Höhe von 300 Millionen Euro sind aus Sicht der IHK Südthüringen deutlich zu wenig. Abgesehen von der finanziellen Hilfe benötigt die Industrie eine europaweit abgestimmte Strategie der Lockerung, so auch die Forderung der IHK Südthüringen wie ehemals die Forderung der AfD.
Wir als AfD-Fraktion sagen deshalb: Lasst uns die Unternehmen mit bis zu 250 Arbeitsplätzen im Rahmen der Soforthilfe unterstützen – bei den anderen geht es ja auch –, denn auch über diese Arbeitsplätze wird wiederum zum Beispiel Lohnsteuer entrichtet an unsere Gesellschaft und die Soforthilfe somit teilweise refinanziert. Wenn beispielsweise 50 Prozent der Unternehmen sie beantragen würden, dann würde es uns höchstens ca. 40 Millionen Euro kosten. Diese Regierung kann viel einsparen. Da wären zum Beispiel zu nennen die 13 Millionen Euro für Zugereiste oder das unsägliche Wolfsmanagement mit mehreren Millionen oder, oder, oder. Wie gesagt, da kann man noch einiges in einem Nachtragshaushalt finden, wo wir einsparen könnten. Und, wie gesagt, unterstützen wir in diesen schlimmsten wirtschaftlichen Krisen durch Corona auch die wichtigsten Elemente unserer Gesellschaft, die Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen, Lehrlinge ausbilden und so für die Zukunft Thüringens sorgen.
Die meisten Unternehmen haben sicher schon die eine oder andere Krise gut überstanden, aber diese Krise ist eben anders, weil verordnet. Lassen Sie uns gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen stärken und damit die Zukunftsfähigkeit des Thüringer Mittelstands sichern. Am besten ginge dies natürlich mit dem sofortigen Ende der einschränkenden Maßnahmen für die Wirtschaft, meine Damen und Herren.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um mehrheitliche Zustimmung zu unserem Antrag, auch wenn Sie schon gesagt haben, Sie wollen es ablehnen. Aber unsere Wirtschaft braucht unsere Hilfe und wir sind gern bereit, hier vernünftig mit Ihnen zu reden, aber nicht mit irgendwelchen Schreihälsen. Vielen Dank.