lasse ich mir ganz sicher nicht erklären, was „Geschlechtergerechtigkeit“ und „Gleichstellung“ bedeuten.
Das ist keine Unverschämtheit, das ist erst mal nur eine sachliche Feststellung. Es scheint, tief zu sit
zen. Sie wollen ja jetzt nicht leugnen, dass Sie nur zwei Frauen in der Fraktion haben, oder? Ich meine, da kann man ja auch flexibel sein, damit habe ich gar kein Problem.
Als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion frage ich Sie: Wer ist denn derzeit Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen bzw. gibt es überhaupt eine?
Na ja, die Frage ist: Was hat jetzt die Gleichstellungsbeauftragte mit der CDU-Fraktion zu tun und liegt es daran, dass Sie nur zwei Frauen haben, weil wir keine Gleichstellungsbeauftragte haben?
Wenn das die Frage ist, dann sollten wir schnellstmöglich – das wäre dann die Bitte an das zuständige Ministerium – wieder eine Gleichstellungsbeauftragte ernennen, damit die CDU auf 50 : 50 kommt.
Das können wir – glaube ich – organisieren. Das dürfte kein Problem sein. Wir sind da immer sehr hilfsbereit, auch bei Oppositionsfraktionen. Das ist gar kein Problem.
Herr Kellner, am meisten hat mich geärgert, dass Sie mir hier erklären wollen, dass das mit der Geschlechtergerechtigkeit gar nicht so wichtig ist.
Und dann reden Sie in Ihrem ganzen Beitrag über Gerechtigkeit, aber nur, wenn es um Ressourcen und finanzielle Mittel geht. Gerechtigkeit bedeutet aber dann doch ein bisschen mehr, und Geschlechtergerechtigkeit gehört definitiv dazu. Wenn Sie 50 Prozent dieser Gesellschaft einfach mal so abbügeln und sagen: „Es ist halt nicht so wichtig, wenn ihr eben auch zu 50 Prozent, beispielsweise in Parlamenten, aber eben auch im Rundfunkrat sitzt“, dann finde ich das schon eine gehörige Fahrt vor den Bug, die Sie da machen. Insbesondere die CDU hat ja in den letzten Wochen immer dafür geworben, dass die Pflegeberufe, die insbesondere von Frauen ausgeübt werden, mehr in den Vordergrund gehoben werden. Ich glaube, da sollten Sie mal Ihren Blick weiten und schauen,
dass Frauen überall gleich repräsentiert sind. Und – ein Satz noch – natürlich ist eine Verteilungsdebatte immer eine Strukturdebatte und in diesem Fall ganz besonders, Herr Kellner. Ich glaube, da müssen Sie echt noch mal Ihre Hausaufgaben machen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Also, um eins noch mal klar zu sagen: Wir stellen den öffentlichen Rundfunk nicht grundsätzlich infrage. Wir wollen diskutieren über die Finanzierung und über die Strukturen. Frau Henfling, mal ein kleiner Grundkurs in Betriebswirtschaft: Wenn ich einen Betrieb habe und ich habe meine Kosten nicht im Griff und fordere immer mehr Einnahmen, dann muss ich mal über meine Kostenstruktur nachdenken.
Dieses Wort „Zwangsbeitrag“ werden wir immer wieder sagen, denn es ist ein Zwangsbeitrag. Ich kenne keinen, der das gern bezahlt.
Das nächste Thema: Herr Kellner, wir haben überhaupt kein Problem damit, die Struktur zu ändern, aber nicht auf diesem hohen Niveau. Die ganzen Medienanstalten, das ist – wie ich es ja gestern schon gesagt habe – ein Riesenapparat, der viel Geld kostet. Und wie ich vorhin anführte: 20 Fernsehsender, 70 Radioprogramme sind einfach zu viel. Das hat nichts mehr mit der Grundversorgung zu tun, die der MDR eigentlich leisten müsste.
Ja, zum Glück legen sie das immer fest. Denn schauen Sie mal in die Verträge, da steht nämlich drin, was die Grundversorgung ist und das sind nicht 70 Radioprogramme.
Dieser Antrag ist leider für uns zu schwammig, weil hier nichts Konkretes, keine konkrete Forderung drinsteht. Ich würde Ihnen in Zukunft vorschlagen: Reden Sie mit uns und dann können wir auch über solche Sachen – dann haben Sie auf jeden Fall die Unterstützung von uns und wir können auch was ändern. Denn alle sagen immer, es geht nicht. Nur weil wir von der AfD es nicht wissen und es auf einmal machen, ist es in Ordnung – nur mal so viel dazu.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich hier Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Damit stelle ich also das Berichtsersuchen als erfüllt fest.
Die Frage ist: Wird Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Ausschuss beantragt? Konnte ich nicht sehen. Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über Nummer II des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/654 – Neufassung –. Wer für Nummer II des Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU. Wer ist gegen Nummer II des Antrags? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Nummer II des Antrags der CDU-Fraktion angenommen.
Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/666 -
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja. Herr Abgeordneter Kießling, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Die Corona-Pandemie und deren Folgen durch die getroffenen Maßnahmen stellen alle auf eine mehr als harte Probe. Deutschlandweit fallen Hunderttausende durch das Raster der Hilfsprogramme und stehen vor dem Nichts. Aufgrund der verordneten Krise erleiden rund 2,6 Prozent der Deutschen existenzbedrohende, finanzielle Verluste, also rund 2,1 Millionen Bürger stehen vor dem Ruin. So können wir es zum Beispiel in der Zeitung „Die Welt“ lesen. Auch in Thüringen fallen etliche Arbeitnehmer und Firmen durch das Raster der Thüringer Hilfsprogramme. Etliche Freiberufler und Betriebe stehen so vor dem finanziellen Ruin aufgrund der getroffenen Maßnahmen der Regierung.
Unsere rot-rot-grüne Landesregierung hat das Programm der Soforthilfe auf den Weg gebracht, um eventuell den einen oder anderen doch noch zu retten. Jedoch wurde bei den Soforthilfeprogrammen der Landesregierung unser klassischer Mittelstand, die Betriebe zwischen 51 bis 250 Mitarbeiter, leider vergessen. Ich hoffe, der Mittelstand vergisst dies nicht.
Gefördert werden bis jetzt nur Unternehmen mit Betriebsstätten in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten, auch der Bund hilft hier Unternehmen im Rah