Protocol of the Session on June 6, 2024

Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 82, Enthaltungen 3. Danach entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen 38 Stimmen, der Fraktion der CDU 23 Stimmen, der Fraktion der AfD 18 Stimmen.

(Vizepräsident Worm)

Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Mitgliedern entfällt: Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen drei Mitglieder, Fraktion der CDU ein Mitglied, Fraktion der AfD ein Mitglied.

Gewählt sind somit auf Vorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen Frau Katja Glybowskaja, Herr Berthold Hermann Gries und Herr Ron Hoffmann, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Gustav Bergemann und auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Dr. Hans-Joachim Berg.

Ich gratuliere den gewählten Mitgliedern und ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute.

Wir fahren fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10059 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lukasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen wurde am 12. Dezember 2023 eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 128. Sitzung am 2. Februar 2024 beraten und ihn an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Entwurf wurde dann im Ausschuss in der 49. Sitzung am 29. Februar 2024 und in der 51. Sitzung am 11. April beraten. Im Zuge des schriftlichen Anhörungsverfahrens und in der Onlinediskussion sind neun Stellungnahmen eingegangen. In der Beratung am 23.05. hat der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten empfohlen, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Parlamentarische Gruppe der FDP, auf.

Vielen Dank, Herr Präsident. Danke auch für die gute zeitliche Einordnung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen in zweiter Lesung erneut zum Wohnungsgewährleistungsgesetz, ein Gesetz, dass

(Vizepräsident Worm)

trotz eines vielversprechenden Namens nicht eine einzige neue Wohnung in Thüringen schaffen wird. Es steht damit in guter Gesellschaft der rot-rot-grünen Enteignungsfantasien im abgewählten Berliner Senat oder dem kürzlich von der neuen Stadtregierung postulierten Ankauf von 4.500 Wohnungen für 700 Millionen Euro, was merkwürdigerweise in Berlin auch von der CDU mitgetragen wird wie von einem Fähnchen im Wind.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sie fordern eine Ermächtigung für die Kommunen, in die Nutzung des privaten Eigentums der Bürger eingreifen zu können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Eine Zweckentfremdung!)

Das können wir als Stimme der Freien im Thüringer Landtag so nicht stehen lassen. Jeder Bürger hat erst einmal prinzipiell das Recht, im Rahmen gültigen Rechts mit seinem Eigentum das zu machen, was er für richtig hält. Und ja, aus Eigentum folgt natürlich auch Verantwortung, wie wir in diesem Plenum noch beim Thema „JVA“ zu diskutieren haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Eigentum verpflichtet!)

Aber es folgt eben keine Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit. Wir als FDP haben mehr als nur oberflächliche Bedenken hinsichtlich Ihres Vorschlags und werden entsprechend Ihrem Gesetz auch nicht zustimmen.

Sie zielen mit Ihrem Vorstoß auf die Thüringer Städte mit einem belegbar angespannten Wohnraum ab. Dass von diesen Städten sich lediglich Erfurt an der Anhörung beteiligt hat, und das auch noch nach der eigentlichen Frist, ist für uns ein Beleg, dass das von Ihnen beschriebene Problem offensichtlich dort nicht ganz so gesehen wird. Im letzten Plenum hatte ich ja in der Aktuellen Stunde der FDP auf die Probleme hingewiesen, welche sich aus Ihrer Politik für die Bauwirtschaft ergeben. Gern wiederhole ich das noch einmal: Sie beklagen den Mangel an günstigem Wohnraum in den Städten, kürzen aber gleichzeitig die Förderung für den sozialen Wohnungsbau. Auch hier ist die Politik der Landesregierung in sich nicht stimmig und nicht zielführend.

In der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, wurden einige für uns schwerwiegende Gründe gegen das Gesetz vorgetragen. Am Beispiel Berlins – das man immer vorbringen kann, wenn etwas nicht funktioniert, wo der höchste Ferienhausbestand und die strengsten Zweckentfremdungsgesetze vorherrschen – ist zu beobachten, dass trotz alledem keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu erkennen ist. Auch würde die Regelung Auslandsstudenten, die für ein Semester in Thüringen studieren, oder Thüringer Studenten, die mal einen Auslandsaufenthalt nehmen und ihre Wohnung inzwischen vermieten möchten, ungebührlich belasten. Auch aus Sicht des Vermieterbundes in Erfurt bedarf es des vorgelegten Gesetzes nicht. Der Regelungsgehalt ist ausreichend in der Thüringer Bauordnung reguliert.

(Beifall Gruppe der FDP)

Danke. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Motto der Politik sollte heißen: Bauen statt klauen. Nur eine konsistente Wohnungsbaupolitik mit einer verlässlichen Förderung und der Entlastung von unnötiger Bürokratie kann – ja, hören Sie sich das ruhig an – dem Wohnungsmangel nachhaltig entgegenwirken. Wir brauchen, meine Damen und Herren, um mehr Wohnraum zu schaffen, weniger Bürokratie, schnellere Ausweisung von Bauflächen und wir brauchen natürlich mehr Angebot, um Preise zu dämpfen. Wir brauchen auch eine bessere Einbeziehung benachteiligter Räume, um Leerstand zu erschließen. Das heißt für mich auch Ansiedlung beispielsweise öffentlicher Arbeitsplätze in benachteiligten Räumen, anstatt sie dort

wegzuziehen. Das sind die Wege, die zu mehr Wohnraum führen, und nicht irgendwelche zusätzlichen Vorschriften, zu schnelle zusätzliche Gängeleien, die die Nutzung von Wohnungen in eine Richtung lenken, die doch so nicht funktionieren wird, wie wir das an den Beispielen sehen. Dankeschön.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich rufe als nächsten Redner Frau Abgeordnete Lukasch auf, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich die Städte Barcelona, Paris, Berlin und Erfurt zusammen nenne und Sie frage, was diese miteinander gemeinsam haben, werden Sie vermutlich nicht sofort eine Antwort haben. Wenn ich Ihnen sage, dass sie alle von zweckentfremdetem Wohnraum betroffen sind, dann werden Sie sich erneut wundern und mir entgegnen, dass man die Situation europäischer Großstädte doch nicht mit Thüringer Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar vergleichen kann. Da gebe ich Ihnen sogar recht, denn im Gegensatz zu diesen Metropolen soll hier in Thüringen rechtzeitig gehandelt werden. Es werden Entwicklungen, mit denen andere Städte mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern heute zu kämpfen haben, aufgenommen und frühzeitig Maßnahmen ergriffen.

Mit dem Gesetzentwurf zum Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, ein Instrument an die Hand, individuell auf die eigenen Problemstellungen reagieren zu können. Wir befähigen die Kommunen, eine Satzung zu erlassen, damit Zweckentfremdung nicht pauschal zu verbieten, sondern lediglich unter eine Genehmigungspflicht zu stellen und damit überhaupt eine Steuerungsmöglichkeit zu bekommen. Es geht uns nicht darum, den vielfältigen Tourismus in Thüringen zu schädigen und Menschen, die sich mit Ferienwohnungen ein paar Groschen dazuverdienen, daran zu hindern – im Gegenteil. Es muss aber gesteuert werden. Das ist mit diesem Gesetz auch weiterhin möglich. Aber wir müssen auch diejenigen schützen, die durch den durch die Kurzzeitvermietung künstlich erzeugten Leerstand oder

die gewerbliche Nutzung von Räumen, die eigentlich zu Wohnzwecken errichtet wurden, negativ beeinflusst werden, und die angespannten Wohnungsmärkte unterstützen. Denn bereits heute sehen wir in anderen Städten – ich verweise noch mal wie zu Beginn auf Barcelona usw., ich nenne auch gern das Beispiel Dubrovnik –, wie stadtverträglicher und nachhaltiger Tourismus nicht aussehen kann, wenn Wohnquartiere zu touristischen Hotspots werden und dadurch nicht nur die Konkurrenz im Wohnraum wächst und die Mieten in die Höhe getrieben werden, sondern auch die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sinkt, weil sich die ständige Fluktuation im Hausflur bemerkbar macht und die Städte selbst mit der Infrastruktur nicht an diese Art der Nutzung angepasst sind. Wir sind bei Weitem nicht die Ersten in der Bundesrepublik, die von der Gesetzgebungskompetenz, die wir seit 2006 besitzen, Gebrauch machen. Bayern hat das seit 2007, Baden-Württemberg seit 2013, Berlin seit 2014, Sachsen hat es in diesem Jahr beschlossen, und das ist bestimmt keine links-geführte Regierung, um nur mal einige zu nennen.

Auch die neuesten Bewegungen auf Europaebene sollten für uns heute ein Anstoß sein, rechtzeitig zu handeln, bevor wir den Herausforderungen nicht mehr begegnen können. Mit der neuen Verordnung der Europäischen Union, die die Erhebung und den Austausch von Daten, die im Zusammenhang mit kurzzeitigen Vermietung von Unterkünften stehen, reguliert, wird nach einer ausgiebigen Erarbeitungszeit transparent und Handlungsspielraum geschaffen. Nicht nur, dass der Europäische Rat diese Verordnung einstimmig beschlossen hat, sondern auch im Europäischen Parlament erhielt diese Verordnung 493 von

(Abg. Bergner)

540 Stimmen, das insbesondere mit den konservativen Parteien. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute um die Stimmen für die Mieterinnen und Mieter in Thüringen und für diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Worm das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sprechen unter diesem Punkt über das sogenannte Wohnungsgewährleistungsgesetz der Fraktionen der Linken, SPD und Grünen. Das Gesetz soll Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in die Lage versetzen, sie sozusagen ermächtigen, eine Genehmigungspflicht für die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum im Wege eines Erlasses, einer entsprechenden kommunalen Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Somit will der Staat den Eigentümern vorschreiben, was sie mit ihrem Eigentum zu tun und zu lassen haben. Andererseits könnte natürlich auch die Einführung einer Genehmigungspflicht für wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum seitens der betroffenen Gemeinden ein wirksames Instrument sein, um bestehenden Wohnraum zu sichern bzw. eine weitere Reduzierung des Wohnraumangebots nachhaltig zu verhindern. Damit hatten wir uns zu beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dazu im Infrastrukturausschuss eine Anhörung durchgeführt. Dabei wollten wir insbesondere feststellen, ob das dargestellte Regelungsbedürfnis überhaupt ein tatsächliches Problem ist und wenn ja, ob dieses Gesetz dafür dann auch die Lösung ist. Wir meinen Nein, ist es in beiden Fällen nicht.

Die großen und potenziell betroffenen Städte Erfurt, Jena, Weimar hatten sich in der Anhörung nicht geäußert. Inzwischen hat sich die Stadt Erfurt nun doch verspätet an der Anhörung beteiligt und befürwortet den Gesetzentwurf. Im Übrigen waren die Anhörungsergebnisse recht differenziert. Fragen, inwieweit durch das Gesetz zu stark in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, wurden nicht beleuchtet. Entsprechende Bedenken bestehen also nach wie vor fort. Darüber hinaus erhobene Bedenken, dass der Gesetzentwurf im Einklang mit den im Februar auf europäischer Ebene beschlossenen Regeln zur Kurzzeitvermietung stehen müsse, haben wir ernst genommen. Die Landtagsverwaltung jedenfalls konnte diese rechtlichen Bedenken nicht zerstreuen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all dies führt uns jedenfalls zu der Auffassung, dass ein mögliches Problem, das im Übrigen über Jahre hinweg ungeregelt geblieben ist, jetzt im Widerspruch zum EU-Recht stehen könnte. Aber vor allem wird dieses Problem weder in Weimar noch in Jena gesehen.

Wir sind der Auffassung, dass die Gesamtproblematik nicht in Form eines Schnellschussverfahrens zu Ende gebracht werden sollte oder muss und somit auch nicht noch in dieser Legislatur gelöst werden muss. Wir werden deshalb diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

(Abg. Lukasch)

Vielen Dank, Herr Kollege Worm. Ich rufe Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine schöne Debatte, die hier geführt wird, wo mit großen Worten um sich geworfen wird. Herr Bergner hatte zuerst gesprochen und das Wort „Freiheit“ in den Raum gestellt, weil die Freiheit von Eigentümern mit diesem Gesetz eingeschränkt würde. Herr Bergner, ich will Sie fragen: Was ist denn mit der Freiheit von Menschen, sich selbstbestimmt eine bezahlbare Wohnung an dem Ort zu suchen, wo sie gerne leben wollen? Was ist mit der Freiheit von Menschen, die aus ihren Quartieren vertrieben werden, weil es eben keine bezahlbare Wohnung mehr gibt, die lange Arbeitswege in Kauf nehmen müssen aufgrund des Mietproblems?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, diese Freiheiten sind gegeneinander abzuwägen und es ist ganz klar, dass die Wohnungsfreiheit – nenne ich es mal – von Menschen mit wenig Einkommen auch in diesen großen Thüringer Städten zurzeit nicht unbedingt gut gegeben ist. Demgegenüber, dass es nun eine Genehmigungspflicht gibt, ist, glaube ich, ein vertretbarer staatlicher Eingriff. Ich möchte an der Stelle auch sagen, dass das Wort „Enteignung“ vollkommen zu hoch gegriffen ist. Es geht hier nicht um Enteignung, niemand kommt, nimmt irgendeinem Vermieter sein Haus weg. Es geht darum, dass bei der Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen eine Genehmigung ausgesprochen wird. Wer diese Genehmigung nicht erhält, verliert nicht sein Eigentum, sondern wird halt weiterhin mit Mieteinnahmen sein Geld reinbekommen. Ich denke, auch das ist ein fair vertretbarer legitimer Eingriff.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Baden-Württemberg zum Beispiel, wo dieses Gesetz schon zehn Jahre gilt, ist nicht die Wirtschaft zusammengebrochen, da gibt es immer noch Vermieter/‑innen und Eigentümer/-innen, die eine Menge Geld damit bekommen. An der Stelle das Thema „Studierende“ anzuführen, führt, glaube ich, auch am Problem vorbei. Denn wenn Studierende in das Auslandssemester gehen, dann machen die ganz, ganz selten – zumindest war mir das in meinem Umkreis niemals bekannt – eine Ferienwohnung daraus, sondern es wird meistens an den nächsten Studenten oder die nächste Studentin einfach untervermietet für ein halbes Jahr, weil es immer genügend Studierende gibt, die gerade sehr, sehr dringend Wohnraum suchen aufgrund der bekannten Problematik.

Ich finde es sehr interessant, dass bei diesem Thema plötzlich von CDU und FDP sehr genau auf die