Protocol of the Session on June 6, 2024

Zu Frage 3: Die Voraussetzungen für das Programm werden derzeit erarbeitet und abgestimmt. Ein Zeitpunkt für eine Veröffentlichung kann heute noch nicht benannt werden.

Zu Frage 4: Die Unterstützungsleistungen sind für Thüringer Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft vorgesehen. Es wurde bereits von einzelnen Krankenhäusern Interesse bekundet. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht die Krankenhäuser benennen kann und darf, die eine Anfrage gestellt haben.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage.

Vielen Dank. Nur noch mal, um das sicherzustellen: Also gesetzt den Fall, die Landkreise übernehmen die Häuser als Betreiber – sie kämen aber nicht für das Programm infrage?

Doch, sie kommen nur jetzt im Insolvenzverfahren nicht für ein Kreditverfahren infrage, aber dann natürlich. Wenn der Landkreis dann Träger ist, wäre das möglich.

(Ministerin Werner)

Vielen Dank. Die nächste Anfrage wird durch Herrn Abgeordneten Plötner in der Drucksache 7/10068 gestellt. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Fehlerhafter Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit – Betroffenheit der Kliniken in Thüringen

Laut einem Pressebericht der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. weist der durch das Bundesministerium für Gesundheit im Zuge der Krankenhausreform eingerichtete Klinik-Atlas eklatante Fehler auf. Es wird berichtet, dass fehlerhafte Fallzahlen dargestellt würden und Spezialisierungen von Kliniken falsch berichtet würden. Auch falsche Angaben zu Notfallstufen, Ausstattungen und Personalabdeckungen werden immer wieder durch die Kliniken bemängelt. Da der Klinik-Atlas einen transparenten Überblick für die Patienten darüber liefern soll, in welcher Klinik eine bestimmte Behandlung am qualitativ hochwertigsten erbracht werden kann, stellen diese fehlerhaften Daten nach meiner Auffassung ein unmittelbares Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung in Thüringen dar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kliniken sind nach Kenntnis der Landesregierung im Freistaat Thüringen von fehlerhaften Daten des Klinik-Atlas betroffen?

2. Welche Arten von fehlerhaften Daten der Kliniken in Thüringen werden nach Kenntnis der Landesregierung durch den Klinik-Atlas dargestellt?

3. Haben diese fehlerhaften Daten nach Kenntnis der Landesregierung bereits zu Problemen in der Versorgung von Patienten und Patientinnen in den Kliniken in Thüringen geführt und wenn ja, welche Probleme sind dort aufgetreten?

Vielen Dank. Auch hier antwortet das Sozialministerium, Frau Ministerin Werner.

Danke, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir auch hier eine kurze Vorbemerkung.

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Plötner bezieht sich auf den Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier werden seit dem 17. Mai 2024 verschiedene Angaben zu Krankenhäusern in Deutschland veröffentlicht. Die Anfrage nimmt Bezug auf die Aussagen eines Presseberichts der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., der darauf hinweist, dass in dem Klinik-Atlas fehlerhafte Fallzahlen dargestellt werden und Spezialisierungen von Kliniken falsch dargestellt werden.

Ich stimme dem Abgeordneten Plötner zu, dass der Klinik-Atlas in seiner aktuellen Form sehr kritisch zu sehen ist. Gegen mehr Transparenz hat niemand etwas einzuwenden. Allerdings werden die Parameter für die Einteilung der Leistungsgruppen erst mit der eigentlichen Vergütungsreform festgelegt. So haben wir jetzt ein neues Bürokratiemonster, das die eigentliche Reform vorwegnimmt und durch die Nutzung noch nicht fertiger Parameter eher Verwirrung als Aufklärung stiftet. Das zugrundeliegende Transparenzgesetz

wurde von den Bundesländern unter anderem aufgrund der großen zusätzlichen Mehraufwände für die Krankenhäuser abgelehnt. Die Veröffentlichungen erfolgen schon jetzt, bevor eine seriöse Aufbereitung der entsprechenden Daten erfolgen konnte. Die Länder und die Kliniken sind von einer hohen Fehleranfälligkeit der veröffentlichten Daten ausgegangen. Diese Bedenken haben sich leider bewahrheitet.

Zu den Fragen im Einzelnen, Frage 1: Nach Angaben der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen ist eine Vielzahl von Thüringer Krankenhäusern von den falschen Angaben im Krankenhaus-Atlas betroffen. Dies betrifft insbesondere die psychiatrischen Häuser, da die Psychiatrien im Atlas noch nicht wirklich berücksichtigt sind, sich aber trotzdem Angaben dazu finden. Dies führt zu einer Darstellung viel zu niedriger Fallzahlen oder zur Darstellung von zu wenig Pflegepersonal. Eine abschließende Aufstellung, welche Falschangaben zu welchen Thüringer Kliniken in dem Atlas enthalten sind, liegt der Landesregierung nicht vor. Der Bundesgesundheitsminister teilte mit, dass falsche Angaben nach einem Hinweis korrigiert würden. Das Register unterliegt damit einer ständigen Veränderung.

Zu Frage 2: Nach Auskunft der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen sind im Klinik-Atlas Notfallstufen in vielen Fällen falsch ausgewiesen. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, sind psychiatrische Kliniken in dem Ansatz gar nicht berücksichtigt, was im Vorwort immerhin erläutert wird. Trotzdem wird in dem Atlas mit den falschen niedrigen Zahlen zu diesen Kliniken gearbeitet. Dies verzerrt die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kliniken. Auch Pflegequotienten werden zum Teil falsch angegeben. Das kann unter Umständen geschäftsschädigend sein.

Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung sind bislang keine konkreten Probleme für Patientinnen und Patienten in Thüringer Kliniken aufgetreten. Ich gehe davon aus, dass der Krankenhaus-Atlas aufgrund der in den Medien sehr verbreiteten Kritik bisher nicht in dem vom Bundesgesundheitsminister erwarteten Maße genutzt wird. Ich habe in der Antwort auf Frage 1 bereits die zugesicherten Korrekturen erwähnt. Es ist also zu hoffen, dass der Atlas in Zukunft verlässlichere Angaben enthalten wird.

Erlauben Sie mir noch einen Zusatz. Wir haben ja in Thüringen ein tolles Instrument, nämlich den Thüringer Krankenhauspiegel. Das heißt unter „krankenhauspiegel-thueringen.de“ kann man Daten zu Thüringer Krankenhäusern nachlesen, sowohl zur Qualität als auch zu Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern. Es gibt auch jeweils die Möglichkeit, über die Krankenhäuser mehr zu erfahren, aber auch zu bestimmten Erkrankungen kann man dort nachlesen. Das ist gut aufbereitet und für Bürgerinnen und Bürger sehr gut nachvollziehbar. Damit wollen die Krankenhäuser natürlich zeigen, dass sie Qualität leisten, aber es muss eben in der Form sein, die zum einen richtig ist und belastbar und zum anderen die Krankenhäuser nicht noch zu mehr Bürokratie verurteilt.

Danke.

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt durch Herrn Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/10069 wird. Bitte Herr Abgeordneter.

Vielen Dank Herr Präsident.

Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

(Ministerin Werner)

Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingehalten wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des TMBJS unbesetzt?

2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den genannten Stichtagen verbunden?

3. Wie viele Stellenbesetzungen wurden im Geschäftsbereich des TMBJS seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen?

4. In welchen der laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren nach Frage 3 erfolgte im Geschäftsbereich des TMBJS eine Auswahl auf Basis einer Stellenausschreibung einschließlich einer Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Herr Prof. Dr. Speitkamp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Bereich der Schulämter, des ThILLM und des Studienseminars waren zu den angefragten Zeitpunkten keine A16-Stellen unbesetzt. B3- und B6-Stellen sind in diesen Einrichtungen nicht vorhanden.

Zum 30. Oktober 2023 waren eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Januar 2024 waren ebenfalls nach wie vor eine B6-Planstelle und zwei A16-Planstellen im Stellenplan des TMBJS unbesetzt. Zum 1. Mai 2024 waren ein B6-Planstelle und eine A16-Planstelle im Stellenplan des TMBJS unbesetzt.

Zu Frage 2: Zum 30. Oktober 2023 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 –, der Leitung des Referats 41 und des Referats 44 – jeweils A16 – mit denen zur Frage 1 genannten freien Stellen verbunden. Gleiches gilt zum 1. Januar 2024. Zum 1. Mai 2024 waren die Dienstposten der Leitung der Abteilung 2 – B6 – und die Leitung des Referats 44 – A16 – mit denen in Frage 1 genannten freien Stellen verbunden.

(Abg. Tischner)

Zu Frage 3: Seit dem 30. Oktober 2023 wurde das Stellenbesetzungsverfahren im Betreff der Leitung des Referats 41 zum Abschluss gebracht. Die Besetzung des Dienstpostens der Leitung der Abteilung 2 und der Leitung des Referats 44 wurden fortgesetzt. Die Besetzung der Dienstposten ist aber noch nicht abgeschlossen. Mit Blick auf weitere im Laufe des Jahres freiwerdende Stellen wurden folgende weitere Stellenbesetzungsverfahren begonnen: einmal B6, Leiter der Zentralabteilung; einmal B3, Leitung des Referats 12; dreimal A16, Leitung der Referate 32, 33 und 35. Zwei weitere A16-Dienstposten – Leitung des Referats 31 und des Referats 34 – werden durch statusgleiche Umsetzungen besetzt.

Zu Frage 4: Bei denen zur Frage 3 benannten Stellenbesetzungsverfahren, also Leitung Abteilung 2, Leitung der Referate 41, 44, Leitung der Zentralabteilung, Leitung der Referate 12, 32, 33, 35 ist eine Auswahl auf der Basis einer Stellenausschreibung einschließlich Bestenauslese erfolgt bzw. erfolgt noch. Die Besetzung der Dienstposten der Leitung der Referate 31 und 34 erfordern keine Durchführung eines Ausschreibungsund Auswahlverfahrens, weil hier die umgesetzten Stelleninnehabenden das Beförderungsamt A16 bereits vor der Neubesetzung des Dienstpostens erreicht hatten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Gottweiss in der Drucksache 7/10070. Bitte, Herr Abgeordneter.

Offene Stellen und laufende Besetzungsverfahren im Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Aktuell sind zahlreiche Stellen für Spitzenbeamte in der Landesverwaltung – ab Besoldungsgruppe A16 und höher – unter anderem durch entsprechende Ruhestandseintritte und anderweitige Abgänge unbesetzt. Entsprechende Besetzungsverfahren laufen oder befinden sich in der Vorbereitung. Offen ist, wie sich die Anzahl der unbesetzten Stellen seit Herbst des Jahres 2023 bis heute entwickelt hat. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Stellen aktuell unbesetzt sind bzw. welche konkreten Dienstposten mit den unbesetzten Stellen verbunden sind. Zudem ist fraglich, ob in allen laufenden oder abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren die notwendigen Maßgaben, insbesondere Stellenausschreibungen bzw. eine Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes eingehalten wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 beziehungsweise einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung waren zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unbesetzt – bitte Auflistung je Stichtag –?

2. Welche konkreten Dienstposten sind mit den in Frage 1 genannten freien Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung zu den Stichtagen 30. Oktober 2023, 1. Januar 2024 und 1. Mai 2024 verbunden – bitte Auflistung je Stichtag –?

3. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz seit dem 30. Oktober 2023 bis heute in Bezug auf Stellen/Planstellen der Besoldungsgruppen A16, B3 und B6 bzw. einer vergleichbaren außertariflichen Eingruppierung begonnen, weiterverfolgt oder abgeschlossen – bitte um Auflistung je nach Besoldungsgruppe bzw. außertariflicher Eingruppierung –?