fehlung erfolgen. Ich sehe ja sogar, ich habe die unterschrieben als stellvertretende Vorsitzende, umso lieber habe ich sie Ihnen jetzt vorgetragen.
Vielen Dank. Wir hatten vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. Es liegen mir auch keine Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/10150. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/8875 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Die sind erkennbar aus der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und wir treten ein in die Mittagspause bis 13.10 Uhr.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 10 bis 18.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9924 -
Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer
Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des Amtszeitendes von Frau Dr. Jung mit Ablauf des 22. März 2024 hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Renate Wittmann auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/9924 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Frau Dr. Ute Jung.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10119 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Rudy.
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/9932 -
Gewählt ist hier nach den Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erhält. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen.
Der Wahlvorschlag aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen, hier der Fraktion Die Linke, liegt Ihnen in der Drucksache 7/9932 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter André Blechschmidt.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10120 -
Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10 Gesetzes wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10120 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Olaf Kießling.
Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden.
Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10121 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke.
b) Wahl eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10122 -
Nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10122 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski.
a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10123 -
Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10123 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke.
b) Wahl eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/10124 -
Auch bei dieser Wahl ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/10124 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Denny Jankowski. Aussprachewunsch liegt nicht vor.