Protocol of the Session on June 6, 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen heute hier nun am Ende eines langen Weges und werden das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz novellieren. Der heutigen Entscheidung ging eine lange Diskussionsphase voraus.

(Abg. Marx)

Im Dezember 2020 haben wir als CDU den Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen“ in das parlamentarische Verfahren eingebracht, der damals bereits 18 wichtige Punkt angesprochen hat. Nach ganzen zwei Jahren Beratung im Ausschuss und einiger gemeinsamer Anpassungen wurde er dann im November 2022 hier einstimmig beschlossen. Angesprochen waren in diesem Antrag insbesondere die Problematik der nicht mehr ausreichenden Fördersätze für Feuerfahrzeuge oder auch die der Stellplätze. Die Situation der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule wurde natürlich angesprochen, auch die Förderung der Jugendfeuerwehr und eine Erhöhung der entsprechenden Pauschale waren bereits ein Themenpunkt, ebenso wie Digitalisierung, Bevölkerungswarnung oder die angemessene Ehrung von Kameradinnen und Kameraden.

Nach diesem Beschluss im November 2022, in dem die Landesregierung aufgefordert war, bis 2023 einen

Entwurf vorzulegen, begann eine intensive Debatte darüber, welche Punkte nun final im Gesetz geregelt werden sollten und auf welche Weise. Viele Partner aus dem Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wurden im Zuge der Novellierung bereits bei der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt und haben ihre Vorschläge und Ideen eingebracht. Wie bereits geschildert war die Landesregierung durch den Gesetzgeber aufgefordert, 2023 einen Entwurf vorzulegen. Am 6. März 2024, also vor drei Monaten, war es endlich so weit. Die extrem kurze Beratungszeit stellte alle Beteiligten vor große Herausforderungen und erschwerte die Befassung. Es gab natürlich dennoch eine ausführliche schriftliche und auch mündliche Anhörung.

Kommen wir zu einzelnen Punkten. Der CDU-Antrag von 2022 bzw. 2020 hat damals schon die Frage aufgeworfen, wie mit 16- bis 18-jährigen Feuerwehrleuten umgegangen werden soll. Es wird nun vorgeschlagen, diese in diesem Alter grundsätzlich nicht mehr für Einsätze einzusetzen. So ganz zufrieden sind wir mit dieser Lösung nicht, wenngleich wir den Vorschlag akzeptieren, weil es die meisten Anzuhörenden befürwortet haben. Ich habe jedoch nach wie vor den Eindruck, dass die Bewertung dieser Thematik seitens kleinerer Kommunen bzw. deren Wehren gänzlich anders erfolgt als bei größeren Kommunen bzw. deren Wehren. Während in größeren Kommunen die vorgetragene Linie verfolgt wird, ist den kleineren Wehren des Öfteren die Meinung zu finden, dass auch 16- bis 18-Jährige an geeigneten rückwärtigen Stellen im Einsatzgeschehen Verwendung finden können. Nun, da dies künftig ausgeschlossen ist, sind alle in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Jugendlichen in dieser von Umbrüchen gekennzeichneten Lebensphase an die Feuerwehren zu binden, denn jede Kameradin und jeder Kamerad wird gebraucht.

Wir angesprochen ist auch die Frage der Förderhöhen für Fahrzeuge und Stellplätze diskutiert worden. Eine angekündigte Erhöhung der Förderbeiträge im Zuge einer Anpassung der einschlägigen Richtlinie steht kurz vor der Veröffentlichung. Hier sind die Beiträge etwas erhöht worden. Ob dies jedoch angesichts der drastischen steigenden Marktpreise ausreichend ist, wird die kommende Zeit zeigen.

Positiv zu bewerten ist, dass die Landesregierung dem Auftrag aus unserem Antrag gefolgt ist und nun eine zentrale Landesbeschaffung für Feuerwehrfahrzeuge realisiert. Angesichts einer immer noch sehr großen Zahl an Feuerwehrfahrzeugen, die älter als dreißig Jahre sind, war dies jedoch nur ein erster Schritt. Hier bedarf es einer mittelfristigen Perspektive, um diese Fahrzeuge zu erneuern.

Die Forderung vieler Feuerwehren, auch gebrauchte Fahrzeuge zu finanzieren, um beispielsweise noch vorhandene Fahrzeuge aus DDR-Zeiten zu ersetzen, fand leider keine Zustimmung. Die meisten Anzuhörenden waren hier skeptisch. Jedoch sollte hier noch einmal darüber nachgedacht werden, denn es ist vielfach einfacher, ein solches Fahrzeug zu erwerben und zeitnah eine mögliche Verbesserung der konkreten Situation vor Ort zu erreichen, auch als Überbrückung, als mitunter mehrere Jahre auf eine Neuanschaffung hinzuarbeiten, die natürlich finanzielle Ressourcen und auch viel Vorbereitung braucht.

Sehr zu begrüßen ist, dass unsere langjährige Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Jugendfeuerwehr auch Eingang in das Gesetz gefunden hat. Die Verdoppelung auf 50 Euro ist nun gesetzlich festgeschrieben. Dies ermöglicht künftig den Jugendfeuerwehren eine noch bessere Arbeit vor Ort. Dies ist das sinnvollste Ehrenamt, was wir finden können.

(Beifall CDU)

Des Weiteren freut es mich, dass diese Förderung – die Kollegin hat es erwähnt – auf unseren Änderungsantrag hin auch auf die Kinder und Jugendlichen der anerkannten Hilfsorganisationen ausgeweitet werden kann. Also auch auf die Jugendarbeit von DRK und Co. kann man jetzt zugreifen mit einer Förderung. Auch das wird dazu dienen, diesen wichtigen Bereich weiter zu fördern. Kameradinnen und Kameraden haben, so auch wie die Angehörigen der Hilfsorganisationen, Anspruch auf Anerkennung und Respekt, wie ich eingangs erwähnte. Ausdruck dieser Anerkennung sind die Ehrungen, die zu bestimmten Jubiläen anstehen. Bislang gibt es in manchen Kommunen zu diesen Ehrungen auch finanzielle Zuwendungen. In vielen anderen Kommunen ist dies jedoch nicht der Fall. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit in jeder Region des Freistaats natürlich dieselbe Anerkennung bekommen muss und schlagen daher eine Vereinheitlichung vor. Dies ist einer der Punkte in unserem Entschließungsantrag, für den ich hier werben möchte.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch aus dem vom Landtag beschlossenen Antrag hervorging, ist die vorgeschlagene Verordnungsermächtigung für die Landesregierung, Regelungen zur Kompensation von Kosten bei Hilfeleistungseinsätzen zu erlassen, denn bislang war es beispielsweise für Kommunen schwierig, die Kosten für Hilfeleistungen bei Unfällen ordentlich erstattet zu bekommen. Da viele Versicherungen die Satzungen der Gemeinden rechtlich infrage gestellt haben und einschlägige Urteile führten vielfach dazu, dass die Gemeinden nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen haben. Dies soll sich nun ändern.

Auch das ist erwähnt worden: Im Bereich der Hilfeleistungen von Feuerwehren bei Einsätzen von Rettungsdiensten, beispielsweise beim Krankentransport, wird künftig einiges anders geregelt sein. Die Kommunen können demnächst auch hierfür Kosten erstattet bekommen.

Bezüglich der Fragen der konkreten Ausgestaltung gab es – das hat Frau Vogtschmidt gesagt – im Zuge der Anhörung verschiedene Kritikunkte. Die Verschiebung des Inkrafttretens auf 2026 war jedoch eine der zentralen Forderungen aus der Familie der Hilfsorganisationen und dieser ist entsprochen worden.

Die Landesregierung wird nun mit dem von uns vorliegenden Entschließungsantrag der Auftrag erteilt, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende bürokratiearme Lösung für den konkreten Abrechnungsmodus zu finden.

Der gestern noch eingereichte Entschließungsantrag von rot-rot-grün hat vielfach deklaratorischen Charakter. Nicht alle Punkte sind wirklich neu. In der Sache ist den Vorschlägen jedoch nicht zu widersprechen. Allerdings möchte ich sagen, dass eine frühere Einreichung die Befassung wesentlich erleichtert hätte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktive Mitarbeit von Beteiligten aus den Bereichen des Brandund Katastrophenschutzes hat die vom Landtag beschlossenen Forderungen sehr gut ergänzt. Hierfür gilt allen Beteiligten, auch aus den Fachabteilungen des Innenministeriums und des Landesverwaltungsamts, unser Dank. Wir werden dem vorliegenden Gesetz zustimmen in der Hoffnung, dass sich die Arbeitsbedingungen für unsere geschätzten Retter weiter verbessern. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Maier zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eigentlich wollte ich heute mit folgendem Satz beginnen: Heute ist ein wichtiger und guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen. – Leider kann ich diesen Satz so nicht stehen lassen, weil heute leider kein guter Tag für den Brand- und Katastrophenschutz ist. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ein Mitarbeiter aus meinem Haus aus dem Referat Brand- und Katastrophenschutz völlig überraschend und unerwartet verstorben ist. Er ist einer der fähigsten Kollegen gewesen und hat sich auch massiv eingebracht in das Gesetz. Wir sind in Gedanken bei den Angehörigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz durch dieses Hohe Haus erhält Thüringen eins der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Lassen Sie mich es konkret machen: Über 60.000 Thüringerinnen und Thüringer, die sich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz engagieren, profitieren von dieser Gesetzesnovelle. Einen besonderen Fokus legen wir dabei auf den Nachwuchs und damit auch auf die Zukunft des Bevölkerungsschutzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um den Anforderungen der vorgenannten Menschen gerecht zu werden, ist der Gesetzentwurf einen langen Weg gegangen. Der Gesetzentwurf ist nach intensiver Facharbeit und frühzeitigem Austausch mit sowie Einbeziehung der Vertreter der Spitzenverbände und Interessenvertreter des Brand- und Katastrophenschutzes entstanden. Er basiert auf den Erfahrungen und Herausforderungen derjenigen, die täglich das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz anwenden. Auch das macht diesen Entwurf zu einem besonderen. Zum einen wurde mit der frühzeitigen Einbeziehung der Fachebene ein wesentlicher Baustein dafür gelegt, dass dies ein Gesetzentwurf von der Basis für die

Basis ist. Zum anderen konnte damit sichergestellt werden, dass der Gesetzentwurf eine breite Zustimmung aller Regelungsbetroffenen erfahren hat. Dies hat sich auch nachdrücklich im Anhörungsverfahren des Innen- und Kommunalausschusses gezeigt.

In dem sehr umfassenden und umfassend ausgerichteten Anhörungsverfahren wurde durch bundesweit anerkannte Experten aus der Gefahrenabwehrpraxis und der Wissenschaft bestätigt, dass der Gesetzentwurf aktuelle Fragen und Probleme im Brand- und Katastrophenschutz aufgreift und setzt sie sachgerecht in ein modernes Rechtsgerüst um.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu nennen sind im Bereich Katastrophenschutz beispielsweise die Regelungen zum Katastrophenfall, die Aufgaben, der Aufbau und die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden sowie deren Befugnisse. Auch die Einbindung der anerkannten Hilfsorganisationen in den Katastrophenschutz und die Weiterentwicklung der Helfergleichstellung mit den Mitgliedern der Feuerwehren sind richtungsweisend. Im Brandschutz möchte ich die neue Kostentragungsregelung des § 55 herausstellen, die es zukünftig ermöglichen soll, auch für die nicht notfallbedingten Tragehilfen zur Unterstützung des Rettungsdienstes Entgelte für den Einsatz der Feuerwehren zu verlangen. Dies wird zu einer Entlastung der Wehren im Land von nicht zwingend wahrzunehmenden Aufgaben zugunsten der eigentlichen Kernaufgaben beitragen. Zur Unterstützung der Aufgaben in der Brandschutzerziehung und bei der Jugendfeuerwehr

erhalten die kommunalen Aufgabenträger zukünftig erstmals finanzielle Unterstützung vom Land. Hier wird deutlich, dass auch das Land seine Verantwortung zur Unterstützung der in erster Linie von den kommunalen Aufgabenträgern im eigenen Wirkungskreis getragenen Pflichtaufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe wahrnimmt und ausbaut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank allen Beteiligten, die an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt haben. Nur durch die vom Konsens geprägte Zusammenarbeit und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen konnte dieser Gesetzentwurf erarbeitet werden. Ich möchte mich aber auch ausdrücklich bei allen Abgeordneten des Innen- und Kommunalausschusses für den positiven Umgang mit diesem Gesetzentwurf bedanken, und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg – über fast alle. Hier zeigt sich, bei der wichtigen Aufgabe des Brand- und Katastrophenschutzes gibt es einen parteiübergreifenden fachlichen Konsens und das ist richtig und wichtig. Der Gesetzgeber schafft damit sichere und praxisgerechte moderne Rechtsvorgaben für einen effektiven und fachgerechten Bevölkerungsschutz in Thüringen. Wir haben mit der vorliegenden Beschlussfassung des neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes einen guten Rechtsrahmen für die Gefahrenabwehr in Thüringen und eine moderne Rechtsgrundlage für die vielen ehrenamtlichen Helfer im Land geschaffen. Nun gilt es, diese Rechtsgrundlage in eine moderne Verwaltungspraxis zu überführen, damit der Brand- und Katastrophenschutz im Land für die vor ihm liegenden Herausforderungen gestärkt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses bitte ich daher nachdrücklich um Zustimmung zu diesem guten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann beenden wir die Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf; zunächst die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10114. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Faktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer ist dagegen? Das sind keine Abgeordneten. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9658 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die

Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind keine Abgeordneten. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Kann ich niemanden erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/10188. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die

(Minister Maier)

Abgeordneten der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/10193. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Linken, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und würde zunächst kurz die Parlamentarischen Geschäftsführe

rinnen und Geschäftsführer zu mir bitten.

Wir sind übereingekommen, dass wir eigentlich jetzt in die Mittagspause gehen wollten bzw. eigentlich erst 13.00 Uhr, aber den Tagesordnungspunkt 5, den wir eigentlich nach der Mittagspause aufrufen wollten, der aber ohne Aussprache vereinbart ist, jetzt noch aufrufen und danach in die Mittagspause eintreten.

Dann machen wir weiter und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8875 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/10150 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Meißner als Berichterstatterin für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Frau Abgeordnete Meißner ist offensichtlich nicht da. Kann jemand aushelfen? Der Ausschussvorsitzende sucht zumindest schon mal nach den entsprechenden Unterlagen. Frau Marx würde das übernehmen. Ich gehe davon aus, dass da Einverständnis besteht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Auf die SPD ist Verlass!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Ja, ich darf als stellvertretende Ausschussvorsitzende hier mal spontan das Wort zur Berichterstattung ergreifen. Es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in der Drucksache 7/8875. Durch Beschluss des Landtags in seiner 120. Sitzung vom 2. November 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Wir haben in unserem Ausschuss den Gesetzentwurf in der 55. Sitzung am 1. Dezember 2023 und in der 59. Sitzung am 31. Mai 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Danach hat der Gesetzentwurf noch einige kleinere formelle Änderungen erfahren, die Sie in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/10150 unter Ihren Unterlagen finden. Damit kann hier eine Beschlussemp

(Vizepräsidentin Lehmann)

fehlung erfolgen. Ich sehe ja sogar, ich habe die unterschrieben als stellvertretende Vorsitzende, umso lieber habe ich sie Ihnen jetzt vorgetragen.