Protocol of the Session on June 6, 2024

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind die Ergebnisse der Anhörung, die waren eingebunden!)

So kann ich mir schon jetzt vorstellen, dass einzelne Regelungen Ihres Gesetzentwurfs am Ende wie so oft einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Es steht dem Plenum jedenfalls nicht gut zu Gesicht, seine Entscheidungen häufig von der Rechtsprechung korrigieren lassen zu müssen. Allein schon das Erstellen des Gesetzentwurfs spricht Bände. Es ist schon erstaunlich, wie viel Fachwissen zum Brandund Katastrophenschutz bei den einreichenden Fraktionen hier vorliegt

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, wir können das!)

genau –, denn die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Götze hierzu in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 17.05.2024, wonach die einreichenden Landtagsfraktionen einen erarbeiteten Regierungsentwurf übernommen haben, um zu gewährleisten, dass die Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen könne, sind nicht mehr als ein schlechter Witz. Die Landesregierung bringt doch sonst auch eigene Gesetzentwürfe ins hiesige Plenum ein, oder?

(Beifall AfD)

Auch nach der Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf haben Sie es nicht geschafft, für Gemeinde und Städte und ihre Feuerwehren dauerhaft wichtige und wesentliche Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Die rechtssichere Feststellung der Löschwasserversorgung bleibt weiterhin ungeklärt. Der Hochsommer droht mit einem Brandrisiko. Es gibt noch viele Gemeinden und Städte in Thüringen, denen die Gefahr eines zweiten Bothenheilingen droht. Ist Ihnen das bewusst?

Die letzten Tage ist bekannt geworden, dass sich Herr Ministerpräsident Ramelow nunmehr für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einsetzt.

(Abg. Bergner)

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gott sei Dank!)

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nicht nur er!)

Sicherlich auch noch andere.

Die Hochwasserereignisse in Süddeutschland am vergangenen Wochenende waren wohl offensichtlich der Grund dafür.

(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Nein! Das wird seit Jahren gefordert!)

Er sollte aber vielmehr bereits jetzt die Handlungsmöglichkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte in solchen Fällen verbessern. So fehlen für Thüringen nach wie vor einheitliche Regelungen zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenschutzfalls.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja, was sagt denn die AfD zur Pflichtversicherung? Sind Sie dafür oder sind Sie dagegen?)

Der Thüringer Katastrophenschutzfonds ist zudem seit Jahren übervoll. Sollte Ihnen das nicht zu denken geben?

Mit den Änderungen zu den Berufsfeuerwehren im Gesetz haben Sie lediglich eine kosmetische Regelung geschaffen, die auf die bereits seit 1990 und weit vorher noch in Thüringen tatsächlich bestehenden Gegebenheiten abstellt. Aber wo bleibt bei den mit einer Berufsfeuerwehr besonders verpflichteten Städten ein finanzieller Sonderlastenausgleich des Landes? Denn diese Städte erfüllen mit der vorgehaltenen Berufsfeuerwehr auch Aufgaben für ihre umliegenden Gemeinden. Wir werden das ab September im Thüringer Finanzausgleichsgesetz jedenfalls entsprechend berücksichtigen.

Was haben Sie unternommen, um die Sicherstellung des Ehrenamts in den Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren auch für Arbeitgeber, auch die Beschäftigung von Feuerwehrkameraden erträglicher zu machen?

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie wollten doch das Geld bei der Feuerwehr kürzen!)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: 10 Millionen Euro wollten Sie wegnehmen!)

Es ist zwar gut, die Pauschale für Jugendfeuerwehren zu erhöhen, wenn die Kameraden dann aber volljährig und vor Ort berufstätig und in den Einsatzabteilungen sind, was ist dann? Hier haben Sie keine Lösung präsentiert.

(Unruhe DIE LINKE)

Zu guter Letzt will ich noch auf das eingehen, was Herr Bergner schon angesprochen hat, die Gesinnungsprüfung bei den Feuerwehren. Bei unseren Feuerwehren geht es um die Bereitschaft zu helfen, um nichts anderes.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das müssen gerade Sie sagen, der vor Gericht steht!)

Fragen Sie bei einem medizinischen Notfalleinsatz auch erst den Rettungssanitäter, ob er Rot-Rot-Grün wählt? Dafür werden sie keine Zeit haben, denn es geht um Menschenleben.

(Beifall AfD)

So ist es auch hier mit der Gesinnungsschnüffelei bei den Feuerwehrangehörigen. Die CDU hat dazu in der letzten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zu § 13 Abs. 1 Satz 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nach meinem Dafürhalten so in Taschenspielermanier vermutlich in Absprache mit R2G mehrfach Änderungsanträge eingebracht.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nennt sich Verhandlung!)

Aus „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten“ wurde „für die freiheitlich-demokratischen Grundordnung […] einstehen“. Das soll jetzt irgendwie einen passiveren Charakter haben. Ich bin gespannt, wie sie diesen feinen Unterschied den Feuerwehrangehörigen und speziell Herrn Kramer vom Thüringer Verfassungsschutz erklären und wie diese Regelung eine praktische Anwendung finden soll. Aus diesen Gründen können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Meine Fraktion wird sich enthalten, da im Gesetzentwurf auch sinnvolle Änderungen aufgegriffen wurden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und in diesem Sinne alles für Thüringen.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, eine SA-Parole wird nicht weniger eine SA-Parole, wenn man statt „Deutschland“ „Thüringen“ sagt, Herr Czuppon. Das zeigt immer nur wieder, wes Geistes Kind sie sind und wie schlicht Sie unterwegs sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Als Thüringer Politiker bin ich für Thüringen zuständig!)

Ich habe es, glaube ich, schon im letzten Plenum gesagt, dass Sie nicht mal so mutig sind, es richtig zu sagen. Das ist ja der Punkt. Sie sind nicht mal so mutig, es richtig zu sagen.

Die Schlichtheit Ihrer Fraktion und die Schlichtheit Ihrer Person hat sich auch noch mal deutlich in dem Redebeitrag gezeigt, den Sie hier gerade hingelegt haben.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Frechheit!)

(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wahrheit!)

Das ist wirklich unterirdisch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass Sie wirklich in der Lage sind, politische Selbstverständlichkeiten, dass Fraktionen miteinander mit dem Inhalt eines Gesetzes verhandeln, hier zu skandalisieren und so zu tun, als wäre das sozusagen direkt aus der Hölle herausgebrochen, das ist wirklich ein riesengroßes Problem und da sieht man eigentlich auch, welche demokratiegefährdenden Dinge Sie tun, indem Sie Selbstverständlichkeiten und das Aushandeln in einem politischen Prozess hier skandalisieren. Das ist wirklich unterirdisch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Czuppon)

Ihr Beitrag zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz auf der sachlichen Ebene, der ist null, und wenn ich den negativ bewerten würde, ist er wahrscheinlich noch minus 20, weil Sie es auch noch geschafft haben, einen sinnvollen Paragraphen, dass Menschen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sollen, wenn sie ein Ehrenamt oder ein Hauptamt ausüben, indem sie ganz besonders dafür stehen müssen, weil sie nämlich vorurteilsfrei Menschen helfen sollen, zu skandalisieren. Deswegen ist es nicht nur null, sondern es ist minus 20, weil Sie diesem Gesetz wahrscheinlich auch noch zusätzlich geschadet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Sommer hat noch nicht mal richtig begonnen und wir sprechen hier bereits schon wieder von Jahrhundertfluten im Jahr 2024. Die jüngsten Ereignisse – Kollege Bergner hat es gerade schon angesprochen – in Baden-Württemberg und Bayern haben uns auf erschütternde Weise gezeigt, wie verheerend die Klimakrise ist. Die Ortschaften wurden dort überschwemmt, die Infrastruktur liegt in Trümmern und Menschenleben sind gefährdet bzw. Menschen sind ums Leben gekommen. Die Einsatzkräfte sowie Zivilpersonen gelten auch teilweise immer noch als vermisst und die Lage ist aus unserer Sicht wirklich dramatisch. In Thüringen bleibt die Situation auch weiterhin prekär, um es direkt vorwegzunehmen und auch Missverständnisse zu vermeiden. Wir haben einen starken und leistungsfähigen Katastrophenschutz mit vielen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Kräften, ohne die es nicht möglich wäre und denen wir mehr als nur unsere Dankbarkeit schulden, in solchen Situationen gut agieren zu können.

Ein Beispiel dafür, wie entscheidend gute Vorbereitung und Wachsamkeit sind, haben wir in den letzten Tagen in den betroffenen Landkreisen in Thüringen gesehen. Dafür gilt auch noch mal mein herzliches Dankeschön den Helferinnen und Helfern vor Ort, aber auch den Verantwortlichen im Innenministerium, im Umweltministerium, die das gut hinbekommen haben.

Es ist ein Balanceakt, den wir hier jedes Mal vollführen müssen, die Waage zu halten zwischen präventiven Maßnahmen und der Gewährleistung der Sicherheit, die Fragen der Zeit, der Blick auf die Unwetterwarnungen und wann müssen wir Warnungen aussprechen und wann sozusagen auch rechtzeitig reagieren können. Dutzende Feuerwehrleute haben die Lage in Friedrichroda und Ernstroda in den Griff bekommen, dort haben Einsatzkräfte, Bürgerinnen und Bürger durch Solidarität und tatkräftiges Handeln gezeigt, was

möglich ist. In Niedernissa beispielsweise gab es verständliche Verärgerungen darüber, dass ein Warnsystem nicht ausgelöst wurde, auch das sind Erfahrungen, mit denen wir umgehen müssen, aus denen wir lernen und handeln müssen.

Trotz unserer leistungsfähigen Katastrophenschutzstrukturen und der engagierten Arbeit vieler haupt- und ehrenamtlicher Kräfte können solche tragischen Ereignisse nicht immer verhindert haben. Viele haben vielleicht auf Instagram diverse Bilder aus Orten gesehen, zum Beispiel Zillbach im Landkreis Schmalkalden Meinigen, das ist natürlich auch für uns sehr schwierig.

Ich möchte sagen, der Katastrophenschutz muss umfassend weiterentwickelt werden sowohl präventiv als auch im Ernstfall, um alle seine effektiv zu steigern. Das haben wir in den letzten Jahren an vielen Stellen in Thüringen getan. Gleichzeitig muss die Selbsthilfekompetenz der Bevölkerung in den gefährdeten Regionen Thüringens gestärkt werden, die Teilnahme der Landkreise und Kommunen beispielsweise am Warntag sichergestellt werden und ausreichend Bewusstsein, Wissen und Handlungsfähigkeit bei den Menschen vorhanden sein. Und es muss sichergestellt werden, dass die Warnsysteme funktionieren.

Die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Die umfassende Beteiligung der Akteure hat zu einer hohen fachlichen Anerkennung geführt. Das Gesetz adressiert