Protocol of the Session on June 6, 2024

dieser Stelle herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, für die diese Umsetzung wirklich auch zu einer eigenen Aufgabe geworden ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann das in dem Bericht an die Landesregierung auch nachlesen. Der Schwerpunkt des Berichts aus dem April lag in dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dieser Landesaktionsplan wird jetzt vorbereitet. Wir werden den diese und nächste Woche tatsächlich auch ins Kabinett geben. Die Vorbereitung dieses Landesaktionsplans war sehr intensiv.

Es gab dazu einen entsprechenden, interdisziplinären Arbeitsprozess, in dem die Landesregierung mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – also sehr breit aufgestellt – diesen Landesaktionsplan erarbeitet hat. Es gibt beispielsweise ein Kapitel „Schutz und Unterstützung“. Dort sind Beratungen, spezialisierte Hilfsdienste und Schutzeinrichtungen fest verankert. Aber es gibt auch ineinandergreifende politische Maßnahmen der Prävention, des materiellen Rechts, der Strafverfolgung und auch der Migration. Das sind Themen, die sich die Landesregierung auf die Tagesordnung gesetzt hat und die in diesem Landesaktionsplan dann natürlich auch gemeinsam umgesetzt werden sollen. Das war keine einfache Aufgabe – das will ich an dieser Stelle auch sagen –, aber wir waren uns der gemeinsamen Verantwortung an dieser Stelle absolut bewusst.

Im dritten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die wir im Kabinett beraten haben, waren natürlich auch noch andere Themen verankert – beispielsweise, dass Maßnahmen nicht nur fortgeführt, sondern auch optimiert werden. Im Jahr 2023 konnten unter anderem Verbesserungen in der Arbeit mit Tätern erreicht und die Bekämpfung von Genitalverstümmelung vorangebracht werden.

Weiterhin ist natürlich das Thema „Aufklärung“ bzw. „Sensibilisierung“ von hohem Stellenwert. Es wurde schon gesagt: Jede dritte bis vierte Frau erlebt die Gewalt eben im persönlichen Nahraum. Insofern sind Öffentlichkeitsarbeit, die Fortbildung von Fachkräften usw. auch wichtige Themen. Auch hier will ich auf die kostenlosen Fortbildungsangebote des Freistaats Thüringen verweisen, an denen wir uns beteiligen: „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“, ein interdisziplinärer Online-Kurs, der zur Verfügung steht. Aber ich will auch nochmal auf die Koordinierungsstelle verweisen, die ich bei mir im Ministerium zur Umsetzung der

Istanbul-Konvention eingerichtet habe. Sie wird genau die Aufgaben, die wir uns gemeinsam gestellt haben, natürlich weiterbearbeiten.

Heute steht nun das Chancengleichheitsfördergesetz als ein Meilenstein auf der Tagesordnung. Wie gesagt, herzlichen Dank an die Abgeordneten zunächst der Fraktion, die diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, aber auch für die wirklich sehr konstruktive, gewinnbringende und auch weiterentwickelnde Arbeit im Ausschuss. Wie gesagt, eine Fraktion hat sich nicht daran beteiligt. Man sieht, welcher Stellenwert der inhaltlichen Arbeit beigemessen wird. Frau Herold, Sie sind immer diejenigen, die hier im Landtag viel reden, aber was konkrete Ausschussarbeit angeht, da lässt die wirkliche Mitarbeit der AfD tatsächlich vermissen.

(Beifall DIE LINKE)

Man hat den Eindruck, es geht Ihnen gar nicht um konkrete Veränderungen, sondern nur darum, hier am Rednerpult, wenn die Kameras da sind, irgendwie die Message loswerden zu können. Aber die inhaltliche Arbeit vermissen wir leider.

Ich freue mich: Der Gesetzentwurf ist auf dem Weg. Die finanziellen Mittel sind fast alle im Haushalt eingestellt. Es wird schon noch das eine oder andere brauchen, um eine gute Umsetzung ermöglichen zu können, aber ich bin mir ganz sicher: Mit so einem breit zugestimmten Gesetz hier auf Landesebene wird es auch gelingen. Wir freuen uns auf die Umsetzung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Ministerin Werner)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Wir kommen damit zum Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/10155. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8244 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die – da wechselt auch noch mal der Ministerpräsident, sehr gut – Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über den Brand

schutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thürin- ger Brand- und Katastrophen- schutzgesetz – ThürBKG) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/10114 -

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10188 -

(Ministerin Werner)

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/10193 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt als Berichterstatterin aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im aktuellen Tagesordnungspunkt behandeln wir nun an dieser Stelle das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, also sprich: das Thüringer Band- und Katastrophenschutzgesetz, kurz ThürBKG. Dazu liegen Ihnen nun zur Beratung vor: der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9658 vom 6. März dieses Jahres und die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10114 vom 30.05. dieses Jahres.

Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130. Sitzung vom 14. März 2024 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024, in seiner 58. Sitzung am 18. April 2024 und auch in seiner 61. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren und in der 60. Sitzung am 17. Mai auch noch ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden folgende Änderungsanträge eingereicht: Zum einen der Änderungsantrag von Rot‑Rot-Grün in der Drucksache 7/6659, der Änderungsantrag der Parlamentarische Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6645 und auch noch der Änderungsantrag der CDU in der Drucksache 7/6664.

Der 25-seitige Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün wurde bestätigt und hatte eine Vielzahl von Anpassungen im Ergebnis der Anhörung zur Folge, darunter eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit auf Autobahnen, eine Übergangsregelung für Kreisbrandinspektoren und die Anpassungen bei den Kostenregelungen für eine Tragehilfe Rettungsdienst, die einen der Schwerpunkte des Anhörungsverfahrens abbildete. An dieser Stelle ist es auch gelungen, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Gemeinden, Feuerwehren, Krankenkassen und auch Hilfsorganisationen zu ermöglichen und mit einer Übergangsregelung bis 2026 Spielräume für die weiteren Verhandlungen und Ausgestaltungen zu schaffen.

Sowohl der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün als auch der Änderungsantrag der CDU sah vor, dass nicht nur die Jugendorganisationen der Thüringer Feuerwehren künftig eine Aufstockung auf 50 Euro pro Mitglied erhalten, sondern auch die Jugendorganisationen der Katastrophenschutzorganisation. Der Änderungsantrag der CDU sah zudem die Wiederaufnahme des § 64 zur Verkehrsregelung durch die Feuerwehren vor, die aus dem bisherigen Gesetz im Ergebnis der zweijährigen Novellierungsverfahren zunächst gestrichen wurde. Dieser Teil erhielt aber auch eine Mehrheit im Ausschuss. Eine weitere Änderung der Kostenregelungen in § 55 wurde hingegen abgelehnt.

Der FDP-Antrag, der in § 13 ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gänzlich aus dem Artikel strich und stattdessen ein Bekenntnis in eine Präambel verlagern wollte, erhielt keine Mehrheit.

(Vizepräsidentin Lehmann)

Mit dem CDU-Änderungsantrag wurde aus dem Wort „eintreten“ nunmehr ein „einstehen“ und damit der Weg für eine Zustimmung freigemacht. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zu einem der beiden Entschließungsanträge gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz wird heute komplett neu gefasst. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Gesetzentwurf für ein sehr wichtiges Gesetz. Der Blick nach Bayern und Baden-Württemberg führt uns gerade wieder sehr deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, dass Katastrophenschutz funktioniert und eben einfach nur funktioniert.

In der Anhörung wurden ein paar Punkte deutlich, die dann in Änderungsanträgen auch ihren Niederschlag fanden. Ich möchte hier nur mal ein Beispiel anführen. Die Zuständigkeit von Feuerwehren auf Autobahnen muss endlich verbindlich geregelt werden. Das plakativste Beispiel: Oberhof wäre geografisch für den Rennsteigtunnel zuständig, da es genau obendrauf liegt. Jedoch hat die Oberhofer Feuerwehr gar keinen direkten Zugang zum Tunnel und muss quasi einmal mit der Kirche ums Dorf fahren. Da erwarten wir, dass das Ministerium schnellstmöglich unter Beteiligung der Betroffenen die entsprechende Verordnung erlässt, damit wir dort zu praktikablen Regelungen kommen.

In der Breite fiel die Anhörung positiv aus, jedoch besteht für uns in diesem Gesetz ein grundsätzliches Problem – es ist hier im Bericht auch schon angesprochen worden –: Von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren sollte das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gefordert werden. Dieses

Ansinnen war auch in der Anhörung nicht unumstritten

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt überhaupt nicht!)

und wenn man sich im Land umhört, stößt es auch bei der Bevölkerung auf Skepsis. Weiterhin wurde dieser Schritt auch vor drei Wochen auf dem Deutschen Verwaltungsgerichtstag in Würzburg kritisch erwähnt. Um nicht falsch verstanden zu werden: Selbstverständlich erwarten wir, dass sich die Feuerwehren sowie der gesamte Brand- und Katastrophenschutz auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen – gar keine Frage.

Die Frage ist nur, wie man dieses Bekenntnis – so wie es jetzt formuliert ist – aktiv einfordert. Deswegen hatten wir im Innenausschuss einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt, der jedoch keine Mehrheit gefunden hat.

Durch einen Änderungsantrag der CDU sollen sie jetzt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen einstehen. Ich hatte in der ersten Beratung bereits gesagt, dass die FDP einer solchen Klausel so nicht zustimmen kann und wird. Deswegen werden wir uns bei dem Gesetz wegen dieser Stelle nur enthalten, so, wie ich es bereits im Ausschuss angekündigt habe. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Abg. Vogtschmidt)

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nur wegen dieser einen Frage?)

Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Czuppon das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, nach der abenteuerlichen Behandlung Ihres Gesetzentwurfs in der vergangenen Woche im Innen- und Kommunalausschuss ist dieser nicht besser geworden. Der hastig eingebrachte Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün – das muss man sich mal überlegen, eine 25-seitige Tischvorlage wird einem am letzten Ausschusstag vorgelegt. Uns wurde immer gesagt, man kann das jetzt hier schnell und zügig beraten, weil all die Akteure, die davon betroffen sind, hier eingebunden sind, aber dann erschließt sich mir nicht, dass dann am letzten Tag eine 25-seitige Tischvorlage in 30 Minuten Lesezeit dort eingearbeitet und abgestimmt werden soll. Na ja, das hat mit gründlicher Arbeitsweise unserer Meinung nach nichts zu tun.

(Beifall AfD)

Das zeugt so von einer gewissen Torschlusspanik, jetzt am Ende das Ding natürlich noch durchzukriegen, was vielleicht sogar richtig ist.

Was nutzen Ihnen die im Gesetzentwurf erwähnten Facharbeitsgruppen und Steuerungsgremien jetzt hierbei noch, denn die konnten nach unserem Dafürhalten bei den letzten Änderungen, die im Innen- und Kommunalausschuss beschlossen wurden, nicht mehr mit eingebunden werden und ihre Meinung nicht mehr sagen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind die Ergebnisse der Anhörung, die waren eingebunden!)