Protocol of the Session on June 6, 2024

Herzlichen Dank dafür all denen, die sich dafür eingesetzt haben. Herzlichen Dank dafür den unterschiedlichsten Verbänden und Organisationen, die uns als Abgeordnete der unterschiedlichsten Fraktionen auch ein Stückchen Dampf gemacht haben, uns Mut gemacht haben, dass genau so ein Gesetzestext auf den Weg kommt, auch wenn der, der heute zur Verabschiedung steht, ein Kompromiss ist, das will ich ausdrücklich sagen. Rot-Rot-Grün hat von dem Recht Gebrauch gemacht, auch als Koalitionsfraktionen Gesetze in den Thüringer Landtag einzubringen. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass man das so durchführen kann. Wir haben vor fast einem Jahr einen Vorschlag vorgelegt und dieser wird heute in geänderter Form verabschiedet, also ein guter Tag für das Thema „Istanbul-Umsetzung“.

Wir haben im Lande Thüringen die Herausforderungen der Istanbul-Konvention angenommen und wir wussten nicht nur aus den Gesprächen in den Landkreisen, in den kreisfreien Städten, mit den unterschiedlichsten Organisationen, wir haben viel zu wenige Frauenhausplätze und Schutzwohnungen, die für Betroffene zur Verfügung stehen. Wir kennen die Zahlen. Jährlich sind zwischen 1.780 und 2.000 Frauen in Thüringen von Gewalt betroffen, so berichtete der MDR im November 2022. Wir wissen also, dass wir hier nacharbeiten mussten. Mit diesem jetzigen Gesetzentwurf tun wir das.

Wir wissen auch, Landkreise haben sich in den zurückliegenden Jahren einfach einen schlanken Fuß gemacht. Sie haben Frauenhausplätze oder ganze Einrichtungen geschlossen. Sie haben also ihre Pflichtaufgabe, die ihnen ins Stammbuch geschrieben worden ist, nicht erfüllt. Sie haben sich zurückgenommen, obwohl das Land immer die Finanzierung dieser Einrichtungen übernommen hätte. Man hat sich einfach auf den Weg gemacht, hat sehr komische Kooperationsvereinbarungen über Kreisgrenzen hinaus beschlossen, um in einer bestimmten Kommune keine Einrichtungen mehr vorzuhalten. Das ist auch ein Thema, welches wir natürlich gesehen haben und das mit dieser Gesetzesstruktur jetzt abgeschafft wird.

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mussten aufgrund dessen, was ich gerade geäußert habe, oft in ihrer schwierigen Situation, in dieser Stresssituation viele Kilometer fahren, um für sich und ihre Kinder einen Unterschlupf zu finden. Sie mussten sich auch noch darum kümmern, wo denn Platz ist, wo sie hingehen können. Das ist, denke ich, auch aufgrund der uns vorgegebenen gesetzlichen Situation überhaupt nicht machbar. Darum ist es gut, wenn jetzt mit dem Gesetzentwurf und somit zum 01.01.2025 die finanzielle

Verantwortung für Frauenhäuser, für Schutzwohnungen an das Land zurückgeht und das Land Thüringen, das zuständige Ministerium, dann die Inhalte mit den Kommunen voranbringen muss.

Werte Kolleginnen und Kollegen, mir ist noch mal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir auch mit dem Gesetzestext die längst überfällige Barrierefreiheit einfordern. Jede neue Frauenschutzeinrichtung, Schutzwohnung muss in Perspektive barrierefreie sein. Es kann nicht angehen, dass Frauen, die eine Behinderung haben, egal welcher Art, dass sie sozusagen nicht aufgenommen werden können, weil einfach kein Aufzug in der Einrichtung vorhanden ist oder weil weitere Möglichkeiten für die Unterbringung nicht gegeben sind. Darum ein eindeutiges Signal: nur barrierefreie Einrichtungen sind in Zukunft noch zu installieren und natürlich dann auch förderfähig zu machen.

Lassen Sie mich noch zwei Sätze benennen, die und anderem die Liga der Freien Wohlfahrtspflege uns in der Anhörung mit auf den Weg gegeben hat. Sie haben eindeutig formuliert, dass mit der jetzt vorgelegten Förderung endlich ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung eingeläutet wird. Und das ist gut. Das sollten wir uns immer vor Augen halten, wenn es darum geht, zukünftige Haushalte ab 25 auf den Weg zu bringen, dass genau diese Gelder vorgehalten werden müssen.

Der Landesfrauenrat hatte uns aufgefordert, genau diesen Gesetzestext auf den Weg zu bringen, um zukünftig mehr Schutzräume zu installieren. Mehr als hundert Plätze – das sagte ich bereits – fehlen im

Moment in Thüringen. Es ist also eine Mammutaufgabe, die in unterschiedlichen Landkreisen und kreisfreien Städten vor uns liegt.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Meißner hat es bereits angedeutet und in der Berichterstattung von Herrn Montag war es auch herauszuhören: Der Gesetzentwurf hat schon eine kleine Odyssee hinter sich. Vor gut einem Jahr haben wir ihn eingereicht. Er kam in den Sozialausschuss, aber natürlich waren auch Verlängerungstaktiken – so will ich es heute mal nennen – seitens der Opposition in den Raum gestellt. Es wurden Gutachten erstellt, die die Verfassungsgemäßheit nachweisen oder nicht nachweisen sollten.

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ein legitimes Interesse!)

Zum Schluss hat das Gutachten uns eindeutig formuliert, unser Gesetzestext ist verfassungsgemäß, darum alles in Ordnung, alles gut. Aber man hätte auch an der Stelle schneller sein können.

Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch mal ein Stückchen auf die Landespolitik zurückschauen. Wir haben ja hier in dem Thüringer Landtag bereits 2021 einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention oder einen Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gemeinsam verabschiedet. Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen dazu einen Umsetzungsbericht gegeben. Auf Landesebene wurden Beiräte gegründet, die sich mit der Thematik Gewaltschutz auseinandersetzen. Also, alles in allem hat die Landesregierung eine gute Vorarbeit geleistet, um gut in die Arbeit einsteigen zu können, wenn es jetzt um die Umsetzung des Gesetzes geht.

Wir sagen jetzt einfach mal: Mit dem Gesetzentwurf nimmt das Thema „Gewaltschutz“ noch mal so richtig Fahrt auf und wir können gemeinsam als Koalitionsfraktionen – ich habe herausgehört, auch die Oppositionsfraktionen mit – größtenteils stolz auf das sein, was wir nachher hier verabschieden.

Ich bedanke mich für die gemeinsame Zusammenarbeit, die wir in den zurückliegenden Monaten durchgeführt haben im Austausch, auch im intensiven Austausch. Das Ergebnis zählt, das Ergebnis ist gut. Recht herzlichen Dank, das sage ich ausdrücklich für die Fraktion Die Linke. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion erhält das Wort Frau Abgeordnete Herold.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, das hier behandelte Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsförderungsgesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes bietet dem interessierten Leser jede Menge Grund zum Kopfschütteln und zur inhaltlichen Kritik. Nachdem wir uns jetzt hier bei den Vorrednern Jubelarien über die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Regierungskoalition, der Minderheitsregierung und der Opposition der CDU anhören durften, ist es meine Aufgabe, hier ein wenig Wasser in den ideologisch angerührten Wein zu gießen.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Ihre Aufgabe wäre im Ausschuss gewesen, aber Sie waren nicht da!)

Frau Meißner, können Sie einfach erstmal zuhören, bevor Sie hier rumgiften?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Hier geht es nicht um Alkohol, sondern um Gewaltschutz!)

(Abg. Stange)

Die aktuellen Zahlen bieten durchaus Anlass zur Besorgnis. Das Lagebild des Bundeskriminalamtes vermeldet steigende Anzahlen von Gewaltdelikten in Deutschland, sie haben im letzten um fast 8 Prozent zugenommen. In Thüringen sind wir noch recht gut davongekommen, da handelt es sich nur um einen Anstieg von 1,1 Prozent, wobei natürlich auch hier die Frage der Definition von Gewalt zu stellen sei und von uns natürlich auch gestellt wird. Auf der anderen Seite haben wir in Thüringen die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/8384, aus der 2022 hervorging, dass wir es mit sinkenden Anzahlen von Bewohnerinnen und Inanspruchnahmen von Frauenhäusern zu tun haben. Was wir allerdings bisher nicht ermitteln konnten, ist die Zunahme der Inanspruchnahme der Frauenhäuser und der Anstieg der Zahlen von Gewalt in partnerschaftsund familienähnlichen Strukturen im Zuge und im Rahmen und nach der sogenannten Coronapandemie. Denn dort wurde ja oft und gern über die Medien vermeldet, dass die Häufigkeit dieser Delikte, dieser Zusammenstöße, dieser Spannungen und dieser Konfliktsituationen sehr deutlich zugenommen hat, sowohl für Frauen als auch für Männer und auch für Kinder.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Schon mal was von Dunkelziffern gehört?)

Aber nun gut, weiter in der inhaltlichen Kritik. In § 1 wird das Verfassungsgebot der Gleichstellung von Männern und Frauen erwähnt. Von dieser Gleichstellung ist leider im weiteren Fortgang der Paragrafen nichts mehr zu entdecken. Stattdessen sollen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Maßnahmen gefördert werden, die zur Entwicklung gegenseitiger Unterstützung und einem guten Verhältnis zwischen Männern und Frauen in allen Altersgruppen beitragen. Ich frage mich, ob man für ein solches Erziehungsziel allen Ernstes staatliches Handeln mit Steuergeld einfordern muss oder ob nicht die Erziehung von Jungen und Mädchen zu glücklichen, freundlichen und sozialkompatiblen Menschen von alters her die Aufgabe der Ursprungsfamilien dieser Kinder ist.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Was ist denn eine Ursprungsfamilie?)

(Beifall DIE LINKE)

Im Biologieunterricht nicht aufgepasst, Frau Stange? Die Ursprungsfamilie, das sind die Beteiligten, ein Mann und eine Frau.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ganz genau, ein Mann und eine Frau!)

Lesen Sie noch mal nach! Sie müssen das ja auch wissen, Sie haben ja Kinder. Wie ist die menschliche Zivilisation bis heute so weit gekommen und das fast ohne Förderung von staatlichen Gleichstellungsmaßnahmen? An dieser Stelle und zur Vorbeugung möglicher Unterstellungen und Verdrehungen im Nachgang dieser Debatte möchte ich allerdings ganz deutlich hier sagen: Wir begrüßen ausdrücklich die Erweiterung der Aufnahmekapazitäten von Frauenhäusern in Thüringen. Die Belegungszahlen und die Nachfrage nach Schutz vor körperlicher Gewalt durch Familienmitglieder sprechen eine deutliche und traurige Sprache. Frauenhäuser sind im Augenblick ein schnelles Hilfsmittel zur Rettung von Frauen und Kindern, die in den letzten Jahren auch zunehmend aus einem archaischen und von einem brutalen Selbstverständnis einiger Männer geprägten Milieu stammen. Die Europäische Kommission hat heute Alarm geschlagen, in Deutschland haben zwei Drittel aller Frauen in Frauenhäusern einen Migrationshintergrund. Wir hätten es für gut befunden, wenn sich dieses Chancengleichheitsförderungsgesetz ausdrücklich in wenigstens einem Paragrafen dieser speziellen Klientel zugewandt und Wege aufgezeigt hätte, wie rechtsstaatlich mit den Tätern zu verfahren sei.

(Beifall AfD)

Doch weiter im Text, der noch viel Verwunderliches zu bieten hat: In § 4 Abs. 1 finden sich gleich zwei Kritikpunkte. Zum einen wird hier als Aufnahmekriterium in eine Schutzeinrichtung gemäß Artikel 3 der Istanbul-Konvention eine Gewaltdefinition gebunden, die den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Unterbringung in einem unbekannten Maße vervielfachen wird. Niemand kann bei einem Aufnahmeersuchen genau definieren, ab welcher Qualität und Quantität psychischer und ökonomischer Gewalt innerhalb der Familie oder im sozialen Nahraum eine Aufnahme angezeigt ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Kann man das denn nicht der Frau/der Betroffenen überlas- sen?)

Genauso wenig ist zu definieren, was sozialer Nahraum bedeutet. Zum Dritten ist nicht genau zu beschreiben, was es bedeutet, von psychischer, physischer, ökonomischer oder sexualisierter Gewalt bedroht zu sein. Nach diesen Ausgangsbedingungen ist fast jeder oder jede im Laufe seines/ihres Lebens irgendwann einmal ein Kandidat für eine mögliche Aufnahme in einem Frauenhaus. Wenn Sie an dieser Stelle meinen, dass wir das Ausgangsproblem nicht ernst nehmen würden, muss ich Sie auf Ihr eigenes Unvermögen verweisen, in einem zugegebenermaßen komplexen und schwierigen Feld genaue Definitionen und Abgrenzungen vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich bin seit über 34 Jahren Vorsitzende des Jenaer Frauen- hauses, so was Blödes habe ich noch nie gehört!)

Absatz 2 bietet weitere Formulierungen für zukünftige Unklarheiten, Verwirrungen und nahezu unlösbare Aufgabenstellungen. Die Forderung, insbesondere Belange aus sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und/oder Migrationserfahrung, chronischer Erkrankung, Behinderung, religiöser, weltanschaulicher und soziokultureller Bedürfnisse in einer Schutzeinrichtung möglicherweise unter einen Hut zu bringen unter Beachtung des Diskriminierungsverbots aus Artikel 4 der Istanbul-Konvention ist eine Aufgabe, die mich stark an die griechische Sage vom Bett des Prokrustes erinnert. Der eine oder andere hier kann sich vielleicht erinnern an seine Schulzeiten und weiß, wie das Schicksal seiner Übernachtungsgäste ausging. Es scheint mir, als ob den Einreichern dieses Gesetzentwurfs nicht ausreichend klar ist, dass auch die

Ressourcen dieses wirklich sehr großzügig dimensionierten Vorhabens endlich sind. Auch blenden Sie erfolgreich aus, dass es bei der geforderten Beachtung aller und jeder Unterschiede Inkompatibilitäten gibt, die auch mit der besten Sozialarbeit der Welt nicht aus dem Weg zu räumen sind.

Aus all diesen Gründen halten wir den vorgelegten Entwurf für nicht gelungen. Wir vermissen insbesondere eine innovative und ernst gemeinte Weiterentwicklung des Gewaltschutzes in Thüringen, verbunden mit einer fachlichen Grundidee und Grundhaltung, die Bezug auf Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen nimmt,

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Und wo ist Ihr Antrag dazu? Das ist Arbeitsverweigerung!)

einen Gewaltschutz, der auch den Aggressor bei der Lösung von Paar- oder Familiengewalt einbezieht und als oberste Priorität den Verbleib der Opfer und Kinder in der eigenen Wohnung sicherstellt. Dafür wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen Interventionsstellen, Polizei und Gerichten erforderlich.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die gibt es!)

Auch die in Thüringen vorhandene Verweisungs- oder Ausweisungsmöglichkeit wird viel zu selten genutzt. Wir wünschen dem Gesetzentwurf für sein Kernanliegen, den Ausbau von Frauenhäusern in Thüringen, alles Gute, können aber wegen der hier dargelegten Mängel nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Klisch für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich möchte auch im Namen der SPD-Fraktion zu dem heutigen Gesetzentwurf, den wir hoffentlich auch verabschieden werden, noch ein paar Worte sagen. Und zwar ist es aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf, der sich vor allen Dingen eigentlich mit den Grundwerten unserer Gesellschaft beschäftigt. Es geht am Ende um Fragen des Respekts. Es geht um Fragen des Füreinandereinstehens. Es geht um Fragen des Helfens und eben auch der Gleichstellung; das, was unsere Gesellschaft ausmacht, die Gleichstellung der Geschlechter, darum, dass alle Menschen gleich sind, dass jeder Mensch gleich wertvoll ist, gleichberechtigt ist und eben auch gleich schützenswert ist. Dieser Schutz ist der Kern unseres Gesetzes. Sie haben es ja gerade gehört, der Weg war lang, von 2011 in Istanbul, wo Deutschland diese Istanbul-Konvention ratifiziert hat, bis heute, wo wir in Thüringen einen Schritt gehen können, der – meine Vorrednerinnen sagten es gerade schon – einzigartig und erstmalig in Deutschland gegangen wird.

Ich glaube, meine aktuelle Vorrednerin stellt das immer so dar, als ob das irgendwie eine Frage der Tradition sei. Ich weiß gar nicht, ich kann Sie da gar nicht zitieren, also irgendwas von emotional korrekt erzogenen Menschen und in der Traditionsfamilie und was Sie da alles gerade erzählt haben. Es war irgendwie ein ziemlicher Wirrwarr. Aber das ist eben genau der Punkt. Wir versäumen oft, hinzuschauen. Ich glaube, wenn es in den letzten Jahren nicht im Fernsehen diese öffentliche Zurschaustellung von Amber Heard und Johnny Depp gegeben hätte, dann würden wahrscheinlich viele immer noch glauben, auch in Hollywood ist alles irgendwie ganz toll und alle sind nur glücklich. Da haben wir gesehen: Nein, im Verborgenen spielen sich eben manchmal auch Dinge ab, die wir nicht sehen, wo wir auch nicht hingucken wollen und wo wir eigentlich auch sagen, ich möchte das gar nicht wissen. Viele Menschen sagen das. Viele sagen: „Das ist Familie, da gibt es Streit. Da wird eben mal ein Machtwort gesprochen.“ Oder: „Sie ist die Drama Queen und überzieht immer.“ Aber dass das nicht so ist, dass wir viel schlimmere Dinge da im Schatten haben – und die passieren eben nicht in den dunklen Gassen, sondern eben oft in den Familien –, das sehen zumindest die Statistiken.

Das ist zumindest das, was aus dem Dunkel herausbricht. Da wissen wir, dass auch in Thüringen in den letzten 10 Jahren allein 50 Femizide verübt wurden. Wir wissen, dass in Deutschland jeden Tag ein Mann versucht, seine Frau zu töten – jeden Tag. Es gelingt nur jeden dritten Tag, aber jeden dritten Tag stirbt jemand aufgrund von einer Nähe, also in einem partnerschaftlichen Konflikt. Das sind Zahlen, um die kommen wir nicht darum herum. Genau deshalb braucht es Schutzräume. Denn oftmals äußern Frauen nicht sofort Schreie, sodass die ganze Nachbarschaft herbeigerufen wird. Frauen wehren sich auch nicht immer und haben mit einem Mal sichtbare Zeichen. Warum tun sie das nicht? Weil sie eben Angst haben. Weil sie Angst haben vor der sozialen Isolation, weil sie Angst haben, dass es die Kinder treffen könnte, weil sie einfach auch sich nicht zu helfen wissen.

Dafür brauchen wir diese Schutzräume und deswegen gehen wir in Thüringen jetzt diesen Schritt, sozusagen einen Schritt weiter. Wir machen einen Quantensprung und sagen: Wir möchten Standards, wir möchten Qualität und vor allen Dingen möchten wir auch ganz konkret Transparenz in unserem Hilfssystem. Wir möchten, dass die Frauen wissen, dass sie in ihrer Nähe – und man muss sagen, wir sprechen aber

(Abg. Herold)

auch von Männern, denn auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen. Wir möchten, dass es für alle Schutzräume in Thüringen gibt, wo sie sich hinwenden können und die eben nicht irgendwo sind, sondern möglichst wohnortnah. Deswegen haben wir gesagt, wir übertragen die Verantwortung der Gewaltschutzeinrichtung in die Verantwortung des Landes, inklusive der finanziellen Mittel, die es dafür natürlich braucht. Es kostet Geld. Wir legen eine Mindestanzahl von Plätzen fest, die es eben wirklich in den lokalen Kreisen braucht und – ganz wichtig –, ich habe es ja gerade schon angesprochen: Es geht auch oft um Kinder. Wir sprechen eben auch von Familienplätzen. Die Barrierefreiheit ist natürlich auch ein Punkt. Manchmal sind das Kleinigkeiten, warum dann jemand sagt: Ich kann jetzt nicht von zu Hause weg. Auch die Barrierefreiheit ist so ein Punkt.