Protocol of the Session on June 6, 2024

Vieles müsste gar nicht erst im Petitionsausschuss landen, wenn man mit etwas mehr Fingerspitzengefühl in der einen oder anderen Amtsstube auf die Belange der Bürger eingehen würde. Wenn man vor allem auch nicht nur im gesetzlich notwendigen Rahmen informieren und beteiligen würde, könnten wir einiges schaffen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen – zumal die Redezeit schon schwindet –, meiner Kollegin Baum – die jetzt gerade zu einem wichtigen Termin ist und nicht hier sein kann – für ihre Arbeit in dem Ausschuss zu danken.

(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Mitgliedern des Ausschusses für die wirklich gute Arbeit im Ausschuss zu danken. Ich danke aber vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern, die Gebrauch von diesem wichtigen Instrument der Demokratie machen. Dadurch ist es den Abgeordneten teils erst möglich, überhaupt von Vorgängen zu erfahren, von denen wir sonst nie erfahren hätten. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, wünsche ich auch dem nächsten Petitionsausschuss eine erfolgreiche Arbeit im Dienst der Bürger. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält das Wort Herr Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und werte Kolleginnen und Kollegen, einmal im Jahr darf der Petitionsausschuss im Landtag seinen Arbeitsbericht vorstellen. Wir sind der einzige Ausschuss, der diese Möglichkeit hier in diesem Parlament hat. Denn unsere demokratische Verfassung sieht genau das vor, dass die Beschwerden der Bürgerinnen, die Petitionen hier entsprechend gewürdigt werden. Wir brauchen den Dialog, denn Demokratie heißt, sich einmischen und natürlich auch einmischen lassen. Demokratie schreibt niemandem vor, was sie glauben sollen und an welche moralischen Werte sie sich halten sollen. Und liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Gäste auf der Tribüne, die Macht der

Petition ist es, Anliegen auf breiter Ebene bekannt zu machen und damit auch politischen Druck zu erzeugen. Im Petitionsausschuss beschäftigen wir uns themenübergreifend mit Bildungsfragen, Umweltthemen, sozialen Gerechtigkeitsfragen und vielen anderen Bereichen. Davon ist vorhin schon ausführlich gesprochen worden.

Meine Vorrednerinnen haben die Petition der Schuderbachwiese erwähnt. Auch ich möchte darauf noch einmal kurz eingehen. Denn wir Grüne, in persona meine geschätzte Kollegin Babette Pfefferlein, sind damals vor immerhin acht Jahren nach Oberhof gefahren und haben uns vor Ort angeschaut, welche massiven Einschnitte in die Natur hier durch den Bau eines Golfplatzes geplant waren. Zusammen mit den Naturschützerinnen vor Ort haben wir als Fraktion die Petition begleitet. Keiner vor Ort hatte damals geahnt,

(Abg. Bergner)

dass wir erst heute einen Erfolg verkünden können. Aus unserem Umweltministerium kam jedoch nun letzte Woche die offizielle Bestätigung, es wird keinen Golfplatz in Oberhof geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Danke an alle, die an diesem wunderbaren Ergebnis beteiligt waren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Ein ähnlich schönes Beispiel wie die erfolgreiche Petition zur Schuderbachwiese ist die Petition zum EOWGelände in Weimar aus dem Jahr 2021. Sie erinnern sich womöglich, sie hatte den etwas sperrigen Titel: vollständige Renaturierung der Industriebrache in der Ilmaue Oberweimar für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung – und in Klammern – Hochwasser-, Natur- und Klimaschutz. Das Erfolgreiche daran ist, wie die Sache weiterging. Die Initiative, die seinerzeit hinter der Petition stand, „Stoppt den Ausverkauf von Weimars Grün“, bestehend aus der Grünen Liga, dem BUND, dem NABU, Fridays for Future, Naturschutzbeirat sowie den Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, hat Ende letzten Jahres in Köln während eines Festaktes von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur das Goldene Lindenblatt erhalten, den Hauptpreis für ehrenamtliche Initiativen, für ihre besonderen Verdienste. Das finde ich, ist eine würdige Auszeichnung für ein mehrjähriges, hohes Engagement von so vielem Beteiligten vor Ort. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, eine Reprivatisierung und Bebauung der Industriebrache in der Ilmaue in Oberweimar zu verhindern. Mitte April dieses Jahr nun hat die Stadt Weimar, der das Gelände weiterhin gehört, Bundesmittel für den Hochwasserschutz in Höhe von 2,4 Millionen Euro bekommen für großflächige Entsiegelung des Geländes und anschließende Renaturierung, somit für eine Erweiterung des Retentionsraumes der Ilm, für die Herstellung eines Flutmuldensystems, für aktiven Hochwasserschutz für Oberweimar und die Weimarer Innenstadt. Damit wird die Ilmaue in diesem klimaökologischen, sensiblen Bereich wieder weitgehend naturnah gestaltet werden können. Ohne die Petition der Initiative wäre das alles wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Daher auch an dieser Stelle noch einmal einen ganz herzlichen Dank an alle, die daran beteiligt waren.

Meine Damen und Herren, dies ist meine letzte Rede in meiner Funktion als Mitglied des Petitionsausschusses. Ganz herzlich möchte ich mich bei denen bedanken, die es ermöglicht haben, dass alle Petitionen behandelt werden konnten. Mein Dank geht dabei insbesondere an das Referat des Petitionswesens. Danke aber auch an meine Referentin Beate Blumenstein für unsere Zusammenarbeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Für uns alle im Saal hoffe ich – und dafür kämpfe ich –, dass wir hier im September mit einer Überzahl von Demokratinnen sitzen werden. Gerne verabschiede ich mich hier am Pult von meinen parlamentarischen Kolleginnen mit einem Zitat des Vorsitzenden des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung: „Sehen Sie in jeder Beschwerde einen kostenlosen Verbesserungsvorschlag.“ Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Und ich schließe auch den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3

(Abg. Müller)

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/8244 - dazu: Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10155 -

DRITTE BERATUNG

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung. Bitte.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank zunächst, dass ich hier Bericht erstatten darf, denn Bericht erstatten heißt, dass der Ausschuss eine Entscheidung getroffen hat und dass auch hier im Rund eine Entscheidung ansteht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung vom 7. Juli 2023 wurde der Gesetzentwurf, über den wir heute abzustimmen haben, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 7. Juli 2023, in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023, in seiner 64. Sitzung am 26. Oktober 2023, in seiner 65. Sitzung am 30. November 2023, in seiner 66. Sitzung am 6. Dezember 2023 und in seiner 68. Sitzung am 7. März 2024 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren und in seiner 63. Sitzung am 7. September 2023 ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Des Weiteren wurde ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/5939 durchgeführt.

Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Durch Beschluss des Landtags in seiner 133. Sitzung vom 24. April 2024 wurden der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Drucksache 7/9699 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur erneuten Beratung überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in seiner 70. Sitzung am 16. Mai 2024 und in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten sowie zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9844 und zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 7/6582 ein weiteres ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

(Präsidentin Pommer)

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, aber auch werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben hier einen wichtigen Gesetzentwurf vor uns liegen, der allerdings einen ungewöhnlichen Ablauf hier im Parlament hatte. Deswegen ist es zu erklären, warum wir zu diesem Gesetzentwurf einmal eine ablehnende Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses haben und dann die jüngste positive Beschlussempfehlung.

Wir haben hier ein wichtiges Thema, nämlich die Chancengleichheitsförderung, konkreter gesagt den Ausbau der Einrichtungen und der Angebote des Gewaltschutzes hauptsächlich für Frauen, der im Thüringer Landtag von den Fraktionen der Koalition eingebracht wurde. Ein Thema, was uns letztendlich auch die EU vorschreibt. Gerade im Hinblick auf die Europawahl am Sonntag und die Bedeutung dessen, will ich das an der Stelle auch noch mal besonders betonen. Denn die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt, besser bekannt als Istanbul-Konvention, wird als geltendes Recht ab dem 1. Februar 2018 auch in Deutschland und Thüringen übernommen. Daher sind wir dazu verpflichtet, Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt bereitzustellen.

Ein Ausfluss dessen ist das hier vorliegende Gesetz. Allerdings, das muss ich als Kritik anbringen, ist das ein Gesetzentwurf und ein Anliegen, was die Thüringer Landesregierung von sich aus schon hätte sehr lange regeln können. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion im Laufe der Legislaturperiode schon lange darauf gewartet, dass seitens der Landesregierung dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ich könnte

mir vorstellen, die Regierungskoalitionen haben auch darauf gewartet, aber als es ihnen zu lange wurde, haben sie einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Als uns der hier im Parlament vorgelegt wurde am 27.06.2023, wurde schnell klar, dass das ein Gesetzentwurf ist, an dem es viel Änderungsbedarf gibt. Vor allem deswegen, weil es große rechtliche Bedenken unsererseits gab. Und dementsprechend haben wir uns die Beratung im Landtag nicht leichtgemacht, haben Anhörungen durchgeführt und haben im Ergebnis auch versucht, das Gesetz rechtsförmlich ordentlich über die Bühne zu bringen.

Leider ist der Druck seitens der Koalition dann so groß geworden, dass es zu einer negativen Beschlussempfehlung kam und damit zu einer sogenannten Ehrenrunde. Denn das Gesetz ist zurück hier in den Landtag gekommen mit einer negativen Beschlussempfehlung und wir haben uns dann darüber verständigt, dass es uns das Thema eigentlich wert ist, es noch mal zu beraten, um zu einer Einigung zu kommen und damit zu Verbesserungen für Frauen in Thüringen. Deswegen ist der Gesetzentwurf wieder an den Ausschuss gegangen und wir haben uns letztendlich geeinigt. Deswegen liegt Ihnen jetzt eine umfangreiche Beschlussempfehlung vor.

Uns als CDU-Fraktion war es immer wichtig, dass wir dieses Gesetz verabschieden, weil der Gesetzeszweck ein wichtiger ist. Der Schutz von Frauen und die Zuständigkeit für Frauenhäuser sind Themen, die uns hier in Thüringen schon sehr lange beschäftigen. Denn wir haben leider keine flächendeckende Struktur,

(Abg. Montag)

die es Frauen ermöglicht, in solchen Situationen Schutz zu bekommen. Auch die Ausstattung war immer sehr unterschiedlich. Und mit diesem Gesetzentwurf ist es uns jetzt gelungen, die Zuständigkeit auf die Landesebene zu übertragen bzw. die Finanzierung und die Ausstattung für die sachlichen und personellen Kosten durch das Land zu übernehmen. Ebenso geht es in dem Gesetzentwurf auch um die Förderung von Interventionsstellen und Frauenzentren. Wir haben also von Anfang an die Zielrichtung geteilt, allerdings lagen aus unserer Sicht die Probleme im Detail.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt ist es so, dass wir diesem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen können und ich freue mich, dass uns diese Einigung letztendlich auch gelungen ist. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf letztendlich Verpflichtungsermächtigungen, die auch kurzfristig durch das Ministerium angepasst werden können. Und trotz allen Zeitverzugs haben wir uns darauf verständigt, dass das Gesetz auch zeitnah in Kraft treten soll. Mit einer Verordnung, die dann detailliert bestimmte Dinge auch regeln kann. Uns war es wichtig, dass der Gewaltbegriff auch wirklich auf häusliche Gewalt und Stalking reduziert wird und damit letztendlich auch eine Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht wird. Uns war es auch wichtig, dass eine Evaluierung stattfinden kann und dass insbesondere in den Situationen, wo Kinder mitbetroffen sind, auch die Jugendämter mit einbezogen werden können.

Ideologische Punkte, wie beispielsweise die Umsetzung des Gender-Mainstreaming, haben wir aus dem Gesetzentwurf streichen können, weil das unserer Meinung nach das eigentliche Gesetzesanliegen verwässert. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, mit diesem Kompromiss Verbesserungen für die Frauen in Thüringen herbeizuführen. Wir hätten uns sicherlich ein anderes Verfahren gewünscht, aber insgesamt glaube ich, dass es für die Betroffenen jetzt hilfreich ist, dass dieser Gesetzentwurf kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird.

Es wäre aber hilfreich, wenn wir irgendwann erreichen, dass es keine Frauenhäuser mehr braucht und nicht die Opfer gehen müssen, sondern die Täter. Ganz getreu dem Motto „Wer schlägt, der geht“. Deswegen haben wir als CDU-Fraktion hier auch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes hin zu

mehr präventiven Mitteln wie Fußfesseln und Abständen durch verschiedene Maßnahmen eingebracht. Das hätte Frauen auch geholfen. Leider ist uns diese Beschlussfassung nicht gelungen, deswegen sehen wir diesen Gesetzentwurf hier letztendlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nichtsdestotrotz ist es eine längst überfällige Verbesserung für betroffene Frauen und Opfer hier in Thüringen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Stange das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen auf der Tribüne, am Livestream, herzlich willkommen zu einer, denke ich, guten Stunde der Diskussion zum Thema „Gewaltschutz“, zum Thema „Istanbul“! Wir hier in Thüringen werden mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, ein Stückchen Geschichte in Deutschland schreiben.

(Abg. Meißner)

Herzlichen Dank dafür all denen, die sich dafür eingesetzt haben. Herzlichen Dank dafür den unterschiedlichsten Verbänden und Organisationen, die uns als Abgeordnete der unterschiedlichsten Fraktionen auch ein Stückchen Dampf gemacht haben, uns Mut gemacht haben, dass genau so ein Gesetzestext auf den Weg kommt, auch wenn der, der heute zur Verabschiedung steht, ein Kompromiss ist, das will ich ausdrücklich sagen. Rot-Rot-Grün hat von dem Recht Gebrauch gemacht, auch als Koalitionsfraktionen Gesetze in den Thüringer Landtag einzubringen. Ich glaube, das ist selbstverständlich, dass man das so durchführen kann. Wir haben vor fast einem Jahr einen Vorschlag vorgelegt und dieser wird heute in geänderter Form verabschiedet, also ein guter Tag für das Thema „Istanbul-Umsetzung“.