seiner 53. Sitzung am 20. Januar 2023, in seiner 55. Sitzung am 31. März 2023, in seiner 69. Sitzung am 1. März 2024, in seiner 70. Sitzung am 15. März 2024 und in seiner 71. Sitzung am 12. April 2024 sowie in seiner 74. Sitzung am 24. Mai 2024 beraten sowie zwei schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Gesetzentwurf in seiner 71. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss wurde aufgrund der Vorgabe nach § 57 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in die Beratung einbezogen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung am 31. Mai beraten. Es gibt im Ergebnis eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich bei allen Anzuhörenden bedanken, die in den letzten zwei Jahren diesen Gesetzentwurf so konstruktiv begleitet haben. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Und als Erstes erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch hier haben wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch – Denny Möller hat das bei seiner Berichterstattung klargemacht –, der uns schon sehr, sehr lange in diesem Haus beschäftigt. In der Tat gab es dazu immer wieder – ich nenne das mal – auch unterschiedliche Auffassungen und Auseinandersetzungen, insbesondere auch mit Blick auf die Frage „Wie sieht eigentlich unser Familienbegriff heute aus?“. Was bedeutet das für uns alle, wenn es darum geht, tatsächlich die soziale Infrastruktur im wahrsten Sinne des Wortes zu sichern und welche Herausforderungen bringt das mit sich?
Zugegebenermaßen habe ich in diesem Fall auch nicht mehr an eine Einigung geglaubt und bin deswegen recht froh und auch allen dankbar, die dazu beigetragen haben, dass es doch noch gelungen ist, hier zusammenzufinden. Das war ja nicht nur ein Ausschuss, sondern das hat ja mehrere Ausschüsse beschäftigt. Die Kolleginnen und Kollegen im Sozialausschuss haben sich dazu immer wieder auseinandergesetzt, genauso wie auch wir als Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bildungsausschuss. Da wir alle wissen, dass Kompromisse immer bedeuten, dass jede und jeder auch Abstriche machen muss, kann ich nur sagen, es ist gut und richtig, dass wir zu einer Verständigung gekommen sind. Ich sehe es ein Stück weit als Minimalkonsens, der jetzt in dieser Frage auf dem Tisch liegt. Noch mal danke an alle, die sich dazu immer und immer wieder zusammengesetzt haben. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal, dass Demokratinnen hier auch sprechfähig bleiben, und in diesem Sinne hoffe ich auch auf eine breite Zustimmung heute hier aus dem Landtag, sodass, was lange dauert oder lange währt, dann doch noch gut wird. Sicher wird es trotzdem so sein, dass man sich in einer nächsten Legislatur noch mal mit dem einen oder anderen Themenfeld aus diesem Gesetzentwurf, der ja doch eine relative Breite abdeckt, noch mal intensiver beschäftigen muss. Aber danke erst mal allen, wie gesagt, die hier auch an einer Einigung gearbeitet haben. Ich hoffe auf eine breite Unterstützung. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Wir beraten heute abschließend das „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats“. Ein langer Titel und auch eine lange Genese dieses Gesetzentwurfs hier im Parlament. Für die CDU-Fraktion – muss ich sagen – haben wir den Schwerpunkt bei diesem Gesetzentwurf eindeutig auf die Familienförderung gelegt. Denn aus unserer Sicht muss da, wo Familie draufsteht, auch Familie drin sein. Wir haben es gerade gehört, dieser Gesetzentwurf sieht die Änderung der Mindesthöhen für die Förderung der örtlichen Jugendförderung, der Schulsozialarbeit, der überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit und des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben“ vor.
Was er allerdings nicht vorsah, war eine Festsetzung der Förderhöhe für die Familienförderung. Deswegen war es uns als CDU-Fraktion auch ganz wichtig, dem im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses Rechnung zu tragen, und deswegen haben wir auch einen umfangreichen Änderungsantrag im zuständigen Bildungsausschuss eingereicht. Dieser hatte zur Folge, dass der Bildungsausschuss die Landtagsverwaltung mit einer rechtlichen Prüfung beauftragte, ob unser Änderungsantrag einem sogenannten Bepackungsverbot widerspricht. Ein Wort, was mir bis daher nicht so geläufig war – was aber dazu führte, dass es eine erhebliche Verzögerung dieses Gesetzentwurfes hier im Parlament gab.
Alles in allem haben wir uns aber zusammengerauft, denn dem Gesetzeszweck ist es angemessen, auch die Förderhöhen der aktuellen Finanzierung anzupassen, aber auch unsere Forderungen im Hinblick auf Familie in Thüringen mit aufzunehmen. Ein ganz zentraler Bestandteil dessen war für uns neben der Finanzierung auch die Formulierung des Begriffs „Familie“. Dieser findet sich im Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz und war bisher sehr, sehr breit angelegt beziehungsweise beinhaltete aus unserer Sicht Formulierungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, weil sie einfach mittlerweile selbstverständlich sind.
Deswegen haben wir aus dem derzeitigen Familienbegriff des Gesetzes herausgestrichen die Frage des gewählten Lebensmodells, die Frage der Ehe und auch die Frage der sexuellen Orientierung. Das heißt nicht, dass wir den bisherigen Begriff ablehnen, sondern dass wir jetzt einen neuen, moderneren Familienbegriff in Thüringen verabschieden werden. Diesen will ich an dieser Stelle auch zitieren, denn wenn wir dieses Gesetz heute beschließen, dann lautet dieser „Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine auf Dauer angelegte und verbindliche Gemeinschaft, in der Menschen, auch generationenübergreifend, Verantwortung füreinander übernehmen“. Das ist es, was Familie ausmacht. In jedem Fall kürzer und knackiger als bisher, aber nicht ausschließender. Was wir hinzugefügt haben, ist die Formulierung „auf Dauer angelegt“ und auch „generationenübergreifend“.
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stand vorher auch schon drin!)
„Generationenübergreifend“ und „auf Dauer angelegt“ stand eben bisher nicht drin. Deswegen ist es auch eine Weiterentwicklung, und ich freue mich, dass wir uns darauf verständigen konnten.
Zusätzlich haben wir in unserem Änderungsantrag auch die Mindestförderhöhe für den Familienförderplan festgelegt, denn dieser soll zukünftig mit 2.353.000 Euro finanziert werden. Das ist nicht nur eine Gleichset
zung mit den anderen Gesetzeszielen, sondern das ist auch eine Planbarkeit und Sicherheit für die Förderung, beispielsweise durch die Thüringer Familienverbände. Deswegen danke ich auch dem Arbeitskreis „Thüringer Familienverbände“, der sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eingebracht hat und jetzt auch auf eine sichere Finanzierung setzen kann.
Letztendlich haben wir aber auch dafür gesorgt, dass nun der Landesfamilienrat selbstständiger und unabhängiger über den Familienförderplan entscheiden kann. Denn es ist jetzt so, dass der Familienförderplan, wenn er vom Ministerium vorgelegt wird, mit Einvernehmen durch den Landesfamilienrat beschlossen werden muss. Darüber hinaus ist es auch so, dass wir ja als Fraktion derzeit nicht im Landesfamilienrat einen Sitz haben und wir durch diesen Gesetzentwurf jetzt auch besser, nämlich durch eine Beteiligung des zuständigen Ausschusses, beteiligt werden.
Sie sehen also, mit dem Gesetzentwurf ist es der CDU-Fraktion gelungen, Familie auf eine bessere finanzielle Basis zu stellen, aber eben auch weiterzuentwickeln. In diesem Sinne können wir auch diesem Gesetzentwurf zustimmen, und um letztendlich auch die Haushälter versöhnlich zu stimmen: Ja, wir schreiben hier Förderhöhen fest, aber wir schreiben es für die fest, die letztendlich auch zukünftig von dieser Finanzierung profitieren. Das sind nachfolgende Generationen, die in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle spielen, und deswegen ist es für uns auch gut angelegtes Geld. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream, fast zwei Jahre, nachdem wir das Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastrukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats eingebracht haben, freue ich mich besonders, dass wir die Verhandlung jetzt mit einer positiven Beschlussempfehlung zum Abschluss bringen können. Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist Beziehungsarbeit, das bedeutet, dass wir langfristige Beziehungen aufbauen und pflegen müssen, um nachhaltig Ergebnisse zu erzielen. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien ist eine kontinuierliche Aufgabe, die Vertrauen, Engagement und Zeit erfordert. Es ist eine Arbeit, die nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie nicht durch unsichere Finanzierungsstrukturen unterbrochen wird. Mit diesem Gesetz sorgen wir genau für diese Sicherheit.
Durch die betroffenen Förderstrukturen werden zu einem großen Teil Personalstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Familienförderung sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene unterstützt. Diese Stellen sind von unschätzbarem Wert.
Die mit dem vorliegenden Gesetz gesetzlich festgeschriebenen Förderungen sorgen dafür, dass die Kommunen über einen größeren Handlungsspielraum verfügen und somit ihre Eigenmittel gezielt einsetzen können. Sie können besser planen und müssen nicht ständig zwischen dem Notwendigen der Gegenwart und den Anforderungen der Zukunft abwägen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher nicht nur notwendig, sondern unerlässlich.
Ich möchte erinnern, in welcher Phase dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Wir hatten unsichere Zeiten und wir hatten im Rahmen der Coronakrise eine Erkenntnis, die ganz deutlich war: Die soziale Infrastruktur in unseren Gemeinden und Städten, in unseren Landkreisen und auch unsere überörtlichen Angeboten sind unerlässlicher Halt für das Soziale in Thüringen, insbesondere für Kinder und Jugendliche und Familien. Die Unsicherheiten, die wir in der Folge hier in Haushaltsdebatten bei diesen Angeboten geschürt haben, haben zu einer wirklichen Erschütterung dieser Infrastruktur geführt. Ich bin sehr froh, dass diese Unsicherheiten, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden, ein Ende haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sehe ich diese Planungssicherheit in diesen Feldern der sozialen Arbeit von enormer Bedeutung. Unsere Fachkräfte, die tagtäglich eine herausragende Arbeit leisten, benötigen die Sicherheit, dass ihre Stellen nicht plötzlich wegfallen. Diese Sicherheit ist auch essenziell, um erfahrene und qualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu halten und neue Talente zu gewinnen. Die Herausforderungen des Fachkräftemangels sind allgegenwärtig. Indem wir die Rahmenbedingungen verbessern, schaffen wir Anreize für junge Menschen, sich für Berufe in der sozialen Arbeit zu entscheiden und diese Berufe langfristig auszuüben. Nur durch diese Planungssicherheit können wir den notwendigen kontinuierlichen Aufbau und die Pflege von Beziehungsarbeit gewährleisten, die für die wirksame Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien unerlässlich sind. Ein stabiles finanzielles Fundament ermöglicht den Trägern, ihre Angebote gemeinsam mit den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten strategisch zu planen. Es erlaubt ihnen, innovative Projekte zu starten, um bestehende Programme nachhaltig zu betreiben. Diese Verlässlichkeit kommt nicht nur den Fachkräften zugute, sondern auch den Kindern und Jugendlichen, den Familien, die auf diese Angebote angewiesen sind. Sie wissen, dass sie auf die Unterstützung zählen können, wann immer sie benötigt wird.
Mit der Änderung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes schreiben wir neue Mindestförderungen für die örtliche Jugendförderung, die Schulsozialarbeit und den Landesjugendförderplan fest. Diese Forderung stand seit vielen Jahren im Raum und ich bin froh, dass sich dieses Parlament entschieden hat, trotz aller Unwägbarkeiten auch eines Landeshaushalts genau für diese Fragen dauerhaft Geld zur Verfügung zu stellen. Die örtliche Jugendförderung ist das Fundament – meine Kollegen König-Preuss hat es vorhin schon ausgeführt – für die Jugendarbeit vor Ort, da, wo Kinder und Jugendliche ihren eigenen Platz finden in dieser Gesellschaft, wo sie sich ausprobieren können und wo sie im Hier und Jetzt junge Menschen sein können, die an dieser Gesellschaft teilhaben. Mit 17,9 Millionen Euro jährlich stellen wir sicher, dass genau diese Projekte in der Jugendarbeit kontinuierlich unterstützt werden. Mit der Verstetigung der Schulsozialarbeit mit mehr als 26 Millionen Euro schaffen wir es zumindest für 500 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine verlässliche Grundlage zu schaffen. Das ist wirklich ein saustarkes Zeichen, das will ich deutlich sagen.
Die überörtliche Jugendarbeit, der Landesjugendförderplan, den wir mit 5,7 Millionen Euro festschreiben, macht auch deutlich, wie wichtig dem Land die Arbeit der Jugendverbände, der Jugendorganisationen und der Jugendbildung auf Landesebene ist. Und nicht nur das – auch im Familienfördersicherungsgesetz ist es uns gelungen, das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ mit 15,9 Millionen Euro festzuschreiben.
Was bedeutet das? – Wir haben Sicherheit für die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, wir haben Sicherheit für Familienzentren, wir haben Sicherheit für generationenübergreifende Angebote – vom Dorfkümmerer bis zur Seniorenbegegnungsstätte. Mit der Festsetzung des Landesfamilienförderplans mit 2,3 Millionen Euro schaffen wir auch Sicherheit auf Landesebene.
Ein letzter Aspekt, Frau Meißner – und das will ich auch noch mal deutlich betonen: Ihre Vorschläge zur Änderung des Familienfördersicherungsgesetzes haben wir konstruktiv aufgenommen. Mit der neuen Definition des Familienbegriffs sehen wir einen weiteren Schritt für eine gerechte und inklusive Gesellschaft, denn diese neue Definition betont das Wesentliche: die Verantwortung und Fürsorge, die Menschen füreinander tragen, unabhängig von biologischen oder rechtlichen Bindungen. Sie schafft einen Raum für alle Formen von Familien, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, unabhängig davon, ob es einen Trauschein gibt oder nicht, für Alleinerziehende genauso wie für Großfamilien oder Seniorinnen und Senioren, Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen – das sind Familien. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer zu Hause an den Bildschirmen! Wir bleiben bei unserer ablehnenden Haltung zu diesem Gesetz. Sicherlich ist ja einiges gut gemeint, aber bekanntermaßen ist ja gut gemeint nicht auch gleich gut gemacht.
Das möchte ich bei der Gelegenheit gern begründen: Es geht letztendlich um zusätzliche 17 Millionen Euro, die hier pro Jahr gesetzlich mehr verankert werden sollen. Natürlich wird das von den Sozialverbänden, die damit Geld verdienen, und von den Kommunalen Spitzenverbänden, begrüßt, doch das Geld, das hier verteilt wird,
muss ja zunächst von den Leistungsträgern draußen erwirtschaftet werden. Es ist nun mal unsere Pflicht und unsere Aufgabe zugleich, mit den uns übertragenen Steuergeldern sorgsam umzugehen.
Nicht nur wir, sondern eben auch der Landesrechnungshof äußerte sich dazu kritisch, genauer gesagt war die Meldung aus Rudolstadt: Wenn in Gesetzen freiwillige Leistungen betragsmäßig festgeschrieben würden, dann enge das den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Parlaments ein. Genau so sehen wir das auch.
Die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen halten wir für ausreichend. Darüber hinaus besteht ja die Möglichkeit des Gesetzgebers, jedes Jahr aufs Neue in den Haushaltsverhandlungen bei Bedarf und bei genauer Prüfung noch was obendrauf zu packen. So soll es sein, ein pauschales Drübergehen mit der Gießkanne lehnen wir ab.
Vielmehr muss eben auch aufgehört werden, nur an den Symptomen herumzudoktern und stattdessen müssen die Ursachen bekämpft werden. Die haben Sie im ursprünglichen Gesetzentwurf sogar zutreffend beschrieben, denn mit den zusätzlichen 17 Millionen Euro sollen im Kinder- und Jugendausführungsgesetz
und im Gesetz zur Sicherung der Familienförderung die sozialen Herausforderungen infolge der Bewältigung der Pandemie und der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter stabilisiert werden.
Wenn wir jetzt mal realistisch an die Ursachenanalyse herangehen, dann müssen wir doch ganz klar feststellen, dass die unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen im Zusammenhang mit den Corona-Zwangsmaßnahmen – die pauschalen und flächendeckenden Schulschließungen, die Schließungen der sozialen Einrichtungen – ein riesengroßer Fehler waren, den Sie herbeigeführt haben. Wir haben Sie davor gewarnt, Sie haben uns dafür beschimpft, und was noch viel schlimmer ist: Sie haben nichts daraus gelernt.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Betreuung und Unterbringung Geflüchteter. Gejubelt haben Sie vor Freude, als Merkel Tür und Tor für die illegale Migration über das Asylrecht aufgerissen hat. Die Kosten im Sozialbereich sind auch deshalb explodiert. Schauen Sie sich die Haushalte in den Landkreisen und den kreisfreien Städten an: Man weiß nicht mehr, wo man die immer neuen Ausgaben dafür herbekommen soll und wie man sie decken soll. Auch hier haben wir immer wieder vor den Folgen dieser illegalen Migration