Deswegen muss Schulsozialarbeit auch flächendeckend ausgebaut werden. Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben es in unserem Gesetz zementiert mit 23 Millionen Euro und wollten es auch hier in diesem Gesetz erneut wiederholen. Dafür stehen wir als Linke.
Auf die gefundene Lösung im Bereich der Ombudsstellen will ich noch mal eingehen. Das ist allerdings nur ein Kompromiss. Das ist der Kompromiss – das kam auch in der Anhörung heraus – zwischen regionaler Erreichbarkeit dieser Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche und den zur Verfügung gestellten strukturellen finanziellen Möglichkeiten, also, was ist unter den aktuellen Gegebenheiten möglich und wie erreichbar ist es. Aus meiner Sicht ist es aber ein fauler Kompromiss. Zwei Ombudsstellen für den gesamten Freistaat in Thüringen halte ich für zu wenig. Ich halte es da mit dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ und ich
will das noch mal ganz deutlich machen. Wenn ein Kind aus Gera beispielsweise die Ombudsstelle in Erfurt aufsuchen möchte, weil es eben jetzt im Gesetz verankert ist, dass es ein Einzelfallrecht hat, wo es geschützt und beraten werden darf als Kind, dann muss es die Strecke von meinetwegen Gera-Lusan, die halbe Stunde mit der Straßenbahn, nehmen, muss in den Zug einsteigen, die Stunde hierher, muss dann noch gucken, wo es in die Ombudsstelle reinkommt …
Also, Herr Montag, welche unqualifizierten Kommentare Sie hier reinrufen, zeigt, dass Sie überhaupt kein Herz für Kinder und Jugendliche haben, die wie in Gera so hart von Armut und strukturellen Defiziten betroffen sind. Also da sollten Sie sich ein bisschen schämen, was Sie hier reinrufen mit Ihrer neoliberalen Politik. Pfui Teufel, sage ich da nur.
Und dieses Kind, was zu uns nach Erfurt kommt, muss quasi anderthalb bis zwei Stunden Weg auf sich nehmen, um das ihm im gesetzlichen Rahmen zugestandene Beratungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das kann doch bitte nicht der Weg sein, wie wir hier Kinder- und Jugendschutz in Thüringen umsetzen wollen.
Deswegen ist dies nur ein Kompromiss. Und dem Kompromiss haben wir im Gesetz auch nur zugestimmt, weil er somit einigungsfähig ist. Uns als rot-rot-grüner Fraktion war es wichtig, dass wir zumindest einige Punkte in dem Ausführungsgesetz, in der Novellierung umsetzen können, bevor alles den Bach runtergeht, weil wir hier keine Mehrheit im Parlament finden können. Aber manchmal muss man eben auch solche Kompromisse nehmen.
Einen weiteren Punkt, da ging es auch nur um Kompromisse, die wir dort leider geschaffen haben, lasse ich jetzt mal weg und komme noch mal zu dem Punkt der Praktikantinnen- und Praktikantenvergütung. Wir wollten sehr gerne, dass die Praktikantinnen und Praktikanten aus dem Erzieherbereich und dem Heilerziehungspflegerbereich, wenn sie im HZE-Bereich „Hilfe zur Erziehung“ tätig sind, zum Beispiel auch im Kinderheim, genauso – in Anführungsstrichen – bezahlt werden wie Erzieherinnen und Erzieher im letzten Ausbildungsjahr, im Anerkennungsjahr, wenn sie im Kindergarten arbeiten. Leider hat auch das keine parlamentarische Mehrheit mit CDU und FDP gefunden. Auch das – das sind gerade mal 3 Millionen Euro – gönnen Sie unseren Auszubildenden im Freistaat Thüringen nicht. Das verschärft dem Übrigen den Fachkräftebedarf, gerade im HZE-Bereich, wo wir den aktuell besonders hoch haben.
Wir als Linke – und das steht fest – werden auf jeden Fall auch weiterhin die Schulsozialarbeit als eines der wichtigen und unerlässlichen Instrumente zur Unterstützung der jungen Menschen stärken und festhalten. Auch hier stehen für uns Kinder und Jugendliche absolut im Fokus unserer Kinder- und Jugendpolitik. Wir
sind also mit den gefundenen Kompromissen am Ende des Tages nicht zufrieden, aber um eine Mehrheit im Haus zu bekommen, haben wir Ihnen dieses Gesetz, wozu ich um Zustimmung bitte, vorgelegt, insbesondere im Namen unserer Kinder und Jugendlichen.
Nun will ich noch mal ganz kurz auf Probleme eingehen, die es bei diesem Ausführungsgesetz eben auch gibt. Bei uns in Gera beschäftigen wir uns im Jugendhilfeausschuss seit fast anderthalb, zwei Jahren, seit 2021, mit diesem sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Es gab viele Beratungen, die immer wieder die Träger mitgenommen haben, die das Jugendamt mitgenommen haben, wo das Jugendamt wirklich eine hervorragende Aufgabe geleistet hat, diese hohen fachlichen Ansprüche runterzubrechen bis zu dem Träger, bis zu dem Sozialarbeiter, der Sozialarbeiterin, die die Arbeit auch ausführen müssen.
Was aber an einigen Stellen bis heute noch nicht geschaffen worden ist, unter anderem weil die Blockadehaltung der CDU und natürlich auch des Grüppchens der FDP bis heute angehalten hat, der Novellierung des Ausführungsgesetzes hier zuzustimmen,
war die konkrete Umsetzung der Stärkung der Kinder und Jugendlichen. Und so ist es zum Beispiel in Gera so, dass wir noch immer nicht die geforderte Beauftragte, die diesen Gesamtprozess in Gera umsetzen soll, den ich gerade eben beschrieben habe, also Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration aus einer Hand, die Sozialgesetzbücher zusammenzufrieden. Dafür gibt es eine Fachkraft, die muss gefunden werden, mit
einer Mammutaufgabe an Sachen, die muss Erfahrungen haben, die muss studiert sein, die muss in dem Bereich, in dem und in dem Bereich gearbeitet haben. Die konnten wir bisher noch nicht umstellen, unter anderem auch, weil bisher die Blockadehaltung hier von CDU und FDP-Gruppe im Raum stand.
Von daher kann ich nur hoffen, dass heute hier das Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz durch uns, durch Sie auch beschlossen wird, und zwar im Namen der Kinder und Jugendlichen im Freistaat Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist jetzt schon viel zu dem Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz gesagt worden. Es geht insbesondere um die Einbeziehung von inklusiven Angeboten in die Gremien der örtlichen sowie der Landesjugendhilfe und der Bedarfsplanung vor Ort. Gleichzeitig sollen Maßnahmen des medizinischen Kinderschutzes durch die Finanzierung einer entsprechenden Koordinierungsstelle gestärkt werden. Hier gab es ja in den vergangenen Jahren bereits ein Modellprojekt, das jetzt weiter fortgesetzt wird.
Eine der größeren Änderungen ist wohl die regelhafte Einführung einer Ombudsstelle für den Bereich der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Auch hier wird auf ein bestehendes Modell der Ombudsstelle beim Kinderschutzbund zurückgegriffen, das heißt, wir stärken an der Stelle auch durchaus Sachen, die sich bewährt haben. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier vorliegt, in allererster Linie auch Bundesgesetzgebung um, unter anderem eben die Zuständigkeiten des Jugendamts
Wir sind froh, dass sich die Regierungsfraktionen kurz vor dem letzten Bildungsausschuss doch noch entschieden haben, gerade die Dinge rauszunehmen, die erstens im Rahmen der Haushaltsverhandlungen nicht etatisiert waren und die auch die Verhandlungen immer ein bisschen schwierig machen.
Wir haben – das haben wir in den um dieses Gesetz herum stattfindenden Diskussionen auch immer deutlich gemacht – an der einen oder anderen Stelle durchaus noch leichte Vorbehalte, unter anderem: Die Ombudsstelle finden wir gut. Ob es da jetzt zwei Regionalstellen geben muss, ist so eine Frage.
Das Zweite ist: Wir halten momentan den Blick auf die Kosten, die sich für die Kommunen aus der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, noch ein bisschen für zu unbestimmt. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns hier an der Stelle enthalten werden, um die begrüßenswerten und durchaus auch wichtigen Punkte nicht aufzuhalten. Aber wir beobachten das auch gern weiter, wie sich gerade auch die Arbeit der Ombudsstellen
Ein, zwei Worte noch zu dem Entschließungsantrag bzw. dem Antrag der CDU: Herr Reinhardt hat ja sehr emotional und engagiert deutlich gemacht, wie wichtig der Linken an der Stelle die Schulsozialarbeit ist. Das ist in der Grundlage durchaus nachvollziehbar, weil die Schulsozialarbeit an den Schulen, wo sie aktiv ist, durchaus eine sehr wertvolle Rolle für die Schülerinnen und Schüler spielt, für die Kinder, die dort unterrichtet werden, und auch für die Schule an sich. Dort einfach noch eine professionelle Fachkraft zu haben, ist auch ein Grund, weshalb die Multiprofessionalität an Schulen durchaus auch von uns immer stark unterstützt wird.
Ich unterstütze grundsätzlich auch das Berichtsersuchen, das hier in dem Antrag gefordert ist, weil natürlich durchaus die Frage ist, welche Bedarfe denn in den Kommunen und an den Schulen bestehen. Diese zu ermitteln und dann entsprechend zu berichten, macht auf jeden Fall Sinn.
Wir stellen auch fest, dass die Schulsozialarbeit ein wichtiges Instrument ist, gerade die aktuellen Herausforderungen und auch die vor uns liegenden Herausforderungen zu stemmen. Allerdings – und das ist Ihnen auch nicht neu, liebe Kolleginnen und – sind wir nicht diejenigen, die sagen würden, wir erhöhen deswegen Stück für Stück die Landesmittel, um für eine flächendeckende Ausweitung zu sorgen.
Die Stärkung der Jugendhilfe langfristig festzusetzen, ist wichtig. Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den Schulen zu stärken, ist auch ein Thema, das uns sehr wichtig ist. Deswegen würden wir gerade im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit dafür plädieren, dass wir langfristig gemeinsam mit den Kommunen entwickeln, welche Bedarfe bestehen und
wie wir die Jugendhilfe und die Schule enger zusammenbringen können – aus dem einen Grund: weil es einfach am Ende kommunale Kosten sind, die davon betroffen sind, aber auch weil es eine Personalfrage ist. Denn gerade bei der Schulsozialarbeit ziehen wir in allererster Linie auch Personal ab, das nämlich dann den Kommunen an der anderen Stelle in Heimunterbringung etc. fehlt. Da muss mit Bedacht vorgegangen werden. Deswegen werden wir uns bei diesem Entschließungsantrag auch nur enthalten können.
Was den Antrag der CDU angeht: Er befasst sich ebenfalls mit Kinderschutz – Herr Kowalleck hat das ausgeführt. Teile davon sind in dem Gesetz schon umgesetzt, über das wir jetzt hier sprechen, deswegen
erschließt sich mir das jetzt nicht so richtig. Und ein anderer Teil ist der Versuch, in die Bundesgesetzgebung und in die bundespolitische Diskussion reinzugrätschen, unter anderem das Thema „Vorratsdatenspeicherung“, dem wir uns bekanntermaßen schon lange entgegenstellen, das wird sich auch an der Stelle jetzt nicht ändern. Auch bei den angeblichen Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie – das ist ja auch eine eher umfangreiche Diskussion, die auf ganz vielen Ebenen getroffen wurde – muss ich Ihnen sagen: Wir bleiben da an der Stelle an der Seite unseres Bundesjustizministers. Die angeblichen Verschärfungen, die Sie sich da wünschen, schaffen mehr Rechtsunsicherheiten, als dass sie uns am Ende tatsächlich im alltäglichen Umgang und auch im alltäglichen Kampf gegen Kinderpornografie helfen.
Deswegen können wir diesen Antrag nur ablehnen. Ich danke Ihnen herzlich für die Debatten, die wir dazu geführt haben, die auch auf meiner Seite zu viel Erkenntnisgewinn geführt haben. Herzlichen Dank auch an den Kollegen Denny Möller, der aus meiner Sicht auf jeden Fall ein ausgewiesener Experte im Bereich „Jugendhilfe“ ist, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind. Vielen Dank.
Vielen Dank. Kurz der Hinweis: Sie haben jetzt die 2. Neufassung des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9868 verteilt bekommen. Die haben Sie jetzt auf den Tischen liegen. Ich will mich ganz herzlich bei der Verwaltung und bei Frau Kohler bedanken, dass das so schnell ging, weil wir hier immer verrückte Dinge machen, am anderen Ende aber Menschen sitzen, die das dann auch umsetzen müssen. Vielen Dank für die Schnelligkeit an dieser Stelle.
Als nächste Rednerin rufe ich Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.