Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 28 a gewünscht?
Nein. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 28 b gewünscht? Auch nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am
Livestream, es freut mich sehr, dass wir heute die Novelle des Thüringer Kinderjugendhilfe-Ausführungsgesetzes hier im Plenum behandeln können. Herr Schaft hat ja in seiner Berichterstattung gerade schon darauf hingewiesen, dass das keine alleinige Initiative hier aus dem Plenarsaal ist, sondern auch eine Grundlage hat in der Verbesserung des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendmitbestimmungsrechte bundesweit im SGB VIII. Eine ganz große Errungenschaft, die aus meiner Sicht viel zu lange gedauert hat, aber endlich auch Gesetzeskraft ist, ist, dass es endgültig heißt, Kind ist Kind, unabhängig von jeglicher Form von Behinderung oder Einschränkung. Zukünftig ist die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen zuständig, und das bedeutet insbesondere für die Betroffenen ein Ende einer Odyssee im Einzelfall zwischen verschiedenen Institutionen – Sozialamt, Eingliederungshilfe, Jugendamt, Kinder- und
Jugendhilfe. Das ist mit der sogenannten großen Novelle, der sogenannten großen Lösung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe endgültig vorbei.
Wir vollziehen mit der Novellierung unseres Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes jetzt auch die rechtlichen Rahmensetzungen hier in Thüringen. Denn zukünftig soll es Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen geben. Mit diesem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinderund Jugendhilfe wollen wir die Vertretung von Behindertenverbänden und Vereinen als beratende Mitglieder in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen genauso wie im Landesjugendhilfeausschuss ermöglichen und im Rahmen der kommunalen Jugendförderpläne und des Landesjugendförderplans die Ressourcen, die die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für junge Menschen mit Behinderungen sicherstellen, berücksichtigen. Gleiches gilt zukünftig bei der Planung des Kinderschutzes. Sie merken schon, um die inklusive Jugendhilfe zu verwirklichen, liegt noch ein schwieriger Weg vor uns. Wir haben im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes bis 2028 Zeit. Für viele Betroffene gibt es dafür aber keine Zeit mehr und dementsprechend ist es gut, wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, damit die sich aufgrund der Kommunalwahlen neu gründenden kommunalen Gremien zukünftig auch die Eingliederungshilfe und die Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen berücksichtigen.
Unser Gesetzentwurf geht aber über die Frage der inklusiven Jugendhilfe hinaus. Wir wollen auch wesentliche Verbesserungen des Kinder- und Jugendschutzes gesetzlich verankern. Zukünftig soll es einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Vermeidung von weiterer Kindeswohlgefährdung geben. Wir führen eine gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen samt einer Geschäftsstelle ein und es gibt zukünftig eine gesetzlich verankerte Landeskoordinierungsstelle für den medizinischen Kinder- und Jugendschutz. All das sind erprobte Verfahren und Angebote, die wir mit der gesetzlichen Verankerung auch für die Zukunft absichern und damit als festen Bestandteil der Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen des Landes vorsehen. Darüber hinaus bauen wir aber auch die Prävention vor Ort aus. Wir regen die freiwilligen Zusammenschlüsse der Jugendverbände im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in den Jugendringen an, wir stärken die außerschulische Jugendbildung und wir passen endlich die Vergütungsausfallentschädigung bei Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit an.
Was uns darüber hinaus mit dieser Gesetzesnovelle wichtig ist, ist die weitere Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit und eine landesweite Modellförderung im Einzelfall einzuführen. Ein weiterer Aspekt, der ganz wesentlich in den letzten Jahren uns auch hier im Landtag beschäftigt hat, ist die Beteiligung und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, die wir mit dieser Gesetzesnovelle noch einmal stärken. Wir stärken die Beteiligung von Zusammenschlüssen von Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und im Landesjugendhilfeausschuss. Wir beteiligen junge Menschen, indem wir gesetzlich verankern, dass es eine verständlichere und nachvollziehbarere Form von Informationen gibt, und wir verankern gesetzlich die Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle, damit sich Kinder und Jugendliche bei allen Fragen, die sie betreffen, an eine unabhängige Beratung wenden können, die im Modellverfahren jetzt schon der Kinderschutzbund hervorragend umsetzt. Und nicht zuletzt stärken wir die Beteiligungsrechte auf der kommunalen Ebene. Neben den Gemeinderäten wollen wir nun auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung von Vorhaben auf Landkreisebene in den Kreistagen und in den kreisfreien Städten gesetzlich verankern.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, damit wird hier eine umfangreiche Aktualisierung des Kinderund Jugendhilferechts vorgenommen und dementsprechend hoffe ich sehr, dass dieser Gesetzentwurf auch
die notwendige Mehrheit findet. Im Rahmen der Debatte um diese Novelle sind aber zwei Themen auf der Strecke geblieben. Wir wissen, dass der Bereich „Hilfen zur Erziehung“ – da wo wir auch einige Neuerungen vornehmen, zum Beispiel eine verbindliche Planung auf kommunaler Ebene, um zukünftig besser zu wissen, welche Angebote es im Bereich der Hilfen zur Erziehung, also der Heimerziehung, gibt –, die Frage von ambulanten Angeboten für Kinder und Jugendliche, die es schwer in ihren eigenen Familien haben oder wo gar keine eigene Familie mehr zur Verfügung steht, dass diese Aspekte viel zu oft in der öffentlichen Debatte nicht wahrgenommen werden. Aber hier bedarf es dringend besserer Angebote, insbesondere auch bei dem Thema „Fachkräfte“. Neben dem Kindergarten sind die Hilfen zur Erziehung der zweite große Bereich, wo Erzieherinnen und Erzieher, aber auch Heilerziehungspflegende als Fachkräfte eingesetzt werden. Sie kennen die Debatten um die Fachkräftesituation. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, bei der Nachwuchsgewinnung im Bereich der Hilfen zur Erziehung eine Praktikantenvergütung einzuführen. Von der sehen wir aber in dem Gesetzentwurf ab, weil die ca. 3 Millionen Euro, die es dafür jährlich aus dem Landeshaushalt benötigt, im Moment einfach nicht vorgesehen sind. Wir wollten der gesamten Novelle des Thüringer Kinderjugendhilfe-Ausführungsgesetzes keinen Abbruch tun, sodass eine offene Frage und eine offene Aufgabe für dieses Parlament bleiben, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung, die Fachkräfteentwicklung weiterzuführen.
Der Landesjugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nimmt sich dieser Aufgabe gerade sehr intensiv an und ich hoffe, dass wir auch von dort einen fachlich fundierten Katalog bekommen werden, was denn in der Frage der Fachkräfteentwicklung in Zukunft in der Jugendhilfe zu tun ist. Ich hoffe sehr, dass sich dieses Parlament in der neuen Legislatur dieser Frage stellt und die Weichen stellt, damit die Fachkräfteentwicklung eine positive bleibt, damit es genügend Erzieherinnen und Erzieher, genügend Heilerziehungspflegende aber auch genügend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gibt, die sich um unsere Kinder und Jugendlichen kümmern.
Ein zweites Feld, das will ich noch mal deutlich ansprechen – deswegen gibt es auch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Schulsozialarbeit“: Wir wissen, dass es uns gelungen ist, in den letzten Jahren so viel Landesmittel zur Verfügung zu stellen, dass mittlerweile an jeder zweiten Schule Schulsozialarbeit regelhaft durchgeführt werden kann. Das ist gut. Das ist eine richtige Entwicklung und das ist eine Erfolgsgeschichte für Thüringen, weil wir die Frage, wie Sozialpädagogik und Pädagogik zusammenarbeitet, in Thüringen hervorragend umsetzen und beispielgebend für die bundesweite Entwicklung sind. Denn unsere Schülerinnen und Schüler, unsere Kinder und Jugendlichen brauchen diese Unterstützung, neben der pädagogischen Arbeit an den Schulen auch eine unabhängige Vertrauensperson zu haben, die sich der Probleme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit, in ihrem elterlichen Umfeld, aber auch ihrer ganz persönlichen Probleme annimmt. All das leistet Schulsozialarbeit in hervorragender Weise. Nicht ohne
Grund sagen uns viele Schulen, sagen uns viele Jugendämter, sagen uns fast alle Fachverbände, braucht es mehr Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen. Dementsprechend war unser Vorschlag hier gesetzlich verankert, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Uns ist es wichtig, bei der Schulsozialarbeit die Zusammenarbeit der örtlichen Jugendhilfe, also der freien Träger der Jugendarbeit, und der Schule als gleichberechtigte Partner voranzubringen. Dementsprechend ist es uns wichtig, dass es eine kommunale Aufgabe ist, eine Aufgabe der örtlichen Jugendämter.
Gleichwohl wissen wir, dass Schule originäre Aufgabe des Landes ist. Deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Personalkosten, die in diesem Bereich anfallen, durch das Land refinanziert werden. Das schaffen wir mit diesem Gesetz nach wie vor in einem Umfang für jede zweite Schule. Uns hat vorgeschwebt, das zu erhöhen. Auch das konnten wir im Rahmen der Landeshaushaltsdebatte 2024,
im Haushalt nicht realisieren. Damit dieses Gesetz insgesamt jetzt nicht gefährdet wird, verzichten wir auf diese Erhöhung an dieser Stelle und sagen aber sehr deutlich im Entschließungsantrag, den wir vorgelegt haben, hier braucht es eine klare Lösung, eine bedarfsgerechte Erfassung auf kommunaler Ebene, wie viel Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in den nächsten Jahren gebraucht werden. Auf der Grundlage dieser bedarfsgerechten Erfassung ist das nächste Parlament, ist der Thüringer Landtag sicherlich dann aufgefordert, entsprechend diese Bedarfe zu bedienen. Das sind wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Land allemal schuldig.
Zu guter Letzt lassen Sie mich noch einen Satz zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutz und Hilfe die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“ formulieren: Liebe Kolleginnen der CDU, Sie formulieren mit Ihrem Parlamentsantrag noch einmal viele Aspekte, die es bei der Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen bedarf. Gleichermaßen machen Sie aber auch deutlich, dass wir „Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“: Liebe Kolleginnen der CDU, Sie formulieren mit Ihrem Parlamentsantrag noch einmal viele Aspekte, deren es bei der Frage des Kinder- und Jugendschutzes in Thüringen bedarf. Gleichermaßen machen Sie aber auch deutlich, dass wir in einem guten Verbund zwischen Behörden, zwischen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und zwischen auch Eltern und betroffenen Kindern bereits ein gutes Netzwerk aufgebaut haben. Sie empfehlen in Ihrem Antrag, dieses Netzwerk weiter zu stärken – so verstehe ich ihn zumindest – und fordern uns auf, an einer Stelle auch gesetzlich tätig zu werden und eine Landeskoordinierungsstelle einzurichten, die wir eben gleichzeitig jetzt mit diesem Gesetz vollziehen.
Insgesamt ist dieser Antrag aus unserer Perspektive deswegen einer, den wir in großen Teilen mit der heutigen Novelle auch bereits erledigt haben und dementsprechend finden wir keine Not, diese Aufforderung selbst zu machen. Dennoch, da Sie auch auf Bundesebene Dinge anregen, gerade beim Thema „Kinderund Jugendmedienschutz“, aber auch bei der Frage der Bekämpfung von Kinderpornografie, werden wir uns Ihrem Antrag nicht entgegenstellen und uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine beiden Vorredner sind ja schon ausführlich auf die unterschiedlichen Initiativen eingegangen. Wir haben auch im Ausschuss entsprechend beraten
und angehört. Ich möchte daher noch mal auf die wichtigen Punkte eingehen, vielleicht zunächst auf den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, insbesondere zum Thema „Schulsozialarbeit“. Wir haben ja auch bereits in den vergangenen Jahren deutlich gemacht, dass das für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Wir haben auch gesehen, dass verschiedenste Bedarfe im Bereich der Schulen bestehen. Das Thema begleitet uns mittlerweile seit vielen Jahren. Wichtig ist auch, das darf man in dem Hinblick nicht vergessen, dass wir auch gewährleisten müssen, dass zukünftig eben auch der Unterricht gewährleistet werden muss. Hier gibt es, das wissen Sie aus den Landkreisen, aus den verschiedenen Schulen, erhebliche Bedarfe und hohe Ausfallstunden und daran müssen wir arbeiten.
Da ist auch die Schulsozialarbeit ein wichtiger Punkt. Wir haben Brennpunktschulen in verschiedenen Bereichen und da wurde in den vergangenen Jahren gesehen, dass zunächst dort die Schulsozialarbeit etabliert wird und auch funktioniert. Wir haben in diesem Prozess gesehen, dass weitere Bedarfe bestehen, aber das große Augenmerk in diesem Zusammenhang muss eben auch darauf bestehen, dass wir als Land den Schulunterricht sicherstellen und da haben wir noch einiges an Arbeit zu leisten. Da erzähle ich Ihnen nichts Neues, das wissen Sie aus den Erfahrungen vor Ort.
Wir können Initiativen unterstützen und werden das auch, die zur Verbesserung der Schulsozialarbeit dienen. Das ist uns, wie gesagt, ein wichtiges Anliegen. Es ist aber auch deutlich geworden, dass wir natürlich schauen müssen, wie auch Ausgaben in den nächsten Jahren finanziert werden. Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss da eine Diskussion, insbesondere mit der Finanzministerin und auch mit dem Ausschussmitglied der SPD, wo noch mal darauf hingewiesen wurde, dass insbesondere jetzt Probleme bestehen bei der Haushaltsplanung und bei der Vorstellung und Aufstellung der Haushaltsplanung, da man angeblich nicht wisse, was noch vonseiten des Landtags an Ausgaben kommt. Wir konnten das als CDU-Fraktion nicht ganz nachvollziehen, weil das doch von den Initiativen, die jetzt noch kommen, überschaubar ist.
Insbesondere zum Thema „Ehrenamt“ lag uns viel daran, dass auch diese Initiative der CDU-Fraktion verwirklicht wurde, denn das ist ja auch ein Zeichen in das Land. Vielleicht ergibt sich dann noch die eine oder andere Bewegung bei der Landesregierung, insbesondere, was die Planung und Vorlage des Haushaltsplans angeht. Das wäre ja auch wichtig, dass man dann weiß, woran man im Land ist und wie es zukünftig weitergeht. Insbesondere die Ausgaben werden uns in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Dabei muss man feststellen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in den vergangenen Jahren von der Steigerung der Einnahmen entsprechend profitiert hatte. So war vieles möglich, was unter einer CDU-geführten Regierung nicht möglich war. Von daher muss man auch sehen, wie da in den nächsten Jahren die Entwicklungen im Finanzbereich sind.
Es wurde schon gesagt: Unser Antrag „Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen“ liegt Ihnen vor. Wir haben insbesondere die Hinweise aufgenommen, die aus dem Ministerium kamen, haben bei verschiedenen Punkten noch mal nachgebessert. Die Vorlage müsste Ihnen entsprechend ausgeteilt worden sein. Uns ist wichtig, dass diejenigen unterstützt werden, die sich in diesem Land für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen. Ich denke, das ist auch eine überfraktionelle Initiative, dass wir uns dafür starkmachen, dass Kinder auch zukünftig in unserem Land geschützt werden und die Hilfe erfahren, die sie brauchen.
Wir haben einerseits dargelegt, wie der momentane Zustand in unserem Land ist, und andererseits haben wir Forderungen aufgemacht, die uns als CDU-Fraktion wichtig sind, wo wir Bedarfe sehen, haben hier auch in andere Bundesländer geschaut, insbesondere – das kennen Sie sicher – das Konzept der Childhood-Häuser beleuchtet, bei dem wir sagen, das wäre eine Möglichkeit, die wir in unsere bestehenden Strukturen einfügen können. Zu den Strukturen muss man sagen, dass die Kinderschutzambulanzen, die in Erfurt, Jena und Eisenach vorhanden sind, weiterhin gestärkt und unterstützt werden müssen. Auch was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, sehen wir hier noch Bedarfe. Wir haben auch die Einrichtung und Unterhaltung einer Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz eingebracht. Das muss gesetzlich verankert und auch finanziell unterstützt werden.
Die Mittel für die örtliche Jugendförderung haben wir noch mal erwähnt. Nach unserer Meinung müssen auch diese Mittel zweckgerichtet zur Stärkung der Kinder- und Jugendschutzdienste erhöht werden. Informationskampagnen im Rahmen der Öffentlichkeit sind unserer Meinung nach wichtig und müssen ausgebaut werden. Ebenso sehen wir Bedarfe bei Maßnahmen zur Verstärkung für die Herausforderungen im Rahmen der Medienkompetenz. Sie kennen das alle, in den letzten Jahren wurde gerade in diesem Bereich vermehrt Bedarf festgestellt. Die Herausforderungen, die uns da begegnen, müssen wir angehen. Da ist das Land unserer Meinung nach in der Pflicht.
Wir haben auch auf die Bundesebene geschaut. Hier sehen wir eine Reihe von Bedarfen, wo wir uns beim Kinder- und Jugendschutz einsetzen müssen. Das betrifft die Datenspeicherung und auch eine passgenauere Form des Strafrahmens. Da sehen wir durchaus einen hohen Bedarf. Dafür müssen wir uns als Land starkmachen und einsetzen. Ansonsten, denke ich, soll es das zunächst mal gewesen sein, was unseren Antrag angeht. Wir haben hier ein wichtiges Thema eingebracht, das wurde an dieser Stelle auch erwähnt, und bitten um Ihre Unterstützung. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Für die Fraktion der Linken erhält jetzt Abgeordneter Reinhardt das Wort.
Im Jugendhilferecht gibt es ein sogenanntes rahmengebendes Bundesgesetz. Das ist das KJHG beziehungsweise das SGB VIII. Im Jahre 2021 wurde ein KJSG – übersetzt heißt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – eingeführt. Die Gesetze, von denen ich gerade spreche, werden von den Ländern durch sogenannte Ausführungsgesetze – in unserem Fall ist das KJHAG, also A für Ausführung – untersetzt. Den Ländern – also damit dem Freistaat Thüringen – werden so noch mal eigene Spielräume in der Umsetzung gegeben. Leider – und das zieht sich seit Jahren durch – werden die Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund chronisch unterfinanziert
und so stöhnen die Jugendämter unseres Landes unter den Lasten, die uns auferlegt werden. Die Kommunen und die Gemeinden schaffen es aus eigener Kraft nicht mehr, bundespolitisches Versagen an kleinster Stelle, bei den Kindern und Jugendlichen, aufzuräumen. Das hehre Ziel, Hilfe aus einer Hand, Inklusion und Integration zusammenzuführen, ist eine riesen Mammutaufgabe, die ein hehres Ziel ist. Aber wir haben bis heute noch nicht die entsprechenden Expertinnen und Experten, die beide Gesetzesbücher im
Bundesgesetz zusammenführen können und die Ausführung so umsetzen können, dass es tatsächlich in der Umsetzung bei unseren Kindern und Jugendlichen ankommt.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Trägervertreter, liebe Jugendsozialarbeiter, die, die ihr die Arbeit macht! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen – ich sagte es schon – um die Umsetzung bundesgesetzlicher Änderungen aus dem Jahre 2023. Die wesentlichen Themen betreffen die Stärkung des Kinderschutzes, also die Benennung eines Landesbeauftragten und die Schaffung einer medizinischen Kinderschutzstelle sowie die Errichtung von Ombudsstellen im Rahmen der Jugendhilfe. Was auch nicht unwesentlich ist, es geht auch um den Bereich der Pflege- und der Adoptionsverfahren und um die Kinderbeteiligung. Aber man kann im Wesentlichen festhalten: Kinderschutz, Kinderschutz, Kinderschutz und Kinderbeteiligung.
Uns als Linksfraktion war besonders wichtig, dass in diesem Bereich der Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetze auch die von uns eingeführte gesetzlich fixierte Schulsozialarbeit eine Rolle spielt. Denn klar – und zwar in allen Gemeinden und Kreisen dieses Landes – ist, dass die Schulsozialarbeit sehr, sehr gut ankommt, an den Bedarfen in den Schulen, bei den Kindern und Jugendlichen und von allen eigentlich in der Evaluation ausgebaut werden möchte.
So war es eben unser Ansinnen, die Schulsozialarbeit noch weiter zu stärken. Wir von Rot-Rot-Grün waren es, die die Schulsozialarbeit auf das nächste Level im Freistaat Thüringen geholt haben.
Wir haben 23 Millionen Euro im Gesetz festgeschrieben und es zu einer gesetzlichen Verantwortung im Freistaat Thüringen gemacht. Das gab es vorher noch nicht und es will sich jetzt nicht mal mehr die CDU erinnern. So haben wir es nicht nur mit unserem Gesetz zementiert, sondern wollten auch in diesem Ausführungsgesetz reinschreiben, dass nicht nur jede zweite Schule einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat, sondern jede einzelne Schule in Thüringen einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin hat.
Der Bedarf ist im Übrigen, Herr Montag, weil Sie ständig „Bedarfe, Bedarfe“ reinrufen, da. Sie waren ja die Tage mit mir in Gera, da kann ich Ihnen mal sagen, was in Gera der Bedarf ist. Wir haben es zwar auch aus eigenen Mitteln der Kommune geschafft, Schulsozialarbeit an jede Schule zu holen, aber mit den aktuellen Umsetzungen, wo wir zumindest den Tarif für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter durch mehr Geld in den Bereichen eingesetzt haben, die Stunden schaffen, haben wir trotzdem noch einen Verteilungskampf, Herr Montag. Und zwar ist der Verteilungskampf die Frage: Wo müssen wir den Schwerpunkt setzen mit unseren Schulsozialarbeiterinnen? Das hat dann zur Konsequenz, dass beispielsweise bei einer Berufsschule Technik in Gera, wo vorher die Schulsozialarbeiterin eine VbE – also für Sie: 39 Stunden –hatte, das war die Vollzeitarbeit bei ihr, jetzt auf 30 Stunden runtergesetzt werden muss.
Das ist ein erheblicher Mangel, weil – und da sind wir beim Bedarf – der Bedarf viel höher ist an diesen Schulen. In jeder Schule haben Kinder und Jugendliche den Bedarf, in jeder Schule.