Protocol of the Session on June 6, 2024

Der Angriff, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe in Mönchengladbach in der vergangenen Woche ist ein furchtbares Beispiel für eine neue Art von Angriffen, denen auch Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Wir müssen – und das sage ich gerade in Thüringen – alles daransetzen, unsere demokratischen Werte zu erhalten und weiter zu stärken. Denn nur so können wir eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein Leben selbstbestimmt und mit Würde zu gestalten, ermöglichen. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass meine Fraktion auch in einer neuen Legislatur diesen Bericht weiterbearbeiten und mit Inhalten füllen wird. Dementsprechend danke ich Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Möller. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Frau Abgeordnete Baum das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, liebe Aktive, die sich für Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft einsetzen! Lieber Joachim Leibinger, ein herzlicher Dank geht an Ihr Team und an Sie für die Arbeit in der vergangenen Legislatur. Der Dank geht aber auch an alle Vertretungen für Menschen mit Behinderungen, die im Landesbehindertenbeirat aktiv sind. Sie machen immer wieder in angemessener Weise darauf aufmerksam, wo wir einfach noch Aufgaben vor uns haben. Denn der Bericht zeigt zwar auf der einen Seite, welche Bereiche eigentlich alle betroffen sind, wenn wir darüber sprechen, Inklusion in der Gesellschaft zu leben, Barrierefreiheit zu schaffen, Teilhabe zu schaffen. Er zeigt aber vor allem auch, wir kommen nicht so richtig voran.

Ich möchte gern drei Punkte aufführen, die mir da jetzt besonders herausgestochen sind. Das eine ist, wir haben nach wie vor Verwaltungshürden vor uns, wenn es darum geht, Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Da zeigt sich an allererster Stelle, dass es zwar gut ist, einen Landesbehindertenbeauftragten zu haben, der sich dann mit seinem Team reinhängen kann und sich kümmert und für Verständigung sorgt, aber das Ziel muss eigentlich sein, dass wir gerade im öffentlichen Bereich und gerade bei bürokratischen Fragen viel offener und auch viel flexibler werden, um eben auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen zu können, wenn es darum geht, an das Recht zu kommen und Teilhabe in der Gesellschaft erleben zu können.

Ein zweiter Punkt, der mit einem Fonds beim Landesbehindertenbeauftragten bearbeitet wurde, nämlich einem Fonds für Barrierefreiheit, der eigentlich die Fälle lösen soll, wo der Zugang zu Einrichtungen nach wie vor nicht barrierefrei war. Der Hintergedanke war dazu eigentlich mal, eine niedrigschwellige Möglichkeit zu schaffen für diejenigen, wie Arztpraxen oder private Einrichtungen oder Vereine, die sagen, wir möchten einen Zugang ermöglichen. Wenn man dann plötzlich feststellt, dass relativ viele kommunale Körperschaften auf diesen Fonds zugreifen, dann stellen wir fest, dass wir quasi an einem ganz grundlegenden Punkt noch ein Problem haben, nämlich im gesamten öffentlichen Bereich, in den Kommunen die Barrierefreiheit herzustellen, das fällt offensichtlich nach wie vor so schwer. Das liegt nicht daran, dass die Kommunen das nicht möchten, sondern es liegt vor allem daran, dass wir diese Kosten, die durch Barrierefreiheit entstehen

(Abg. Möller)

würden, nach wie vor nicht in der Finanzierung der Kommunen berücksichtigen. Das muss ein Thema sein, welchem sich der Landtag an der Stelle auch annehmen muss bei der Ausgestaltung des KFA. Dann sind solche Fonds beim Behindertenbeauftragten zwar eine schöne Ergänzung, eine gute Ergänzung, aber sie können nicht zur Grundlage dessen werden, wie im öffentlichen Bereich Barrierefreiheit hergestellt wird.

Inklusive Bildung ist vorhin auch schon angesprochen. Da ist immer ein Punkt, wo ich mich frage, warum wir eigentlich nicht sogenannte low-hanging-fruits schneller absammeln, also Dinge, die eigentlich total unkompliziert umzusetzen wären, die auch gar nicht wahnsinnig viel Geld kosten, sondern wo es eigentlich um Grundsatzentscheidungen geht. Dazu gehört zum Beispiel die Anerkennung von Gebärdensprache als Fremdsprache. Das ist etwas, was die Betroffenen schon ganz lange fordern und sagen: Könnt ihr nicht einfach den Kindern, die Gebärdensprache lernen wollen und teilweise müssen, damit sie sich verständigen können, dies anerkennen? Warum lernen die noch zusätzlich eine Fremdsprache, nur, weil ihnen diese eine jetzt nicht anerkannt wird? Das ist ein Thema, das nicht nur in Thüringen eine Rolle spielt, sondern auch bundesweit. Da würde ich mir durchaus wünschen, dass wir da einfach auch noch einen Schritt weiterkommen und die Anerkennung nach vorn bringen.

Grundsätzlich mein herzlicher Dank an alle, die sich einsetzen, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe zu ermöglichen, die ihnen zusteht, nicht nur, weil wir das gesetzlich festgeschrieben haben, sondern weil das ein grundlegendes Menschenrecht ist. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in dem Bereich und hoffe auf weiteren energischen Druck vom Team um den Landesbeauftragten und den Landesbehindertenbeirat, denn diesen Druck brauchen wir. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Und ich rufe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Pfefferlein auf.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag und am Livestream, zuerst möchte ich mich auch ganz herzlich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen, Herr Leibiger, und Ihrem Team für die Erstellung des Tätigkeitsberichts für die Jahre 2019 bis 2023 ganz herzlich bedanken, Jahre, die sehr schwierig waren, die von der Coronapandemie und sehr schwierigen Welt- und Klimalagen geprägt wurden. Nehmen wir nur zum Beispiel die Coronazeit: Da waren Menschen mit Behinderung besonders von Isolation betroffen. Manche Unterstützungsmaßnahmen gab es nicht. Die Schließung der Werkstätten und Tagespflegeeinrichtungen traf sie besonders hart.

Diese schwierigen Zeiten zeigten sehr deutlich, wie wichtig es ist, Inklusion und Barrierefreiheit in allen Bereichen der Gesellschaft zu fördern. Wir sind noch auf vielen Gebieten gefordert, um unsere Gesellschaft wirklich intensiv und resilient zu machen. Trotz der schwierigen Situation einer Minderheitsregierung konnten wir kleine Schritte auf dem Weg einer besseren Inklusions- und Teilhabepolitik für Menschen mit Behinderung gehen.

Ich will mich hier gar nicht lange aufhalten mit der Aufzählung. Das alles können Sie gut in dem umfangreichen Bericht des Landesbehindertenbeauftragten nachlesen. Dort wird nämlich transparent und ausführlich dargestellt, was schon läuft, was noch fehlt, eine gute Basis, um Erreichtes zu würdigen, Defizite

(Abg. Baum)

aufzuzeigen und Perspektiven zu besprechen. Der Bericht schreibt dem zukünftigen Landtag mit den dort aufgelisteten Forderungen schon mal eine Liste zur Abarbeitung in das Hausaufgabenbuch.

Wir haben in den Jahren seit 2019 schon ein paar Sachen auf den Weg gebracht, Gesetze so novelliert, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter gestärkt und die Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mehr werden. Die Schulen wurden bei der Umsetzung inklusiver Bildungsmodelle und bei der Bereitstellung von Ressourcen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unterstützt. Der Ombudsrat Inklusion arbeitet als unabhängige Instanz im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und unter Leitung des Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit und das Thüringer Barrierefreiheitsprogramm arbeiten daran, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderung barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Wir haben hier im Parlament als Abgeordnete dafür gesorgt, dass das Sinnesbehindertengeld erhöht wird.

In den fünf Jahren dieser Legislatur haben wir kontinuierlich Anstrengungen unternommen, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung in Thüringen zu verbessern. Ich darf Ihnen versichern: Wir von Bündnis 90/Die Grünen treten auch weiter für eine inklusive Gesellschaft ein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, gleichberechtigt wohnen, lernen, arbeiten zu können und die Unterstützung zu wählen, die sie dafür brauchen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen gleiche Rechte und Chancen garantiert, davon sind wir leider noch weit entfernt. Deshalb brauchen wir gute Politik für Menschen mit Behinderung. Das geht aber nicht ohne Sie. Aber wir wollen auch Politik mit Menschen mit Behinderung machen. Deshalb suchen wir das Gespräch mit den Verbänden, mit den Menschen an ihren Wohnorten, an den Arbeitsplätzen und im Verein. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde jetzt schon ganz viel zum Tätigkeitsbericht gesagt, deswegen möchte ich es relativ kurzfassen. Ich möchte mich aber auch natürlich an allererster Stelle bedanken bei Herrn Leibiger, unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, er hat eine unheimlich tolle Arbeit geleistet in den letzten Jahren, eine, die vor allem darauf zielte, Menschen mit Behinderung eine Stimme zu geben, sie sichtbarer zu machen und vor allem im politischen Diskurs Erfolge zu erreichen. Das ist ihm gelungen – das sieht man am Tätigkeitsbericht – und dafür ihm und seinem Team an der Stelle wirklich ganz, ganz großen Dank.

Was mir auch aufgefallen ist, wenn man sich jetzt die letzte Legislatur anschaut, dass sich meines Erachtens im Bereich der Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung sehr viel getan hat. Ich glau

(Abg. Pfefferlein)

be, das liegt unter anderem daran, dass wir als rot-rot-grüne Landesregierung gerade die erste Legislatur genutzt haben, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben, die politische Partizipation, die politische Teilhabe zu ermöglichen und zu verbessern. Wir haben das mit unserem Inklusionsgesetz getan, wir haben das getan, indem wir die Beratungsstrukturen weitergefasst haben, nicht nur für Menschen mit Sinnesbehinderungen, sondern auch für andere Behinderungen, indem wir die Peer-to-Peer-Beratung gestützt haben, indem wir das Sinnesbehindertengeldgesetz eingeführt haben, indem wir auch den Landesbeirat weiterentwickelt haben. Diese politische Sensibilisierung, diese politische Teilhabe zeigt sich dann meines Erachtens in der zweiten Legislatur, dass hier vieles gemeinsam auch auf den Weg gebracht werden konnte, dass an dem, was wir da errungen haben, angeknüpft werden konnte.

Deswegen will ich an dieser Stelle auch Ihnen als Abgeordnete ganz großen Dank sagen. Es war natür

lich nur dadurch möglich, dass im Haushalt entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt wurden, indem beispielsweise das Inklusionsgesetz weitergeführt wurde und indem die Dinge, die im Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene aufgeführt wurden, auch umgesetzt wurden. Das ist meines Erachtens auch beispielhaft und daran sollten wir weiterarbeiten. Die ausführliche Beratung des Berichts im Ausschuss gehört garantiert auch dazu.

Ich würde gern noch kurz etwas zum Thema „Corona“ sagen wollen: Das waren wirklich auch sehr erdrückende Beispiele, die wir jetzt noch mal in dem Bericht nachlesen konnten. Wir wissen, dass gerade für Menschen, die vulnerabel sind, die Herausforderungen am größten gewesen sind. Ich weiß auch, dass viele Menschen mit Beeinträchtigungen auch große Ängste hatten, beispielsweise zu erkranken, und natürlich auch ein erhöhtes Risiko hatten, schwer zu erkranken. Ich habe während der Pandemie ganz regelmäßig Videokonferenzen mit Werkstattbeiräten durchgeführt. In diesen Konferenzen konnten sich Beiräte und Frauenbeauftragte aus jeder Werkstatt dazuschalten. Das wurde auch rege genutzt. Da wurden Fragen gestellt, die mit der Pandemie zu tun haben, aber eben nicht nur, sondern ein Thema, das ganz oft angesprochen wurde, war das Thema der Weiterentwicklung von Werkstätten, der Wahlfreiheit, aber auch der gerechteren Bezahlung in Werkstätten. Das sind Themen, die, glaube ich, in den nächsten Jahren im gemeinsamen politischen Agieren eine große Rolle spielen werden.

Es gibt auf Bundesebene einen entsprechenden Bericht, der die Menschen in den Werkstätten befragt hat: Was sind Ihre Wünsche, Ihre Perspektiven für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen? Wie muss eine Weiterentwicklung tatsächlich auch stattfinden? Ich glaube, der beste Weg wäre, diese in Inklusionsunternehmen weiterzuführen – dieser Hinweis sei mir an der Stelle noch gestattet.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben jetzt vieles, das jetzt vor dem Sommer oder im Sommer fertig werden wird, beispielsweise der Teilhabebericht, die Evaluierung unseres Inklusionsgesetzes, aber auch die Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Frau Abgeordnete Stange hat schon darauf hingewiesen: Die Ideen, Anregungen und auch berechtigten Forderungen aus dem Bericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen werden da eine ganz wichtige Grundlage zur Weiterführung dieser Maßnahmen sein. Dafür auch schon mal ganz herzlichen Dank, aber der größte Dank an all die Menschen, ob betroffen als Mensch mit Beeinträchtigung, ob als Engagierter für die Menschen mit Beeinträchtigungen – herzlichen Dank für das engagierte Tätigsein. Ich freue mich auf das, was aus dem Bericht jetzt folgen kann für eine weitere, gelingende Arbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

(Ministerin Werner)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 8 des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört es zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dem Landtag einmal in der Legislaturperiode bzw. spätestens alle fünf Jahre über seine Tätigkeit schriftlich und mündlich Bericht zu erstatten. Zur Ermöglichung der mündlichen Berichterstattung gehe ich davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit der Unterrichtung zu befassen. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss selbst regelt, inwieweit das in die neue Legislaturperiode gegeben wird.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Genau!)

Damit, meine Damen und Herren, schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 28 in seinen Teilen

a) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/10171 -

dazu: Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/10206 -

ZWEITE BERATUNG

b) Schutz und Hilfe für die Jüngsten – Für einen starken Kinderschutz in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9868 - 2. Neufassung -

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 28 a.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen hier und am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Lesung den Entwurf zur Novelle des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes.

Der Novellierungsbedarf ergab sich im Wesentlichen aus einer Reform des KJHG als Bundesgesetz, die im Juni 2021 Gesetzeskraft erlangte und in den Folgejahren durch die Ausführungsgesetze der Länder entsprechend umzusetzen ist. Mit dem damals vom Bundestag und Bundesrat angenommenen und damit auch entsprechenden Kinderjugendstärkungsgesetz wurde der Grundstein für eine inklusive Jugendhilfe gelegt und in drei Stufen bis 2028 die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen gesetzlich verankert. Insbesondere waren etwa auch die Einrichtungen der Familienhilfe einem gesetzlichen Zulassungsverfahren zu unterwerfen, eine Jugendhilfeombudsstelle umzusetzen und die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen in weiteren Bereichen der Jugendhilfe zu verankern. Diese entsprechenden Anliegen wurden von den Regierungsfraktionen in einem Gesetzentwurf in der Novelle umgesetzt und eingebracht und um einige weitere Aspekte landespolitischer und jugendhilfebezogener Regelungen ergänzt, von denen die Benennung eines Landesbeauftragten für den Kinderschutz die Orientierung der Ausstattung der Schulsozialarbeit anbetraf. Zwei wichtige hier an dieser Stelle zu nennende sind: Die von den Fraktionen der Regierungskoalition vorgelegte Novelle des KJHAG wurde dann in der 114. Sitzung des Landtags am 6. Juli 2023 vorgelegt, erstmals beraten und dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Es folgten dann einige Beratungen im Ausschuss, die ich hier nennen will als Berichterstatter: am 7. Juli 2023, dann in der 63. Sitzung am 20. Oktober 2023, in der 68. Sitzung am 19. Januar 2024 sowie in der 69. Sitzung am 1. März 2024 und der 71. Sitzung am 12. April. Sie wurde auch in einer schriftlichen und mündlichen Anhörung entsprechend beraten; die fand am 20. Oktober letzten Jahres statt, in der das Gesetz überwiegend fast ausschließlich auf eine positive Resonanz traf. Nach den Beratungen und Verhandlungen im Ausschuss liegt nun heute die Beschlussempfehlung vor, die neben einigen formalen Änderungen dann die vorgesehene Erhöhung der Schulsozialarbeit aus dem Paket herausnimmt, ansonsten aber die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 28 a gewünscht?