Protocol of the Session on June 6, 2024

Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt rufe ich für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – und das rückwirkend zum 01.01.2024 – wieder ein Drittel der Kosten für die Tierkörperbeseitigung durch das Land übernommen werden, um Tierhalter zu entlasten. Aktuell tragen die Tierhalter im Sinne des geltenden Beseitigungsgesetzes zu zwei Dritteln diese Kosten, den Rest übernimmt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Die gewünschte Änderung ist daher zu begrüßen und wir werden in der Schlussabstimmung genauso wie bei der Ausschussüberweisung auch zustimmen. Die Kostenübernahme dient dabei mehreren Zwecken. Zum Ersten entlastet es die Thüringer Landwirte, die sich im globalen Wettbewerb behaupten müssen – nicht einfach unter einer rot-rot-grünen Landes- und einer linken Bundesregierung. Zum Zweiten wirkt es der illegalen Entsorgung und einer damit einhergehenden Gefahrensteigerung durch Tierseuchen vor, wie verschiedene Anzuhörende im Ausschuss auch ausführten – angesichts der aktuell wieder in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochenen ASP-Erkrankung auch immens wichtig.

Die Anzuhörenden im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung begrüßten den Gesetzentwurf durchweg, einige forderten jedoch die Streichung der Befristung der formulierten Verordnungsermächtigung, so der Thüringer Bauernverband und der Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Dem kommen die Beschlussempfehlungen teilweise entgegen. Die Befristung ist raus, die Verordnungsermächtigung jedoch ist dringeblieben.

Abschließend will ich aus der Stellungnahme der Landestierärztekammer Thüringen zitieren: „Von den Auswirkungen der Energiepreissteigerungen bzw. Inflation insgesamt ist, neben vielen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, bekanntermaßen auch die Landwirtschaft stark betroffen. Das erlebt der tierärztliche Berufsstand Tag für Tag in den Gesprächen mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Diese Betroffenheit fand erstmals öffentlichkeitswirksam Ausdruck in den massiven Bauernprotesten Anfang des Jahres. Weniger offensichtlich für die Allgemeinheit, jedoch schmerzhaft wahrnehmbar für unsere Kolleginnen und Kollegen, zeigt es sich in der zunehmenden Zahl von Betrieben, die die Tierhaltung reduzieren oder einstellen […]. Wir Tierärztinnen und Tierärzte bedauern diese Entwicklung nicht vordergründig wegen des potenziellen Wegfalls von Kunden, denn der Zahl der (noch) vorhandenen Tierhaltungen steht eine ebenfalls geringer werdende Tierärzteschaft gegenüber. Wir sehen es vielmehr besonders kritisch, dass der Verlust an tierischer Erzeugung vor Ort tendenziell durch Einfuhren/Importe ausgeglichen werden wird, mit all den Problemen bezüglich Nachhaltigkeit, Umweltschutz und ggf. auch Tierschutz, die sich daraus ergeben können. Die Landesregierung sollte allein deshalb die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Entlastung der Landwirtschaft unbedingt zeitnah umsetzen.“

Der Energiekostenanstieg wirkt sich auf alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. Insofern ist die Landesregierung nicht nur aufgefordert, das Gesetz schnell umzusetzen, sondern auch eine Energiepolitik zu verfolgen, die solche Folgen erst gar nicht hervorruft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

(Abg. Pfefferlein)

Vielen Dank, Frau Hoffmann. Ich rufe jetzt Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind auch im Europawahlkampf und wer manche Themen ein bisschen aufmerksam verfolgt, der muss sich ein bisschen wundern. Ganz prominent war bis vor wenigen Tagen die Diskussion um eine etwaige Dönerpreisbremse, weil der Döner, der zum Großteil auch tierische Produkte enthält, sich angeblich über die Maßen verteuert hat. Gerade die Kolleginnen und Kollegen eher des linken Teils des Hauses verkennen,

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das liegt an Ihrer Steuererhöhung von 7 auf 19 Prozent, Herr Montag!)

dass vielleicht neben der planwirtschaftlichen Phantasie einfach mal zu schauen ist, was die marktwirtschaftliche Preisbildung mit sich bringt und warum tierische Produkte unter anderem teuer werden: Der Fleischpreis und insgesamt die Produktion von tierischen Produkten wird teurer.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein, das ist Monopolisierung, nicht Marktwirtschaft!)

Das liegt unter anderem an den Lohnkosten, das liegt unter anderem an Transporten zu immer weiter entfernten Schlachthöfen und immer spärlicher gesäten fleischverarbeitenden Betrieben. Aber auch ein Kostenpunkt, den die wenigsten auf dem Schirm haben, hat sich eben massiv erhöht: Hier geht es um die angesprochenen Entsorgungskosten für tierische Nebenprodukte. Das ist auch Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzes. Dieses Gesetz sieht insgesamt eine Entlastung von 2,3 Millionen Euro vor. Das ist auch richtig, denn wenn in der Landwirtschaft Tiere verenden, wenn bei der Verarbeitung von Tieren Abfälle anfallen, müssen diese ordnungsgemäß entsorgt werden. In Thüringen erfolgt das über eine zentrale Entsorgungsstelle bei Elxleben, an die die Abfälle geliefert werden müssen.

Im Rahmen einer Neuausschreibung des Entsorgungsvertrags zum Höhepunkt der Energiepreiskrise im

Umfeld des russischen Überfalls auf die Ukraine haben sich die Kosten für die Entsorgung drastisch erhöht, obwohl die Energiepreise am Weltmarkt wieder auf Vorkriegsniveau gesunken sind. Diese Kosten werden dann auf die Verbraucher umgelegt und das ist im Supermarkt, beim Fleischer oder dann auch an der Dönerbude spürbar.

Mit dem hier vorliegenden Gesetz soll nun die Kostenaufteilung geregelt werden und das Land zukünftig ein Drittel an der Finanzierung der Beseitigungskosten beitragen. Das halten wir für einen richtigen Schritt zur Unterstützung unserer heimischen Landwirte in einem weltweit hart umkämpften Angebotsmarkt. Wer das Land ernährt, der verdient Respekt. Insofern ist es keine Frage, dass die FDP diesen Gesetzentwurf und damit der avisierten Entlastung unserer Landwirte zustimmen wird. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich sehe Frau Ministerin Werner schon in den Startlöchern, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde jetzt schon relativ viel zum Gesetzentwurf gesagt, aber eines, Herr Malsch, haben Sie vergessen: Die CDU hat damals 2011 genau die Veränderungen durchgeführt, sodass die Tierhalterinnen und Tierhalter beteiligt wurden. Das hatten Sie jetzt weggelassen, ist aber nicht so schlimm, Sie haben sich inzwischen eines Besseren entsonnen,

(Beifall DIE LINKE)

auch wenn man natürlich sagen muss, dass die Wiedereinführung der Landesbeteiligung verschiedene Gründe hat. Zum einen geht es natürlich darum, Tierhalterinnen und Tierhalter zu entlasten, zum anderen geht es aber insbesondere auch darum – deswegen stehe ich auch heute hier –, aus fachlicher Sicht der Gefahr von illegaler Entsorgung, beispielsweise Vergraben von Tierkörpern oder Entsorgung in Wald und Flur, und damit der möglichen Weiterverbreitung von Tierseuchen und Zoonosen wirksam entgegenzuwirken. Ich denke, wir wissen alle, das ist ein wichtiges Thema. Tierseuchen und Zoonosen sind ein sehr gefährliches Thema für Thüringen und Deutschland insgesamt und ich will an der Stelle vielleicht auch ein paar Dinge zur Bilanz in dem Bereich sagen, wenn es um die Vermeidung von Tierseuchen geht.

Wir haben, denke ich, in den letzten Jahren hier in Thüringen eine Menge auf den Weg gebracht. Beispielsweise ist es uns gelungen mit vielen verschiedenen anderen Akteuren, das Land Thüringen als frei von der Rinderkrankheit und der Blauzungenkrankheit erklären zu lassen. Das war ein großes Stück Arbeit. Auch das Thema der afrikanischen Schweinepest wurde bisher von den Thüringer Schweinebeständen ferngehalten. Das ist natürlich zum einen dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass wir in den letzten Jahren auch viel dafür getan haben, dass es so bleibt. Es wurde beispielsweise eine zentrale Kontrolleinheit gebildet, die als Taskforce im Tierseuchenfall eine schnelle Reaktionsfähigkeit sicherstellt. Und um die Bekämpfung im Ernstfall nicht an finanziellen Hürden scheitern zu lassen, wurde auch der ASP-Mehrbelastungsausgleich im Kabinett beschlossen und verkündet. Auch das sichert dann, wenn es notwendig werden würde, einen reibungslosen Ablauf im Fall des Ausbruchs der ASP beim Wildschwein.

Auch im Fall der Geflügelpest konnte verhindert werden, dass das Virus einen sehr großen Geflügelbestand

infiziert. Der Erreger der Geflügelpest ist immer wieder in den vergangenen Jahren in Thüringen sowohl beim Hausgeflügel als auch bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Im Jahr 2021 wurde das Virus in über 70 Kleinhaltungen durch die Tätigkeit eines Händlers – Sie erinnern sich sicherlich daran – eingetragen. Aber die Tierseuchenbekämpfung war hier erfolgreich und verhinderte eine Weiterverschleppung in andere Betriebe. Das Geschehen konnte in kurzer Zeit vollständig zum Stillstand gebracht werden.

Natürlich gehört auch dazu, über Fragen des Tierschutzes zu reden. Die Thüringer Tierwohlstrategie gehört dazu und auch, dass Thüringen das erste und soweit ich weiß einzige Bundesland ist, in dem es einen flächendeckenden tierärztlichen Notdienst gibt. Der Freistaat finanziert das. Und das heißt, wenn es einen Notfall gibt im Bereich der Haustiere,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann können Sie die 116117 anrufen und dann werden Sie dabei unterstützt. Ich glaube, das zeigt auch noch mal, wie wichtig der Tierschutz ist und was wir da in den letzten Jahren als rot-rot-grüne Landesregierung auch erreichen konnten.

Ganz zum Schluss auch noch ein paar Themen, die sich im CDU-Entschließungsantrag wiederfinden – meine Kollegin Frau Karawanskij sitzt ja hier neben mir, ich habe gerade noch mal mit ihr gesprochen. Ich finde es ist wirklich sehr erstaunlich, wenn man sieht, dass im Rahmen des Vorsitzes der Agrarministerkonferenz

das Land Thüringen über 50 konkrete Vorschläge unterbreitet hat, welche Maßnahmen zur Entlastung von Landwirtinnen und Landwirten ergriffen werden können.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke, wir sind uns sehr bewusst, dass die Herausforderungen für die Landwirtschaft enorm sind. Wir beziehen sie deswegen intensiv in die Bemühungen mit ein. Wir sind dabei, bürokratische Belastungen abzubauen und die Förderung dort, wo es möglich und notwendig ist, auch zu verstetigen. Wir haben dazu auch eigene Arbeitsgruppen mit den Verbänden hier im Land, in denen immer wieder konkrete Vorschläge zusammengetragen werden. Und wir werden auch einen entsprechenden Plan noch vor dem Sommer, in

dem diese Vorschläge auch gebündelt sind, gemeinsam im Kabinett noch beraten.

Wir sind auch auf Bundesebene in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv, die sich mit den Themen beschäftigt. Beispielsweise haben wir im Bereich der Digitalisierung auf die pflichtige Nutzung des Flächenregisters verzichtetet. Und wir haben auch auf Bundesebene Themen eingebracht wie beispielsweise der Verzicht auf die doppelte Ohrmarke bei den Rindern, die Umsetzung der GAP- Erleichterungen usw. Es ließe sich noch mehr anfügen, auch beispielsweise, dass sich die Landesregierung ganz aktiv im Bundesrat für die Rücknahme der Kürzungen der Subventionen beim Agrardiesel und der GAP eingesetzt hat.

Ich denke, hier kann man sehr deutlich sehen, dass das Land Thüringen nicht nur im Tierschutz, sondern auch, wenn es um Landwirtinnen und Landwirte geht, sehr genau weiß, wo die Probleme liegen, hier die Probleme auch löst und sich natürlich auf Bundesebene auch dafür einsetzt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/9895. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt ums Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Hause. Ich frage der guten Ordnung halber trotzdem noch Gegenstimmen ab? Keine. Enthaltungen? Folgerichtig auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen ab – zweitens – über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9421 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das wiederum die Stimmen aus dem gesamten Hause. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen ab – drittens – über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, erhebe sich jetzt bitte von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme dann zum Tagesordnungspunkt 8 und bitte darum, weil ich danach die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mal nach vorne rufen werde –- nein, nicht gleich –, diejenigen, die nicht im Hause sind, darauf hinzuweisen, dass das dann so sein wird.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf.

(Ministerin Werner)

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9640 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/10060 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten für die Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes in Drucksache 7/9640, wurde am 05.03. eingebracht und zielt im Wesentlichen auf die Umsetzung europarechtlicher Vorschriften und die Modernisierung des Berufsrechts der Architektinnen und Ingenieurinnen ab.

Der Landtag hat den Entwurf in seiner 130. Sitzung am 14.03.2024 beraten und ihn einstimmig an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Entwurf wurde im Ausschuss, in dessen 50. Sitzung am 20. März 2024 beraten. Dort wurde eine Beschlussfassung über die Durchführung einer Anhörung und über die Anzuhörenden gefasst. In der 52. Sitzung am 23. Mai wurde er beraten. Das schriftliche Anhörungsverfahren ausgewertet und auch die Online-Beratung. Hier sind keine Zuschriften eingegangen über die Online-Plattform. Dafür waren die Zuschriften überwiegend positiv und empfehlen eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und darum bitte ich Sie auch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit eröffne ich die Aussprache. Wortmeldungen liegen mir keine vor. Ich schaue noch mal kurz in Richtung Landesregierung, ich vermute auch nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Gesetzwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/9640 in zweiter Beratung ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus dem gesamten Hause mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, möge sich jetzt bitte von den Plätzen erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf bei den Enthaltungen der AfD-Fraktion auch in der Schussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.