Protocol of the Session on April 26, 2024

Dann werde ich – das ist tatsächlich ein Versprecher, hier steht ja die Nummer 5 – das sicherheitshalber wiederholen.

Damit stimmen wir noch einmal ab über Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum, wie ich sehe. Die Gegenstimmen. Keine. Die Stimmenthaltungen. Damit ist dies entsprechend mit der Mehrheit erreicht.

Dann wiederhole ich es noch mal: Damit hat also auch dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit von zwei Dritteln in dritter Beratung erreicht und ist angenommen.

Dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich sehe stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion. Vielen Dank.

(Präsidentin Pommer)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und Frau Dr. Bergner!)

Entschuldigen Sie es, Frau Dr. Bergner steht ebenfalls. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Ich frage der Form halber nach den Stimmenthaltungen. Da sehe ich niemanden. Damit hat der Gesetzentwurf gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen hier die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags in der Schlussabstimmung erreicht.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Ich darf diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12

Zweites Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9652 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht?

(Zuruf Abg. Walk, CDU: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion. Und ich bitte hier doch um etwas Aufmerksamkeit, auch wenn es eine große Freude ist, wie wir eben die Abstimmung für die Verfassung hier im Parlament durchgebracht haben. Bitte konzentrieren wir uns.

Für die CDU-Fraktion, Herr Abgeordneter Walk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, der aufmerksame Beobachter hat es vielleicht schon gesehen, ich trage eine besondere Schleife, die sogenannte White Ribbon, übersetzt die weiße Schleife. Das Ganze geht zurück auf eine Initiative aus den 90er-Jahren aus Kanada und richtet sich symbolisch gegen Männergewalt, also Gewalt von Männern gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, ich finde, eine sehr nachahmenswerte Aktion, der wir uns anschließen sollten.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt inhaltlich darauf eingehen, was die CDU-Fraktion mit diesem Gesetzentwurf erreichen will. Wir wollen, wie es der Titel bereits vorgibt, Gewalt gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt verhindern, zumindest reduzieren. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Möglichkeit der täterbezogenen Gewaltpräventionsberatung zu verankern. Wir wollen also die Opfer schützen und nicht die Täter.

(Beifall CDU)

(Präsidentin Pommer)

Deshalb wollen wir den Opfern auch ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung, im häuslichen Bereich zu verbleiben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dabei stehen zwei rechtliche Neuregelungen im Mittelpunkt: erstens das sogenannte Kontakt- und Näherungsverbot für häusliche Gewalttäter, für Stalker, der neue § 18a des Polizeiaufgabengesetzes einschließlich der Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung an der Teilnahme an einer Gewaltprävention durch den Täter. Das gibt es bisher nur für Opfer und das ist die Verkehrung dessen, was wir wollen. Zweiter Regelungspunkt ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im neuen § 34f des Polizeiaufgabengesetzes, umgangssprachlich der Fußfessel.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber zunächst den Blick auf die besorgniserregenden Zahlen voranstellen. Laut Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2022 ist die Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren bundesweit um 13 Prozent angestiegen und liegt nun bei etwa 2,5 Millionen Opfern jährlich. Blick nach Thüringen: Hier ist der Anstieg sogar überproportional auf 18 Prozent zu verzeichnen und im Jahr 2022 – das ist die aktuelle Zahl, die wir haben – gab es 3.812 Opfer. Auch das ist Fakt. In Deutschland sind Frauen besonders betroffen, genau gesagt 80,1 Prozent. Jede Stunde wurden im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich 14 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften und alle zweieinhalb Tage, das ist sehr erschreckend, stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Auch in Thüringen sind in diesem Zusammenhang für das Jahr 2022 – das ist gar nicht so im Bewusstsein – drei Todesopfer zu betrauern.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Rechtslage: Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz von Gewalttaten und Nachstellungen in Kraft, das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, durch gerichtliche Schutzanordnungen und die vorübergehende Wohnungsüberlassung Gewalt im häuslichen Umfeld zu reduzieren und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen wie ständiges Verfolgen und Nachstellen zu gewähren. Der zivilrechtliche Schutz der Opfer konnte durch dieses Gewaltschutzgesetz erheblich und deutlich verbessert werden.

(Beifall CDU)

Die Philosophie des Ansatzes „Wer schlägt, muss gehen“ ist in der polizeilichen Praxis inzwischen schon lange angekommen und spiegelt sich auch in den ausgesprochenen Platzverweisen und Wohnungsverweisen wider, die die Polizei vor Ort erlässt. Die jährlich 3.000 polizeilichen Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt in Thüringen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein Sicherheitsgefühl für das Opfer wiederherstellen und dem Opfer mit Respekt und Empathie begegnen. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei auch entsprechend und gut ausbilden.

Problematisch bleibt allerdings die Durchsetzung dieser gerichtlich angeordneten Kontakt- und Annähe

rungsverbote. Im Falle einer Missachtung der Anordnung muss natürlich erst eine Alarmierung durch das Opfer erfolgen, sofern es dazu überhaupt in der Lage ist. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte – auch das ist ja nachvollziehbar – kann dann auch wertvolle Zeit vergehen. Immer wichtiger wird dabei auch im Einzelfall die langanhaltende Überwachung der vonseiten der Sicherheitsbehörden als gefährlich eingeschätzten Personen, gerade auch dann, wenn sich noch keine konkreten Straftaten einschließlich strafbarer Vortaten gesichert nachweisen lassen, nur dann kann ja auch gehandelt werden. Die Opferschutzverbände – ich will nur den größten ansprechen – „Weißer Ring“, fordert ja schon seit Jahren den Einsatz der Fußfessel. Der Ansatz, der dahintersteht: Würden die Täter mit Fußfessel überwacht werden können, könnten wahrscheinlich auch viele Straftaten und Gewalttaten verhindert werden. Dass man das nie ausschließen kann, ist uns bewusst.

In Thüringen kann jedoch bisher lediglich im Rahmen der Führungsaufsicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel gerichtlich angeordnet werden, was auch geschieht, nämlich in vier Fällen. Die Zahl der überwachten Straftäter liegt in den letzten Jahren auf einstelligem Niveau, aber insbesondere bei den Sexualstraftätern hat sich diese Maßnahme bewährt. Und eine Nutzung – das ist wichtig und darum geht es heute – der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also Fußfessel zur Gefahrenabwehr, also bereits im Vorfeld von Straftaten und Gewalt, das wollen wir heute auf den Weg bringen, so wie es andere Länder schon gemacht haben. Bayern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Brandenburg haben bereits ihre Polizeiaufgabengesetze geändert und ermöglichen dies.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung einer präventivpolizeilichen elektronischen Aufenthaltsüberwachung wird ein bewährtes Instrument jetzt auch in Thüringen eingeführt, das bei entsprechender Gefahrenlage die umfassende Überwachung deutlich erleichtern kann und im Einzelfall personalintensivere Rund-um-die-Uhr-Überwachung verringern helfen kann, denn dazu ist die Polizei auch real nicht in der Lage. Gleichzeitig ist diese Maßnahme auch rechtlich eine Mindermaßnahme zu einer möglichen Ingewahrsamnahme. Damit wäre der Opferschutz bei häuslicher Gewalt auch erheblich ausgebaut. Den Opfern wird ermöglicht, in ihrem bisherigen sozialen Umfeld zu verbleiben. Begleitend ist hierfür eine Regelung und Konkretisierung des Kontakt- und Näherungsverbots geboten, indem zur langfristigen Gewaltprävention auch die Möglichkeit zur gerichtlichen Anordnung und Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung verankert wird. Ich habe es eben angesprochen, wir meinen da die Täter und nicht die Opfer.

Ich will noch am Rande erwähnen, dass wir im März dieses Jahres eine Umfrage bei INSA gestartet haben, und die Thüringer sagen zu zwei Dritteln, dass sie diese Art der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Straftäter als guten und richtigen Weg empfinden.

Ich komme damit zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, worum es geht. Ich werbe ausdrücklich für Zustimmung für unseren Gesetzentwurf. In Kurzform: Wir als CDU-Fraktion wollen Frauen effektiver vor Gewalt schützen. Wir stellen den Opferschutz vor den Täterschutz. Ich freue mich auf die Beratung zunächst heute und dann im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Verehrter Kollege Walk, jeder Fall von Gewalt gegen Frauen ist einer zu viel. Leider könnten wir viele Stunden damit füllen, dieses Problem zu beschreiben. Ich habe selber jahrelang in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt gearbeitet. Ich will auch ohne Umschweife über Lösungen sprechen. Lösungen, die wir in der Vergangenheit bereits auf den Weg gebracht haben, oft auch, ohne uns als Parteien zu zanken, sondern geeint im Willen, häusliche Gewalt zu bekämpfen. Vor Kurzem haben wir 20 Jahre Gewaltschutzgesetz begehen können. Durch das Gesetz können Opfer häuslicher Gewalt Schläger im eigenen Heim aus der Wohnung durch das Zivilgericht verbannen lassen, eine wegweisende Initiativ von Rot-Grün im Bund, der sich damals auch die CDU angeschlossen hatte. Im Land setzen wir derzeit endlich die vertrauliche Spurensicherung durch.

(Abg. Walk)

Ich weiß nicht, wieso es da wieder Geplänkel gibt, Frau Tasch, das ist ein wichtiges Thema, ich rede gerade hier vorn und würde mich ganz doll freuen, wenn Sie mir zuhören.

Es geht um vertrauliche Spurensicherung, die haben wir gerade ins Werk gesetzt, denn Opfer sexualisierter Gewalt sollen Beweise für das Verbrechen gerichtssicher dokumentieren können, ohne sofort zu einer Anzeige gezwungen zu sein.

Zu Recht aber fordern Frauenrechtsorganisationen und Opferverbände, dass wir mehr tun müssen. Dass wir nicht akzeptieren, dass deutschlandweit immer noch über 170.000 Frauen jährlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Das ist die Zahl von 2022.

Ich möchte exemplarisch die Frauenrechtsorganisation Terres des Femmes nennen. Sie hat 25 Forderungen aufgestellt, um gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Und ein Punkt von den 25 aus diesem Katalog, den greifen Sie heute mit Ihrem Gesetzentwurf auf, nämlich die elektronische Fußfessel als Abstandskontrolle für häusliche Gewalttäter. Wir arbeiten gerade an einem anderen wichtigen Punkt von Terres des Femmes, nämlich, dass wir genügend Plätze in den Frauenhäusern wirklich auch wieder brauchen, sichern und das auch ordentlich finanzieren müssen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei 25 Forderungen wird deutlich, auch bei zwei sinnvollen Maßnahmen werden wir es perspektivisch nicht belassen können. Es gibt ja zum Beispiel vorgelagert zum Gewaltschutzgesetz noch die Möglichkeit für die Polizei, häusliche Gewalttäter der Wohnung zu verweisen. Wir sollten darüber nachdenken, diese Maßnahme auf eine Maximalfrist von zumindest zwei Wochen zu verlängern. So fordert es auch Terres des Femmes, so regelt es die Mehrheit der anderen Bundesländer. Das ist auch deswegen wichtig, weil diese Zeit doch benötigt wird, um dauerhafte Schutzkonzepte sich dann zu überlegen, dass die Frauen nicht gleich wieder Oper werden.

Auch sollten wir im Polizeiaufgabengesetz den operativen Opferschutz besser verankern. Das heißt im Klartext, es soll durch Tarnidentitäten notfalls verhindert werden können, dass der, der seiner eigenen Partnerin gegenüber gewalttätig wird, danach noch einmal an sie herankommen kann, also sich das Opfer besser schützen kann, überhaupt wieder aufgefunden zu werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, insofern bin ich hier versöhnlich unterwegs. Allerdings möchte ich doch nicht versäumen, noch auf zwei Defizite im Gesetzentwurf der CDU hinzuweisen. Da fehlt noch die Erforderlichkeit. Sie führen eine elektronische Fußfessel, ein ohne zu verlangen, dass diese Maßnahme überhaupt erforderlich sein muss, um die Person von entsprechenden Straftaten abzuhalten. Das ist ein Kriterium aus der Rechtsprechung. Weil Sie die elektronische Fußfessel schon bei einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut einsetzen wollen, gibt es rechtliche Probleme, und nicht allein im Normalfall des Polizeirechts der konkreten Gefahr. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat aber erst Anfang dieses Jahres unter anderem mit so einer Erforderlichkeitsklausel gerechtfertigt, dass eine solche Fußfessel überhaupt verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Also das müsste man noch nachbessern, dieses Verfassungsrisiko sollten wir ernst nehmen, auch deshalb, weil dieser weite Begriff der drohenden Gefahr in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf ein kritisches Echo in Teilen der Gesellschaft gestoßen ist. Also diese Debatte müssten wir noch mal führen.

Das zweite Defizit, das wir sehen: Wie lange darf die Polizei nach Ihrem Gesetz eigentlich jemanden einen Kontakt- und Näherungsverbot erteilen? Sie schreiben im Gesetz: § 18 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Darf man den Kontakt jetzt wie bei Wohnungsverweisungen zehn Tage verbieten – das ist der Absatz 2 – oder wie beim Aufenthaltsverbot drei Monate? Dieser Fehler ist wahrscheinlich bei Ihnen entstanden bei

der Erarbeitung des Entwurfs, weil Sie wahrscheinlich aus dem brandenburgischen Gesetz eine Vorschrift kopiert haben und die hat anders als bei uns eine einheitliche Frist bei beiden Maßnahmen und deswegen ist es dann auch nicht problematisch. Das heißt, da müssen wir eine Normenklarheit herstellen. Ein Gesetz, dass das Risiko in sich tragen würde, vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen zu können, würde natürlich Frauen auch nicht weiterhelfen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dennoch überweisen wir natürlich sehr gern dieses gut gemeinte Gesetz in den entsprechenden Fachausschuss und wir schauen dann gern gemeinsam, was nötig ist. Und ich würde mich persönlich auch freuen, wenn es schnell ginge. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Mühlmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich werde jetzt nicht sonderlich tief inhaltlich einsteigen, weil die wichtigsten Punkte bereits genannt wurden und eine andere Sache bei diesem Entwurf nach meiner Ansicht auch wichtiger ist anzusprechen.

Ganz ehrlich, liebe CDU, Herr Walk, das Thema „Gewalt an Frauen“ im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt packen Sie in einen Gesetzentwurf, den Sie in der vorletzten Plenarsitzung der Legislatur einbringen. Herr Walk, Sie sind länger im Landtag als ich und auch Polizeibeamter. Ich glaube, Sie wissen, was es bedeutet, Änderungen am PAG vorzuschlagen. Sie wissen auch, welche Diskussionen und Änderungsbedarfe im Ausschuss Entwürfe zum PAG auch oftmals noch auslösen. Sie können schon aufgrund Ihrer Jahre hier im Landtag zuverlässig einschätzen, wie lange es braucht, so was erfolgreich durch den Ausschuss und wieder ins Plenum zu bringen. Und dann bringen Sie so ein wichtiges und für die Betroffenen besonderes