absolut, absolut – und wir gucken uns das gern an und beschäftigen uns intensiv damit. Aber tun Sie bitte nicht so, also ob alles davon abhänge, was wir jetzt in die Verfassung schreiben. Das ist unwahr. Und eines will ich – wie gesagt – hier noch wiederholt haben, das habe ich schon vorhin gesagt, ich will es noch mal tun: Wir haben es hier vorne gehört vom Spitzenkandidaten der CDU zur Landtagswahl und vom Landesvorsitzenden der CDU. Er hat hier zugegeben, er will mit Lügen Wahlkampf machen.
Herr Dr. Voigt, die Menschen sind nicht dumm. Auch wenn Sie jetzt lächeln in Ihrer Arroganz, die Menschen sind nicht dumm, das verstehen sie und das werden sie auch zu bewerten wissen in den kommenden Wahlen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, dass es jetzt hier so entgleitet, Herr Braga, Sie haben das Prinzip der Normenhierarchie immer noch nicht verstanden. Das hat Kollege Voigt vorhin versucht zu erklären, das erkläre ich jetzt noch mal. Die Verfassung steht über allem. Sie ist sozusagen die Topüberschrift über allen nachrangigen Gesetzen. Und da kann man nicht hinkommen und sagen, ja, wir haben ja eigentlich diesen Obergrundsatz erst mal so ganz gut gefunden, danach haben wir aber gemerkt, was da die anderen dann mit einfachen Gesetzen daraus machen wollen, das gefällt uns nicht, deswegen muss der obere Grundsatz sterben. Also, das ist ein vollkommen falsches Verständnis von Verfassungsordnung.
Aber woher sollen Sie auch die Verfassungsordnung verstehen, die Sie ja ohnehin bekämpfen, da haben Sie wahrscheinlich gesagt, die Zeit sparen wir uns. Wir durchdringen das erst mal gar nicht mehr intellektuell. So.
Diese Verfassungshierarchie oder die Normenhierarchie spielt dann die entscheidende Rolle. Deshalb habe auch ich vorhin gesagt, Ihre Ablehnung des Ziels der Ehrenamtsförderung als Staatsziel in der Verfassung ist ein Schlag ins Gesicht aller Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
Das wiederhole ist hier noch mal. Da können Sie nichts schönreden, weil Sie die Hierarchie der Rechtsordnung nicht verstehen wollen.
Und die Hierarchie der Rechtsordnung – und ich komme jetzt zu Herrn Montag, wobei ich in gar keiner Weise irgendeine Parallelität zu Herrn Braga ziehen möchte.
Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Montag, auch noch mal einen kleinen Hinweis auf die Normenhierarchie geben. Sie haben jetzt bei der Nachhaltigkeit noch einmal gesagt, da gibt es ganz viele Gesetze, da gibt es schon Verfassungsrechtsprechung und wir müssen diese Konkretisierung jetzt in der Verfassung hier in Thüringen nicht vornehmen, weil das gibt es alles schon. Aber auch hier gibt es wieder die Normenhierarchie. Da ist ein Verfassungsgrundsatz, der ist dann eben ein unumstößlicher Grundsatz oben drüber. Und die einfachen Gesetze, die kann ich jederzeit wieder umstoßen. Wenn ich aber erkenne oder erkannt habe, dass aufgrund von Verfassungsrecht, aufgrund von vielen einfachen Gesetzen, die da schon sehr gute Regelungen dazu treffen, wie Sie richtigerweise gesagt haben,
ja, dass wir dann sagen, wir haben hier einen übergeordneten Grundsatz, dann kann ich den auch noch nachschärfen und verbessern, weil er dann eben auch einer einfachgesetzlichen Abschaffung oder Veränderung nicht mehr so leicht zugänglich gemacht werden kann. Deswegen darf auch da die Nachhaltigkeit besser werden und deswegen würde ich auch an Sie auch noch mal appellieren, vielleicht doch hier zuzustimmen. Danke.
Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen vor. Ich habe Herrn Kollegen Blechschmidt vorhin so verstanden, dass, bevor wir in die Abstimmung gehen, eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung erbeten ist. Dann würden wir das jetzt machen und die Sitzung bis 11.40 Uhr unterbrechen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, können wir mit der Beratung fortfahren? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann frage ich: Gibt es unter der zweiten Beratung noch Aussprachebedarf? Das kann ich auch nicht sehen. Dann darf ich hier die zweite Beratung zum Tagesordnungspunkt beenden. Ich frage: Gibt es Ausschussüberweisungsanträge? Die konnte ich bisher nicht hören. Die gibt es nicht. Dann beenden wir die zweite Beratung.
Wir waren übereingekommen, die dritte Beratung anzuschließen. Ich eröffne die Aussprache zur dritten Beratung zum Gesetzentwurf. Gibt es hier Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann darf ich auch die dritte Beratung zum Gesetzentwurf hier beenden und feststellen, dass wir in die Abstimmung eintreten können.
Ich bitte nur um Verständnis, dass wir hier dann zwischendurch ein bisschen sortieren, dass wir dann in eine geordnete Abstimmung gehen können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Namens der Gruppe der FDP im Thüringer Landtag beantrage ich zur Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9963, den Punkt 3 Artikel 41b in Einzelabstimmung abzustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Für meine Fraktion beantrage ich die getrennte Abstimmung von Buchstabe A II.5. Es handelt sich dabei um die vorgeschlagene Änderung des Artikels 93 Abs. 1.
Weitere Anträge zur Abstimmung? Sehe ich nicht. Dann einen kleinen Moment, wir treten sofort in die Abstimmung ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt versuchen wir mal, uns durch das Prozedere zu arbeiten. Ich darf zur Abstimmung aufrufen. Zunächst die Erläuterung zum Prozedere: Zunächst werden wir gemäß dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 einzeln abstimmen. Dann hat die Fraktion der AfD Einzelabstimmung zu Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 beantragt.
Daraus ergibt sich dann folgende Abstimmungsreihenfolge: Zunächst werden wir über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9948 abstimmen und hier dann entsprechend den Anträgen handeln, dann über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 mit Ausnahme von Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I und von Buchstabe A Ziffer II in Nr. 5 abstimmen. Dann steht der Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3, dann der Buchstabe A Ziffer II Nr. 5 zur Abstimmung. Am Ende kommen wir zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in Schlussabstimmung. – Etwas schwierig, wir versuchen, es zu schaffen.
Damit rufe ich auf zunächst die Abstimmung zum Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9948. Wir stimmen also zunächst über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9948 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Rund und das bedeutet auch –
bitte? Ja, ja, das frage ich doch noch. Vielen Dank. Dann frage ich jetzt nach den Gegenstimmen. Die sehe ich nicht. Die Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion und zwei fraktionsloser Abgeordneter ist nach Zählung hier die entsprechende Mehrheit erreicht.
Dann gehen wir weiter und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Ausnahme von Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 und von Buchstabe A Ziffer II Nr. 5. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ebenfalls die Stimmen von Koalition, Gruppe der FDP und CDU-Fraktion
und Frau Dr. Bergner, danke. Die Gegenstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen? Das ist die Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Schütze. Dann haben wir auch hier die erforderliche Mehrheit als Zustimmung erreicht.
Damit hat dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht und ist damit in dritter Beratung angenommen.
Wir stimmen nun ab über Artikel 41b in Buchstabe A Ziffer I Nr. 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus der Koalition und die Stimmen aus der CDU-Fraktion und Frau Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Die Gegenstimmen kommen aus der AfD-Fraktion. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und des Abgeordneten Schütze. Damit haben wir auch hier die entsprechende Mehrheit erreicht. Infolge dessen wird der bisherige Artikel 41c zu Artikel b.
Damit können wir nun abstimmen über Buchstabe A Ziffer II Nr. 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9936 in dritter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse eben der Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU‑Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Stimme des Abgeordneten Schütze.
Und Frau Dr. Bergner war unter den Jastimmen, das stelle ich jetzt noch mal fest. Gut. Damit hat dieser Teil des Gesetzentwurfs die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendige Mehrheit des Landtags erreicht.
Frau Präsidentin, meines Erachtens muss noch über den Antrag in dem Bereich, wo meine Fraktion die getrennte Abstimmung beantragt hatte, nämlich Buchstabe A Ziffer II Nr. 5, abgestimmt werden.
Frau Präsidentin, Sie haben die Abstimmung zu Ziffer III., der geänderten Fassung des Artikels 67a nach dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP angekündigt. Es stand nicht die Nummer 5 zu Artikel 93, zu der meine Fraktion die getrennte Abstimmung beantragt hatte, zur Abstimmung. Wir können das gern im Protokoll kontrollieren, die Frau Präsidentin hat es, wenn, dann falsch angekündigt. Das kann passieren, die Abstimmung ist kompliziert, aber es wurde meines Erachtens gerade ein anderer Punkt abgestimmt.
Dann werde ich – das ist tatsächlich ein Versprecher, hier steht ja die Nummer 5 – das sicherheitshalber wiederholen.