Protocol of the Session on April 26, 2024

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das lehnen wir nicht ab!)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist schon ewig eine Forderung von uns!)

Das ist eine Forderung von Ihnen, schon ewig? – Dann stimmen Sie doch bitte schön heute zu.

Der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben in ihrer Stellungnahme formuliert – Zitat –: „[…] kommen […] uneingeschränkt zu dem Ergebnis, das die beiden Änderungsanträge im Vergleich zum bisherigen verfassungsrechtlichen status quo eine deutliche Verbesserung darstellen […]“ Deswegen lohnt es sich vielleicht, zuzustimmen.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Dann machen wir eine getrennte Abstimmung!)

Ich will Ihnen auch sagen, warum das konkret wichtig ist für die Kommunen: Weil die Kommunen in Ihrem übertragenen Wirkungskreis ungefähr 400 Millionen Euro oder mehr Geld zur Verfügung haben. Im eigenen Wirkungskreis reden wir weit über 2 Milliarden Euro. Deswegen ist das eine substanzielle Weiterentwicklung dessen, was die kommunalen Finanzbeziehungen angeht. Wir werden als CDU-Fraktion die Reform des kommunalen Finanzausgleichs auch zu unserem Ziel machen, damit das jetzt nicht nur in der Verfassung

steht, sondern dass tatsächlich auch etwas vor Ort ankommt und das ist substanziell etwas. Ich freue mich darauf.

(Beifall CDU)

Wir haben bald Kommunalwahlen. Ich sage Ihnen, ich werde in jeder einzelnen Kommunalwahlveranstaltung sagen, die AfD möchte nicht, dass die Kommunen ordentlich ausfinanziert werden, sonst hätte sie dem Konnexitätsprinzip zugestimmt.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das ist eine Lüge!)

Ich sage ihnen noch etwas – zweites –: Ich werde bei jedem Sportverein, bei jedem Feuerwehrverein sagen, dass Ihnen das Staatsziel „Ehrenamt“ nicht wichtig ist, dass für Sie diejenigen, die sich – 800.000 Leute in diesem Land – bemühen, nicht relevant sind. Das werden Sie ins Stammbuch geschrieben bekommen, weil Indifferenz geht nicht.

(Beifall CDU)

(Unruhe AfD)

Das zusammengenommen, glaube ich, ist lohnenswert. Wir haben hier etwas gemeinsam erreicht. Ich lade

alle ein, zuzustimmen. Ich weiß, jeder hat ein bisschen was preisgeben müssen, aber das Gesamtwerk ist ein wirklich bedeutender Schritt in der Verfassungsgeschichte Thüringens. Ich glaube, das ist ein guter Tag für unser Land. Schönen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Wahl, ich habe Sie ja in der Debatte erlebt, sehr

konstruktiv, irgendwann auch mitziehend an denen, die meinten, auf ihren Maximalpunkten stehenbleiben zu müssen. Deswegen bin ich Ihnen auch da persönlich für das Agieren dankbar. Ob tatsächlich jetzt die Verfassungsänderung eine grüne Handschrift trägt, das sollen andere entscheiden. Sie haben es jedenfalls behauptet. Ich würde vielleicht so weit nicht gehen, ganz im Gegenteil.

Aber ich will noch mal auf einen Punkt gehen, da haben Sie uns ja auch noch mal angesprochen als Freie Demokraten, mich auch persönlich als Parlamentarischen Geschäftsführer, nämlich bei der Frage Nachhaltigkeit. Ich habe das vorhin noch einmal versucht durchzudeklinieren, wie man einen richtungslosen Begriff unterfüttern kann auch im Verfassungstext. Ich habe Ihnen gesagt, meinen Sie ökonomische Nachhaltigkeit, dann ist das die Schuldenbremse, meinen Sie Generationengerechtigkeit, ist das auch. Aber Sie haben ja vor allen Dingen auf die Fragen der Ökologie abgestellt. Da sind wir a) des Lesens mächtig und interpretieren auch unsere Verfassung so, indem wir sie lesen, beispielsweise in Artikel 31. Dort sind die Dinge, die Sie zu erreichen hoffen, bereits integraler Bestandteil und Handlungsauftrag für Politik, denn da steht, Artikel 31 Abs. 1: „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen ist Aufgabe des Freistaats und seiner Bewohner.“ Punkt 2: „Der Naturhaushalt und seine Funktionstüchtigkeit sind zu schützen. Die heimischen Tiere und Pflanzenarten sowie besonders wertvolle Landschaften und Flächen sind zu erhalten und auch unter Schutz zu stellen …“ usw. Das ist der Grund, warum wir sagen, diesen Punkt braucht es nicht, und

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

deswegen werden wir das auch zur Einzelabstimmung stellen. So begründet sich vielleicht auch mit Blick auf die Verfassung unsere Position bei dem ebenfalls von Ihnen angesprochenen Waldgesetz. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht uns mitgegeben, dass eben auch der Wald ein schützenswertes Gut und Habitat ist und vielfach Aufgaben übernimmt. Insofern, glaube ich, ist es noch mal wichtig gewesen, diese Klarstellung und Positionierung der Freien Demokraten in diesem einen Punkt – das kennen Sie natürlich auch aus der Debatte – noch mal hier von diesem Pult deutlich zu machen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Frau Abgeordnete Müller das Wort.

Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne oder aber auch am Livestream! Eben wurde sehr intensiv über Kinder und Jugendliche gesprochen und es wurden Ängste geschürt. Wir haben nach oben geguckt und haben gedacht, oh Gott, was geht jetzt in den Köpfen der jungen Leute auf der Tribüne vor? Ich möchte mal Artikel 19 der Thüringer Verfassung, extra auch den ersten Absatz für euch vorlesen, für Sie vorlesen, Entschuldigung: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde, geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“ Die Kinderrechte stehen schon sehr explizit auch in der Thüringer Verfassung. Wir haben uns im Thüringer Verfassungsausschuss aber über die Weiterentwicklung der Kinderrechte in der Thüringer Verfassung verständigt, versucht auch Mehrheiten zu finden. Dabei ging es um Mitbestimmung, um eure/Ihre demokratischen Rechte weiter auszubauen, und dass Kinder und Jugendliche eben nicht als kleine Erwachsene gesehen werden, sondern als Kinder und Jugendliche, und ihre Rechte auch einsetzen könnten. Das haben wir diskutiert, ich wollte das nur ganz kurz klarstellen, damit niemand aus unserer Debatte heute mit einem angstvollen Gefühl nach Hause geht, man würde ihnen die Eltern entziehen. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Braga das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wenn es welche geben sollte, was denkbar ist! Wir haben jetzt eine mehrstündige Debatte über die Verfassung geführt, die trotz der unterschiedlichen Positionen überwiegend sachlich war. Erfreulich grundsätzlich, wenn wir über das wichtigste Gesetz unseres Landes sprechen. Es spricht ja für sich, es muss aber trotzdem angemerkt werden und von dieser Stelle auch gesagt und festgehalten werden: Wer hat diesen Rahmen der Sachlichkeit in jeglicher Hinsicht gesprengt? Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.

(Beifall AfD)

(Abg. Montag)

Das verstehe ich ja auch, Herr Voigt. Sie machen sich Sorgen um die herannahenden Wahlen. Ihre Bekanntheitswerte sind ja wirklich besorgniserregend. Und dann versuchen Sie hier durch Polemik und durch, ja, Niveaulosigkeit – das haben Sie auch in den Debatten des gestrigen Tages bewiesen –, auf sich und auf Ihre Person aufmerksam zu machen. Da werden Sie scheitern, Herr Voigt.

(Beifall AfD)

Sie werden scheitern, weil Sie sich in der Situation befinden, in der Klammer befinden, die Sie keinem in diesem Land erklären können. Sie behaupten ja, die Landesregierung mache alles falsch und Sie würden alles besser machen. Sie sind aber der, der dafür gesorgt hat, dass es diese Landesregierung viereinhalb Jahre in Thüringen geben konnte.

(Beifall AfD)

Das sind doch die Tatsachen. Und jetzt kommen Sie hier vor und versuchen, die Behauptung aufzustellen – oder vielmehr nicht die Behauptung aufzustellen, Sie bekennen sich hier vorn sogar geradezu dazu, Wahlkampf mit Unwahrheiten zu machen. Also das, was Sie immer gern der AfD vorwerfen, dass sie populistisch sei und sie mit Fake News usw. Wahlkampf machen würde. Gestern haben Sie sogar gefordert, dass es so etwas wie ein Führerschein für soziale Netzwerke geben sollte, und sobald jemand dann Fake News oder Unwahrheiten verbreitet, dann müsste ihm sozusagen die Berechtigung entzogen werden, sich überhaupt öffentlich äußern zu dürfen. Das haben Sie gestern hier gefordert. Und jetzt kommen Sie hier vor und bekennen sich dazu.

(Unruhe CDU)

Sie bekennen sich dazu, mit Lügen Wahlkampf machen zu wollen, indem Sie hier vorn sagen: Ich werde – so sagten Sie es –, Sie würden jedem Verein, bei jeder Feuerwehr, bei jedem Fußballverein behaupten, die AfD setze sich gegen die Förderung des Ehrenamts ein usw. und im Übrigen sei sie auch gegen eine ausreichende Ausstattung der Kommunen, weil sie gegen die Konnexität gesprochen hat.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, lieber Herr Voigt, Sie wissen, dass das unwahr ist.

(Beifall AfD)

Wir können gern über die einzelnen Punkte der hier heute zur Abstimmung stehenden Verfassungsänderung einzeln abstimmen. Sie werden sehen: Meine Fraktion wird sich nicht gegen die Änderungen der Verfassung unter dem Aspekt der Konnexität aussprechen. Was ich hier bemängelt habe und was ich hier vorgetragen habe – und das ist eine berechtigte und aus meiner Sicht richtige Kritik der kommunalen Spitzenverbände gewesen –, ist erstens das Verfahren mit viel zu kurzer Anhörungsfrist und zweitens – und es bleibt dabei – die mangelnde Bestimmtheit im gefundenen Kompromiss.

(Unruhe CDU)

Sie ist nicht ausreichend. Dass es sich dabei um eine Verbesserung zum Status quo handelt: absolut unbestritten. Das habe ich hier auch zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Insofern ja, ein Schritt in die richtige Richtung. Man kann sich berechtigterweise die Frage stellen: Ist das der richtige Umgang mit einer Verfassung? Sie haben hier den Stellenwert einer Verfassung richtigerweise vorgetragen. Ist das der richtige Umgang mit der Verfassung, dass wir sagen, es geht uns nicht weit genug, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, stimmen wir dem trotzdem zu? Darüber kann man sich vortrefflich streiten, ob das der richtige Umgang mit einer Verfassung ist. In diesem Punkt würden wir sagen: Ja, es braucht diese Sicherheit

für die Kommunen, und wir wären bereit, da mitzumachen. Aber von einer getrennten Abstimmung habe ich bisher nur in einem Punkt gehört.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der Antrag!)

Und für gewöhnlich – dazu komme ich jetzt – werden solche Anträge doch am Ende der Debatte gestellt. Und ja, wenn Sie dem zustimmen, dann müssten meines Wissens die Antragsteller zustimmen. Machen wir eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte und Sie werden sehen: Meine Fraktion wird diese Punkte jetzt nicht blockieren wollen.

(Beifall AfD)

Jetzt zur Frage des Ehrenamts. Ich habe es hier vorgetragen: Meine Fraktion hat zu Beginn dieser Debatte hier im Landtag, zu Beginn der Legislaturperiode – das dürfte eine der ersten Drucksachen sein, die wir hier im Landtag zu debattieren hatten – auch ein Gesetz eingebracht und hat auch vorgeschlagen, die Förderung des Ehrenamts in die Verfassung aufzunehmen. Unsere Motivation dazu habe ich vorgetragen und warum wir davon Abstand genommen haben. Das ergibt sich auch, das ist ein Ergebnis der Anhörung. Ich denke, als Parlamentarier, wenn man vorgibt, diese Prozesse hier ernst zu nehmen, die wir hier führen, und Anhörungen hier nicht nur als vorgegebene, als vorgetäuschte Demokratie zu verstehen, sondern auch wirklich was davon aufsaugt, was mitnimmt und versteht, was dort gesagt wird, dann ist es doch auch in Ordnung, dass man sagt: Die Anhörung hat für uns gezeigt, dass diese Richtung, die dort eingeschlagen wird, dieser Weg, der dort eingeschlagen wird, nicht der richtige ist und es deshalb bessere Möglichkeiten gibt – so haben wir es verstanden, so haben wir die Sachverständigen verstanden –, Ehrenamt unmittelbar, direkt zu fördern. Dazu braucht es keine symbolische Änderung der Verfassung, die konkret wenig bewirkt. Jetzt sprechen Sie natürlich viel von der verschiedenen Rangordnung oder von der Rangordnung, die es für unterschiedliche Normen in diesem Staat gibt, und da haben Sie unbestritten recht, selbstverständlich. Aber was Sie nicht beantworten können, ist die Frage, die ich schon vorhin gestellt habe: Warum braucht es die Verfassungsänderung, wenn sie schon in der einfachgesetzlichen Anwendung hier die Möglichkeit schaffen können, allen denjenigen zu helfen, zu unterstützen, die sie vorgeben helfen zu wollen. Es ist sicherlich für einige eine wichtige symbolische Errungenschaft, wenn wir das in die Verfassung aufnehmen. Aber reicht das? Ist es das, was wir als Staat derzeit brauchen, mehr Symbolpolitik und wenig Konkretes? Wir meinen: Nein.

(Beifall AfD)

Wir sind der Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Insofern, Herr Prof. Dr. Voigt, bringen Sie doch die konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitskonditionen des Ehrenamts ein, machen Sie Ihre Vorschläge

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir haben doch noch das Ehrenamtsgesetz!)

absolut, absolut – und wir gucken uns das gern an und beschäftigen uns intensiv damit. Aber tun Sie bitte nicht so, also ob alles davon abhänge, was wir jetzt in die Verfassung schreiben. Das ist unwahr. Und eines will ich – wie gesagt – hier noch wiederholt haben, das habe ich schon vorhin gesagt, ich will es noch mal tun: Wir haben es hier vorne gehört vom Spitzenkandidaten der CDU zur Landtagswahl und vom Landesvorsitzenden der CDU. Er hat hier zugegeben, er will mit Lügen Wahlkampf machen.