Protocol of the Session on April 26, 2024

Da wäre ich jetzt darauf gekommen. Das wird eben keine Lösung sein, weil es da viele Rechtsprobleme gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, wir könnten jetzt weiter diskutieren und es wird sicherlich auch fortgeführt werden, aber ich finde, die ganze Debatte hat durchaus deutlich gezeigt, dass es relativ klar ist, wie die aktuelle Formulierung in der

Verfassung zu diesem dritten Wahlgang auszulegen ist. Darüber zu diskutieren, ob wir das anders wollen oder nicht, können wir, dann braucht man aber eine Zweidrittelmehrheit, die zurzeit definitiv nicht existiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir die Verfassungsreform heute beschließen und damit unserer Verantwortung als Abgeordnete gerecht werden. Die Neuerungen und Änderungen tragen eine deutlich grüne Handschrift. Wir machen Thüringen mit dieser Verfassungsänderung ein Stückchen ökologischer, sozialer und europäischer. Ich bin fest davon überzeugt, dass man rückblickend sagen wird: Die Abgeordneten haben damals wirklich vorausschauend gehandelt und die Grundlage dafür gelegt, dass sich Thüringen angesichts großer Herausforderungen – man denke an den eruierenden Zusammenhalt, demografische Veränderungen, die Klimakrise, die Digitalisierung – auf den richtigen Weg begeben hat und sich mit dieser Verfassungsreform zeitgemäße Rahmenbedingungen für Staat und Gesellschaft gegeben hat.

Daher möchte ich abschließend noch mal allen danken – auch den Kolleginnen und Kollegen –, weil wir diese vielen Stunden miteinander gerungen und verhandelt haben. Ich glaube, am Ende sind sehr gute Verfassungstexte dabei herausgekommen, auf die wir alle miteinander stolz sein können.

Was wir jetzt noch brauchen, ist eine Zweidrittelmehrheit. Ich hoffe sehr, dass wir als demokratische Fraktionen die nach diesen vielen Jahren Verhandlungen nun auch auf den Weg bringen und Thüringen heute in bestimmten Teilen eine neue Verfassung erhält. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, meine Vorredner haben heute ausführlich dargelegt, wie wichtig die Verfassung als Arbeitsgrundlage und Lebensgrundlage für unser Land ist. Aus diesem Grund halte ich es jetzt für meine Pflicht, auf einen eklatanten Fehler hinzuweisen, der in dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 aufgetreten ist. Und zwar möchte ich mich hier für die Rechte der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Der Artikel 19 soll Kinder- und Jugendrechte stärken, und zwar nach der Vorlage der UN-Kinderrechtskonvention. Wenn ich mir diesen Artikel anschaue, frage ich mich, ob irgendjemand, der diesen Artikel formuliert hat, die UN-Kinderrechtskonvention danebengelegt hat. Es fehlt mir. Ich habe es getan und es fehlt ein grundsätzliches Kinderrecht, was bei der UN-Kinderrechtskonvention ganz oben steht, und zwar das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge. Das wird hier einfach weggelassen. Und jetzt muss ich sagen: Wenn ich auf diesen reinen Gesetzestext schaue, und zwar mit dem Blick eines Richters –

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sind Sie doch gar nicht!)

und dazu muss ich sagen, ich habe viele Jahre als ehrenamtlicher Richter gearbeitet, sowohl als Familienrichter als auch am Finanzgericht –, dann, muss ich sagen, eröffnet dieser Artikel 19 Tür und Tor, dass Kinder ihren Eltern weggenommen werden können.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das steht doch gar nicht drin! Es stellt nur die staatliche Fürsorge in den Mittelpunkt. Und eines muss ich sagen: Der Staat ist nicht das bessere Elternteil. Das haben wir gesehen, als die Kinder vom Staat verpflichtet wurden, Masken zu tragen, (Abg. Wahl)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh bitte, kommen Sie mal klar!)

als es Politiker gab, die gesagt haben: Kinder sind Gefährder des Allgemeinwohls. Unter diesen Voraussetzungen können Eltern sich noch nicht mal mehr wehren. Wir müssen auch davon ausgehen, dass die meisten Eltern ihre Kinder lieben. Das ist der Regelfall. Die wenigen kriminellen Sachen, die mit Kindern passieren, die Vernachlässigung, das ist schlimm und grausig. Aber da haben wir schon jetzt die Möglichkeit, einzugreifen und diese Kinder da rauszuholen. Wenn Sie sich das genau durchlesen, diesen Artikel 19: In einer Diktatur kann dann vom Staat festgelegt werden,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Bergner, jetzt lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf, ernsthaft!)

dass die Kinder aus ideologischen Gründen weggenommen werden können. Und das hatten wir in der DDR.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das muss doch weh tun im Kopf!)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie werden doch nicht den Freistaat mit der DDR vergleichen!)

Deswegen finde ich diesen Artikel 19 gruselig. Ich appelliere hier tatsächlich an alle Abgeordneten, sich das noch mal anzuschauen und möglicherweise diesen noch mal an den Ausschuss zu verweisen, damit das Recht der Kinder auf elterliche Fürsorge eingefügt wird. Danke.

Frau Bergner, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Abgeordneten Wahl?

Ja.

Frau Dr. Bergner, ich muss Sie fragen, ob Sie die Beschlussempfehlung überhaupt gelesen haben, denn dann hätten Sie vielleicht mitbekommen, dass dieser Part nicht Teil davon ist. Vor dem Hintergrund Ihrer Rede muss ich fragen: Haben Sie sich mit dieser Verfassungsänderung und der Beschlussempfehlung überhaupt auseinandergesetzt?

(Beifall DIE LINKE)

Dazu muss ich sagen: Das steht in dem gestern veröffentlichten Dokument.

(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Es tut mir leid, es steht drin, dass darüber beschlossen werden soll.

(Unruhe DIE LINKE)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Voigt das Wort.

(Abg. Dr. Bergner)

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute eine ehrenvolle Aufgabe, wir beschließen darüber, wie das höchste Gesetz Thüringens behutsam, verantwortungsvoll weiterentwickelt und modernisiert wird. Dass wir das in einer großen, breiten Einmütigkeit machen, zeigt eben auch, wie handlungsfähig wir sein können, wenn wir das Ziel dessen im Blick haben, was die Bürgerinnen und Bürger wollen.

Carlo Schmid hat, als es um die Verabschiedung des Grundgesetzes ging, gesagt: Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und Inhalte seiner politischen Existenz. – Dass wir nach 20 Jahren, weil die letzte Novelle 2004 stattgefunden hat, jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch haben, der – glaube ich – genau das im Blick hat, was die Verfassungsväter und Verfassungsmütter unseres Freistaats auch 1993 im Blick hatten, nämlich, dass eine Verfassung auch ein Zeugnis für die Weisheit, Heimatliebe und Weitsicht einer Bevölkerung ist, dass wir das heute auch gemeinschaftlich hier verabschieden, halte ich für eine große Errungenschaft.

(Beifall CDU)

Das ist ein Zeichen der gemeinsamen Arbeit, die auch mühevoll war, aber es hat sich gelohnt. Wenn wir uns anschauen, auf welche Prinzipien wir uns verständigt haben, dann gilt zuerst natürlich, dass wir den Menschen gerade auch bei den Staatszielbestimmungen sagen: Wir sehen dich mit deinem Anliegen. Wir sehen das Ehrenamt, wie du dich einbringst für unsere Gesellschaft. Wir sehen dich als Kommune und wissen, wenn wir Standards verteilen, dann müssen wir auch das Geld mitliefern. Also, wenn das Land bestellt, muss es auch bezahlen. Auch bei der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen sagen wir: Wir sehen dich, denn egal, ob du in der Stadt, in einem kleinen Dorf, in einer kleinen Stadt oder in einer größeren Stadt wohnst, wir wollen die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen. Das ist ein Grundprinzip, was uns heute antreibt, hier diese Verfassung zu beschließen. Und da sind klare Prinzipien dahinter.

Ich habe gedacht, Herr Braga, dass es sich zumindest auch noch mal lohnt, Ihrem intellektuellen Streusand, den Sie hier auszukippen versucht haben, zumindest etwas entgegenzusetzen. Denn ich glaube, dass die

Frage, wie eine Verfassung zu bewerten ist, ganz klar in eine Normenhierarchie eingebunden ist. Das wissen Sie, Sie haben Jura studiert. Sie haben Politikwissenschaften studiert, das wissen Sie. Sie wissen auch, dass eine Verfassung einen Rahmen setzt, der darf nie zu eng sein, sondern er muss eine Weite haben, er muss bestimmte Prinzipien definieren. Und dann gibt es nachrangige Fragestellungen – Gesetze, Verordnungen, Satzungen –, die regeln das dann konkret. Sie haben versucht zu begründen, warum Sie bei den Dingen, die wir hier als wichtige Prinzipien für die Bürger dieses Landes formuliert haben, nicht mitmachen wollen. Aber dann hätten Sie wenigstens auch das Rückgrat haben sollen, es in der Sache zu begründen und nicht auf so eine formale Art und Weise.

Ich sage Ihnen das: Die Idee von Normenhierarchie ist, dass es eine Verfassung gibt und dass dann ein Landesgesetzgeber, nämlich ein Parlament, die Einschätzungshoheit darüber hat, wie das konkretisiert ist. Das nennt sich repräsentative Demokratie. Das ist genau das, was in einem Parlament passiert.

Jetzt gibt es in einer Verfassung zwei unterschiedliche Aspekte. Das eine sind die individuellen Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat, gemeinhin als Grundrechte bekannt. Das andere, das sind im Zweifelsfall die Staatszielbestimmungen, die Zweck und Ziel eines Staates regeln. Und Verfassung: Die schöne deutsche Sprache bietet uns als „Verfassung“ nicht nur einen rechtlichen Normentext, sondern auch an, dass „Verfassung“ bedeuten kann: den eigenen geistigen und körperlichen Zustand. Das ist nämlich auch

in der deutschen Sprache „Verfassung“. Und ich finde, wenn man sich Ihre Rede genau anhört, dann weiß man, in welcher Verfassung Sie und Ihre Fraktion sind. Der entscheidende Punkt besteht nämlich darin: Was sind denn die Staatsziele des Grundgesetzes? Die Staatsziele des Grundgesetzes werden in Artikel 20 geregelt. Wir sind eine Demokratie, wir sind ein Bundesstaat, wir sind ein Rechtsstaat. Dass Sie mit all diesen drei Dingen Probleme haben, das habe ich schon häufiger festgestellt.

(Beifall CDU)

Aber es gibt weitere Staatsziele im Grundgesetz. Nämlich die Verwirklichung eines einheitlichen Europas. Dass Sie in ihrem Wahlprogramm den Ausstieg aus der Europäischen Union wollen, das wissen wir mittlerweile auch. Deswegen sage ich Ihnen, ich verstehe, warum Sie gegen Staatsziele sind.

(Unruhe AfD)

Aber dann sage Sie es wenigstens auch und verstecken sie sich nicht hinter intellektuellem Treibsand, Herr Braga.

(Beifall CDU)

(Unruhe AfD)

Übrigens: Auch ein Staatsziel des Grundgesetzes ist die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Da ich mir Ihr Wahlprogramm sehr genau angesehen habe, weiß ich, das ist auch nicht Ihr Staatsziel. Genau aus dem Grund, glaube ich, ist es billig gewesen, was Sie hier gemacht haben. Ich würde Sie einladen, mal einen Schritt hinter Ihre parteitaktischen Kleinigkeiten zurückzutreten

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Meine?)

und sich das ehrenvolle Engagement anzuschauen, diese Verfassungsänderung mit auf den Weg zu bringen.

(Unruhe AfD)

Das, was Sie hier ablehnen, ist zum Beispiel die Frage der Konnexität bei der Finanzierung unserer Kommunen.

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das lehnen wir nicht ab!)