Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Tribüne, liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Zuschauenden am Livestream! Ich glaube, brauchen jetzt erst noch mal ein kleines Brush-up, was sind eigentliche Grundrechte? Was bedeuten die und in welchem Zusammenhang stehen wir hier als Abgeordnete mit den Grundrechten? Die Grundrechte sind Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dieses Staates. Und die Bürgerinnen und Bürger sind es, die sich eine Verfassung geben, und wir hier sind Abgeordnete. Abgeordnete auf Zeit, die dazu da sind, eben dann auch den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die uns hier in dieses Parlament gewählt haben, zum Tragen zu bringen. Das bedeutet auch, dass wir, wenn es eine Verfassungsdebatte gibt, die wir nicht am grünen Tisch erfunden haben, sondern die eben auch von den Bürgerinnen und Bürgern kommt, die sagen, wir wollen die Verfassung dieses Landes in bestimmten Punkten erneuert und modernisiert haben, dass wir dann die Verpflichtung haben, das ernsthaft zu prüfen und das auch aufzunehmen. Das ist unsere Aufgabe hier. Wir sind Abgeordnete hier,
wir sind nicht in eigenen Angelegenheiten hier unterwegs. Und so ist gerade diese Forderung nach dem Ehrenamt eben eine ganz massive Forderung gewesen aus den Ehrenamtlern. Und wenn dann Herr Braga es jetzt tatsächlich geschafft hat durch lauter Kurven, die er da in seine Ausführungen eingebaut hat, auch noch die Ehrenamtsförderung letztlich zum Ideologieprojekt zu diskreditieren von irgendwelchen Mehrheiten in diesem Hause,
dann ist das eigentlich nicht nur wenig sachgerecht, sondern auch eine sehr große Verachtung gegenüber den handelnden Personen. Dass die Ehrenamtsförderung etwa nur irgendwelchen wohlwollenden Projekten zuteilwerden würde, das haben Sie schon so angedeutet, dass das damit dann letztlich verfolgt würde und die Fördermittelindustrie dann verstärkt wird, das ist ein ziemlicher Schlag ins Gesicht der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die uns hier gerade dieses Ehrenamt besonders
als Aufgabe für die Verfassungskommission in unser Auftragsbuch geschrieben hat. Dann haben wir verschiedene Formen von Grundrechten, die in der Verfassung drinstehen, also einmal die klassischen Grundrechte, das sind die sogenannten Individualgrundrechte. Die hat man früher immer als Abwehrrecht gegen den Staat bezeichnet, aber heute binden sie eben auch die Gesetzgebung, das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürger untereinander und sind dann eben einklagbar. Dazu gehören Dinge, die schon lange und schon immer in der Verfassung natürlich selbstverständlich stehen, wie die Menschenwürde, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der freie und gleiche Zugang zur Bildung, aber auch in Thüringen der Schutz und die Förderung des Sports und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das steht auch schon lange hier drin. Wie gesagt, wir sind dazu da, zu gucken, was haben unsere Bürgerinnen und Bürger sich noch gewünscht oder was wünschen sie sich und was dürfen sie erwarten von einem Staat, der sich demokratisch, sozial und frei nennt, was muss dann da vielleicht noch in die Verfassung herein. Natürlich kann man dann an der einen oder anderen Formulierung sagen, das ist vielleicht erst mal ein bisschen unpräzise und da muss dann noch „Butter bei die Fische“, aber Staatsziele sind keine Sonntagsreden und natürlich aber auch keine konkreten Handlungsgesetze. Da kann man nicht irgendwie Fördersummen reinschreiben oder so, das wäre ja absurd. Aber sie bilden den Rahmen, um den uns Bürgerinnen und Bürger gebeten haben. Und für die sitzen wir hier und in deren Auftrag und zu deren Nutzen ändern wir heute hoffentlich mit der erforderlichen Mehrheit die Verfassung in wichtigen Grundprinzipien. Darauf bin ich stolz, wenn wir das hier heute schaffen. Die Sachen, auf die wir uns jetzt einigen konnten, sind jede für sich alleine wichtig genug, um eine Verfassung zu ändern.
Das haben wir ja in der letzten Veranstaltung noch mal gesagt bekommen, auch vom Thüringer Bündnis für die Verfassungsreform, dem ich zum Beispiel neben dem Feuerwehrverband ganz herzlich hier explizit danken will dafür, wie intensiv sie sich hier eingebracht und uns herausgefordert haben.
Das klassische Grundrecht bei den ersten Artikeln in der Verfassung, da nehmen wir ein Verbot der Altersdiskriminierung neu auf. „Altersdiskriminierung“ heißt dann nicht nur gegen Altersdiskriminierung, dass so alte Frauen wie ich nicht diskriminiert werden dürfen. Altersdiskriminierung betrifft auch junge Menschen, also auch aufgrund von Jugend darf nicht diskriminiert werden, ebenso wenig wie im Alter. Das ist schon eine wichtige Sache, wo wir in einer Gesellschaft leben, bei der es auch immer mal so Generationenkonflikte gibt, die auch auf eine demokratische und freiheitliche Art und Weise und eine achtungsvolle Weise ausgetragen werden müssen.
„Menschen mit Behinderungen“ statt „Behinderte“: Das scheint Ihnen vielleicht eine kleine Änderung zu sein, aber es ist sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr als defizitär benannt werden durch die alte Bezeichnung. Das ist eine Sache, die uns auch die Betroffenen sehr nahegebracht haben und wo ich immer gesagt habe: Wenn wir es heute nur geschafft hätten, über diesen einzigen Satz abzustimmen, dann wäre es auch wichtig gewesen. Allein auch das wäre es heute wert gewesen, dass wir hier eine Verfassungsreform beschließen.
Ich freue mich sehr, dass genau diese scheinbar kleine, aber doch sehr wichtige Änderung geklappt hat, die eben zeigt, was wir für ein Menschenbild haben sollten.
Dann kommen wir zu den Staatszielen. Wie gesagt, man hat dann immer versucht, in der Debatte zu sagen: Na ja, das ist eher symbolisch, so Staatsziele kann man da reinschreiben, aber damit ist ja erst mal nichts verbunden, und da haben wir dann das Ehrenamt, da haben wir die Nachhaltigkeit und haben die gleichwertigen Lebensverhältnisse. Aber das ist ja nicht so, dass das einfach nur was Symbolisches ist, sondern das steht jetzt im Hausaufgabenheft drin von handelnden Politikerinnen und Politikern, von Landesregierungen, aber eben auch von Gerichten, Institutionen, Verbänden. Deswegen ist das in Ordnung, dass wir das ins Hausaufgabenheft aufnehmen. Dass wir das dann nicht präzise bis ins Letzte hier ausformulieren können, das liegt wieder an einer Verfassung, die eben nur den Titel beschreibt und das Hausaufgabenheft auf die Titelseite schreibt, und die Ausfüllung, die nehmen wir dann zusammen vor. Natürlich liegt da auch noch das Gesetz der CDU auf dem Tisch des Landtags. Aber es ist weder Aufgabe, diese Gesetzeseinzelheiten in die Verfassung zu schreiben, noch Aufgabe oder es wäre auch nicht richtig, zu sagen, die Verfassung brauchen wir nicht, die kann weg, wir können doch allgemeine Gesetze machen. Denn die Verfassung – das wurde hier auch schon gesagt –, die soll uns über den Tag hinaus binden und eben nicht nur hier für ein paar Wochen oder ein paar Monate jetzt dieser auslaufenden Legislaturperiode, sondern eben für länger, wie wir das mit den anderen Verfassungsgrundsätzen auch gemacht haben. Deswegen kann man dann eigentlich fast schon wieder nur darüber lächeln oder es aber auch ein bisschen sehr merkwürdig finden, wenn Herr Braga dann ausführt, die Staatsziele können dann auch noch richtig gefährlich werden, wenn sich dann auch noch Gerichte damit beschäftigen und da auch noch irgendwelche Hausaufgaben machen und die Wissenschaft bemühen, die hier für Sie auch irgendwie fragwürdig ist.
Also, wir haben ein anderes Verfassungsverständnis. Das überrascht uns nicht, das überrascht Sie nicht, aber Sie als Bürgerinnen und Bürger sollten da auch genau mal hinschauen, wie hier die Verfassung beoder geachtet wird und wie nicht. Deswegen sind diese wichtigen Änderungen die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Grundrechte und die Staatsziele das besonders Gute, denke ich, an unserer heutigen Verfassungsänderung, die wir hoffentlich auch beschließen werden.
Kommen wir jetzt zum Instrumentenkasten. Das sind jetzt sozusagen die Handwerkzeuge, die auch in der Verfassung geregelt werden, wie ein Staatsaufbau zu erfolgen hat, damit wir das alles ordentlich umsetzen können. Tatsächlich gab es eine lange Debatte – das möchte ich durchaus noch mal kurz aufnehmen –, ob wir nicht auch bei der Ministerpräsidentenwahl noch ein bisschen was zur Klarstellung beitragen könnten. Der Verfassungsausschuss hat sich nochmals mit der Frage beschäftigt, auf welche Mehrheit es nach geltendem Recht ankommt, wenn bei der Ministerpräsidentenwahl im dritten Wahlgang nur ein Kandidat kandidiert. Dazu haben wir mehrere Experten gehört und fünf der Sachverständigen sozusagen aus der klassischen Rechtswissenschaft haben ausgeführt, dass es nur auf die für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen ankäme. Ich nenne noch mal die Namen dieser renommierten Rechtswissenschaftler: Das waren
Prof. Pestalozza, Prof. Vanberg, Prof. Payandeh, Prof. Morlok und Prof. Blanke. Zwei Sachverständige haben dagegen dargelegt, dass ein Bewerber ohne Gegenkandidaten mehr Ja- als Neinstimmen auf sich vereinen müsse: Prof. Austermann, Prof. Zeh.
Prof. Blanke hat in der mündlichen Anhörung auch noch mal darauf hingewiesen, dass die Auffassung, es kommt nicht auf die Neinstimmen an, die herrschende Meinung im deutschen Staatsrecht sei. Das deckt sich dann eben auch mit den Ergebnissen unserer Anhörung, dass doch die breitere und größere Mehrheit – fünf zu zwei – gesagt hat, Fürstimmen sind Fürstimmen und auf die Neinstimmen kommt es nicht an. Man hätte das jetzt noch mal in der Verfassung klarstellen können, aber es ist nicht so, dass wir eine unklare Verfassungsrechtslage haben. Wir haben uns nicht auf eine gänzlich abweichende Änderung einigen können. Das wäre auch noch möglich gewesen, zu sagen: Du machst das jetzt aber ganz anders, als die Rechtswissenschaftler sagen. – Das war auch nicht gewollt.
Jetzt auch noch mal über was Technisches: Worum geht es dem Landtag bei der Verfassungsänderung Konnexität? Da wurde jetzt von Herrn Braga das Wortspiel gebracht, das sei nicht konkret genug.
Ja, aber die Verfassung beschreibt wieder den Handlungsauftrag und nicht die Umsetzung im allerkleinsten Teil. Wir haben aber trotzdem einen großen Fortschritt hier in dem Bereich, denn wir ändern die Regeln zur Konnexität. Ich wiederhole noch mal: Es geht darum, dass die Kommunen finanziell entschädigt werden, wenn der Staat ihnen Aufgaben überträgt.
An der bisherigen – genau – ändert sich nichts. An der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Ausgleich von Mehrbelastungen bei den vom Staat übertragenen Aufgaben ändern wir auch nichts, dieser Teil wird nicht angetastet.
Neu in der Verfassung ist, dass die Kommunen nun auch von Verfassung wegen entschädigt werden, wenn der Staat in ihrem eigenen Aufgabenbereich, also da, wo die Kommunen im eigenen Pflichtenbereich tätig werden, neue Pflichtaufgaben einführt oder wenn er Standards erhöht. Wenn wir also hier im Landtag den Kommunen, den Gebietskörperschaften, den Landkreisen vorschreiben, wie sie etwas zu machen haben, und das zu Kostenerhöhungen führt, dann muss das ausgeglichen werden. Das gab es bisher auch schon, das haben wir im Finanzausgleichsgesetz ausgeglichen, und jetzt gibt es eine Verfassungsregelung dazu. Das ist eine wichtige Neuerung, die man nicht kleinreden sollte.
Am Ende möchte ich noch mal darauf zurückkommen, was eine Verfassung ist. Beschäftigen Sie sich gern auch noch mal näher damit. Ich hatte mal vor einigen Jahren die große Ehre und durfte eine Podiumsdiskussion moderieren. Da waren renommierte Rechtswissenschaftler auch und Experten. Da ging es auch um die Geburtshelfer der ersten Thüringer Verfassung nach der Vereinigung. Und am Schluss haben wir alle noch mal gefragt: Was ist nun Ihr persönliches Lieblingsstückchen, wenn Sie selbst die Verfassung ändern könnten? Da gab es eine Antwort, das ist bestimmt schon zehn Jahre her. Da hat eine Professorin gesagt: Also für mich wäre ganz wichtig, dass die Bindung an Europa noch viel stärker in der Verfassung verankert wird. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal hier besonders Bezug nehmen und auch der FDP dafür danken, dass sie hier in diesem Bereich auch noch mal besonders uns auf die Spur gesetzt hat und auf die Sprünge geholfen hat. Thüringen ist ein Teil der Europäischen Union. Das ist gut so, das ist wichtig so und so soll es auch bleiben. Dass wir jetzt auch den Europabezug Thüringens, der so wichtig für uns ist, in unserer Verfassung noch mal ausweiten und konkretisieren wollen, ist etwas ganz Wichtiges. Denn wir
sind hier nicht auf der grünen Wiese ganz allein in unserem Weltenrund, wir haben uns auch umeinander zu kümmern, aufeinander acht zu geben. Die Wertschätzung, die wir uns hier im Hohen Haus gegenseitig ganz persönlich entgegenbringen, gilt auch im starken Verbund in Europa und auch für die universellen Menschen und Grundrechte. Der Europabezug ist auch Teil dieser Einheit im Recht und in den Grundrechten und in den Menschenrechten, denen wir uns gemeinsam hier verpflichtet fühlen. Vielen Dank.
Ich muss mal kurz ein Foto machen, 35 Minuten, das wird hoffentlich nach der Wahl öfter bei uns stehen, diese 35 Minuten Redezeit.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist von den Vorrednern und Vorrednerinnen schon gewürdigt worden, dass nicht nur die Reden, sondern auch der Gegenstand etwas Besonderes ist, denn wir entfernen uns heute mit diesem Tagesordnungspunkt deutlich vom politischen Tagesgeschäft, dem politischen Tagesgeschäft, das zu Recht auch auf den harten Diskurs setzt, auf den Meinungsstreit setzt, um Unterschiedlichkeiten deutlich zu machen, um dem Wähler auch klarzumachen, in welche politische Richtung sich auch perspektivisch ein Land entwickeln soll.
Das kann man auch im Rahmen der Verfassung so sehen, aber man sollte den Ton dämpfen, denn die Verfassung ist ein besonderer Gegenstand, ist ein besonderes Rechtsgut, denn sie ist und beschreibt die Grundlage, wie wir in diesem Land miteinander umgehen.
Deswegen ist es aus meiner und aus unserer Sicht eben auch ein historischer Tag, dass wir in diesem Hohen Haus bei allen Unterschiedlichkeiten nicht nur zu einem Kompromiss gefunden haben, sondern dass auch die, die allgemein vielleicht gegen einzelne Punkte sind, am Ende Dinge mittragen können, die am Ende die Verfassung ändern und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zukünftig besser machen können.
Ich will noch mal ein Stück weit auf die Historie eingehen: Der Verfassungsausschuss wurde 2020 mit dem Ziel eingerichtet, die Verfassung zu prüfen, Änderungsbedarf mit Hilfe von Sachverständigen zu analysieren, auch die Dinge, die bereits in der Legislatur zuvor vorgelegen haben, und dann eben notwendige Änderungen umzusetzen. Wir wissen alle, unsere Verfassung ist über 30 Jahre alt – beim Auto spricht man davon, es wäre quasi im besten Oldtimeralter, und wir wissen alle, spätestens dann wird es mal Zeit, Hand anzulegen.
Die Arbeit im Ausschuss – das ist auch schon angesprochen worden – war zunächst geprägt von den politischen Rahmenbedingungen. Wegen der Anfang 2020 in Aussicht gestellten Neuwahl war die Arbeitszeit des Ausschusses ja erkennbar limitiert. Das hatte zur Folge, dass die Änderungswünsche schnell anwuchsen. Es waren dann fast 20 einzelne Änderungswünsche in kurzer Taktung zu beraten. Ich glaube, zu Recht haben auch wir damals von einem Schweinsgalopp gesprochen.
Das gipfelte eben darin, dass die Fristen für die Stellungnahmen der Anzuhörenden immer kürzer wurden, die sich dann auch teilweise sehr verständlich weigerten, Stellungnahmen abzugeben. Das gefährdete zunehmend die sorgfältige, abwägende und aus unserer Sicht einer Verfassungsänderung würdige Arbeitsweise.
Es wirkte sich auch der Stabilitätspakt der CDU mit der Minderheitsregierung aus. In dessen Rahmen wurde ein Paket von beiden für die Verfassungsänderung geschnürt. Wir waren nie ein Fan von diesem Paket. Das haben wir im Ausschuss deutlichgemacht. Mit dem gescheiterten Anlauf zur Neuwahl und deren Wegfall wurde dann auch dieses doch sehr umfangreiche Verfassungspaket nicht ganz hinfällig, aber es wurde längerfristig diskutiert, und zunächst verbissen an dieser Paketlösung festgehalten. Das hat leider den Ausschuss und die Arbeit des Ausschusses über Monate blockiert. Wir fanden immer unklug, etwas beschließen zu wollen, was durch einzelne – wie uns beispielsweise – am Ende wieder im Parlament in Einzelabstimmungen aufgeschnürt worden wäre. Deswegen haben wir im Ausschuss, in allen Gesprächen darum geworben, die Änderung lieber einzeln zu prüfen und Politik dort zusammenfließen zu lassen, was Politik machen muss, nämlich nicht auf jeweiligen Maximalposition zu bestehen, sondern immer das Machbare in den Blick zu nehmen. Ich glaube, dieses Machbare, das liegt heute auf dem Tisch.
Ich bin sehr dankbar – das will ich betonen –, dass alle Fraktionen am Ende des Tages unserem Petitum gefolgt sind, einen Weg über die Gräben zu finden und am Ende das Beste für dieses Land, vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Verfassung wieder in den Blick zu nehmen.
Sie haben bereits gemerkt, wir werden nachher zu einem Punkt noch einen Antrag auf Einzelabstimmung stellen. Diese Debatte hat uns über drei Jahre im Ausschuss verfolgt, nämlich die zur Nachhaltigkeit. Die Verfassungsänderung zum beabsichtigten Artikel 41b ist ein Staatsziel. Wir waren ja immer recht kritisch, was Staatsziele betrifft. Die beste Verfassung ist immer eine, die schlank ist wie ein guter Sportler,
sich etwas zurückhält und vor allen Dingen klar und verständlich bleiben muss. Ich will noch sagen, dass die Frage des Sports weder am Körperumfang noch in Gewichtsklassen zu messen ist.
Also, die Verfassung muss kurz und klar bleiben. Das ist nicht nur unsere Position. Auch andere, vor allen Verfassungsrechtler, haben Bedenken, dass die Staatsziele hier die Verfassung aufblähen. Aus unserer Sicht gibt es da eins, was aus unserer Sicht tatsächlich verzichtbar wäre, und das ist die Frage der Nachhaltigkeit. Denn diese bleibt vollkommen richtungslos, da dazu gar nicht weiter ausgeführt, nicht einmal eine Richtung vorgegeben wird. Was meint sie? Meint sie die ökonomische Nachhaltigkeit? Frau Müller hat es angesprochen – dankenswerterweise. Aber für eine ökonomische Nachhaltigkeit – der Antrag, der Gesetzentwurf von uns liegt ja schon seit einem knappen halben Jahr vor – brauchen wir die Schuldenbremse in der Verfassung. Genauso, wenn es um die Nachhaltigkeit und damit die Generationengerechtigkeit geht. Auch dann regelt sich ökonomische Nachhaltigkeit über das Verfassungsziel „Schuldenbremse“.
Geht es um ökologische Nachhaltigkeit, ist dieser richtungslose Begriff auch überflüssig, denn mehrfach in unserer Verfassung, beispielsweise in Artikel 31 ist ja bereits vom Schutz der Lebensgrundlagen die Rede. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt nachher enthalten und eine Einzelabstimmung zu Artikel 41b beantragen.
Ganz besonders freuen wir uns – das darf ich sagen; Frau Marx hat das auch schon angesprochen – über die Änderung des Europabezugs in der Thüringer Verfassung oder die Hineinnahme des Europabezugs. Das ist nicht nur für uns als Freie Demokraten, als proeuropäische Partei ein Herzensanliegen, sondern ich glaube, es ist auch notwendig, warum das möchte ich kurz hier noch mal ausführen dürfen.
Am 09.12.2020 haben wir den Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Verfassung mit dem, wie ich immer noch finde, schönen Titel „Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezugs“ eingebracht. Am 03.06.2021 wurde unsere Verfassungsänderung erstmalig im Plenum beraten und das hat uns damals schon gefreut, dass mit einer außerordentlich breiten Mehrheit die Überweisung an den Verfassungsausschuss gelungen ist. Das reicht natürlich nicht nur allein, eine Mehrheit abzubilden, sondern man muss schon auch erklären, warum das ein zentrales Vorhaben ist und warum es gut und richtig ist, dass ich das jetzt auch in der Verfassungsänderung wiederfindet. Denn Thüringen hat ja Europa viel zu verdanken. Neben der Wiedervereinigung ist auch die wirtschaftliche Entwicklung eng mit dem europäischen Einigungs- und Integrationsprozess verbunden. Wir wissen, dass Thüringen die 40 Jahre Diktatur ohne die Hilfe der Strukturfonds nie hätte so erfolgreich, auch bei aller Kritik am Tagesgeschäft, wie erfolgreich wir am Ende sind, gerade unter Rot-Rot-Grün, aber doch in der Transformation nie hätte so erfolgreich bewältigen können. Auch wirtschaftlich ist Europa der Raum, in dem Zusammenarbeit auch zum Wohle Thüringen stattfindet. Thüringen ist ein vitaler Teil Europas, nicht nur geographisch.
Der Europabezug ist in der Präambel der Thüringer Verfassung bisher äußerst schwach und nicht nur das, das kann man auch unserer Verfassung und den Verfassungsvätern und ‑müttern gar nicht vorwerfen, weil sie in einem ganz anderen historischen Kontext gehandelt haben und das damit auch entstanden ist, aber Artikel 67 spricht beispielsweise sogar noch von einer internationalen Organisation namens Europäische Gemeinschaft, die es bekanntlich seit zehn Jahren nicht mehr gibt. Klar ist, der Verfassungsgeber konnte in den 90er-Jahren, am Anfang der 90er-Jahre die Möglichkeiten und Chancen des Einigungsprozesses noch gar nicht erahnen, denn die Maastrichter Verträge sind später entstanden und damit änderten sich ja auch die Verflechtungen zwischen Europa und den Mitgliedstaaten. Der Maastrichter Vertrag hat die föderative Grundlage für ein Europa der Regionen gelegt. Sie wissen, Europa lebt politisch in Einheit, achtet aber eben auch die Vielfalt. Die Konsequenz daraus ist, dass die regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung des europäischen Aufbauwerts mitwirken und auch mitwirken müssen. Beleg dafür ist beispielsweise der Sitz Thüringens im Ausschuss der Regionen, wo wir direkt an europäischen Entscheidungen teilhaben können, und aufgrund der engen Vernetzung benötigen wir aus unserer Sicht eben, auch auf landesverfassungsrechtlicher Ebene und in der Rubrik Staatsaufbau einen Kompass, der Maßstab und Grenze des Handelns von Exekutive und Legislative ist, der aber für die genaue Ausgestaltung dem Gesetzgeber am Ende auch den Rahmen gibt. Was bedeutet das konkret? Wir werden zukünftig aufgrund dessen mehr Mitwirkungsrechte für Thüringen in der Europäischen Union haben. Wir haben als Parlament zukünftig mehr Einfluss bei europäischen Entscheidungen, weil zukünftig auch Stellungnahmen proaktiv und gemeinsam durch den Ausschuss in die Europäische Union und an die Kommission gegeben werden können. Ziel ist es natürlich hier, Europa besser zu machen und Europa, wenn es entscheidet, die Thüringer Sicht mit in die Entscheidungsfindung zu geben. Weniger Übergriffigkeit, so empfinden es ja viele, seitens Brüssel und mehr Schutz für die Frage der Subsidiarität und unsere Sicht auf die Dinge werden die Folge sein, weil sich damit natürlich auch die Rechte des Europaausschusses in diesem Parlament ändern werden.
Dass uns das als Freie Demokraten, aber insgesamt als Parlament, vor der anstehenden Europawahl gelingt, ist besondere Ehre und Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit und sollte das für uns alle sein. Insofern wünschen wir diesem gefundenen Kompromiss, der immer auch ein solcher bleiben muss, viel Erfolg. Wir werden unser Nötiges dazu beitragen. Insofern danke ich allen, und das möchte ich vor allen Dingen auch noch mal an die richten, die vielleicht aus Berlin zusehen und allzu oft den Stab am Ende über jedem einzelnen Abgeordneten in diesem Parlament brechen, zurufen: Es gibt eine staatspolitische Verant